Ist im Islam das Tragen eines Barts Pflicht?
Ist im Islam das Tragen eines Barts Pflicht?
Gespeichert von am Di., 24/05/2011 - 18:59
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Tragen des Bartes ist eine wichtige und bedeutende "Sunna"(arabisch: Gewohnheit, bekannte Handlungsweise) des Propheten Muhammeds (s.a.s.).
Jedoch hat kein Gelehrter es als Farz (religiöse Pflicht) ausgelegt und somit die Nichtausübung dieser Handlungsweise als das Verlassen eines Farz expliziert. Imam Ebu Hanefe und Imam Schafi'i vertreten dies bezüglich verschiedene Meinungen. Nach Schafi'i ist der Bart eine Sunna und er bewertet das Rasieren als „tenzihen mekruh“(d.h. verpönt/rituell unerwünscht, aber nicht als verboten eingestuft wird).
Die anderen Rechtsschulen sowie Imam Abu Hanifa bewerten das Rasieren nachdem man einen Bart wachsen ließ als „tahriman makruh“(d.h. schlecht, widerlich und eher dem Verbotenem einzuordnen bzw. dem Verwehrten nahe ist).
Fragen an den islam
- Wie sieht es nun mit dem Tragen eines Barts im Islam aus?
- Darf ich als Mann Weißgold tragen?
- Ab wie viel Leuten kann man Cuma (Das Freitagsgebet) beten?
- Wann genau muss man denn eine Ganzwaschung (Ghusl) vollziehen?
- Gibt es ein Hadith, welches verdeutlicht, dass vor dem Cuma-Gebet das Sunna- Gebet vollzogen werde sollte?
- Können Sie bitte Informationen zum Thema Rechtsschulen geben? Warum sind Rechtsschulen notwendig?
- Darf die Frau Wimpern zupfen, sich rasieren und sonstige Haare entfernen lassen?
- Muss ich mich beschneiden lassen, um zum Islam zu konvertieren?
- Und wenn man noch nie vom Islam gehört hat? Kommt dann etwa auch in die Hölle?
- Was versteht man unter dem Begriff „Bidʿa“? Gibt es je nach Rechtsschule unterschiedliche Auffassungen diesbezüglich?