st es möglich, im Ehevertrag festzuhalten, dass ich das Recht zur Scheidung erhalte, falls mein Mann eine weitere Ehe eingeht?
As-salāmu ʿalaykum, ich möchte mich islamisch korrekt absichern und habe eine Frage zur hanafitischen Rechtsschule. Ist es möglich, im Ehevertrag festzuhalten, dass ich das Recht zur Scheidung erhalte, falls mein Mann eine weitere Ehe eingeht? Wie müsste diese Klausel formuliert sein, damit sie gültig ist? BarakAllahu feekum.
Gespeichert von am Di., 03/03/2026 - 00:58
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Recht des Mannes, mehr als eine Ehe einzugehen, kann durch eine Bedingung eingeschränkt werden, die die Frau bei der Eheschließung stellt. Im Islam gilt die Zustimmung beider Parteien als Voraussetzung für den Abschluss eines Ehevertrags. Während dieses Ehevertrags kann die Frau die Bedingung stellen, dass „ihr Ehemann nur mit ihr verheiratet bleibt“. Wenn der Mann diese Bedingung nicht einhält und andere Frauen heiratet, kann die Frau sich an einen Richter wenden und die „Scheidung“ beantragen.
Tatsächlich hat sich die Tochter unseres Propheten (s.a.s.), Fatima, dagegen gewehrt, dass ihr Ehemann Ali eine zweite Frau heiraten wollte. Wäre es nicht zulässig gewesen, dass Fatima, die unter der Erziehung unseres Propheten (s.a.s.) aufgewachsen war, sich gegen die zweite Ehe ihres Mannes aussprach, hätte der Gesandte Allahs (s.a.s.) sie ermahnt und ihr befohlen, sich dem Wunsch ihres Mannes zu fügen. Doch so war es nicht; im Gegenteil: Als der Gesandte Allahs (s.a.s.) sah, dass seine Tochter traurig war, forderte er seinen Schwiegersohn Ali auf, von diesem Wunsch abzusehen, und teilte ihm mit, dass er, falls er nicht davon absehe, erst nach der Scheidung von Fatima heiraten dürfe. Er (s.a.s.) war nicht damit einverstanden, dass Ali eine weitere Frau neben Fatima heiratete und sie damit betrübte. Man kann schlussfolgern, dass dieses Verhalten des Gesandten Allahs (s.a.s.) den muslimischen Mädchen und ihren Vätern die Erlaubnis gibt, sich gegen die zweite Ehe des Schwiegersohns auszusprechen. (Mehmet Dikmen - İslam'da Kadın Hakları)
Die Eheschließung ist ein Vertrag und eine Vereinbarung. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Eheschließung ungültig.
1. Die Anwesenheit der Heiratswilligen oder der von ihnen bevollmächtigten Personen.
2. Die Willenserklärung der Parteien. Die Ehepartner müssen durch die Äußerung „Ich nehme an“ bekunden, dass sie den Ehevertrag annehmen.
3. Die Bekanntgabe der Ehe. Sie darf nicht geheim gehalten werden. Diese Bedingung gilt für die malikitische Rechtsschule.
4. Die Zustimmung des Vormunds der Braut. Diese Vorschrift gilt für alle Rechtsschulen mit Ausnahme der Hanafi-Schule.
5. Die Anwesenheit von Zeugen. Diese Zeugen müssen volljährig und geistig gesund sein und bestehen aus zwei Männern oder einem Mann und zwei Frauen. Das heißt, unter den Zeugen muss sich zwingend ein Mann befinden.
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