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1-) Darf ein Mann seine Frau schlagen? Hat er das Recht dazu und was steht dazu im Koran?

im Kontext der Koranexegese muss gesagt werden, dass reine Übersetzungen oftmals auch mit einer - manchmal kleinen, manchmal großen - Verfälschung des Originals einher gehen. So kommt es, dass z.B. ein Text durch die Hände mehrere Editoren schließlich sich vom Original so weit entfernt, dass diese mit Vorsicht zu genießen sind. Den Qurʾān zu übersetzen ist sogar noch schwieriger, denn dabei handelt es sich nicht etwa um ein Roman eines privaten Authors. Es geht um das festgesetzte und unverfälschbare Wort Gottes zur Rechtleitung der Menschheit. Aufgrund dieser Sensibilität haben die Gelehrten auch tendenziell davon abgesehen, kontextfreie 1:1 Übersetzungen zu verfassen. Sie haben sich intensiver mit den möglichen Interpretationen und Verständnisvarianten beschäftigt.

Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß. (4/34)

 

Es folgt nun mehrmals ein und derselbe Vers, allerdings aus den unterschiedlichen Übersetzungen.

• „…Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie…“ (Rasul)

• „…Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Allah ist erhaben und groß.“ (Paret)

• „…Die Frauen, bei denen ihr fürchtet, sie könnten im Umgang unerträglich werden, müsst ihr beraten. Wenn das nichts nützt, dürft ihr euch von ihren Schlafstätten fernhalten; wenn das nichts nützt, dürft ihr sie (leicht) strafen (ohne sie zu erniedrigen)…“ (Azhar)

• „…Und diejenigen Ehefrauen, deren böswillige trotzige Auflehnung ihr fürchtet, diese sollt ihr (zunächst) ermahnen, dann in den Ehebetten meiden und (erst danach) einen (leichten) Klaps geben…“ (Zaidan)

• „…Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie…“ (Khoury)

Das ist immer ein und derselbe Vers aus den unterschiedlichen Übersetzungen, die es in der deutschen Sprache gibt. Schnell werden Unterschiede ersichtlich. Das original arabische Wort aus dem Qur´an lautet „daraba“. Während es als "schlagen" übersetzt wird, wird je nach Ansprechpartner auch „jemanden mit Nachdruck nahe legen sein Verhalten zu ändern“ unter "daraba" verstanden.

Es gibt genug Überlieferungen, die dem Mann vom Schlagen abmahnen. Hier ist eine exemplarische Überlieferung:

Jener, der seine Frau am Tage geißelt, wie kann dieser am Abend mit ihr (seiner Frau) in das gleiche Bett steigen? (Buhari, Nikah 93; Ebu Davud, Nikah 60)

Insgesamt und vor allem wenn man auf die Meinung der Gelehrten, Überlieferungen und das Verständnis der mehrheitlichen Muslime achtet, fühlen wir uns wohl damit zu sagen, das Schlagen bzw. die körperliche Gewalt der Ehefrau als Recht des Ehemannes steht nicht im Einklang mit unserem Verständnis der Ehe im Sinne Gottes. Die Frau ist kein Stück Fleisch und der Mann ist sicher nicht Herr. Beide sind Diener und nur Gott ist Herr. Wenn man also der Meinung ist nach dem Vers zu handeln, sollte man diesen auch gebührend analysieren und sich damit auseinandersetzen. In knappen Worten würden wir sagen, eine kulturell akzeptable Praxis ist an Ort und Zeit gebunden und damit wandelbar. Was dort gilt, kann hier nicht mehr gelten. In Kombinationen mit den Handlungsempfehlungen aus den Überlieferungen verstehen wir den besagten Wortlaut im Vers als eine Form der Ermahnung, nicht aber als körperliche Gewalt. 

Man sollte nicht immer aufgrund eines oder mehrerer Fehlverhalten der Muslime direkt auf den Islam zurückführen. Neben dem Islam gibt es eine Reihe von noch größeren Einflussfaktoren, die die Einstellung eines Mannes gegenüber der Frau prägen, wie zum Beispiel die Kultur, die Erziehung, das Umfeld usw. Es ist immer ein Mensch der handelt, egal welcher Konfession er angehört. Es wäre naiv zu denken, dass das Handeln eines Menschen monokausal, also durch eine Ursache zu erkären ist. In Wahrheit kommt das Handeln eines Menschen durch eine Vielzahl von Faktoren zusammen, die komplex miteinander verwoben sind. Daher muss man sich auch die Frage stellen, welche Verbindung jener Mensch zur Religion überhaupt hat und welche vielleicht auch nicht.

 


2-) Dürfen wir uns selbst Schaden zufügen?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Durch die Verse im Qurʾān "Begibt euch nicht mit eigenem Willen in Gefahr" (in ungefährer Bedeutung der Sura al-Baqara 2/195) und "Begeht kein Selbstmord". (in ungefährer Bedeutung der Sura an-Nisāʾ 4/29), kommen die Gelehrten meistens zu dem Beschluss, dass es verboten ist, seinem Körper zu schaden.

In einer Überlieferung, wird gesagt: "Allah befiehlt, immer und in jeder Situation, die Güte und die positive Umgangsform."
Jemand der sich Schaden zufügt, hat den Befehl Gottes der Güte und der positiven Umgangsform missachtet. (aus dem Müntedeyatu mevkii'l - Ezher entnommen).

In einer anderen Überlieferung wird gesagt: "Der Mensch darf weder sich selbst, noch einem anderen Schaden zufügen." (Ibn Mace, Ahkam, 17)
Die Schlussfolgerung hierbei ist, dass man Unrecht nicht mit Unrecht entgegnen kann. (Mecelle md. 19)
So wie dass es ist nicht erlaubt ist, weder sich selbst, noch jemandem anderen Schaden zuzufügen, so ist es auch nicht zulässig, Unrecht mit Unrecht zu erwiedern.
Man nimmt das Rechtswesen (z.B. die Juristen) in Anspruch, um die Ungerechtigkeit zu entschädigen.

Selam&Dua
Fragenandenislam -Team

 


3-) Was sagt der Kur´an über Polygamie ? Wie ist die Polygamie in unserer Zeit zu verstehen ?

der Islam spricht sich eindeutig für die gegenseitige Symphatie von Mann und Frau im ehelichen Rahmen aus. Diese Liebe sollte jedoch nicht irdisch begrenzt sein, sondern auch für die Ewigkeit andauern. Dazu sollte man seinen Partner im Namen Gottes lieben und man sollte sich daher auch vor Augen halten, welche Barmherzigkeit Gott in die Partnerschaft gelegt hat.

Als erstes muss man sich bewusst werden, dass der Islam die vorherherrschende Tradition der polytheistischen Araber, welche theoretisch hunderte von Frauen ehelichen konnten, auf vier Ehefrauen begrenzte. Es handelt sich also um keine Erweiterung, sondern um eine Einschränkung.

Auch diese Erlaubnis maximal vier Frauen heiraten zu dürfen ist stark eingeschränkt und nur dann erlaubt, wenn man gewisse Vorraussetzungen und Bedinungungen erfüllen kann.

Dazu gehören z.B. die gerechte Behandlung seiner Frauen, die finanzielle Möglichkeit all seiner Frauen eine eigene Unterkunft zu beschaffen, ihnen die notwendige Kleidung und Nahrung bereitzustellen usw.

Mit anderen Worten muss dieser Mann, je nach seinem Ermessen, alle Bedürfnisse seiner Frauen befriedigen können, damit die Polygamie für ihn erlaubt wird. ( Da viele muslimische Männer nicht einmal ihre eine einzige Ehefrau gerecht behandeln, kann keine Rede von einer Mehrehe sein)

Sollte er dies nicht können, so sollte er davon Abstand nehmen, da er im Jenseits von Gott für die Unterlassung seiner ehelichen Pflichten zur Rechenschaft gezogen wird und dies dann katastrophal für ihn enden kann.

Daher können wir festhalten, dass eine Mehrehe in solchen Fällen nicht erlaubt ist.
Ein Ausspruch des Propheten verdeutlicht dies:

Jemand, der zwei Ehefrauen hat und sich aber nur einer zuwendet und die andere stark vernachlässigt, wird am jüngsten Tag mit einer gelähmten Seite auferweckt werden (İbn-i Mace, Nikah, 47; Mişkâtü’l-mesabih, 2/196)

Die Polygamie

Gab es Polygamie  in den früheren Völkern? War der Islam die einzige Religion, die die Polygamie (unter bestimmten Vorraussetzungen) erlaubte?

Der Islam lehnte selten gängige Praktiken ab, sondern befreite sie von gewalttätigen und blasphemischen Aspekten. So nahm der Islam Rücksicht auf traditionelle Gewohnheiten in allen Bereichen. Es gab aber auch Bräuche die komplett verboten wurden. Dazu gehörten z.B. die Tötung der neugeborenen Töchter bei den vorislamischen Arabern oder die Zwangsheirat.

Wir wissen wir aus historischen Quellen, dass z.B. im alten Ägypten die Mehrehe erlaubt und gesellschaftlich anerkannt war.

Im damaligen Babylon konnte ein Mann, sofern seine Frau ,,unfruchtbar'' war oder an einer schweren Krankheit litt, eine weitere Frau ehelichen.

In China konnten wohlhabende Menschen ebenfalls eine zweite Frau heiraten.
Die Kinder dieser zweiten Ehe wurden der ersten Frau zugeschrieben.

Bei den alten Brahmanen konnte ein Mann, seiner Klasse gemäß, die Polygamie praktizieren (überliefert in ,,Vichnou ''). Laut dem ,,Apastamba'' jedoch war es dem Mann verboten eine zweite Frau zu heiraten, sofern sie Kinder, inbesondere Jungs, gebären konnte. In ähnlichen Traditionen musste die erste Frau der Klasse gemäß geheiratet werden, die zweite jedoch konnte auch von niedrigeren Ständen sein.

Auch im alten Persien war die Polygamie gängige Praxis.

Die alten Römer konnten sich Konkubinen nehmen und mit ihnen außerehelich verkehren.

Auch im mosaischen Glauben war die Mehrehe erlaubt. Im alten Testament wird überliefert, dass der Prophet David sehr viele Frauen heiratete, auch an vielen anderen Stellen wird die Polygamie erwähnt.

Im neuen Testament wird die Einehe nicht ausdrücklich vorgeschrieben, sondern lediglich empfohlen. Auch in christlichen Ländern war die Mehrehe bis zum 16.Jahrhundert erlaubt.

Die Mehrehe im Islam

Allah (c.c.) sagt:


Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid. (4/3)

Hier sieht man ganz klar, dass die Mehrehe lediglich eine Erlaubnis ist und von einer Pflicht nicht die Rede sein kann. Auch kann man hiervon ableiten, dass die Einehe aufgrund der Verpflichtungen einer Mehrehe vorgezogen wird, da, wie bereits erwähnt, die Unterlassung der ehelichen Verpflichtungen vor Gott eine gewaltige Sünde ist.

Islamische Prinzipien bei der Mehrehe zusammengefasst:

1) Wie bereits erwähnt ist die islamische Mehrehe keine Erweiterung, sondern eine Einschränkung auf vier Frauen. Als der obrige Vers herabgesandt wurde, kam ein Mann zum Propheten Muammad und teilte ihm mit, dass er zehn Frauen geehelicht hatte. Der Prophet wies ihn an sich vier seiner zehn Gattinen auszusuchen und sich von den Restlichen zu scheiden.

2) Die gerechte und gleichberechtigte Behandlung seiner Ehefrauen: Die körperlichen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsbeschaffung, Kleidung ect.) und seelischen Bedürfnisse müssen gleichberechtigt sichergestellt sein. Jedoch ist hier anzumerken, dass es fast unmöglich ist, unterschiedliche Personen, gleichmäßig zu lieben. Jede Frau hat physisch und psychisch unterschiedliche Eigenschaften und diese werden Unterschiede hervorrufen. Egal wie sehr sich der Mann bemüht, er wird die gleichmäßige Behandlung nicht leisten können.

Allah (c.c.) sagt:


Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet. Aber neigt nicht gänzlich (von einer weg zu der anderen), so daß ihr sie gleichsam in der Schwebe laßt. Und wenn ihr (es) wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, gewiß, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig. Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern. Allah ist Allumfassend und Allweise. (4/129,130)

Dieser Vers teilt uns mit, dass Allah (c.c.) den Menschen hinsichtlich seines Herzens und seiner Gefühle seinen Gattinnen gegenüber verzeiht, dieser muss aber sein Möglichstes versuchen, um gerecht zu sein. Wie eben erwähnt ist die absolute Abwendung verboten worden.

Dies meint auch der Ausspruch des Propheten:

Jemand, der zwei Ehefrauen hat und sich aber nur einer zuwendet und die andere stark vernachlässigt, wird am jüngsten Tag mit einer gelähmten Seite auferweckt werden (İbn-i Mace, Nikah, 47; Mişkâtü’l-mesabih, 2/196)

Der natürliche Wille der Frau ist es, ihren Ehemann mit keiner weiteren Frau teilen zu wollen. Genauso möchte eine unverheiratete Frau auch keine Ehe mit einem bereits verheirateten Mann. Daher muss eine Muslima zwar die Erlaubnis Gottes für die Polygamie annehmen, aber keine muslimische Frau kann dazu gedrängt werden.

Auch würde kein gläubiger Vater wollen, dass sein Schwiegersohn weitere Frauen ehelicht. Die Eifersucht der Ehefrau und die Barmherzigkeit des Schwiegervaters (ihrer Tochter gegenüber) würden dem entgegenstehen.

Ein Beispiel vom Propheten Muḥammad
:

 Fāṭima, die Tochter des Propheten war mit dem späteren zweiten Kalifen ʿĀlī verheiratet.

Als ʿĀlī nun eine weitere Ehe eingehen wollte, stellte sich Fāṭima dagegen. 

Die Tatsache, dass sich Fāṭima, die in der Erziehung des Gesandten Gottes aufwuchs, gegen die Entscheidung Alis stellte, zeigt ganz deutlich ihr Recht in solchen Fällen.

