Die Aussage „Du bist mir verboten“ gegenüber der Ehefrau – bedeutet sie Scheidung, Zihar oder Eid?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

in der Fragestellung geht es hauptsächlich um die Konsequenz der Worte "du bist mir verboten". Denn das Wort "Zihar" bedeutet in der islamischen Jurisprudenz so viel wie, eine Frau der Mutter gleichzustellen, was in der Folge eine Eheschließung unmöglich macht. Ein Eid bzw. ein Schwur verpflichtet einen Muslim entsprechend zu handeln. Wenn man also darauf schwört, dass die besagte Frau, für einen verboten ist, muss man das auch ernst nehmen. Das sind also unterschiedliche Herangehensweisen, mit einem relativ ähnlichen Effekt, nämlich dass die Ehe geschieden wird. Daher fokussieren wir uns auf dieses Szenario bei der Beantwortung der Frage. 

Aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungen in den Hadithen über die ersten Verse der Sure Tahrim, die sowohl bei Bukhari als auch bei Muslim vorkommen, haben Gelehrte unterschiedliche – laut Kadı Iyaz sogar 14 verschiedene – Ansichten entwickelt. Ohne ins Detail zu gehen, lässt sich Folgendes zusammenfassen:

Hanafi-Schule: Es gibt zwei Ansichten: 1. Nach Imam Azam führt die Äußerung, egal welche Absicht der Mann hat, automatisch zur Scheidung. 2. Nach den Imamayn (Abu Yusuf und al-Shaybani) wird die Äußerung nach der Absicht des Mannes beurteilt. (Quelle: el-Mevsuatu’l-Fıkhıyyetu’l-Küveytiye, 2/207-208)

Shafi‘i-Schule: Die Absicht des Mannes ist entscheidend. • Wenn der Mann mit der Aussage „Du bist mir verboten“ die Scheidung meint → Scheidung tritt ein. • Wenn er Zihar meint → es gilt als Zihar. • Wenn er weder Scheidung noch Zihar meint → er muss eine Sühne für den Eid leisten (nach einer Auffassung ist gar nichts erforderlich). (Quelle: Nevevi, Şerhu Müslim, 10/73; el-Mevsuatu’l-Fıkhıyyetu’l-Küveytiye, 2/262)

Zusammenfassung: Die Meinung der meisten Gelehrten entspricht der shafiitischen Sichtweise: Mit der Aussage „Du bist mir verboten“ wird das, was der Mann beabsichtigt, wirksam – Scheidung, Zihar oder Eid. (Quelle: el-İslam sual ve cevab/eş-Şerhu’l-mumette, 5/476) Es sollte erwähnt werden, dass es in verschiedenen Quellen unterschiedliche Informationen zu diesem Thema gibt.

Fragen an den islam

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