Lassen Zigaretten und Shischa das Fasten ungültig werden lassen?
und was machen wir wenn wir gerade in einem Umfeld sind oder sein müssen wo geraucht wird?
Gespeichert von am Mo., 11/06/2018 - 15:29
Liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt einen Unterschied zwischen absichtlichen Inhalieren und unbeabsichtigten Inhalieren. Wer mit Absicht den Rauch inhaliert, hat sein Fasten gebrochen und müsste daher das Fasten nachholen sowie das Straffasten durchführen.
Rauchbare Tabakerzeugnisse oder vergleichbare Stoffe (z.B. auch Morphium) die zum Genuss konsumiert werden, brechen das Fasten. Im Zustand des Fastens muss man sich daher vor diesen Stoffen hüten.
Wer unbeabsichtigt in Berührung mit dem Rauch/Dampf einer Zigarette oder Shischa kommt, bricht sein Fasten nicht. Da die Person sich nicht vor dieser Situation hüten konnte, wird sie nicht dafür belangt.
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