Als Fāṭima den Propheten benachrichtigte wurde dieser sehr zornig und verteidigte sie mit den Worten, dass ʿĀlī sich erst von ihr scheiden müsse, um eine andere Ehe einzugehen.

ʿĀlī sah daraufhin von seinen Plänen ab

Daher hat die Ehefrau bzw. der Schwiegervater ein gewisses ,,Veto-Recht", wenn es um die Polygamie geht.

Letzter Merksatz:
Der Islam verbietet die Mehrehe nicht, befürwortet sie aber auch nicht.
Es ist lediglich eine Erlaubnis, die in bestimmten Fällen erteilt wird.

Quellen:
1) Mehmet Dikmen ,,Das Recht der Frau im Islam"(Auf türkisch)
2) Elmalili, Quranerläuterung/Tafsir

 


4-) Was sind die Grundrechte eines Menschen im Islam?

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam gewährt den Menschen eine ganze Reihe von Grundrechten. Viel wichtiger aber ist die Realisierung dieser Rechte, worauf besonders Wert gelegt wird. Um den Grad der Bedeutung der vom Islam eingeführten Grundrechte besser begreifen zu können, sollten wir uns einmal die Welt vor dem Islam genauer ansehen. Dieser Einblick in die vorislamische Zeit wird offen legen, welche fundamentale und übernatürliche Revolution der Islam ausgelöst hat, die wiederum schon seit über 1400 Jahren fortbesteht.

1. Sämtliche Länder dieser Erde waren von Monarchen regiert. Die Imperatoren, Diktatoren, Könige usw. hatten bezüglich ihrer eigenen Bevölkerung absolute Herrschaftsbevollmächtigung, d. h. sie konnten mit ihrem Volk machen was sie wollten (Erhängen, Abschieben, Kerkerhaft usw.), ohne sich für ihre Taten rechfertigen zu müssen. Die einstigen Herrscher mussten sich für ihre Gräueltaten vor niemanden Rechtfertigen, das gab es nicht.

2. Die Menschen waren in Klassen unterteilt. Die nahe Verwandtschaft des Regierenden Monarchen gehörte einer privilegierten Schicht (dem Adel) an. Neben dieser höheren Herrenschicht gab es die untere Volksschicht (Bauernschicht), woraus der größte Teil der Bevölkerung bestand. Dieses war die erniedrigte, unterdrückte Schicht, dessen (Menschen) Rechte und Würde mit Füßen getreten wurde. Zwischen diesen beiden Schichten gab es Abgrundtiefe unterschiede.

3. Es gab noch dazu die Sklaverei, welche auf barbarischste Art und Weise praktiziert wurde. Die Ehre und Würde eines Menschen (vor allem aus der Unterschicht) wurde nicht respektiert, geschweige denn akzeptiert.

4. Die damaligen Menschen wurden abhängig von ihrer Rasse und Hautfarbe unterschiedlicher Behandlung ausgesetzt. Sie wurden nicht nach ihrem Verstand, Intellekt, Bildung, oder nach ihrem Talent, Anstand und Vernunft gemessen, sondern es galt bloß die Überlegenheit der Rasse, Herkunft, Abstammung und sonst nichts.

5. Grundrechte oder Unabhängigkeit hatte keiner dieser damaligen Menschen. Elementare Grundrechte wie die Glaubens- und Religionsfreiheit, sowie Gewissensfreiheit oder das Recht auf Eigentum (Haus, Gut oder Grund) waren nicht vorhanden. Ebenso gab es keine Meinungsfreiheit und ähnliche Grundrechte eines Menschen, die heutzutage absolut selbstverständlich sind. Sie waren nicht einmal im Ansatz vorhanden oder gar geplant. Für den einfachen, durchschnittlichen Bürger gab es das alles nicht und es war für sie auch nie Gesprächsthema. Die Menschen waren aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit und Glaubensansichten verfolgt und unterdrückt worden, sowie unvorstellbarer Pein ausgesetzt. Ihre Menschlichkeit wurde in höchstem Grad misshandelt und unterdrückt. Die uns bekannten und vertrauten gesetzlichen Grundrechte eines heutigen Menschen gab es damals nicht.

6. Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die gesetzesrechtliche Herrschaft und die gesetzliche Regelung von Recht und Unrecht, sowie die Individualität der Bestrafung, d. h. nur die Bestrafung des Übeltäters und nicht die der seiner ganzen Familie, oder der Verwandtschaft. An die Unabhängigkeit und die unparteiliche Gerichtsbarkeit, an all das war nicht einmal im Traum zu denken. Die individuellen Befehle und der alleinige Wille der Monarchen war Gesetz. Die gleiche begangene Schuld wurde je nach Herkunft und Abstammung des Täters unterschiedlich bestraft, bzw. gar nicht bestraft. Meistens bekamen die aus der höheren Schicht sanfte bzw. gar keine und die aus der unteren Schicht harte, z. T. unvertretbare harte Bestrafungen. Der Schuldspruch war abhängig von der Schicht aus der man stammte.

Als die Erde sich in solch einem dunklen Zeitalter befand kam der Islam (Religion) und brachte der Menschheit den allergrößten Geistesumsturz den die Welt je gesehen hat. Mit einer unvoreingenommenen und ehrlichen Betrachtung, sei es im Koran, sei es in der Sunna des Propheten (sav), wird man erkennen, dass die in der heutigen westlichen Welt ausgestrahlten, publizierten Menschenrechte, sowie Menschenrechtserklärungen der Islam schon Jahrhunderte zuvor (über 1400 Jahren um genau zu sein) erkennbar verkündet hat. Schon damals wurden durch den Islam die grundlegenden Intentionen und Ziele der heutigen Menschheit festgelegt und angewendet. Die Bergpredigt (Abschlusspredigt) des Propheten Muhammad (sav), die er während seiner letzten Pilgerfahrt im Jahre 632 n. Ch. vor mehr als 100 000 (gläubigen) Muslimen gehalten hat ist der größte Beweis und ein offensichtliches Zeugnis dessen. Diese Rechtweisung (Hutbe) wurde also 1157 Jahre vor der Menschen- und Bürgerrechtserklärung von 1789 in Frankreich mit den Schlagworten Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit manifestiert.

Der Mensch besitzt eine Bedeutsamkeit, die ihn von anderen Lebewesen absolut unterscheidet. Diese wichtige Bedeutung wächst zunehmend mit seinem Glauben an Gott und der Befolgung Seiner Gebote. Dadurch (erst) wird der Mensch zum ansehnlichen und ehrenhaften Gast in diesem Universum. Der Mensch erlangt den Status des Menschseins mit seiner Geburt, bzw. schon im Mutterleib durch die Bildung zum Mensch (Miniatur) und trägt diese große Bedeutung sein Leben lang. Die Ehre ein Mensch zu sein umfasst alle Menschen, gleichgültig welcher Rasse oder Hautfarbe.

Egal ob Mann oder Frau, Schwarz oder Weiß, Dick oder Dünn, Stark oder Schwach, Reich oder Arm, Jude, Christ oder Muslim, die Ehre ein Mensch zu sein und die damit verbundene Wertigkeit impliziert alle Menschen. Der Schatten der Barmherzigkeit Gottes umfasst sie alle. In dieser Art und Weise schützt der Islam jedes Individuum vor der Unterdrückung, vor der Missachtung seiner Ehre und Würde, vor der Beraubung seines Guts, der Zerstörung seines Wohnsitzes, vor dem Verlust seiner Identität und vor der Unterdrückung seines Gewissens und seiner Glaubensansicht, sowie seiner Religion. Der Islam versichert, garantiert und beschützt die Ehre und die Würde eines jeden Menschen zu jederzeit.

Grundrechte im Islam

1. Der Islam hat die Unterscheidung von Rassen und Hautfarben aufgehoben. Alle Menschen stammen von Hz. Adam ab. Ein Mensch kann sich seine Rasse und Hautfarbe nicht selbst aussuchen, dieses ist unmöglich. Diese Tatsache ist komplett dem Willen Gottes unterstellt. Menschen aufgrund ihrer Rasse und nach ihrer Hautfarbe unterschiedlich zu betrachten und zu behandeln, den einen höher und den anderen niedriger einzustufen, ist sowohl aus islamischer, als auch menschlicher Sicht absolut falsch und unannehmbar. Gott sagt im Koran:

„O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Weib erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, daß ihr einander kennen möchtet. Wahrlich der Angesehenste von euch ist vor Allah der, der unter euch der Gerechteste ist. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.“ (Sure Hudschurát, Vers 14)

Wie zu sehen ist, dient die Unterschiedlichkeit der Menschen nicht dazu sich gegenüber den anderen höher zu stufen, sondern dem gegenseitigen Kennen lernen, der Kooperation, der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung. Dieses islamische Verständnis möchten wir mit der folgenden Hadith verdeutlichen: Ebu Zerr, einer aus der Gefolgschaft des Propheten (sav) hatte eines Tages den farbigen Gefährten Bilal Habesi als „Sohn einer Schwarzen Frau“ beschimpft. Er hatte ihn unverschämter Weise die Hautfarbe (seiner Mutter) vorgehalten und ihn aufgrund dessen zu tiefst gekränkt. Als der ehrenwerte Prophet Muhammad (sav) von dieser Abgeneigtheit erfuhr, war er sehr verärgert darüber und sprach zu Ebu Zerr folgende Worte:
„O Ebu Zerr, du hast Bilal aufgrund der Hautfarbe seiner Mutter gedemütigt, stimmt das? Wenn das so ist, dann lebst du (trägst du) immer noch die Denkart (Geisteshaltung) der Unwissenheit.“

Ebu Zerr, welcher in einem Augenblick der Wut unüberlegter Weise diese von ihm selbst auch nicht gewollten Worte äußerte, war selbst zu tiefst unglücklich und bedauerte dieses auch sehr. Er fing zu weinen an und warf sich samt seinem Gesicht zu Boden und sagte folgendes: „Solange Bilal nicht mit seinen Füßen auf meinen Wangen herum tritt und sie zertrampelt, schwöre ich euch, solange werde ich mein Haupt nicht vom Boden heben.“ Während dessen bat er mehrmals wiederholend Bilal um Entschuldigung.
2. Der Islam hat ebenfalls die Erbuntertänigkeit abgeschafft, d. h. das alle Menschen gleich sind. Menschen die von bedeutenden Ahnen abstammten oder einer Geschätzten Person, wie Familie angehörten bekamen nicht mehr aufgrund dessen besondere Behandlung, speziell bei einem Delikt. In einem Haus, wo sich einige der Gefährten (des Propheten (sav)) aufhielten forderte der Gefährte Sad bin Ebi Vakkas die anderen auf ihren Stammbaum aufzuzählen. Er selbst hatte schon seinen erzählt und sich damit gerühmt. In dieser Runde befand sich auch ein aus dem Iran stammender Gefährte namens Salman Farisi. Er hatte nicht wie die in der Runde sich befindenden Koreischiten angesehene, obrige und ruhmreiche Ahnen und Verwandte mit denen er sich hätte Brüsten können. Des Weiteren wusste er selber nicht ganz genau um seine Abstammung und Ahnen bescheid. Als Sad ihn dann aufforderte seine Stammväter aufzuzählen, empfindete er dies seltsam und antwortete folgendermaßen: „Ich bin Salman Sohn des Islam, meinen Stammbaum kenne ich nicht so genau wie ihr. Das was ich weiß ist, dass Allah mich mit dem Islam beehrt hat.“ Als der Kalif Ömer von dieser Ahnen Aufzählung erfuhr war er sehr empört und verurteilte diese sinnlose und aus der Zeit der Unwissenheit stammende Geisteshaltung (das Aufsagen seiner Ahnen zum Zweck der Selbstauszeichnung). Die glorreiche Antwort von Salman jedoch gefiel ihm nur zu sehr, so dass er ebenfalls nachahmend „Und ich bin Ömer, auch ein Sohn des Islam“ von sich gab. Als der Prophet Muhammad (sav) von diesen Vorkommnissen erfahren hatte gefiel auch ihm diese geistreiche Antwort von Salman. Er sagte: „Salman ist von mir, mein Angehöriger, er ist aus meiner Familie.“ Der Prophet (sav) hatte ausschließlich die Töchter der angesehenen Familien der Koreischiten mit ehemaligen Sklaven, welche jetzt zu den Gefährten des Propheten (sav) gehörten verheiratet und somit die Tradition der Ahnen Überlegenheit, die aus der Zeit der Unwissenheit abstammende Geisteshaltung abgeschafft.

3. Der Islam bietet dem Volk das Recht seine Regierung zu kontrollieren und zu beaufsichtigen, ob alles rechtens verläuft. Er hat es sich zum Ziel gesetzt illoyale Führer die in Regierungs- Angelegenheiten beliebig über einen Sachverhalt urteilen abzuschaffen, sowie all den Ungerechtigkeiten, Verfolgungen, Gräueltaten und der Gesetzlosigkeit ein Ende zu setzen. Als der erste Kalif Ebu Bekir zum (Kalifen) Regierenden gewählt wurde, verkündete er seinem Volk folgenden ausdrücklichen Worte:

„O ihr Menschen, obwohl ich nicht der Beste unter euch bin wurde ich doch zu euerem Oberhaupt gewählt. Sollte ich meine Aufgabe (mein Amt) dem Islam entsprechend ausüben, dann beherzigt meine Anweisungen und folgt mir. Wenn ich aber vom rechten Weg abkommen und irregehen sollte, so ermahnt mich.“

Während seiner Amtszeit fragte der Kalif Ömer einmal die Muslime in einer Moschee: „Was tut ihr (sollt ihr tun), wenn ich vom rechten Weg abkomme und irregehe?“ Die anwesenden Muslime antworteten mit einer gemeinsamen Stimme: „Wir werden dich mit unseren Schwertern wieder richten.“ Hz. Ömer war von dieser Antwort höchst erfreut.

