Wenn im Sahur der Gebetsruf erklingt, kann man dann bis zu Ende des Gebetsrufs noch essen und trinken?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

sowohl das Fasten als auch das Morgengebet fangen mit der Morgendämmerung an. Das hat erstmal nichts mit dem Gebetsruf zu tun. Denn der Gebetsruf kann ja auch mal früher oder später erklingen. Der Gebetsruf ist also nicht immer auf die Minute genau aber die Morgendämmerung ist ein fixer Zeitpunkt.

Bei den Hanafiten is es üblich, dass man das Morgengebet ein wenig später verrichtet und daher erklingt auch der Gebetsruf etwas später. Aber im Ramadan wird der Gebetsruf auch gerne früher verrichtet, um zu signalisieren, dass das Fasten nun anfängt. Somit überlappt sich die Morgendämmerung und der Gebetsruf in der Praxis häufig.

In so einem Fall also, wenn der Gebetsruf genau zur Morgendämmerung verrichtet wird, sollte man das Essen und Trinken sein lassen. Man läuft unnötig Gefahr zeitlich über die Morgendämmerung zu kommen.

Wer nach Anbruch der Morgendämmerung isst und trinkt im Glauben, dass man ja bis zum Ende des Gebetsrufs das darf, der muss diesen Fasten-Tag nachholen.

Das Fasten ist gültig, wenn man nach der Morgendämmerung noch Essensreste im Mund hat, die aber nicht größer sind als eine Kichererbse. Wenn die Essensreste aber größer wären, wird das Fasten ungültig und es muss nachgeholt werden. Kleinste Essensreste zwischen den Zähnen dürfen noch runtergeschluckt werden direkt nach der Morgendämmerung. Aber wenn sie extern zugeführt werden, wird das Fasten ungültig. (Vgl. Ömer Nasuhi Bilmen, Büyük İslam İlmihali, s. 302)

Ein Beispiel ist das Verhalten des Prophetengefährten Hz. Bilal. Er rief noch vor Anbruch der Gebetszeit zum Morgengebet. Seine Intention dabei war es die Schlafenden zu wecken und dafür zu sorgen, dass jeder sein Sahur wahrnimmt, aber auch dass diejenigen, die mit dem Nachtgebet noch beschäftigt waren, sich nun damit beeilen. So wurde dann auch gesagt, dass der Gebetsruf von Hz. Bilal niemanden daran hindern soll, sein Sahur wahrzunehmen, da der Zeitpunkt seines Gebetsrufs mit anderen Intentionen zu tun hatte und nicht gleichgestellt mit der Morgendämmerung ist. (Vgl. ez-Zebidî, Tecrîdi Sarih, terc. Ahmed Naim, Ankara 1983, II, 581 und Buhârî, Ezân, 13, Âhâd, 1, Talâk, 24; Nesaî, Ezân, 11; İbn Mâce, Sıyâm, 23; Ahmed b. Hanbel, l, 386, 392, 435)

Fragen an den islam

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