Lässt das Auftragen von Lidschatten, Kajalstrichen Wundsalben oder Vergleichbares das Fasten ungültig werden?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

für die Antwort können wir auf diese Überlieferung schauen:

 


Einst fragte ein Mann den ehrenwerten Propheten (s.a.s.): „Ya Rasūl, meine Augen schmerzen und obwohl ich faste trage ich etwas auf meine Augenlieder auf. Wird mein Fasten dadurch ungültig?" Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) antwortete mit "nein".
(Tirmizî, Savm: 30)

 

Aus dieser Überlieferung können wir die unten aufgeführten Beschlüsse entnehmen:

1- Das Fasten wird durch das Auftragen von Farbe/Schattierungen auf den Augenlidern nicht ungültig.

2- Eine medikamentöse Salbe oder Vergleichbares, was auf eine Wunde im Kopf- oder Bauchbereich aufgetragen wird, lässt das Fasten nicht ungültig werden, solange diese Salbe nicht in den Körper eindringt.

 

Fragen an den islam

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Fragen an den islam
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