sünden im ramdan (Fasten durch Selbstbefriedigung gebrochen)
Salem Aleikum, ich habe ein sehr sehr schlechtes Gewissen, da ich während der Fastenzeit gesündigt habe. Es ist mir sehr peinlich, aber ich habe Selbstbefriedigung begangen. Meine Frage ist nun, ob nun mein gesamtes vorheriges Fasten ungültig ist und mein kommendes fasten auch nichts mehr bringen wird? Das ist mir wirklich sehr unangenehm und ich hoffe Allah verzeiht mir meine Sünden inshallah. Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen.
Gespeichert von am Mo., 14/07/2014 - 18:07
Liebe Leserin, lieber Leser,
diese Handlung lässt das Fasten ungültig werden und zieht das "Kaffara-Fasten" nach sich. Das bedeutet man muss das Fasten für 60 Tage nachholen.
Es wäre anders, bei einer unbeabsichtigten Handlung, wie etwa man aus Versehen einen Schluck Wasser zu sich nimmt. Aber die in der Frage beschriebene Situation macht ein Versehen unmöglich.
Falls man aus legitimen Gründen nicht fasten kann (z.B. erhebliche gesundheitliche Probleme) gibt man die Fidya für 60 Tage, das bedeutet man ernährt 60 arme Menschen bzw. gibt die entsprechende Geldsumme. Die Fidya wird immer berechnet und entspricht einem Durchnittswert, den man an dem Jahr recherhieren kann.
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