Darf ich meiner Frau verbieten ihre Eltern zu besuchen?
Ihre Eltern sind nicht muslimisch und ich habe Sorge, dass sie von ihren Eltern negativ beeinflusst wird
Gespeichert von am Mi., 13/11/2019 - 16:20
Liebe Leserin, lieber Leser,
sie können ihrer Frau nicht verbieten Ihre Eltern zu besuchen, außer ihre Frau wird durch das unangebrachte Fehlverhalten der Eltern negativ beeinflusst. Das muss aber eindeutig sein. Doch falls Sie weiterhin Zweifel haben so können Sie auch Maßnahmen ergreifen wie z.B. die Eltern gemeinsam besuchen.
Sollten die Eltern auch Ungläubige sein so verdienen Sie weiterhin den nötigen Respekt. Unsere menschliche Pflicht müssen wir natürlich fortsetzen. Dazu schauen wir uns zwei verschiedene Verse an:
Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten. (60/8)
Wenn sie sich aber darum bemühen, daß du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. Und folge dem Weg dessen, der sich Mir reuig zuwendet. Zu Mir wird hierauf eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet. (31/15)
Natürlich dürfen wir das Verlangen nach Verbotenem, durch unseren Eltern nicht ausführen. Trotzdem müssen wir Sie weiterhin mit Respekt und Ehrfurcht behandeln.
Gehorsam und Auflehnung sind zwei verschiedene Dinge. Solange die Eltern sich nicht gegen Allah auflehnen und genau das auch von einem selbst verlangen, ermahnt uns unsere Religion dazu, unseren Eltern zu gehorchen. Wenn sie gerade etwas von einem wollen, was nicht zum Islam passt, dann kann man ihren Forderungen nicht Folge leisten. Das heißt trotzdem aber nicht, dass man sich aktiv gegen seine Eltern auflehnt. Stillschweigend also in Ruhe und mit dem nötigen Respekt lehnt man diese jeweilige Forderung ab. Der Respekt für die Eltern soll dadurch nicht abnehmen.
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