Wird das Fasten gebrochen, wenn Ehepartner einander umarmen und küssen?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

eine sexuelle Interaktion bricht das Fasten und dadurch müsste das Fasten auch als Sühneleistung („Kaffara“; 60 Tage Fasten oder 60 Arme speisen) nachgeholt werden. Wenn es durch das Küssen oder anderweitige körperliche Intimität zu einem (wenn auch kleinsten) Samenerguss kommt, wird das Fasten ungültig.

Wenn es dabei zu keinerlei Erguss durch sexuelle Begierde kommt, wird das Fasten auch nicht ungültig.

Insbesondere für diejenigen, die sich selbst nicht trauen ist das Küssen und Liebkosen des Ehepartners aber als verpönt einzustufen, da man sich in die Gefahr begibt, durch einen Erguss das Fasten ungültig zu machen.

Wenn man einen Erguss definitiv ausschließen könnte, dann dürfte man auch den Partner küssen und umarmen. Dabei nackt zu sein geht aber nicht, auch wenn man sich sicher wäre, dass nichts passieren würde.

Wenn man sich allerdings besonders leidenschaftlich küsst und dabei den Speichel des Anderen in sich aufnimmt bzw. runterschluckt, wird das Fasten ungültig. Laut den Hanafiten müsste man dabei das Fasten als Sühneleistung nachholen. Gemäß den Shafiiten reicht es, aber wenn man nur den jeweiligen Tag nachholt.

Fragen an den islam

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Fragen an den islam
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