4. Gedanken- und Gewissensfreiheit (Meinungs- und Religionsfreiheit). Die Gedanken- und Gewissensfreiheit sind neben dem Recht zu Leben mit das bedeutendste Recht eines Menschen überhaupt. Einem Menschen dieses Recht vorzuenthalten und es ihm nicht anzuerkennen, kommt mit der Wegnahme seiner Individualität gleich und dadurch zur Herunterstufung und Angleichung eines Menschen mit dem Tier. Erkennt man einem Menschen diese elementaren Rechte nicht an, so betrachtet man sie auch nicht als Menschen, sonder stellt den Menschen mit den Tieren auf eine Ebene. Folglich ist im Islam sämtliche Form der Unterdrückung von Gedanken und Gewissen strengstens verboten. In einem Koranvers heißt es „Keinen Zwang im Glauben“. Diesem Prinzip entsprechend befindet der Islam die Glaubensgrundsätze nicht durch Zwang zu vermitteln und aufzubürden. Der Islam verbietet und verachtet es die Glaubenswahrheiten anderen Menschen mit Nachdruck aufzuzwingen.

5. Der Islam hat ebenfalls die Sklaverei / Leibeigenschaft sorgfältig geklärt. Er hat die Sklaverei bestimmten, einzuhaltenden Gesetzen untergeordnet und somit den unfreien Arbeitskräften einen höheren, besseren und gleichwertigeren Status gebracht. Bevor der Islam erschien, wurde die Sklaverei in der ganzen Welt praktiziert. Sie wurde in übelster und barbarischster Art und Weise gehandhabt. Das war damals leider Alltag. Es konnte nicht erwartet werden, dass der Islam diese in der ganzen Welt praktizierte Sklaverei plötzlich mit einem Wink verbietet und aufhebt. Er trug jedoch durch Gesetze zur Gleichbehandlung der Sklaven bei und führte schrittweise das Ende dieser grausamen Praxis ein. Es wurde verbindlich gemacht, wenn man denn Untertanen bedienstete, ihnen eine verbesserte, kulturelle und bürgerliche Behandlung zukommen zu lassen, das hieß, die Gutsherren konnten nicht wie zuvor ihrer gewohnten Unmenschlichkeit freien lauf lassen, sondern mussten sich den islamischen Grundrechten fügen und sie einhalten. Des Weiteren wurde die Barriere aufgehoben, die immer zwischen dem Sklaven und einem unabhängigen Menschen war, d. h. es war keiner mehr gegen seinen Willen, sondern nur noch mit persönlichem Einverständnis Sklave oder Untertan. Somit war es nun um ein vielfaches einfacher sich aus der Sklaverei zu befreien und ein normaler Bürger zu werden. Es entstand mehr die Beziehung wie vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer, womit das Verhältnis des Gutsherren und seinem Sklaven ausgewechselt wurde. Damit war der Anfang vom Ende der Sklaverei gesetzt. Bis zur endgültigen Auflösung der Sklaverei war es nur noch eine Frage der Zeit, zumindest in muslimischen Regionen.

6. Die Eigentumsfreiheit und das Besitzrecht. Allah hat uns Menschen neben den vielen unterschiedlichen Emotionen, Empfindungen, Gefühlen auch die Liebe zum Eigentum, Besitztum, Hab und Gut gegeben. Der Mensch hat das Verlangen etwas zu besitzen. Der Islam erkennt dem einzelnen Individuum das Recht auf Eigentum an. Er bietet die Grundlage, dieses Verlangen im gerechten, erlaubten Rahmen zu befriedigen.

7. Die Gleichheit vor dem Gesetz. Im Islam sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, wie die Zinken von einem Kamm. Einen Vorzug oder eine Begünstigung aufgrund der Rasse oder Hautfarbe gibt es nicht. Es wird in keiner Weise geduldet bei einer Person, die zuwider gehandelt hat, aufgrund seiner angesehenen Familie oder seinem gesellschaftlichen Status oder sonst was, bei der Ausführung der Gesetze eine Ausnahme zu machen. Im Islam zählen die gesetzliche Herrschaft und die Erhabenheit des Rechtes. Sowohl der Staatsregierende, als auch ein einfacher Bürger aus dem Volk sind vor dem islamischen Gesetz gleich und werden auch gleich behandelt, ohne Ausnahme. Ein Schuldiger Jemand, und sei es auch der Präsident, wird definitiv seine gerechte Bestrafung bekommen.

Einigen Überlieferungen zu folge seien schon damals die Führer des Islam, wie zum Beispiel Fatih Sultan Mehmet mit einem griechischen (romanischen) Architekten oder Hz. Ali mit einem Juden oder Salahaddin Eyyubi mit einem Armenier, vor Gericht gezogen um ihre Angelegenheiten rechtens zu klären. Dies sind nur einige Beispiele für das Rechtbewusstsein im Islam.

Am Tage der Eroberung von Mekka hatte eine Frau aus dem Volk der Mahzun Diebstahl begangen und wurde dabei erwischt. Es bedarf ihrer Bestrafung, jedoch fürchtete man um den Ruf ihrer angesehenen Familie. Um der Beschämung und Befleckung ihrer Familie wegen wollte man von ihrer Bestrafung absehen und sie so davon kommen lassen. Wie sollten sie aber diese Absicht ausführen? Wie sollte man dieses Vorhaben dem Propheten (sav) mitteilen? Folglich ernannte man Üsame bin Zeyd, den adoptiv Enkelkind des Propheten (sav) den der Prophet (sav) sehr liebte mit dieser Aufgabe und schickte ihn zum Propheten dieser Bitte doch einzuwilligen. Hz. Üsame ging darauf zum Propheten (sav) und schilderte ihm diese Situation. Er bat den Propheten (sav) als Oberhaupt dieser beschuldigten Frau aus angesehener Familie zu vergeben und von ihrer rechtmäßigen Verurteilung und Bestrafung abzusehen, eben wegen ihrer Herkunft bzw. Familie. Der Prophet (sav) war über diese Aufforderung sehr entrüstet. Er ging augenblicklich nach draußen und verkündete seinem Volk folgende historischen Worte:

„O ihr Menschen, wisst ihr den Grund für die Zerstörung und Vernichtung (Auslöschung aus der Geschichte) der Völker die vor euch lebten? Sie hatten die angesehenen und ruhmreichen Familienmitglieder bei begangenem Unrecht nicht bestraft sonder von ihrem begangenen Unrecht abgesehen. Jedoch um einen aus dem Volk zu bestrafen, der Unrecht tat, waren sie sehr ungeduldig dies zu tun. Dieses Unrecht ihrerseits führte zu ihrer eigenen Vernichtung und Ausrottung. Ich schwöre euch, selbst wenn die beschuldigte meine Tochter Fatima wäre, würde ich keinen Augenblick zögern ihr die gerechte Strafe zu kommen zu lassen.“

Im Anschluss an diese Rede wurde die Bestrafung der Diebin aus der ruhmreichen Familie gerechter Weise umgesetzt. Als Hz. Ebu Bekir zum Kalifen gewählt wurde verkündete er in seiner Rede zum Amtsbeginn folgende ebenfalls historischen Worte:

„Die Schwachen unter euch sind in meinen Augen die Stärksten, bis sie das (gesetzlich) ihnen zustehende Recht erlangt haben und die Starken unter euch sind in meinen Augen die Schwächsten, bis ich von ihnen die Rechte der anderen (Unrecht Erleidenden) eingeholt habe.“

8. Die Gesetzlichkeit der Verurteilung und die Individualität des Strafvollzugs. Im Islam gibt es keine Bestrafung ohne das Gesetz und ebenfalls ist es nicht möglich als Schuldiger anstelle seiner selbst jemand anderes (für sich) Bestrafen zu lassen. Umgekehrt gilt das genauso, d.h. es ist nicht möglich anstelle des Übeltäters dessen Familie oder Verwandte zu verurteilen, geschweige denn zu bestrafen. Das Prinzip des individuellen Strafvollzugs ist im Vers 164 der Sure An´am wie folgt erwähnt:

„Sprich: "Sollte ich einen anderen Herrn suchen als Allah, Welcher doch der Herr aller Dinge ist?" Jede Seele belastet nur sich selbst. Und keine belastete (Seele) soll einer Anderen (Seele) Last tragen. Zu euerem Herrn ist schließlich euere Heimkehr, und dann wird Er euch wissen lassen, worüber ihr uneins wart.“

9. Die Autonomie und Rechtschaffenheit des Gerichts. Die im Islam als Gerechtigkeitsanstalt gesehenen Gerichtshöfe sind frei von jeglicher Manipulation, sowie äußeren Einflüssen. Sie sind frei von persönlichen Vorbehalten und Gehässigkeiten, sowie frei von eigenmächtigen Verfügungen. Die Gerichtshöfe sind von all diesen Sachen frei gehalten worden, worauf sehr viel Wert gelegt wird. Die Vorurteilslosigkeit der Richter und deren Unparteilichkeit wurden schon immer strengstens überwacht. In islamischen Gerichten sind öfters auch einfache Bürger mit regierenden Staatschefs vor Gericht gezogen und im Falle der Schuld erhielten auch die großen und mächtigen ihre gerechte Strafe.

10. Die Unantastbarkeit des Privatlebens und die Wahrung der Geborgenheit im eigenen Wohnsitz. Der Islam gebietet, dass niemand das Recht hat ohne die notwendige Befugnis des Eigentümers dessen Hab und Gut zu berühren, geschweige denn in dessen Grundstück oder Haus einzudringen und des Weiteren noch sich in das Privatleben, sowie in die persönlichen Angelegenheiten eines anderen Menschen einzumischen. In der Privatsphäre eines Menschen zu recherchieren ist im Islam strengstens untersagt.

11. Die Reisefreiheit. Im Islam ist die Reisefreiheit zu Bildungszwecken (Studienreisen) und zu Genesungszwecken (Rehabilitation, Erholung) erlaubt und sogar verlangt. Aus diesen sinnvollen relevanten Gründen ist das Reisen erlaubt. Die Reisefreiheit beinhaltet natürlich auch berufliche u. ä. Reisen.

12. Das Recht auf Leben (in Frieden). Der Islam gewährt den/allen Menschen Schutz vor der Schändung seiner/ihrer Ehre und seinem/ihrem Persönlichkeitswert, sowie die Wahrung seines/ihres Vermögen. Dieses Thema ist in der Abschiedspredigt des Propheten (sav) in schönster Weise erläutert, wie folgend zu lesen ist:

„O ihr Menschen! So wie die heutigen Tage und die heutigen Monate heilig sind, so ist es auch diese Stadt Mekka. Und so wie diese Stadt Mekka heilig ist, so sind auch das Leben, das Eigentum, sowie die Ehre und der Ruf eines jeden Menschen gleichfalls heilig und unantastbar. Sie sind vor jeder Art der Schändung zu beschützen.“

13. Die Sozialfürsorge/Volksfürsorge. Die islamische Religion sichert jeden Menschen vor dem sozialen Abstieg, der unverhofft durch Krankheit, Alter, Unfall, Katastrophen bei jedem eintreffen kann. Dadurch geschädigte Opfer werden vor der Armut, dem Elend und der Not durch die Armensteuer (Zakat), welche für jeden wohlhabenden Muslim zu zahlen Pflicht ist. Durch Sach- und Geldspenden (Sadaka) und der Fitre (Verpflegen von Hungrigen) werden die Bedürftigen vertrauensvoll aufgefangen und ihre Menschlichkeit bewahrt. Der Islam versorgt durch seine eingeführten Sozialmaßnahmen betroffene und bedürftige Menschen. Durch solche Grundversorgungen gewährleistet er ihr Weiterleben. Der Islam fordert die Menschen auf in erster Linie einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nachzugehen, um eine eigenständige Grundversorgung zu erlangen (und ggf. somit auch weiteren anderen Bedürftigen die Grundversorgung bieten zu können). Der Islam verfügt über noch weitere Schutzmaßnahmen. Es ist jedem Muslim geboten auf sein familiäres, verwandtschaftliches und nachbarliches Umfeld mit Acht zu geben und bei bedarf diese mit zu unterstützen. In deren Notlagen ihnen zumindest in der Grundversorgung zu Hilfe zu kommen und nicht gleichgültig wegzuschauen, das wäre unislamisch. Eigentlich ist die Familiäre, Verwandtschaftliche und Nachbarliche Fürsorge für jeden Menschen eine selbstverständliche Pflicht. Wenn jedoch alle diese Maßnahmen unzureichend sind, dann obliegt es dem Staat, der Regierung selbst, seiner Bevölkerung zur Hilfe zu kommen (Sozialstaat) und das Existenzminimum zu gewährleisten und somit die Menschenwürde zu wahren. Die Einrichtung der Armensteuer und die Gründung von Stiftungen sind vollkommene, universelle und gemeinnützige Sicherheitsvorkehrungen.

14. Das Recht auf Arbeit und die Lohngerechtigkeit bzw. die Lohngleichheit. Fleißiges Arbeiten und das sich in einer Sache Anstrengen genießt im Islam großes Ansehen. Es wird immer zur Beschäftigung angespornt. Das Schnorren und dadurch anderen Leuten zur Last werden ist nicht gern gesehen. Um den Unterhalt der eigenen Familie von erlaubten Wegen her zu gewährleisten gilt sogar die verrichtete Arbeit als Gottesdienst, sofern der arbeitende die Pflichtgebete (Farz) verrichtet. „Der Mensch bekommt nur den Lohn für seine verrichtete Arbeit“ weist auf die im Islam gegenwärtige Ermunterung zur Emsigkeit hin. Der Islam gewährt die Arbeits- Beschäftigungsfreiheit und darüber hinaus regelt er das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber in schönster Weise mit den Worten: „Bezahlt den Lohn der Arbeiter noch bevor der Schweiß auf ihrer Stirn getrocknet ist.“ Auf diese Art werden die Rechte der Arbeitnehmer in perfekter Weise aufrechterhalten. Natürlich sollte auch der Arbeiter es sich zur Pflicht machen, die ihm aufgetragene Arbeit gewissenhaft und vollständig auszuführen. Er sollte seinem Lohn gerecht werden durch Ehrlichkeit, Fleißigkeit und Vollständigkeit der verrichteten Arbeit.

