wann wurde das Fasten zum ersten Mal verpflichtet und gibt es Zeiten an den man nicht fasten soll/darf?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Fasten war schon immer Teil der göttlichen Bestimmungen (Sharia) und wurde bereits Adam auferlegt;

O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf daß ihr gottesfürchtig werden möget. (2/183)

Es gibt allgemein Einigkeit darüber, dass das Fasten nach der Hidjra verpflichtend wurde. Nach den Überlieferungen geschah dies kurz nach der Schlacht in Badr. Nach Überlieferung von Aisha hat der Prophet (s.a.s.) auch vorher schon mit, was als "Ashura-Fasten" bezeichnet wurde, gefastet und nach einer Überlieferung von Muaz ibn Jabal hat er in Medina jeden Monat für 3 Tage gefastet.

Fasten kann aber auch verpönt (makruh) sein. Dabei wird in zwei Arten unterteilt: Tanzîhan und tahrîman also leichter und schwerwiegender

Es ist leichter verpönt, nur am zehnten Tag des Monats Muharrem oder am Tag Nevrûz, dem Beginn des Frühlings, oder am letzten Herbsttag (Mahrijan) zu fasten. Auch das Fasten am Freitag ist leichter veroönt. Der Grund für das Verbot des Fastens am Freitag ist, dass dieser Tag eine Art Feiertag ist. In einer Überlieferung wird erwähnt, dass der Freitag ein Tag des Essens, Trinkens und Gedenkens ist. Nur an einem Samstag (also in Isolation) zu fasten wird auch als leicht verpönt eingestuft.

Das Fasten am ersten Tag des Ramadan-Festes und an den vier Tagen des Opferfestes ist schwerwiegend verpönt. Manche betrachten das Fasten an diesen Tagen sogar als haram. Aus diesem Grund kann man diese Fastentage auch als haram bezeichnen. Allah hat diese Tage für seine Diener zu Festtagen erklärt. An diesen Tagen soll man sich an seinen Gaben laben und Allah dafür reichlich danken. An diesen Tagen zu fasten bedeutet, sich von Allahs Gnaden und seinem Festmahl abzuwenden, weshalb dieses Fasten als haram oder fast haram gilt.

Manche Praktiken wurden überliefert, die auch verpönt sind. Als "Savm-ı visâl" bezeichnet man das ununterbrochene Fasten, also durchgehendes Fasten ohne es zu brechen (Iftar). Für den Propheten (s.a.s.) gab es diese Praxis, nicht aber für die Gemeinde, da dies den Muslimen zu schwer gefallen wäre. Als "savm-ı dehr" bezeichnet man das ganzjährige Fasten, einschließlich der Feiertage. Das ist auch verpönt. Wenn allerdings die Feiertage ausgeschlossen werden, dürfte man den Rest des Jahres fasten. 

Es ist auch verpönt, wenn eine Frau ohne die Zustimmung und Erlaubnis ihres Mannes freiwillig fastet. Wenn ihr Mann es wünscht, kann er dieses Fasten aufheben. Da Ehepartner zwei Teile eines Ganzen sind, brauchen sie einander immer. Nur gemeinsam können sie Frieden finden. Ein wichtiger Bestandteil dessen ist die körperliche/sexuelle Zuneigung. Die Ehepartner haben ein gegenseitiges Anrecht diesbezüglich.

Ein Arbeitnehmer oder Dienstbote, der gegen Entgelt arbeitet, darf nur dann freiwillig fasten, wenn dies seiner Arbeit und seinen Dienstleistungen nicht schadet. Wenn das Fasten die Arbeit beeinträchtigt, muss er die Erlaubnis seines Arbeitgebers oder Auftraggebers einholen, der ihm sein Entgelt zahlt. Wenn der Arbeitgeber seine Erlaubnis erteilt, darf er freiwillig fasten, wenn nicht, darf er nicht fasten.

 

Fragen an den islam

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