Warum darf ein Muslim nach islamischem Recht eine Frau anderen Glaubens heiraten, eine Muslima aber keinen Mann anderen Glaubens ?
Gespeichert von am Sa., 28/04/2012 - 13:11
Liebe Leserin, lieber Leser,
Liebe Leserin, lieber Leser
Wer alle Gebote und Verbote, also Urteile, des Islam ausschließlich im Koran sucht, lässt mindestens zweidrittel des Glaubens außer Acht. Das Verbot der Eheschließung der Frau mit einem Nichtmuslim ist die Übereinkunft Tausender islamischer Gelehrter. Wenn wir also zu dem Entschluss kommen sollten, dass eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten dürfe, weil dies “nicht im Koran verboten” sei, müssen wir dem Argument folgend, Hunderte Beschlüsse des Islam mit der selben Begründung verändern. Was das für fatale Folgen für die Religion haben würde, müsste jedem klar sein.
Die Gelehrten sind aufgrund der Aussage folgender Verse des Korans zu dem Entschluss gekommen, dass “eine muslimische Frau keinen Nichtmuslim heiraten darf”:
1. “Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gut gefallen. Jene rufen zum Feuer, doch Allah ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis und macht den Menschen Seine Zeichen klar, damit sie Seiner gedenken mögen.”(Al Baquarah 2/221)
2. „Oh ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüft sie. Allah weiß am besten, wie ihr Glaube in Wirklichkeit ist. Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück […]“.(Mumtahinah 60/10)
Diese Verse urteilen, dass “gläubige Frauen keine Ungläubigen Heiraten” dürfen. Gelehrte kommen diesen beiden Versen entsprechend zu folgenden Urteilen:
a. Obwohl hier deutlich von Ungläubigen die Rede ist, muss aus dem Zitat “Jene (die Ungläubigen) rufen zum Feuer[…]” geschlussfolgert werden, dass “gläubige Frauen neben Ungläubigen auch Nichtmuslime nicht heiraten dürfen” Der Grund dafür ist, dass der Mann in der Familie in der Regel die Richtung vorgibt und sowohl die Rolle des Oberhaupts als auch des “Leiters” inne hat. Somit ist stark davon auszugehen, dass er der Grund für eine Konvertierung seiner Frau werden kann (Fetevâ-i Hindiye 11/330 türkische Quelle).
b. Die Aussage der Übersetzung des Verses „[…]Allah wird niemals den Ungläubigen die Oberhand über die Gläubigen geben.“ verbietet es ebenso den Ungläubigen, Herr über Muslime zu werden. Da aber der Mann, wie bereits erwähnt, die Oberhand über die Frau hat, ist dies ein erneuter Beweis dafür, dass die Ehe zwischen einer Muslima und einem Ungläubigen nicht erlaubt ist. (V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l_İslamî, 7/152 türkische Quelle).
c. Zudem ist es für das Wohlbehagen und den Frieden innerhalb der Familie notwendig, dass die Eheleute sowohl in ihren Meinungen als auch in ihren Ansichten harmonieren. In diesem sinne wird im Islam, für die Herstellung des Friedens und der Harmonie, die Gleichheit/Balance der Ehepartner bevorzugt. Das wichtigste im Sinne der Gleichheit sind Meinungen und der Glaube. Wenn man das ganze aus dieser Perspektive betrachtet, wird man auch verstehen, warum der Mann im Islam eine Ehli Kitap (Angehörige der Buchreligionen, wie das Christentum und Judentum) heiraten kann, aber die Frau nicht. Denn der Muslim akzeptiert die Fundamente des Glaubes seiner “ehli Kitap” Frau, wie der Glaube an den einen Gott, an die Propheten, die Engel und das Schicksal. Aus diesem Grund wird er nicht einen Weg eingehen, der den Glaubensfundamenten seiner Frau zu wider ist, und den Familienfrieden gefährden. Andererseits ist stark davon auszugehen, dass ein Mann der ehli Kitap ist und nicht an die Glaubensfundamente seiner Frau glaubt, sei es der Glaube an den Propheten Muhammed (Friede und Segen auf ihm) oder der Glaube daran, dass der Koran Worte Gottes sind, den Familienfriden gefährdend handeln wird.( Zuhaylî, 7/153 türkische Quelle).
Auf der anderen Seite leugnet der Muslim nicht nur nicht das heilige Buch seiner Frau oder ihren Propheten. Ganz im Gegenteil glaubt er sogar an sie und respektiert diese. Demzufolge wird eine Nichtmuslima nicht von ihrem Mann bezüglich ihrer Religion diskriminiert oder respektlos behandelt.
d. Die Übereinkunft über ein Thema ist eines der Mechanismen zur Beurteilung eines Problems nach der Sharia. Damit ist die Übereinkunft der Gelehrten über ein Thema gemeint. Tatsächlich ist sich die Ummah darüber einig, dass Muslima keine Nichtmuslime heiraten dürfen.( Zuhaylî, 7/152 türkische Quelle).
Hz. Ömer (r.a.) sagte zu diesem Thema Folgendes: “Ein Muslim kann eine Christin (ehli Kitap) heiraten, jedoch kann eine Muslima keinen Christen (ehli Kitap) heiraten (Taberî, Bakara, 2/221. Interpretation des Ayahs).
Nach der Überlieferung von Hz. Cabir sagte der Prophet (Friede und Segen auf Ihm): “Wir können die Frauen der ehli Kitap heiraten, jedoch können sie keine muslimischen Frauen heiraten. (Taberî, a.o.O.)
Keine Frau, die Gott und den Propheten kennt und liebt, sollte sich in eine Lage bringen, einen Mann zu heiraten, der ihr heiliges Buch und ihren Propheten leugnet und sie somit demütigt. Diese Ehe wäre zudem nicht gültig.
Wenn ein Nichtmuslim aber zum Islam konvertiert, so darf er eine Muslima heiraten.
Selam & Dua
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