15. Der Schutz der Kinder. Der Islam betrachtet alle Kinder als seine Eigenen, bzw. als Adoptivkinder. Das heißt, seit ihrer Geburt nimmt sich der Islam ihrer an und kommt für ihre Versorgung auf, in dem er den jeweiligen Eltern finanzielle oder materielle (Sachleistungen) Hilfe zu kommen lässt. Diese Hilfe wird eigens aus der Staatskasse und von staatlichen Mitteln bewilligt. Heutzutage wird diese Hilfe unter dem Begriff „Kindergeld – Erziehungsgeld“ in den meisten reichen Staaten praktiziert.

16. Die schulische und berufliche Grundausbildung ist eine unerlässliche und verbindliche Pflicht, die für jedermann kostenlos ist. „Das aneignen von Wissen und sich zu bilden ist allen Muslimen eine auferlegte Pflicht. Das gilt sowohl für den Mann als für die Frau.“ Diese Hadith weißt auf die Erfordernis der schulischen und beruflichen Grundausbildung hin. Im Islam sind die Einzelheiten der Lehrpläne sorgfältig, schon vorbereitet, vorgegeben. Die Grundausbildung enthält neben der religiösen, ethischen und moralischen, sowie literarischen Lehre eine Berufsausbildung. Der Islam betrachtet es als absolut Notwendig, dass alle Kinder neben der religiösen Erziehung einen Beruf erlernen.


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team



5-) Erlaubt der Islam Terrorismus?

Terrorismus ist nicht das einfache Verurteilen von Ereignissen oder Vorkommnissen. Terrorismus ist ein Vergehen an der gesamten Menschheit, welcher Unheil und Niedergang über eine Gesellschaft bringt. Der Terrorismus sollte im Keim erstickt und entwurzelt werden. Ist dies nicht der Fall, besteht keinerlei Sicherheit für Hab und Gut, und vor allem für das Leben der Menschen und dessen Würde. Betrachten wir nun einige islamische Gebote bezüglich dieser Thematik. Diese Bestimmungen sind global und gelten als bedeutende, ehrenhafte Werte aller Menschen.

1. Im Islam ist jeder Mensch von Geburt an rein und frei von Schuld. Jeder Mensch genießt eine gottgegebene Immunität. Diese Immunität ist lebenslang beständig. Niemand besitzt die Autorität vorsätzlich einem anderen Menschen Unrecht anzutun und ihn in Unheil zu stürzen. Selbst wenn ein Mensch seine eigene Immunität durch das Begehen einer Schuld behebt, ist es Aufgabe der Justiz dessen Schuld zu beweisen und dessen gerechte Bestrafung nach Ermessen zu bestimmen und zu vollstrecken. Kein Mensch besitzt die Ermächtigung sich selbst zum Staatsanwalt, Richter und Vollstrecker zu erklären und durch Selbstjustiz den Beschuldigten nach eigenem Erachten zu bestrafen. Sollte sich jemand dieser Autorität bemächtigen, müsste man dem Gegenüber ebenfalls dieses Recht zusprechen, welcher somit die Befugnis zum Gegenschlag hätte. Durch solches Verhalten kommt Anarchie zum Ausbruch, womit zugleich Hab und Gut, Ehre und das Leben von Menschen sich in permanenter Unsicherheit befänden. Die Heranwachsenden würden dieses Verhalten übernehmen und es gäbe keine Geborgenheit mehr. Es herrschte eine immerwährende Angst, die das gesellschaftliche Leben zum Stillstand führt. Der Terrorismus ist ein Fluch für alle Menschen. Die Terroristen bestimmen (immer wieder von neuem) irgendwelche Leute für Schuldig, welche wiederum nach ihrer Einschätzung bestraft oder sogar getötet werden. Die Terroristen erkoren sich zum Kläger, Richter und Henker zugleich. Der Islam jedoch verurteilt ein solches verantwortungsloses, wie unentschuldbares Verständnis und verbietet jegliche Art des Anarchismus. Ein Muslim darf weder im Tatsächlichen noch im Geiste eine solche Menschenverachtende Hässlichkeit befürworten, geschweige denn tolerieren. Im Herzen eines Muslims kann und darf kein Platz für dieses mentale Gefälle sein.

2. Im Islam ist die Sündenschuld individuell.

Wer den rechten Weg befolgt, der befolgt ihn nur zu seinem eigenen Heil; und wer irregeht, der geht irre allein zu seinem eigenen Schaden. Und keine Lasttragende (Seele) trägt die Last einer andern. Und Wir strafen nie, ehe Wir denn einen Gesandten geschickt haben. (17/15)

Dieser Vers ist ein Grundgesetz im Islam und verkündet, dass Aufgrund der Schuldigkeit einer einzelnen Person man andere oder seines gleichen nicht Mitanschuldigen kann. Zum Beispiel, kann man für die Schuld des Sohnes weder dessen Vater, noch dessen Mutter oder sonstige Verwandte zur Rechenschaft ziehen und für das Vergehen verantworten. Terrorismus praktiziert das genaue Gegenteil und lässt vom Schuldigen ab und konzentriert sich auf die Unschuldigen. Die Terroristen gehen noch weiter. Sie greifen eine Gesellschaft an, in der sich viele Menschen unterschiedlicher Nationalität und Religionszugehörigkeit befinden. Sie greifen somit die gesamte Menschheit an und nicht nur den „Westen“, den „Osten“ oder sonst wen. (Bei ihren Anschlägen, in wessen Namen auch immer, wird auf Nichts und Niemand Rücksicht genommen. Es kommen sogar überwiegend Muslime ums Leben.

3. Die im Islam geltende Immunität eines Jeden, welche den Menschen in Friedenszeiten Geborgenheit gibt, gilt auch als Grundsatz in der Zeit des Krieges. Die in den Kampf ziehenden Soldaten mussten sich an diese Bestimmung halten. Der Khalif Abu Bakr (r.a.), der Nachfolger des Propheten (s.a.s.) erteilte seinen Soldaten folgenden historischen Befehl: „Denkt nicht, dass ihr auf feindlichem Boden frei von jeder Verantwortung seit (dass ihr alles tun und lassen könnt was ihr wollt). Die Alten, die Frauen und Kinder, die Kranken und die sich in ihren Tempeln befindenden Glaubensleute, rührt sie nicht an. Hütet euch ihnen was anzutun. Tötet nicht deren Tiere und fügt ihrer Weinlese, ihren Weinbergen, Gärten und Grünanlagen keinen Schaden zu.“

Nach all diesen Wahrheiten, wie kann da noch die Rede vom islamischen Terrorismus sein oder zu behaupten, der Islam gestatte den Terror und sei nachsichtig mit den Terroristen?


6-) Es werden Karikaturen und Filme über den Propheten veröffentlicht. Was ist Ihrer Meinung nach die allgemein vertretbare korrekte Reaktion darauf?

die Antworten der Gelehrten und muslimischen Politiker waren eigentlich genügend und ausreichend. Da sich jedoch besonders die arabische Welt gerade im Umbruch befindet und die Diskussion von der Kanzel auf die Straße übertragen wurde, beteiligten sich nun auch wutgeladene und besonders unwissende Menschen an ihr.
Man sollte bei diesen Protesten nicht nur den Religionsfaktor berücksichtigen, es spielen auch sehr viele andere Faktoren eine Rolle.

Ich möchte das Thema aber aus einem anderen Gesichtspunkt her betrachten:

Die allererste Reaktion hätte unserer Meinung nach von den christlichen Gelehrten kommen müssen. Sie wissen eigentlich ganz genau, dass diese Beleidigungen in keinster Weise der Wahrheit entsprechen. Sie kennen die Früchte des Propheten Muhammed (asm) zu gut und haben diese auch schon genügend analysiert. Gazali kennen sie sehr gut, Geylani wurde schon immer bewundert und Mevlana wird von ihnen ernsthaft respektiert. Keiner kann heute verleugnen, welch hohen Anteil die islamische Zivilisation an der heutigen Wissenschaft besitzt.

Jeder weiß auch ganz genau: Falls jemand im Islam den Propheten Jesus (as) nicht annimmt, so steigt er aus dem Glauben aus und fällt in den Unglauben. Also musste diese Religion eine himmlische sein. Etwas anderes kann nicht der Fall sein.

Nach islamischer Auffasung, riefen alle Propheten zum Glauben an den selben Gott auf, man konnte sie als ,,Strahlen von der selben Lampe'' bezeichnen. Gerade deshalb sind die Muslime zur Hochachtung vor diesen Gesandten verpflichtet. Gäbe es in der muslimischen Welt eine Karikatur über Jesus, so käme die ablehnende Reaktion als allererstes von den islamischen Gelehrten. Wenn die christlich-geprägte westliche Welt mit gleicher Sorgfalt und gleichem Respekt agiert hätte, so wären die (zu Unrecht gewalttätigen) Proteste anders verlaufen.

Dennoch stellt sich die Frage: was bezweckte der Produzent einer solchen Provokation?
Wurde er dafür bezahlt? Oder ging es ihm darum sein krankes Gedankengut unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu verbreiten? War er wirklich Anhänger einer Religion?


Wir sind der Meinung, dass es nicht kritisierenden Ursprung gehabt haben kann.

Wahrscheinlich war es ideologisch-wirtschaftlichen Ursprungs.
Eine andere Frage die uns beschäftigt ist: Ist diese Person ein gläubiger Christ oder ein religionsfeindlicher Ateist? Die zweite Option wird wohl mehr zutreffen.

Als Sie mich gebeten haben, eine Reaktion zu formulieren, fiel es mir aus unerklärlichen Gründen schwer. Als ich genauer darüber nachgedacht hatte, bemerkte ich, dass es mit solchen geistig-verwirrten Produzenten gar nicht möglich war, ein Diskussionsgespräch auf Augenhöhe zu führen.
Es gab ja gar keine Grundlage. Er hatte ja gar keine anständige Kritik, die es zu berücksichtigen und zu widerlegen galt. Das einzige wovon dieser Schmähfilm gespeist wurde, war Hass, Feindseligkeit und Intoleranz. Wie soll man da rationale Argumente anführen?


7-) Ist die Gleichstellung von Mann und Frau überhaupt noch ein relevantes Thema?

auf diese Frage direkt mit „ja“ oder „nein“ zu antworten ist schwierig, weil diese Frage zu ungenau ist. Die Frage muss präziser formuliert werden. „Wo? Bei welcher Angelegenheit? Auf welchem Aspekt?“ sind einige Kriterien. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht bzw. vor dem Gesetz lautet die Antwort „ja“.

Wenn sich die Frage auf diesen Aspekt bezieht, muss darauf nicht weiter eingegangen werden, weil die Frage die Antwort in sich beinhaltet. Da es sich jedoch um zwei verschiedene Geschlechter handelt, kann dann von einer absoluten Gleichstellung von Mann und Frau eigentlich geredet werden?

So wie es Bereiche gibt in denen Männer und Frauen gleichrangig sind, kann der Mann in einigen Disziplinen einerseits viel überlegener oder auch viel minderwertiger sein. Deshalb ist dieser Sachverhalt nicht mit einer einzigen Betrachtungsweise zu lösen.

Falls man fragen sollte „Sind Männer oder Frauen die besseren Menschen?“, „gibt es Kriterien für die Vorzugsstellung eines Menschen? “, möchten wir folgendes hervorheben: die Vormachtstellung ist was anderes, die Überlegenheit und die Tugend sind was anderes. In diesem Zusammenhang ist es schwierig zu bestimmen wer überlegener ist, weil sowohl die Frau als auch der Mann, jeder Mensch für Allah ein sich hingebender Diener ist.
Wen Allah für überlegener bewertet, noch mehr schätzt und wer sein Wohlgefallen eher erlangt wird in der göttlichen Offenbarung des Qur`an deutlich. Demnach wird die Überlegenheit nicht nach dem Geschlecht, sondern nach dessen Rechtschaffenheit, Enthaltung vom Verbotenen und der Gottesfurcht bewertet. Taqwā ist der an der Stelle verwendete Begriff

Was bedeutet Taqwā? Kurz gesagt, bedeutet es Ehrfurcht vor Allah, Enthaltung von der Sünde, das Vermeiden von Handlungen, Verhalten, Gegebenheiten und Wörtern, die nicht seinem Wohlgefallen entsprechen. Sein Wohlgefallen zu erlangen ist das höchste Ziel, diese zu verlieren die größte Furcht. Demgemäß wird nach diesen Handlungsmustern die Überlegenheit und die damit verbundene Tugend eines Menschen bestimmt. Dabei wird dem Geschlecht keine Achtung beigemessen. Taqwā ist also mehr als eine konkrete Tat. Vielmehr ist es eine geistige Haltung die der Diener gegenüber seinem Schöpfer einnimmt.

Taqwā erinnert uns sofort an gute Handlungsweisen. Gute Handlungsweisen sind Verrichtungen von nützlichen, guten Aufgaben bzw. Tätigkeiten. Hier wird dem Geschlecht keine Gewichtung zugeordnet. Zum Beispiel wird für das Lesen jedes Buchstaben im Qur`an 10 gute, segensreiche Handlungen (sevap) gutgeschrieben. Dies gilt für alle Menschen. Demnach wird weder der Frau weniger noch dem Mann noch mehr anrechnetet.

Die Frage kann auch von der psychologischen Sicht thematisiert werden und folgendermaßen gefragt werden: Sind Mann und Frau psychologisch gesehen anders veranlagt?

Die Welt lässt sich nicht ohne Weiteres in "Männerthemen" und "Frauenthemen" trennen. Auch kann man nicht im absoluten Sinne sagen "Männer können/können nicht" oder "Frauen können/können nicht". 

Realistischerweise kann man jedoch oft im Alltag feststellen wie verschiedenen die Wahrnehmung von Mann und Frau sein kann. Im Islam herrscht dabei das Verständnis, dass Man und Frau einander komplettieren und zwei Hälften eines Ganzen darstellen. Der Islam erwartet von einem Individuum also nicht sich dem anderen Geschlecht anzueignen oder die eigens eingebildeten Makel/Charakteristika krampfhaft zu verändern.  

Bei detaillierterer Betrachtung der Umwelt wird deutlich, dass zwischen den Körpern und den seelischen, innerlichen Beschaffenheiten aller Lebewesen eine Harmonie besteht. Die Seele von einem Reh in den Körper eines Löwen zu stecken und zu zwingen sich reißend und brüllend wie einer zu benehmen, wäre eine Vergewaltigung solch einer liebenswerten inneren, seelischen Wesensart.

