Arbeiten in einer Suchtklinik für Alkohl - und Medikamentenabhängige?
Darf ich als Muslim in einer Suchtklinik für Alkohl - und Medikametenabhängige arbeiten?! Bin vom Beruf Heilerziehungspflege (Behindertenarbeit).
Liebe Leserin, lieber Leser,
als Muslim darfst du grundsätzlich in einer Suchtklinik für Alkohol- und Medikamentenabhängige arbeiten, besonders wenn deine Aufgabe darin besteht, Menschen zu helfen, zu betreuen und sie aus ihrer Sucht herauszuführen. In deinem Beruf als Heilerziehungspfleger steht die Fürsorge, Therapie und Unterstützung von kranken und hilfsbedürftigen Menschen im Vordergrund – nicht die Förderung von Alkohol oder Drogenkonsum. Das fällt vielmehr unter Hilfeleistung und Heilung, was im Islam einen hohen Stellenwert hat.
Islamische Quellen verbieten zwar den Konsum, Verkauf und die direkte Unterstützung von Alkohol. Tätigkeiten, die direkt mit dem Verkauf oder der Verbreitung von Alkohol in Verbindung stehen, sind nicht erlaubt. Gleichzeitig wird aber unterschieden zwischen dem direkten Mitwirken am Alkoholhandel und anderen Tätigkeiten. Dort heißt es beispielsweise, dass nicht jede Arbeit in einem Umfeld, in dem Alkohol vorkommt, automatisch verboten ist; entscheidend ist die konkrete Tätigkeit.
Sogar der Verkauf von medizinisch notwendigen Medikamenten mit Alkoholanteil unter bestimmten Umständen ist erlaubt, wenn dies der Behandlung dient. Das zeigt, dass der therapeutische und medizinische Nutzen im islamischen Recht berücksichtigt wird.
Gerade Menschen mit Suchterkrankungen zu helfen, damit sie von Alkohol oder Medikamentenmissbrauch loskommen, kann sogar als etwas Gutes und verdienstvolles angesehen werden, weil du Menschen bei Heilung, Stabilisierung und einem besseren Leben unterstützt. Problematisch wäre es eher, wenn deine Arbeit direkt darin bestehen würde, Alkohol auszuschenken, zu verkaufen oder den Konsum aktiv zu fördern.
Daher kann man sagen: Wenn du in der Klinik therapeutisch, pflegerisch, betreuend oder rehabilitierend arbeitest und Menschen bei der Überwindung ihrer Sucht hilfst, ist diese Arbeit islamisch gesehen eher erlaubt und sinnvoll als verboten.
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