Lebenslang die Ghusl-Wäsche falsch
Das Ghusl wurde mir vom Vater beigebracht und ich habe davon während der "predigten" des Imams vor den Gebeten gehört. Ich wollte/musste es wieder machen und da war ich kurz verwirrt ob ich gurgeln muss oder nicht. Ich habe im internet recherchiert und festgestellt: So wie ich das gelernt, verstanden und mein leben lang (27 jahr alt) war es immer falsch wie ich das Ghusl getan habe! Welche konsequenz ergibt sich daraus? Waren all meine (guten) Taten, die Duas, Gebete, Sehadet, das Fasten, die Sekats, die danksagungen und "dankes gebete" die ich erhalten habe jetzt... "ungültig"? Habe ich quasi 14 Jahre "ungültig" und "unrein" gelebt?
Gespeichert von am Sa., 27/02/2016 - 04:25
Liebe Leserin, lieber Leser,
je nach Rechtsschule kann die falsche Ausführung der Ganzkörperwaschung (Ghusl) unterschiedlich bewertet werden. Im Allgemeinen ist sie jedoch gültig, wenn Sie die grundlegenden Pflichten erfüllt haben. Lediglich Teilaspekte der Waschung wären gemäß der Sunna vernachlässigt.
Wenn die Verpflichtungen erfüllt wurden (Wasser in Mund und Nase spülen, den ganzen Körper waschen), ist die Ganzkörperwaschung nach der Hanafi-Schule gültig, auch wenn die Reihenfolge und einige Aspekte der Sunna (z. B. zuerst die rechte Seite waschen) nicht eingehalten wurden. Man hätte aber den Segen der Sunna verpasst.
Das bedeutet also, dass die Ganzkörperwaschung im Wesentlichen relativ simpel gehalten ist, daher ist es wichtig zu verstehen, was genau falsch gemacht wurde. Denn nicht jeder Fehler oder Versäumnis sorgt dafür, dass die Waschung komplett ungültig ist.
Nach dem Grundsatz "Die Absicht ist gleichzusetzen mit der Tat" dürfen wir darauf hoffen, dass die reine Absicht bei Allah dafür sorgt, dass die Tat, die wir durch mangelndes Wissen vielleicht falsch ausgeführt haben, trotzdem angenommen wird. Allah ist allvergebend und vergibt gerne. Wir sollten uns daher nicht in Hoffnungslosigkeit stürzen, sondern Buße tun, um Vergebung bitten und unsere Fehler schnellstens korrigieren.
Fragen an den islam
- Ist es verboten, bevor die Gebetswaschung (abdest bzw. wudu) zu Ende ist die gewaschene Stelle zu trocknen?
- Wann genau muss man denn eine Ganzwaschung (Ghusl) vollziehen?
- Muss man die Sunnah Gebete vor dem Adhan beten, zum Beispiel 10 min bevor das Pflichtgebet stattfindet oder nachdem Adhan?
- Ist meine rituelle Waschung gültig, wenn ich ein Tattoo habe?
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- Ich habe bei der rituellen Waschung (Wudu/Abdest, Gusl) und dem Gottesdienst ständigen Zweifel, was muss ich tun?
- Welche Umstände sind es, die gemäß der Rechtsschule der Hanefi eine Erneuerung der rituellen Waschung erfordern?
- Wo steht wie wir beten sollen? Im welchem Hadith oder welche Sure im Koran?
- Muss die Zekat wieder gegeben werden wenn sich herausstellt, dass die Person wohlhabend ist?