Jedes Brüllen und aggressive Verhalten würde einen Teil dieser Grazie und inneren Schönheit, welche ein Wesensbestand dieser Seele ist, zerstören. Eine Beeinflussung, Hinsteuerung zu männlichen Verhaltensmustern unter dem Deckmantel der Gleichstellung von Mann und Frau, wäre genauso eine Benachteiligung für die Frau.


8-) Gibt es einen Vers im Qur´an, in dem die Tötung von Ungläubigen erlaubt ist? Und wie ist dieser dann zu verstehen ?

im Qur´an gibt es tatsächlich solch einen Vers, wo die Tötung der Götzendiener ausgerufen ist. Der Vers lautet im Ganzen wie folgt:

„Und wenn die verbotenen Monate (die heiligen drei Monate) verflossen sind, dann tötet die Götzendiener, wo ihr sie trefft, und ergreift sie, und belagert sie, und lauert ihnen auf in jedem Hinterhalt. Bereuen sie aber und verrichten das Gebet und zahlen die Zakat (Armensteuer), dann gebt ihnen den Weg frei*. Wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.“ (Sure Taubah, Vers 5)

(*Diese Stelle bezieht sich auf die Kriegszeiten. Dies bedeutet nicht, daß mit den Ungläubigen Krieg zu führen sei, bis sie den Glauben annehmen. Hier handelt es sich um jenen Feind, der die Muslime acht Jahre lang bekämpft hatte und selbst nach dem Fall von Mekka nicht bereit war, mit den Muslimen Frieden zu schließen.)

Es ist bekannt, daß der Qur´an nicht auf einmal als ganzes Buch herab gesandt worden ist, sondern das er den Ereignissen entsprechend in einem Zeitraum von 23 Jahren vollendet wurde. Der hier geschilderte Fall war im Zustand des Krieges zwischen den Götzendienern und dem Propheten (a.s.m.). Sowie eine Staatsregierung den anarchistischen Terroristen mit einem Ultimatum entgegnet und nach Ablauf dessen diese erbarmungslos an Ort und Stelle erschießen lässt, so stellt auch der allmächtige Allah den Götzendienern solch ein Ultimatum, da diese immer wieder bestrebt waren die Muslime zu vernichten. Ähnlich dem oben genannten Beispiel wurde den Götzendienern eine Frist von Vier Monaten gewährt. Innerhalb dieser Zeitspane sollte ihnen kein Haar gekrümmt werden. Jedoch wenn sie in ihren alten Gewohnheiten verharrten, dann sollte ihnen Unheil widerfahren. Wie zu lesen ist, endet dieser Vers mit den Worten der Vergebung und der Barmherzigkeit Gottes. Das soll darauf schließen lassen, dass Allah im Stande ist alles zu vergeben, wenn man denn Einsichtig ist. Des Weiteren ist es ein Gebot für die Muslime, ebenfalls wie Allah, verzeihend und barmherzig zu sein. In dem nachfolgendem Vers ist die Gutmütigkeit Gottes erneut zu bewundern:

„Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Wort vernehmen kann; hierauf lasse ihn die Stätte seiner Sicherheit erreichen. Dies, weil sie ein unwissendes Volk sind.“ (Sure Taubah, Vers 6)

Dieser Vers ist ein Zeichen der göttlichen Barmherzigkeit gegenüber den Götzendienern. Also sollten den Götzendienern auch die Zeit und die Möglichkeit gegeben werden, die Schönheiten dieser Religion (Islam) sehen und das Wort Gottes (Qur´an) hören zu können. Denn sie sind eine Gesellschaft von unwissenden und kennen diese Religion nicht. Solche Götzendiener, die ohne böse Absicht kommen, diese können innerhalb der muslimischen Ortschaften in absoluter Sicherheit leben und sich frei bewegen. So können sie die Muslime beobachten und ihre Vorurteile abschaffen und eventuell auch zum Islam finden. Selbst wenn sie nicht zum Islam finden sollten, kann und darf man sie nicht als Ungläubige beschimpfen und umbringen, sonder gibt ihnen Geleit bis sie in ihrem Heimatort angekommen sind.

Die Geschichte belegt, dass Muslime außerhalb des Gefechts nie die Ungläubigen angegriffen, geschweige denn getötet haben. Und wenn es zu einem Tötungsdelikt kam, dann resultierend aus der Unwissenheit und dem persönlichen Hass des Täters und nicht aus der religiösen Überzeugung. Denn in einem anderen Vers des edlen Qur´an heißt es:

„…daß wenn jemand einen Menschen tötet - es sei denn für (Mord) an einem andern oder für Gewalttat im Land - so soll es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.“ (Sure Ma´edah, Vers 33)

Gleiches gilt dann auch für nicht muslimische Länder. Wenn ein Muslim sich geschäftlich oder als Tourist in eine fremde Region hinbegibt, dort beraubt und getötet wird, wäre es ebenfalls nicht korrekt das ganze Land samt seiner Menschen als Islam feindlich zu erklären (und dessen Volk als solches zu behandeln). Wie es (Gott sei Dank) in sehr vielen, wenn nicht sogar in allen Ländern im Grundgesetz verankert ist, kann nicht aufgrund der Schuld des einzelnen eine Gesellschaft, ja sogar das ganze Volk verurteilt und mitbestraft werden. Wegen einer Person, kann und darf man nicht auf ein ganzes Volk schließen, das wäre eine große Ungerechtigkeit. Schließen wir diese Antwort mit einem Vers aus dem edlen und weisen Qur´an:

„Und keine Lasttragende (Seele) trägt die Last einer andern...“(Sure Bani-Isra´il, Vers 16)
„Daß keine Lasttragende (Seele) die Last einer andern tragen soll.“(Sure Nadschm, Vers 39)


9-) Wie sollte der Kleidungsstil einer muslimischen Frau aussehen?

das eigentliche Maß am Kleidungsstil der muslimischen Frau ist das Wahren der Bedeckung. Außer dem Gesicht und den Händen, wird der gesamte Körper verdeckt und nicht entblößt. Damit das jeweilige Kleidungsstück dem Maß der Bedeckung entspricht muss es dicht genug sein, um das darunter liegende nicht zu entblößen und lang genug sein um die Genitalbereiche abzudecken. Daher wird die Bedeckung mit einem Kleidungsstück, welches so transparent ist, dass man das darunter liegende sehen kann, nicht akzeptiert.

Bis auf das Gesicht und die Hände ist der Körper der Frau eine Schamzone. Das Gesicht sowie die Hände sind während und außerhalb des Gebets keine Schamzonen, außer es besteht (durch deren Entblößung) Furcht vor Versuchung ("Fitna"). Man ist sich nicht gänzlich einig, ob die Füße zu den Schamzonen gehören oder nicht. Nach der mehrheitlich anerkannten Auffassung, sind die Füße keine Schamzonen. Nach einer anderen Auffassung sind die Füße einer Frau, wenn auch nicht im Gebet, aber außerhalb des Gebets Schamzonen. Um sich vor dieser Veruschung zu schützen, wäre es empfehlenswert, dass die Füße bedeckt werden. Nach mehrheitlicher Auffassung gehören die Arme, die Ohren und die offen herunterragenden Haare  zu den Schamzonen.

Die Überlieferungen die als Basis zu dieser Sachlage dienen, sind folgende:

Nach Überlieferung der Prophetengattin ʿĀʾiša (r.a.), suchte ihre Schwester ʾAsmaʾ die Audienz des Propheten (S.A.S) auf. Sie trug ein dünnes Gewand, wodurch ihr Unterkörper sichtbar war. Als der Prophet (S.A.S.) sie sah, wandte er sein Gesicht ab und predigte folgendes: Oh ʾAsmaʾ, wenn eine Frau die Geschlechtsreife erreicht ist es – bis auf das Gesicht und die Hände – nicht richtig wenn andere Körperteile sichtbar sind. (Ebû Dâvud, Libas 31)

Der Prophet (S.A.S.) schildert laut den Prophetengefährten (und Überlieferer einer Großzahl an Ḥadīṯ) Abū Huraira, dass Frauen die trotz Bekleidung unbedeckt sind, mit dünnen und transparenten Kleidern auftreten, der Hölle geweiht sind und nicht einmal den Duft des Himmels vernehmen werden können. (Müslim, Libas,125)

Ḥafṣah, die Tochter von ʿAbd ar-Raḥman suchte, obwohl sie ein dünnes Kopftuch trug, welches ihre Haare offen legte, die Audienz von ʿĀʾiša (r.a.) auf. ʿĀʾiša (r.a.) nahm daraufhin ihr das Kopftuch ab und faltete es zweifach, um es dicker zu machen. (Muvatta', Libas:4)

Der Prophetengefährte und zweiter Kalif  ʿUmar b. Al-Ḫaṭṭāb (r.a.) hat die Gläubigen gewarnt, hinsichtlich den Bekleiden von Frauen mit Kleidern die, auch wenn sie nicht transparent wie Glas sind, so durchsichtig sind, dass das darunter liegende deutlich zu sehen ist. (Beyhaki, Sünen, 2/235)

Imām Serahsī hat nach dieser Überlieferung eine Erklärung abgegeben, die besagt dass auch wenn das Kleid der Frau sehr dünn/transparent ist, das Urteil gleich bleibt. Danach notiert er eine Überlieferung mit der Bedeutung einer Frau (bzw. ihre Schamzonen) die trotz Bedeckung offen ist und besagt folgendes: Solch ein Kleid ist wie eine Art Netz, es sichert nicht die Bedeckung. Daher ist es fremden Männern nicht erlaubt ("Ḥarām") eine Frau, die so gekleidet ist anzusehen. (el-Mebsût, 10/155)

Das Maß welches bei der Transparenz der Kleidung zu beachten ist, ist ob es die Hautfarbe der Person offen legt. Wenn man bei einer Betrachtung von außen die Hautfarbe der Person erkennen kann, ist die Bedeckung mit solch einem Gewand nicht gewährleistet, egal ob das Gewand dabei dünn oder dick gestrikt ist. Dies wird im Werk "Halebî-i Sağir" folgendermaßen erläutert: Wenn die Bekleidung so dünn ist, dass die Hautfarbe und die darunter liegenden Körperteile offen legt, ist die Bedeckung der Schamzonen damit nicht gewährleistet.  Wenn die Bekleidung, obwohl sie dick genug ist, an den Rundungen des Körpers anliegt (und diese somit erkennbar sind) ist die Verhüllung in dem Rahmen noch gegeben. Man dürfte das Gebet somit noch verrichten.(Halebî-i Sağır, S.141)


Die Rechtsschulen sagen hierzu folgendes:


Malikitische Rechtschule;

Wenn das Gewand transparent ist, die Hautfarbe somit sofort erkennbar wird, genügt sie als Bedeckung nicht. Wenn man mit so einem Gewand das Gebet verrichtet, so muss dieses Gebet wiederholt werden. Das Tragen eines Gewands, welches dünn und eng anliegend ist, wodurch die Form (Rundungen und Kurven) der Körperteile erkennbar sind, ist verpöhnt ("makrūh"). Dies wird als charakterlos angesehen und man widerspricht somit den, von den ersten maßgebenden Gelehrten empfohlenem Kleidungsstil. (Menânü'l-Celü, 1/156)

 

Hanbalitische Rechtsschule:

die zwingende Bedeckung ist eine Bedeckung, die die Hautfarbe nicht erkennbar macht.
Wenn die Bekleidung so dünn ist, dass die Hautfarbe, die blaßen und erröteten Stellen somit deutlich werden, ist das Gebet damit nicht mehr zu verrichten. Denn die Bedeckung ist somit nicht mehr erfüllt. Wenn die Bekleidung nun zwar die Hautfarbe bedeckt aber die Form bzw. das Volumen preisgibt, so ist das Gebet damit erlaubt. Denn auch wenn die Frau bedeckt ist, ist es nicht zu vermeiden, dass die Form bzw. das Volumen irgendwie erkennbar wird.  (İbni Kudâme. El-Muğnî, 1/337)

 

Shafitische Rechtsschule:

Es ist erforderlich Gewänder anzuziehen, die die Hautfarbe verbergen. Das Anziehen von Kleidung die so dünn ist, dass die Hautfarbe deutlich wird, ist nicht gestattet. Denn mit solch einer Bekleidung wird die Bedeckung nicht erfüllt. Ein Kleid das also so dünn ist, dass die Bläße oder Röte der Haut sichtbar wird, ist für die Bedeckung unzureichend. Wenn nun die Bekleidung zwar dick gestrickt ist, aber aufgrund der Struktur der Naht die darunter liegenden Schamzonen teilweise sichtbar werden, ist die Bedeckung auch nicht erfüllt. Das Gebet mit einer Bekleidung, welches die Form/Volumen z.B. der Knie bzw. der Beine erkennbar macht, ist akzeptabel, da hier die Bedeckung noch gewährleistet wird. Es wird allerdings empfohlen, eine Bedeckung zu tragen, die die Körperteile nicht erkennbar macht. (el-Mecmû, 3/170-172)

Aus all diesen Überlieferungen kann man folgende Schlüsse ziehen:

Eine Bekleidung einer heiratsfähigen Frau, die sich unter heiratsfähigen Männern befindet, die aufgrund ihrer dünnen Naht, die Hautfarbe erkennbar macht, ist nicht gestattet, da diese Bekledeidung nicht ausreichend ist für die Bedeckung. So wie dies ein Kleid, ein Rock, eine Bluse usw. miteinbezieht, bezieht sich dies auch auf das Kopftuch und die Socken.  
 

Daher gibt es für die Bedeckung manche Grundbedingungen, es gilt diese entsprechend zu beachten:

Die Bekleidung soll nicht so dünn sein, dass sie den Körper der Frau offen darlegt.

Die Bekleidung sollte nicht so dekoriert und bunt sein, dass sie die Blicke auf sich zieht

Die Bekleidung sollte nicht so eng sein, dass sie die Kurven der Frau deutlich macht.

