Wird das Fasten gebrochen, wenn Ehepartner einander umarmen und küssen?
Gespeichert von am Do., 07/04/2022 - 13:41
Liebe Leserin, lieber Leser,
eine sexuelle Interaktion bricht das Fasten und dadurch müsste das Fasten auch als Sühneleistung („Kaffara“; 60 Tage Fasten oder 60 Arme speisen) nachgeholt werden. Wenn es durch das Küssen oder anderweitige körperliche Intimität zu einem (wenn auch kleinsten) Samenerguss kommt, wird das Fasten ungültig.
Wenn es dabei zu keinerlei Erguss durch sexuelle Begierde kommt, wird das Fasten auch nicht ungültig.
Insbesondere für diejenigen, die sich selbst nicht trauen ist das Küssen und Liebkosen des Ehepartners aber als verpönt einzustufen, da man sich in die Gefahr begibt, durch einen Erguss das Fasten ungültig zu machen.
Wenn man einen Erguss definitiv ausschließen könnte, dann dürfte man auch den Partner küssen und umarmen. Dabei nackt zu sein geht aber nicht, auch wenn man sich sicher wäre, dass nichts passieren würde.
Wenn man sich allerdings besonders leidenschaftlich küsst und dabei den Speichel des Anderen in sich aufnimmt bzw. runterschluckt, wird das Fasten ungültig. Laut den Hanafiten müsste man dabei das Fasten als Sühneleistung nachholen. Gemäß den Shafiiten reicht es, aber wenn man nur den jeweiligen Tag nachholt.
Fragen an den islam
- Lassen Zigaretten und Shischa das Fasten ungültig werden lassen?
- Häufige Fragen zum Ramadan
- Lässt das Auftragen von Lidschatten, Kajalstrichen Wundsalben oder Vergleichbares das Fasten ungültig werden?
- Haufige Fragen zum Ramadan
- Wenn im Sahur der Gebetsruf erklingt, kann man dann bis zu Ende des Gebetsrufs noch essen und trinken?
- Macht eine Impfung gegen das Corona-Virus mein Fasten ungültig?
- Sollte man bei erster Gelegenheit sein Fasten im Iftar brechen oder warten und erst beten?
- Lässt das Inhalieren von Sauerstoff bei Asthma das rituelle Fasten ungültig werden?
- Was ist erlaubt und was ist verwehrt beim Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner?
- Darf ich das Fasten für eine Klausur unterbrechen?