Was ist erlaubt und was ist verwehrt beim Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner?
Gespeichert von am Mi., 18/05/2011 - 18:48
Liebe Leserin, lieber Leser,
Liebe Leserin, lieber Leser
Praktiken wie das Küssen und Streicheln sind zulässig. Alle anderen Sexpraktiken sind verpönt. Die im Volkstum geläufige und weit verbreitete Auffassung, dass Ehepartner einander überall an ihren Körpern sich liebkosen dürften bzw. es kein Tabu zwischen ihnen beiden gibt, entspricht so nicht ganz der Wahrheit und ist islamisch nicht zulässig. Zum Beispiel ist der so genannte Analverkehr (Geschlechtsverkehr durch den After, Darmausgang oder aber auch Anus genannt) absolut unzulässig und verboten. Ebenso ist auch der Mund kein Geschlechtsorgan und ist nicht für sexuelle Praktiken bestimmt. Der Mund ist für andere Anliegen erschaffen worden. Die sexuelle Nutzung des Mundes ist erschaffungs- und bestimmungswidrig. Solch eine Handhabung liegt fern der menschlichen Natur. Menschen, deren natürliche Anständigkeit noch nicht verdorben ist, sind gegenüber solchen Praktiken abgeneigt.
Der Islam ist eine Religion, die das gesamte Leben eines Menschen samt seiner persönlichen Bedürfnisse aufnimmt und jede Thematik abwägt und keine Frage unbeantwortet lässt. Da die geschlechtliche Liebe im Leben eines jeden Menschen einen enormen Stellenwert hat, ist die sexuelle Erziehung und Aufklärung auf gar keinen Fall zu vernachlässigen. Innerhalb bestimmter Maßstäbe, die den erlaubten Rahmen nicht sprengen, sind auch diese Themen dem Wohlbehagen eines normalen und unverdorbenen Menschen entsprechend befriedigender Weise ausgefertigt. Im Islam sind das Erlaubte, sowie das Verbotene den natürlichen Bedürfnissen eines Menschen entsprechend angeordnet. Es bedarf nicht der Übertretung dieser Richtlinien.
Die Gefährten des ehrenwerten Propheten (s.a.s.), die für jedes ihrer Probleme Rat bei ihm suchten und somit direkt von ihm lernten, lösten auch ihre Zweifelhaftigkeiten bezüglich der körperlichen Liebe, in dem sie den Propheten (s.a.s.) höchstpersönlich um Rat fragten. Einer der Gefährten wollte sich einst seiner Ehefrau während des Liebesaktes von hinten in die Scheide nähern. Jedoch weigerte sich seine Frau mit dem Vorwand, dass das Kind das auf diese Weise entstehen könnte einem jüdischen Volksglauben nach scheel (schief/missgünstig) sein würde. Folglich lehnte sie diesen Wunsch ihres Ehegatten ab. Dieser Fall wurde dem Propheten (s.a.s.) geschildert, woraufhin ihm der folgende Vers offenbart wurde:
„Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt, und sendet etwas voraus für euch; und fürchtet Allah und wisset, daß ihr Ihm begegnen werdet; und bringe frohe Botschaft den Gläubigen.“ (Sure Baqarah, Vers 224)
Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) erläuterte diesen Vers mit folgendem Ausspruch:
„Die Vagina (Scheide) vorausgesetzt kann man sich während des Beischlafes seiner Ehepartnerin nach belieben von hinten, von vorn, von der Seite, sowie von unten oder von oben nähern.“ (Elmalili Hamdi Yazir’in ve Ibni Kesir’in Tefsirlerinin Bakara 233. ayetin tefsirine.)
Der Islam verbietet folgende Praktiken des Geschlechtaktes:
1. Geschlechtsverkehr während der Menstruation, sowie in der Zeit des Wochenbetts
2. Geschlechtsverkehr durch den After. Analverkehr ist eine große Sünde. In einer Überlieferung sagt der Prophet (s.a.s.):
„Allah (schaut) blickt nicht barmherzig auf einen der sich seiner Gattin vom Anus nähert.“ (Ibni Mace Beyhaki)
Hieraus ist zu verstehen, dass unsere Religion alle möglichen Liebesmethoden, außer den eben erwähnten Ausübungsweisen, gestattet, vorausgesetzt man steuert die weibliche Scheide an. Wir können sagen, dass alle erdenklichen Praktiken der Liebkosung, wie Küssen, Streicheln, das Liebkosen mit den Lippen oder mit der Zunge nicht verboten sind. Die Vorbereitung des Ehepartners auf den Geschlechtsverkehr auf oralem Weg oder mit den Händen ist ebenfalls nicht (eindeutig) verboten. Des Weiteren ist es nicht verboten den Ehepartner an den unterschiedlichen Körperstellen zu berühren.
Nur weil etwas nicht absolut und deutlich verboten ist, bedeutet dies nicht, dass auch alles außer den offensichtlichen Verboten erlaubt ist. Im Klartext heißt das, dass nicht allen Sexpraktiken zugesagt ist, geschweige denn ihnen empfohlen wird. Die während des Geschlechtsverkehrs zu beachtenden Punkte sind folgende:
1. Während des Geschlechtsaktes sollten die Ehepartner sich bedeckt halten (Kenzu´l-umma, 6/415). Sie sollten sich mit einer Decke o. ä. bedecken.
2. Die Eheleute sollten nicht auf ihre Geschlechtsorgane blicken (Ibn Mace, Nikah, 28).
3. Während des Geschlechtsaktes sollten sich beide leise verhalten, d. h. kaum, bzw. sehr wenig reden (Feyzu´l-kadir, 1/327).
Es wäre schön, wenn man diese Empfehlungen einhalten könnte. Die Bedingung mit dem Ehepartner ausschließlich vaginalen Geschlechtsverkehr zu praktizieren einhaltend, ist sämtlicher Austausch von Zärtlichkeiten zulässig.
„Und sie fragen dich wegen der monatlichen Reinigung. Sprich: „Das ist Schaden bringend, so haltet euch fern von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich gereinigt. Haben sie sich durch ein Bad gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden.“ (Sure Baqarah, Vers 223)
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
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