Enge Hosen und Blusen, die am Körper so eng anliegen, dass die Körperteile/Kurven sehr deutlich sichtbar macht, sind auch wenn das Gebet damit noch verrichtet werden kann, aufgrund der Tatsache, dass sie die Blicke und Gemüter/Gelüste erregen kann, aus religiös sittlicher Sicht nicht erlaubt. Der ehrenwerte Ibn Ābidin weist in seinem Werk auch auf diese Tatsache hin. (Reddü'l-Muhtar, 5/238)

Auf der anderen Seite müssen die Frauen, so wie es ihnen auch obliegt sich zu bedecken, auch von Blicken, Gesprächen und Gangarten zurückscheuen, die die Blicke/Aufmerksamkeit der Männer erregen.  


Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge! (Sura an-Nūr 31)

so wie es äußerst wichtig für die Beibehaltung der Scham und der Würde der freien Frau und für den guten Umgang ist, dass sie ihren Schmuck außer den genannten Ausnahmen, niemanden zeigt, so ist dies auch äußerst wichtig, um fremde Männer nicht zu beeinflussen, sie nicht zur Sünde zu verleiten und die Würde sowie den Anstand zu wahren. Um vor allem auch zum Nachdenken über diese Punkte und den Radius des Gebots der Bedeckung nochmals zu erinnern, wird sogar zur Gangart (der Frau) folgendes besagt: sie sollen mit ihren Schuhen nicht besonders auf den Boden auftreten, um auf ihren verborgenen Schmuck aufmerksam zu machen, sie sollen also nachdem sie sich bedeckt haben, dies auch beim Gehen berücksichtigen und mit Würde und Anstand gehen. Sie sollen sich nicht lasziv oder besonders auffällig bewegen, um auf ihren Schmuck oder sich selbst aufmerksam zu machen. Denn dies provoziert Männer und erregt Zweifel (über die Frau). Man darf allerdings nicht vergessen, dass dem Erfolg der Frauen in dieser Hinsicht, die Würde und der Anstand der Männer, das aufmerksame Beachten ihrer gesellschaftlicher Aufgaben sowie der Eifer und die Aufmerksamkeit aller Funktionsträger in der Gesellschaft vorhergeht und dies kann mit Gottes Hilfe aufrecht erhalten werden. Daher adressiert der Prophet (S.A.S.) alle Muslime, schließt dabei Männer und Frauen ein und gebietet folgendermaßen:

und oh ihr Gläubigen! Tut allesamt Buße bei Gott, damit ihr Erlösung findet.

Also gibt es in einer degenerierten Gesellschaft keine Hoffnung auf Erlösung und dieser Verfall der Gesellschaft resultiert noch vor den Fehltritten der Frauen, primär aus den Fehltritten und Makel der Männer. Daher müssen, ob weiblich oder männlich, alle Gläubigen und allem vorran die Männer von den Makeln und Fehltritten, die dem Glauben schädigen und von einem Unwissen zeugen, Buße tun, bei Gott Obhut suchen und Gottes Gebote einhalten und beachten, damit man gesamtgesellschaftlich Erlösung finden kann. In dieser Hinsicht müssten die Arbeitnehmer und entsprechend betroffene Personen, um Erlösung zu finden, diese Gebote beachten. ("Elmalili" Muhammed Hamdi Yazir, Tafsīr, basierend auf der Sura an-Nūr 31)

 


10-) Wie soll ein Mensch im Sinne des Islam antworten/handeln, wenn er von jemandem bedroht wird?

sowie ein Mensch sich selbst davor hüten sollte anderen Unrecht zuzufügen, so sollte er auch andere Menschen davor abhalten Unrecht zu begehen. Das ist eine menschliche Pflicht. Um das jemand anderem oder sich selbst widerfahrende Unrecht zu verhindern gibt es einige Normen, die man einhalten sollte.
Ist man ungewollter Weise Zeuge einer Ungerechtigkeit (Schlägerei, Raub usw.) sollte man bestrebt sein dieses zu vereiteln und mit den Händen dazwischen zu gehen. Wenn dies nicht möglich ist, dann sollte man versuchen mit den Worten das zu unterbinden. Wenn auch dieses nicht möglich ist, so verkündet der Prophet (a.s.m.), so sollte man mit seinem ganzen Herzen gegen diese Ungerechtigkeit sein. Dieser Ausspruch des Propheten (a.s.m.) wird folgender Weise von den islamischen Gelehrten gedeutet: Das Unrecht mit den Händen zu verhindern obliegt der exekutiven Staatsgewalt, wie Polizei, Ordnungsamt usw. Die Ungerechtigkeit mit den Worten zu vereiteln gebührt den Gelehrten und Pädagogen, die bezüglich der Kriminalprävention über fundiertes Wissen verfügen. Die Ungerechtigkeiten mit dem Herzen zu verurteilen obliegt allen aber in erster Linie den Menschen, die weder durch Wort, noch durch Tat dieses zu verhindern im Stande sind. Ist ein Mensch selbst einer Bedrohung ausgesetzt, so sollte er sich den gegebenen Behörden (Polizei, Anwalt) anvertrauen und den vom Gesetz vorgeschlagenen Methoden folgeleisten. Sind auch diese ohne positiven Ausgang, darf man dennoch nicht vom Opfer zum Täter werden und Selbstjustiz üben. Ist die Bedrohung aktiv, das heißt, man wird tätlich angegriffen, so ist selbstverständlich die eigene Verteidigung rechtens, auch wenn es im Verlauf dessen zur Tötung des Täters kommen sollte. In einem Ausspruch des Propheten heißt es:


„Oh ihr Menschen, wünscht euch nicht die Konfrontation mit dem Feind, sondern bittet Allah um Gesundheit. Wenn ihr aber mit Ihnen (Feinden) zusammenstoßt, so seit geduldig. Wisset, das Paradies ist unterhalb (jenseits) dem Schatten der Schwerter.“ (Muslim, Cihad, 20; Ebu Davut, Cihad 89)
Der Islam ist eine Religion des Friedens. Das Wort „Islam“, was soviel wie Hingebung bedeutet, hat einen gemeinsamen Ursprung mit den Worten „Silm“ (Frieden), „Selamet“ (Heil und Sicherheit vor allen Ängsten) und „Selam“ (Wohl). Diese Worte verkünden Frieden und Sicherheit.
Im Islam ist jeder Mensch von Geburt an rein und frei von Schuld. Jeder Mensch genießt eine Gott gegebene Immunität. Diese Immunität ist lebenslang beständig. Niemand besitzt die Autorität vorsätzlich einem anderen Menschen Unrecht an zu tun und ihn in Unheil zu stürzen. Selbst wenn ein Mensch seine eigene Immunität durch das Begehen einer Schuld behebt, ist es Aufgabe der Justiz dessen Schuld zu beweisen und dessen gerechte Bestrafung nach Ermessen zu bestimmen und zu vollstrecken. Kein Mensch besitzt die Ermächtigung sich selbst zum Staatsanwalt, Richter und Vollstrecker zu erklären und durch Selbstjustiz den Beschuldigten nach eigenem Erachten zu bestrafen.

„Ein Muslim fügt niemanden einen Schaden zu, weder durch Wort, noch durch Tat.“(Tirmizi, Iman 12)

Sollten jedoch alle (irdischen) Türen der Gerechtigkeit verschlossen sein, ist eine Türe definitiv niemals geschlossen und zwar die des jüngsten Gerichts am jüngsten Tag. Ein gläubiger Mensch und allen voran die Muslime sollten in solchen Fällen, nach dem sie alles Menschenmögliche versucht haben, diese Angelegenheit (ihr Schicksal) in die Hand Gottes legen, da am jüngsten Tag mit allen abgerechnet wird. Alle Menschen werden sich vor Gott dem Allgerechten rechtfertigen müssen und wehe dem, der anderen, unschuldigen Unrecht angetan hat. Es heißt, dass ein Mensch mit allen Möglichen begangenen Sünden bei Gott zuflucht suchen soll und diesem auch ggf. vergeben werden kann. Es wird aber davor gemahnt, dass kein Mensch mit Menschenrechtsverstoßen zu Gott kommen soll, weil dies unverzeihlich ist. Weil Gott der Allgerechte ist, könne Er dies nicht einfach verzeihen, sondern das misshandelte Opfer selbst müsste dem einstigen Täter vergeben, damit dieser vor dem Höllenfeuer bzw. der angemessenen Bestrafung verschont werden kann. Das heißt, keine einzige Straftat und kein einziges Unrechtgeschehen bleibt dem Allsehenden Gott verborgen und Er wird spätestens, wenn nicht schon im Diesseits, Seine Gerechtigkeit definitiv walten lassen. Der Prophet (a.s.m.) ist das beste und größte Beispiel, das die Menschheit jemals gesehen hat und ihm sollten Wir folgen.


11-) Ist Frieden oder Krieg die Grundlage des Islam?

der Islam ist eine Religion des Friedens. Das Wort „Islam“, was soviel wie Hingebung bedeutet, hat einen gemeinsamen Ursprung mit den Worten „Silm“ (Frieden), „Salamaat“ (Heil und Sicherheit vor allen Ängsten) und „Salam“ (Gruß). Diese Worte verkünden Frieden und Sicherheit. Des Weiteren ist „As-Salam“ (der Frieden – und Heilstiftende) einer der Eigennamen Gottes. Wenn Muslime aufeinander treffen begrüßen sie sich mit den Worten „Salamun alaykum“, was soviel wie „Gottes Heil über dich“ bedeutet. Außerdem ist die Bezeichnung einer Türe an der Kaaba „Babu´s-Selam“, was „Türe zur Glückseligkeit“ heißt und ein anderer Name für das Paradies lautet „Daru´s-Salam“, was „Ort des Friedens oder Ort der Glückseligkeit“ bedeutet.

Das eigentliche Wesen des Islam ist der Frieden und nicht der Krieg. Der Krieg dient im Islam eigentlich nur zu Verteidigungszwecken und nicht mehr. Gekämpft wird gegen angreifende Feinde, sowie gegen jene, die gegen die Bekanntmachung und die Verbreitung des Islam agieren und dieses auch Mutwillig behindern wollen oder gar tun. Die Nicht-Muslimischen Staaten, welche die Muslime nicht attackieren und in ihren Ländern die Verkündung und die Ausübung des Islam nicht behindern oder verbieten, also bewilligen, mit denen führt man keinen Krieg und bekämpft sie nicht. Der folgende Ausspruch des Propheten (s.a.s.) bringt zum Ausdruck, dass der Frieden die Grundlage des Islam ist:

„Oh ihr Menschen, wünscht euch nicht die Konfrontation mit dem Feind, sondern bittet Allah um Gesundheit. Wenn ihr aber mit Ihnen (Feinden) zusammenstoßt, so seit geduldig. Wisset, das Paradies ist unterhalb dem Schatten der Schwerter.“ (Muslim, Cihad, 20; Ebu Davut, Cihad 89)

Der Islam erkennt das Leben als heilig an. Die Ermordung eines Unschuldigen gleicht der Tötung der gesamten Menschheit, sowie die Erhaltung von einem Leben der Rettung der ganzen Menschheit gleicht.

„Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Israels verordnet, daß wenn jemand einen Menschen tötet - es sei denn für (Mord) an einem andern oder für Gewalttat im Land - so soll es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. Und Unsere Gesandten kamen zu ihnen mit deutlichen Zeichen; dennoch, selbst nach diesem, begehen viele von ihnen Ausschreitungen im Land.“ (Sure Ma´edah, Vers 33)

Der Islam ist nicht gekommen um zu töten und zu zerstören, sonder um das Leben lebenswerter zu gestalten. Der Islam ist um des Lebens willen gesandt, was durch den folgenden Vers nochmals bekräftigt wird:

„O ihr, die ihr glaubt! Antwortet Allah und Seinem Gesandten, wenn sie euch einladen zu dem, was euch Leben gibt. Und wisst, daß Allah zwischen den Menschen und sein Herz tritt, und daß ihr zu Ihm versammelt werdet.“ (Sure Anfál, Vers 25)

Ein weiterer Beweis für die Friedseligkeit des Islam ist die Eroberung von Mekka. Der Prophet (s.a.s.) ging mit 1400 Gefährten nach Hudeybiya, einem Brunnen an der Grenze des heiligen Bezirks von Mekka, an dem der Prophet (s.a.s.) einen Waffenstillstand mit den Koreischiten versiegelte. Nach den dort erlangten Friedensbeschlüssen hat der Prophet (s.a.s.) nach nur zwei Jahren mit einer Gefolgschaft von 10 000 Männern und Frauen die Stadt Mekka erobert ohne das ein Tropfen Blut geflossen ist. Der massenhafte Zulauf und die starke Ausdehnung des Islam, sind in der Tat nach den Friedensabkommen in Hudeybiya eingetreten. Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) sandte zu den Monarchen benachbarter Länder jeweils einen Botschafter, durch welche er die Könige und Führer zum Islam, der Religion Gottes einlud. Es waren mitunter die Monarchen von Byzanz, Iran, Ägypten, Oman, Bahrain und Syrien.

Die vom Propheten (s.a.s.) eingeführten Grundsätze und ihre Unversehrtheit, sowie die Schönheit seiner verkündeten Wahrheiten und der Anstand und die Vernunft, der Ihn befolgenden Muslime, trägt mit dazu bei, dass Angehörige anderer Religionen zum Islam konvertierten und heute immer noch konvertieren.

 


12-) Was muss man tun wenn man eine Sünde begangen hat?

das Gericht ist der Ort an dem ein solches Urteil getroffen werden muss. Da im hier und heute kein islamisches Gericht existiert, darf ein solches Urteil auch nicht gefällt werden.

Der Islam erlaubt keine Selbstjustiz. Jemand der eine große Sünde begeht sollte über die Folgen dieser Sünde aufgeklärt und motiviert werden Reue zu zeigen und Gott um Verzeihung zu bitten.

Es wird berichtet, dass unser Prophet (s.a.s.) sagte: "Wenn der Mensch keine Sünden begehen würde, so hätte Allah anstelle dieser ein Volk erschaffen welches Sünden begeht und diese bereut."  Dieser Hadith zeigt uns, dass es gerade die Sünden sind die den Menschen so besonders machen, natürlich insofern man diese Taten bereut.


