Inwiefern darf man eine Frau, die man heiraten will betrachten?
Gespeichert von am Mo., 29/09/2014 - 00:45
Liebe Leserin, lieber Leser,
Liebe Leserin, lieber Leser
Nach hanafitischer, malikitischer und shafitischer Rechtsschule ist das Betrachten der Frau die man heiraten will, auf das Gesicht und die Hände der Frau beschränkt. Nach hanbalitischer Rechtsschule darf man die Haare, das Genick und die Füße der Frau in ihren häuslichem Gewand betrachten. (Vgl. DİA, Nişan Md.; Avnul Ma'bud, 3/2082)
Es gibt darüber hinaus weitere Strömüngen die besagen, dass man z.B. jegliche Körperstellen der Frau, die man heiraten will betrachten darf, diese Ansichten entsprechen aber nicht dem mehrheitlichem Verständnis und sind daher nicht konform. (Vgl. Avnul Ma'bud, 3/2083)
Selam & Dua
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