Darf man als Muslim bei der Beerdigung von Nichtmuslimen dabei sein?
Wir haben in unserem Umfeld auch oft Nichtmuslime und sind mit ihnen gut befreundet, vielleicht sogar verwandt. Können wir ihnen in der Beerdigung Beistand leisten oder vielleicht bei manchen Sachen auch helfen?
Gespeichert von am Mo., 01/02/2016 - 03:49
Liebe Leserin, lieber Leser,
Als sein Vater starb sagte Hz. Ali zum Propheten (s.a.s.): mein alter und vom Weg abgekommener Onkel ist gestorben. Daraufhin sagte er „geh und beerdige deinen Vater und sage nichts bis du wieder zu mir gekommen bist. Dann sagte Hz. Ali: Ich ging um ihn zu beerdigen und kehrte zum Propheten (s.a.s.) zurück. Dann hat der Prophet (s.a.s.) mir gesagt ich soll mich waschen und ich habe dies getan. Dann betete der Prophet (s.a.s.) für mich. (überliefert von Ebu Davud, Nesai und Beyhaki)
Es ist erlaubt, dass ein Muslim der Beerdigung eines Nichtmuslims beiwohnt. Wie wir an der oben geschilderten Überlieferung sehen können, hat der Prophet (s.a.s.) dies erlaubt und auch erlaubt gewisse rituelle Dienste in solchen Fällen zu leisten bzw. dabei behilflich zu sein. Solche Dienste muss man in zwei Kategorien fassen:
A) Sämtliche Dienste die einen rituellen Charakter haben oder einen Gottesdienst abbilden, wie etwa das Gebet oder die letzte Waschung.
B) Sämtliche Dienste die keinen rituellen Charakter haben und praktischer Natur sind, wie etwa das Ausgraben der Erde oder die Bereitstellung des Sargs.
Die Dienste erster Kategorie müssen von jemanden derselben Religion und geleistet werden und dabei darf keine profitorientierte Erwartung vorliegen. Wenn man niemanden finden kann, der dieselben Dienste ohne solch eine Erwartung erledigt, ist es auch erlaubt jemanden mit Bezahlung bzw. Professionelle Anbieter damit zu beauftragen. Die Dienste zweiter Kategorie haben keinen rituellen Charakter und daher ist es unbedenklich wenn jemand mit einer anderen Religion diese Dienste für einen verrichtet oder man jemanden dafür bezahlt.
Für Muslime die im Ausland arbeiten ist es unbedenklich bei der Bestattung der Nichtmuslime und den damit verbundenen Diensten behilflich zu sein und gegen Bezahlung auszuhelfen, dabei sind aber Dienste die einem Gottesdienst gleichen ausgenommen. Insbesondere gilt es solche Dienste zu meiden, die von unserer Religion aus verboten werden. So kann ein Muslim den Leichnam z.B. nicht verbrennen oder den Leichnam zerteilen. Der Islam verbietet beide Vorgänge. Es ist aber erlaubt, den Leichnam, an dem dies bereits durchgeführt wurde z.B. zu transportieren.
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