13-) Gibt es die Scharia im 21. Jahrhundert ? Ist es Pflicht die Scharia in ein nicht-islamischen Land anzuwenden ?

14-) Ist der Inhalt der Sharia Gottes Wort (aus dem Koran) ?

während manche Menschen meinen, die Islamischen Verordnungen wären heutzutage unvereinbar in unserer Gesellschaft, verurteilen andere wiederum diejenigen des Unglaubens, welche von dem Islamischen Richtlinien Abstand nehmen, ohne die Absichten dahinter zu kennen. Die erste Gruppe ist übertrieben, wohingegen die andere Gruppe nachlässig in Ihren Vorstellungen ist. Beide sind extremistisch veranlagt und vom rechten Pfade abgeirrt.

Als erstes, möchte ich erwähnen, dass die erste Gruppe sich irrt. Es gibt eine gute Regel. „Wenn etwas existiert, so existiert es mit einem Grund.“ Wenn man Hände einsetzt, sind die Finger Ihr Werkzeug. Man kann nicht an Hände denken, ohne dabei die Finger mit zu berücksichtigen. Solche Art von Händen wären wirkungslos. Wenn man an ein Gesicht denkt, sieht man nicht nur die Augen. Ein Gesicht, ohne Augen ist nicht vorstellbar. Das weiße und das schwarze des Auges ist genauso unzertrennbar vorstellbar. Die Islamischen Verordnungen sind ähnlich. Sie müssen als Ganzes betrachtet werden. Nur so kann der individuelle und soziale Fortschritt vorangetrieben werden und dies so zu Wohlergehen und Heil führen.   

In einer Gesellschaft, in der die Säulen des Islams vernachlässigt und die individuellen und familiären Voraussetzungen auf falschen Grundlagen aufgebaut werden, kann nicht nur die Forderung nach Verordnungen und Bestrafungen richtig sein. In solch einer Gesellschaft würden diese Verordnungen nicht funktionieren. Die meisten Menschen wären diesem System unfreiwillig untergeordnet und gezwungen dies anzunehmen, ohne wirklich daran zu glauben. Die Muslime wären nur oberflächlich gläubig, aber innerlich dem Islam feindlich gesinnt.

In diesem Fall, können die Islamischen Verordnungen nicht unterstützend dabei helfen, das menschliche Dasein zu verbessern. Dies liegt nicht an den Islamischen Verordnungen, sondern an dem System dieser Gesellschaft. 

Zu der zweiten Forderung, die die Grenzen des rechten Pfad zu weit überschreiten. Man darf Menschen nicht des Unglaubens bezichtigen, die nicht den Islam praktizieren oder sich nicht völlig damit identifizieren können oder wollen. Zum Glauben gehört auch das Gegenteil, der Unglaube. Wenn jemand gegen den Islam ist und sich dementsprechend äußert, so kann man davon ausgehen, das dieser Mensch ein Ungläubiger ist. Falls nicht, so sündigt dieser lediglich und ist nicht ungläubig. So hat der Unglaube diesen Zustand nur durch die Absicht zum Unglauben. Nur wenn jemand also mit voller Absicht und überzeugtem Willen sagt; „Islam ist so und schreibt diesen Weg vor, Ich aber widersetze mich dem“, ist ungläubig. Jemand der nicht mit dieser Absicht sich falsch verhält und weiß dass diese Handlung falsch ist, aber gegen die eigene Ignoranz und Schwäche ankämpft, darf nicht von einem gläubigen Sunniten, als Ungläubiger bezeichnet werden. Nur Kharidjiten, die die große Sünden als Blasphemie verurteilen oder die Mu`tazila, die der Ansicht sind ein sündiger Muslim befände sich in einem Zwischenstadium des Glaubens und Unglaubens, beanspruchen den Richtspruch für sich allein. Alle Sunnitischen Gelehrten stimmen überein, dass das Ketzerei sei und diese Menschen irregeleitet sind.

So sollte man vorsichtig sein, wenn man den Islam verteidigen will, denn man kann schnell unbewusste abirren.


15-) Im Koran wird befohlen, den Dieben die Hand abzuschlagen als Strafe. Ist diese Strafe gemäß der Menschenrechte nicht zu hart?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Diebstal was wir mit "Das Hab und Gut einer Person von ihrem eigentlich beschützen Platz heimlich ohne das Wissen des Besitzers zu entnehmen" benennen, ist eine der grundlegenden Verbrechen gegen das Eigentumsrecht. Der Schutz des Reichtums welches aus Eifer, harter Arbeit und legitimen/erlaubten Wegen entsteht, bildet einen der Grundsätze des Islams aus. Der Islam nimmt die Mühe und das Eigentum als heilig wahr und bestraft den außerrechtlichen Übergriff darauf. Unter diesem Aspekt ist Diebstahl wie es bei allen göttlichen Religionen so ist, auch im Islam, sowohl aus dem Blick der Rechtsordnung eine Straftat als auch aus religiöser sowie ethischer Sicht eine große Sünde und wird als schändlich angesehen.

Der Diebstahl eines Eigentums welches mit Eifer und Fleiß einer Person erworben wurde ist ein Betrug der das Herz verletzt und ein vom Gewissen nicht mehr tragbares Kapitalverbrechen. Dieses Kapitalverbrechen gab es zu jeder Epoche und so gibt es sie auch weiterhin. Daher führt der Islam eine Ahndung/Sanktion die der Straftat entspricht ein und gebietet das Abschlagen der Hand solch eines gewissenslosen Täters. Wäre die Ahndung angewandt, so wären diese Straftaten auf ein Minimum herabgefallen.
Diebstahl wird in Buch, Sunna und Konsens der Gelehrten verboten. Siehe dazu exemplarisch folgenden Vers;


Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise.  (Sura al-Māʾida 38)


Eine Überlieferung des Propheten (S.A.S.) hierzu sieht folgendermaßen aus;
Die euch Vorherigen sind aus diesem Grund zu Grunde gegangen; sie haben, wenn jemand ehrenvolles Diebstahl begangen hat, den Dieb frei gelassen. Und wenn jemand schwaches Diebstahl beging, so haben sie ihn bestraft. (Eş-Şevkânî, Neylü'l-Evtâr, VII,131,136).

Wenn der Diebstahl eindeutig wird, wird die Hand abgeschlagen als Strafe. Das hier angewandte Strafmaß wird im Islam als "Ḥadd-Strafe" bezeichnet. Dies bezeichnet im Islam eine Art Kategorie im Strafmaß. "Ḥadd" wird mit "Grenze" übersetzt und beschreibt in diesem Kontext dass das Strafmaß, die Art, die Menge etc. von Gott deutlich bestimmt ist. Ferner muss auch die Straftat deutlich gekennzeichnet sein, selbst geringste Zweifel müssen beseitigt werden, ehe man das Strafmaß hier anwendet. 

Die islamischen Juristen/Rechtsgelehrten haben mit der Bemühung Gerechtigkeit und das Recht sowie das Strafmaß und das Strafrecht gesetzlich zu verfassen, tiefgehend über die Bedingungen der Bestimmung von Verbrechen, die Bedingungen des einzusetzenden Strafmaßes, Wiederholungen, Zwänge und Begnadigungen diskutiert und haben so eine reichhaltige Gesetzgebung ausformuliert. Zusammenfassend wurden so für das Delikt des Diebstahls Bedingungen erörtert, wie etwa dass zur genauen Bennenung/Entstehung des Verbrechens Zwänge wie etwa Hungersnot oder Nötigung, also Begründungen die das Verbrechen teilweise oder gänzlich entschuldigen nicht bestehen dürfen und dass das Verbrechen bewusst und gewollt verübt werden muss sowie dass der Verbrecher strafmündig ist, das gestohlene Gut unter gesetzlichem Schutz gestellt ist und eine gewisse Menge überschreiten muss.
Im islamischen Recht haben die Strafen die Beschaffenheit eines zwangsmäßigen und schlussendlichen Eingriffs die man anwenden kann, nachdem die nötigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Verbrechen getroffen wurden. Dementsprechend ist das grundlegende Ziel der islamischen Rechtsgebung nicht etwa jemanden zu bestrafen sondern im Gegenteil Vorkehrungen zu treffen, die die Möglichkeit zum Verbrechen eliminieren, man muss daran erinnern dass es hierbei nämlich primär um die Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie um die gesellschaftliche Balance, die Rechtleitung und Bildung des Menschen geht. Damit all diese Bemühungen in der Gesellschaft erfolgreich sind trägt es eine unausweichliche Relevanz, dass die religiöse Ausbildung, gesellschaftliche Ausbildungen das gesamtgesellschaftliche Verständnis von Ethik und Moral und dazu auch die rechtliche Bestimmung und die offizielle Politik aufeinander abgestimmt sind.
Gott hat das Bestrafen des Diebstahls befohlen. Unter diesen allgemeinen Bedingungen wird eine Hand die trotz allem den Diebstahl wagt, in einer islamischen Sozialanstalt änlich wie eine Hand die aus medizinischen Gründen amputiert werden muss, abgeschlagen. 

So gilt für die Gläubigen, dass man dem Dieb oder der Dieben, sofern ihr Verbrechen durch keinerlei Entschuldigen entlastet und begnadigt werden kann und somit eindeutig wurde, die Hände abschlägt, als ein Fessel, eine Bindung, (dafür dass sie es nie wieder tun) ein Exempel und eine Strafe Gottes. Denn Gott ist erhaben und weise. Das Recht erwächst aus der erhabenen Obhut Gottes und die Strafe aus seiner Weisheit. Gott ist der Tyrannei und der Anarchie nicht wohlgesonnen. Er spendet Kraft um für das Gute und das Recht zu arbeiten. Er gebietet dass man ggbf. Ehrfurcht zeigt, nach Wegen sucht und sich bemüht. So viele Zeichen, Verse und Beschlüsse hat er herabgesandt um die Bedrückten zu bewachen und den Bedürftigen zu helfen. Mit Spendengaben, Almosen und Beschlüssung zur gegenseitigen Hilfe hat er die, die dazu fähig sind mit Aufgaben befehligt, den Reichen befohlen einen gewissen Anteil den Armen und Mittellosen einzuräumen, da Gott ihnen dieses Recht zugesprochen hat. In einer muslimischen sozialen Gesellschaft, die diese Beschlüsse ausübt, ist es eindeutig ein Übergriff auf die Würde Gottes und ein insgeheimer Feldzug gegen Gott, wenn man ohne Furcht vor Gott, ohne das Aufsuchen anderer von Gott gebilligter Wege, ohne sich Gottes Anweisungen entsprechend anzustrengen und geduldig zu sein das rechtmäige Hab und Gut des anderen worauf man kein Recht hat und auch kein Verdacht darauf liegt, dass er ein Recht darauf hätte, geheim ausraubt. Die Strafe einer Hand die so etwas tut ist es abgeschlagen zu werden. Denn diese Hand kennt einfach keine Grenzen mehr und schreckt auch vor nichts mehr zurück. 
Unter diesem Umstand sollte man nicht denken, dass es ein Ungleichgewicht zwischen Verbrechen und Strafe gibt. Denn diese Strafe ist nicht einzig das Gegenstück des gestohlenen Guts (bzw. dessen Werts) sondern eine Strafe gegenüber den Übergriff auf die Würde Gottes, welche der Tat des Diebstahls innewohnt. Diese Hand hat sich selbst ins Feuer gelegt. Dies ist für die Person und andere Personen die ihr folgen und somit aufsässig werden eine beständige Fessel Gottes. Somit wird sowohl der Täter als auch die anderen von seiner/ihrer Anarchie bereinigt. Weiter ist das göttliche Bemessen solch einer Strafe für diese Tat, die auf diese Art einen Übergriff auf die Würde Gottes dartstellt, eine Fessel die den Menschen ihre Grenzen aufzeigt, aber dies nicht aufgrund Zorn sondern gänzlich aufgrund der Weisheit. In einer sozialen Gesellschaft wo dieses Strafmaß ausgeführt wird, würde man die Wurzel des Diebstahls beseitigen. Man würde kaum noch eine Hand finden die man abschlagen könnte. Dies geschieht aber unter der Prämisse, dass das Strafmaß rechtmäßig ausgeführt wird, dem Prozess keinerlei Zweifel noch innewohnen und man dem Unrecht keinerlei Entfaltung (bzw. Entfaltungsmöglichkeiten) bietet. Denn anderenfalls würde sich die Würde und die Weisheit Gottes auch nicht wie ursprünglich intendiert manifestieren. Wenn die Strafe eines unrechtmäßigen Diebstahls es ist, die Hand abgeschlagen zu bekommen, dann ist die Strafe für das unrechtmäßige vllt. willkürliche Verurteilen von Menschen wahrhscheinlich härter.

Wenn ein Mann oder eine Frau sich durch den Diebstahl der dazu führte, dass die Hand abgeschlagen wird, selber peinigt und dann tiefgehend Reue zeigt und sich im Verhalten bessert, so ist es zu erwarten, dass der barmherzige und verzeihende Gott dies akzeptiert. Im Jenseits hält Er für ihn keine weitere Pein bereit sondern behandelt in mit Barmerzigkeit und Verzeihung. Insofern dürfte man eine Person deren Hand aufgrund eines vergangenen Verbrechens abgeschlagen wurde aber Buße getan hat, nicht mit einem herablassendem Auge betrachten, man sollte ihn gegenüber Mitleid zeigen und ihr helfen.  

