Welcher Vers verbietet einer muslimischen Frau, einen Angehörigen der anderen Religion (Christentum, Judentum Ahl Kitab) zu heiraten?
Gespeichert von am Fr., 13/02/2026 - 16:29
Liebe Leserin, lieber Leser,
wer versucht, alle religiösen Bestimmungen ausschließlich im Koran zu finden, würde mindestens zwei Drittel der Religion beiseitelegen. Darauf weisen tausende islamische Gelehrte hin. Wenn man also sagt: „Es steht nicht ausdrücklich im Koran, also ist es erlaubt, dass eine muslimische Frau einen Mann aus den Schriftreligionen heiratet“, müsste man mit derselben Begründung Hunderte weiterer islamischer Regeln ändern. Wie schwerwiegend das wäre, ist offensichtlich.
Islamische Gelehrte haben aus folgenden Versen geschlossen, dass eine muslimische Frau keinen Mann aus den Schriftreligionen heiraten darf:
„Heiratet keine Götzendienerinnen, bevor sie glauben … Und verheiratet eure gläubigen Frauen nicht mit Götzendienern, bevor sie glauben …“ (Bakara, 2/221)
„O ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderinnen zu euch kommen, prüft sie … Wenn ihr erkennt, dass sie gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück.“ (Mümtahine, 60/10)
Aus diesen Versen wird abgeleitet, dass gläubige Frauen nicht mit Ungläubigen verheiratet sein dürfen. Die Gelehrten begründen daraus:
Auch wenn ausdrücklich von Götzendienern die Rede ist, lässt sich daraus ableiten, dass eine gläubige Frau auch keinen Mann aus den Schriftreligionen heiraten soll. Denn in der Familie ist der Mann in der Regel die leitende Person; daher besteht die Gefahr, dass die Frau in religiösen Fragen beeinflusst wird (Vgl. Fetevâ-i Hindiye 11/330)
„Allah wird den Ungläubigen niemals einen Weg über die Gläubigen geben.“ (Nisa, 4/141)
Da der Mann eine Art Autorität über die Frau hat, wird dies ebenfalls als Hinweis verstanden, dass eine Ehe mit einem nichtmuslimischen Mann nicht zulässig ist. (Vgl. V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslamî, 7/152)
Für den Frieden in der Familie ist Übereinstimmung in grundlegenden Überzeugungen wichtig. Besonders entscheidend ist dabei die Religion.
Ein muslimischer Mann darf eine Frau aus den Schriftreligionen heiraten, weil er an ihre grundlegenden Glaubensinhalte (Gott, Propheten, Jenseits usw.) glaubt und sie respektiert. Ein nichtmuslimischer Mann hingegen glaubt (als tendenziell dominanter Partner) nicht an die Prophetie Muhammads (s.a.s.) und den Koran; daher ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Konflikte entstehen. (Vgl. krş. Zuhaylî, 7/153)
Ein weiterer Beweis ist der Konsens (Idjma) der Gelehrten: Es besteht Einigkeit darüber, dass eine muslimische Frau keinen nichtmuslimischen Mann heiraten darf. (Vgl. Zuhaylî, a.g.e, 7/152)
Vom Kalifen ʿUmar (ra) wird überliefert:
„Ein muslimischer Mann kann eine christliche Frau heiraten, aber eine muslimische Frau kann keinen christlichen Mann heiraten.“ (Vgl. Taberî, Bakara, 2/221 tefsiri)
Vom Propheten (s.a.s.) wird ebenfalls überliefert:
„Wir können Frauen der Schriftreligionen heiraten, aber sie können keine muslimischen Frauen heiraten.“ (Vgl. Taberî)
Zur Überlieferung wird angemerkt, dass selbst wenn es Zweifel an der Überlieferungskette gäbe, der Konsens der Gelehrten ihre inhaltliche Richtigkeit stützt.
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