Lässt das Auftragen von Lidschatten, Kajalstrichen Wundsalben oder Vergleichbares das Fasten ungültig werden?
Gespeichert von am So., 03/07/2016 - 01:03
Liebe Leserin, lieber Leser,
für die Antwort können wir auf diese Überlieferung schauen:
Einst fragte ein Mann den ehrenwerten Propheten (s.a.s.): „Ya Rasūl, meine Augen schmerzen und obwohl ich faste trage ich etwas auf meine Augenlieder auf. Wird mein Fasten dadurch ungültig?" Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) antwortete mit "nein".
(Tirmizî, Savm: 30)
Aus dieser Überlieferung können wir die unten aufgeführten Beschlüsse entnehmen:
1- Das Fasten wird durch das Auftragen von Farbe/Schattierungen auf den Augenlidern nicht ungültig.
2- Eine medikamentöse Salbe oder Vergleichbares, was auf eine Wunde im Kopf- oder Bauchbereich aufgetragen wird, lässt das Fasten nicht ungültig werden, solange diese Salbe nicht in den Körper eindringt.
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