Soweit sieht die theoretische Grundlage bzw. das Verständnis zu dieser Frage und dieser Thematik aus. Da dies aber ein heikles Thema ist und vom Kontext losgelöst auf viele befremdlich wirken kann wollen wir noch auf einige wichtige Punkte hinweisen;

Zunächst wollen wir darauf hinweisen, dass der entsprechende Vers (Sura al-Māʾida 38) ein Paradebeispiel für die koranische Exegese ist. Hier haben wichtige Gelehrte und Exegeten seit jeher tiefgehend diskutiert wie man dies zu verstehen hat und wie man dies auslegen darf. So entwickeln sich auch verschiedene Begrifflichkeiten, Methoden und Auslegungen anhand der koranischen Grammatik und den ggbf. relevanten Überlieferungen zur jeweiligen Sachlage. Hieraus wiederrum bilden sich ganze Subdisziplinen innerhalb der Islamwissenschaft wie etwa "ʿĀm wa Ḫāṣ" oder "Muḥkam wa Mutašābih". Es ist wichtig dies zu wissen, damit man versteht welche tiefgründigen Denkprozesse diesen Auslegungen vorhergehen und wie sehr sie ausdiskutiert und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft werden. Desweiteren wurden bereits einige Elemente im Sinne von Bedingungen erwähnt. Mann kann nämlich das Strafmaß nicht losgelöst von seinem Kontext betrachten und es so bewerten. Das islamische Strafmaß stellt an dieser Stelle ein Teil eines in sich geschlossenen Wertesystems dar und dieses System wird von der Gesellschaft vernommen und akzeptiert. Somit würde es wenig Sinn machen ein spezifisches Glied aus diesem System zu isolieren um es in einem anderen System anzuwenden. Daher ist es verständlich wenn man von einem anderen Kulturkeis und einer anderen Wertevorstellung geprägt und ausgehend diese Sachlage und dieses Strafmaß befremdlich findet. Dieses Strafmaß erwächst nämlich vordergründig aus der recht stark ausgeprägten Frömmigkeit der Gesellschaft und der Prävention des sozialen Verfalls. Weiter ist ein fehlerfreies Rechtssystem und ein Prozess auch elementar, es muss nachweislich und unverfälschlicherweise erkennbar sein, dass der Täter bewusst ein Verbrechen begangen hat für dessen es keinerlei Entschuldigung gibt. So ist es auch wahrscheinlich dass dies den Kreis des Täterprofils relativ einengt, jemanden der aus Hungersnot stiehlt oder mit Druckmitteln dazu gezwungen wird könnte man somit z.B. nicht verurteilen. Wir würden hier also von einem perfektem und intaktem Rechtssystem sprechen. Außerdem erwachsen die Bestimmungen dieses Rechtssystem aus der Frömmigkeit, dem Verbrechen gegenüber Gott und der Prävention dieser. Es geht bei der Strafe also nicht immer nur um den mathematisch berechenbaren Ausgleich des Bestohlenen. Es geht eher darum den Menschen als Gattung rechtzuleiten und ihm von jeglichen schlechten Einflüssen fernzuhalten oder anders ausgedrückt die Möglichkeiten für unsittliches und verderbliches Verhalten so gut wie möglich zu unterbinden, so dass der Mensch nur noch klar erkennbar aus eigenem Willen heraus so handelt und dementsprechend nur sich selbst für seine Strafe verantworlich machen kann. In diesem idealisierten System würden solche Strafen überhaupt relativ selten vorkommen und solche Verbrechen würden eine viel stärkere Resonanz aufrufen bzw. würden viel stärker auffallen und schlimmer wirken. Sie würden als ein Akt der Extremität wahrgenommen werden. Dies ist also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte allen Instanzen (der sozialen, der politischen  der legislativen etc.) der Gesellschaft beiwohnen. Da unsere heutige Welt und unsere heutigen Systeme dies nicht leisten bzw. es evtl. auch nicht leisten könnten kommen diese Verbrechen viel öfter oder gar regelmäßig vor und werden daher anders wahrgenommen. Wir sprechen hier also von einer gänzlich anders geprägten und strukturierten Gesellschaft. In dieser Gesellschaft ahndet man die Verbrechen nicht mehr so streng und daher kann das islamische Strafmaß hier überzogen wirken. Denn das islamische Strafmaß ist nicht auf diese Gesellschaft zugeschnitten und eigentlich wichtiger, diese Gesellschaft ist nicht bereit für das islamische Strafmaß

Unter diesem Verständnis und diesen Bedingungen gewinnt der Befehl in dem Vers der Sura al-Māʾida eine ganz andere Konotation und eine in sich geschlossene und in sich mündige Rationalität. Daher ist es obsolet danach zu fragen, ob das islamische Strafmaß veraltet wäre oder in der heutigen Zeit anwendbar wäre. Erst wenn die Gesellschaft die angesprochenen Punkte erreicht, könnte es sinnvoll erscheinen über solche gesamtgesellschaftliche Maßnahmen zu reden. Der Islam verfestigt sich nämlich von innen nach außen und nicht umgekehrt. Die Reform des Herzens fängt also zunächst im Herzen des Einzelnen an und erreicht danach die Außenwelt und wenn diese dafür bereit ist, nimmt sie sich dieser an. Das System erwächst somit vom unterem Fundament nach oben heraus. Umgekehrt würde dies stark einer Diktatur ähneln. 

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 


16-) Kann man heiraten, wenn die Eltern dagegen protestieren, aber für den Protest keine legitimen Gründe haben?

Liebe Leserin, lieber Leser


Wenn Mann und Frau religiös sittlich und anständig sind und die Eltern für ihren Protest kein gültigen Grund haben, so können sie diese Ehe auch nicht verhindern. Von jeweils verschiedenen ethnischen/kulturellen Hintergründen zu stammen, ist kein Hindernis für die Ehe. Die Schließung solch einer Ehe ist unbedenklich.


Man sollte aber so gut es geht, versuchen die Familien wohl zu stimmen. Auch gilt es zu beachten und gut abzuwiegen, wie intensiv und schwierig sich eine interkulturelle Ehe gestalten kann und welchen Problemen man dabei begegnen kann.


Es ist seitens der Familie falsch, solch eine Ehe, ohnen gültigen Grund verhindern zu wollen. Nach hanafitischer Rechtsschule, können zwei Menschen die zueinander passen, auch ohne das Einverständnis der Eltern heiraten. Neben dieser Bestimmung gilt es zu beachten, dass das Beschwichtigen der Eltern, viele Probleme, die man im Eheleben mit den Eltern haben würde, vorbeugen würde.


 

Ohne das Einverständnis der Eltern zu heiraten, sollte somit allenfalls als letzte Notlösung angesehen werden.


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 


17-) Wie sehen die Grenzen und Maßstäbe der Pflichten und Aufgaben in familiären Kreisen z.B. beim Besuch aus?

der Islam misst der Familie als begründendes Kernelement der Gesellschaft einen besonderen Wert bei. Denn eine Gesellschaft in der der Islam gelebt werden kann ist mit der Familie als Institution möglich. Daher werden in den Primärquellen Qurʾān und Sunna gewisse Beschlüsse und Ratschläge erteilt, um den gesunden Werdegang der Familienstruktur zu gewährleisten. Das Familienrecht, das auf diesem Fundament begründet ist, hat einen bestimmende Eigenschaft auf Sitte und Norm.

Aus soziologischer Sicht wird die Familie als eine biologische und gesellschaftliche Gruppe, hervorgehend aus mindestens zwei Erwachsenen und Kindern bestimmt, dies wird dann als Kernfamilie benannt. Nach islamischer Tradition ist es möglich die Familie als eine Gruppe bestehend aus den Eltern, der Kinder und den Großeltern zu bestimmen. Man beachte dass bei solch einer Bestimmung der Familie zwei oder auch drei Generationen zusammen leben können. Seit jeher verfügt der Islam nicht über ein Verständnis von Familie im Sinne einer Großfamilie und nicht als Kernfamilie. Der Qurʾān schildert die Familienstruktur und unsere Verantwortung gegenüber unserer Etern, die mitunter Grund für unsere Existenz sind folgendermaßen:

Und dein Herr hat bestimmt, daß ihr nur Ihm dienen sollt, und daß man die Eltern gut behandeln soll. Wenn eines von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen: »Pfui!«, und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen ehrerbietige Worte. (17/23)

Diesem Vers entsprechend leben unsere Eltern mit uns und scheiden zuletzt in der Familie lebend vom Leben dahin. (Doç. Dr. Ramazan Altıntaş/Modernitenin İslam Ailesi Üzerine Etkisi, Mehir, 1997)

Dass die Frau und der Mann allem voran den Eltern der Gatten, sowie den Verwandten der Gatten Respekt zollt, ist eine religiöse und humanitäre Pflicht. Denn der Qurʾān gebietet;

Kann einer, der Gutes tut, anders entlohnt werden als dadurch, daß ihm Gutes getan wird? (55/60)

Und auch der Prophet (s.a.s.) gebietet;

Von den segensreichen Menschen ist der, der anderen Gutes tut. (Feyzu'l-Kadir, III/480)

Ausgehend von diesen grundlegenden Erklärungen nehmen wir Bezug auf die gestellten Teilfragen.

Die Gattin hat den Status eines Gastes, wenn sie zum Besuch bei der Familie des Gatten ist. Daher hat sie wie auch die anderen Gäste das Recht, dass man sie bedient und sie bewirtet, es wird jedoch als Anstandslosigkeit betrachtet, wenn die Frau im Haus der Schwiegereltern sitzt und darauf wartet, von ihren Schwiegereltern bedient zu werden.

Das Versorgen der Eltern liegt im Verantwortungsbereich des Sohnes, da dieser allerdings auch gleichzeitg arbeiten muss um auch die Versorgung des Haushaltes zu gewährleisten, kann sich dies als schwierig erweisen. Um für seine Eltern zu sorgen, müsste er evtl. seine Arbeit niederlegen. Dies würde dann dazu führen, dass er nicht mehr den Haushalt versorgen kann. Daher sollte um Gottes Wohlgefallen willen die Frau diese Aufgabe übernehmen. Die Frau sollte dies auch berücksichtigen während sie zur Ehe schreitet.

Man soll Gäste die einen besuchen, im Rahmen seiner Möglichkeit bewirten. Über Hz. ʿĀʾiša erreicht uns eine Überlieferung des Propheten (s.a.s.), diese lautet folgendermaßen;

Die Hausfrau wird bei der Darbietung der Speisen des Haushaltes, gegenüber der Familie und den Gästen (gemäß der Sitten und der Bräuche) ohne dass sie dabei verschwenderisch wird, mit Segnungen entlohnt. Der Mann wird durch das Erarbeiten dieser dargebotenen Güter und die Bediensteten werden durch das Wahren dieser Güter gleichermaßen entlohnt. Die Entlohnung der Einen, vermindern keinesfalls die Entlohnung der Anderen. (Buhari, Buyu', 12)

Wir sehen also dass je nach Brauch und Millieu die Darbietung ("Ikrām) elementar ist. Wir können jegliche zu erbingenden Aufwände mit diesem Maßstab vergleichen. Nun gilt es auch zu sagen, dass dies keiner der Fragen ist, die man im absolutem Sinne mit "ja" oder "nein" beantworten kann. Vieles hängt auch von den Empfindungen der jeweiligen Leute und von ihrem Dialog untereinander ab. Jedenfalls ist es für uns Muslime immer oberstes Ziel und Maxime nach dem Gefallen Gottes zu streben und danach zu leben sowie auf unsere Mitmenschen mit Barmherzigkeit zu schauen.


18-) Darf man im Islam Tiere umbringen?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Die Handhabung variiert von Situation zu Situation, die Art des Tieres ist dabei auch ein wichtiger Faktor, da manche Tiere als Schädlinge eingestuft werden, während manch andere Tiere unter normalen Umständen uns Menschen in keiner Weise schaden würden. Es gibt aber grundlegende Werte an denen man sich richtet und aus denen man die bestmögliche Handlungsweise für seine Situation entnehmen könnte;

 

1. Wir sind bemüht jedes tierische Leben zu erhalten. Sofern Tiere unser Haus besiedeln, versuchen wir sie zunächst nach draußen zu führen, wir töten sie nicht auf Anhieb.

 

2. Falls wir das Tier nicht anders loswerden und zu Hause Schaden aufkommt, ist es erlaubt das Tier zu töten.

 

3. Tiere die draußen in ihrer Wildbahn leben und uns somit nicht betreffen dürfen nicht getötet werden.

 

Die Kernaussage hier ist, dass wir Tiere nicht aus eigennützigen und willkürlichen Motiven töten dürfen. Erst wenn wirklicher Schaden aufkommt unternehmen wir gewisse Schritte, wobei das Töten des Tieres der letzte noch verbleibende Schritt ist. Das Töten ist also als eine Art Notlösung zu verstehen.

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 


19-) Ägypten, Syrien, Palästina - was sollen wir für unsere Glaubensbrüder tun?

wenn die Tyrannei bis in den Himmel empor steigt, Tränen unaufhörlich vergossen werden und die Herzen der gläubigen Menschen vor Schmerz und Pein überquillen, stellt jeder engagierte Mensch die selbe Frage: Was müssen wir tun? Sollen wir einfach still bleiben? Was obliegt uns?

Zunächst sollte folgendes erwähnt werden: Jene engagierte Menschen haben ihre erste Aufgabe, welches gleichzeitig eine große Sunna ausmacht bereits mit Bravour gemeistert, nämlich sich mit den Sorgen anderer Muslime zu grämen.

Diese Trauer, diese Pein und dieses Leid stellt in einer Form ein großes Gebet dar. Da diese Gebete nun einen Punkt der Hilfslosigkeit erreicht haben, werden sie, so Gott es erwünscht, Die Gnade und Barmherzigkeit Gottes erregen und die Verdienste werden viel höher ausfallen, als die Verluste.

Die beiden Überlieferungen "positives Denken gegenüber Gott gleicht einem Gottesdienst" ("Ḥadīṯ al-Šarīf") und "Meine Barmherzigkeit hat meinen Zorn überstiegen" ("Ḥadīṯ al-Qudsī") stellen für uns wichtige Trostpflaster dar.

Unsere zweite Aufgabe ist es unsere Ressourcen und Möglichkeiten auszuwerten und so bestimmen, wie man anhand dessen, der muslimischen Gemeinde helfen kann. Sofern es unter den vorhandenen Möglichkeiten etwas gibt was getan werden könnte, so ist die bestmögliche Erfüllung jener Tat eine Obligation die uns unterliegt. Wenn allerdings die Sachlage unseren Willen und Möglichkeiten bei weitem übersteigt und es einzig die Aufgabe und Verantwortung des Staats sein könnte, so ist es unsere Pflicht für ihr Gelingen zu beten und sofern der Staat uns ein Ziel bzw. eine Pflicht aufzeigt, diese zu erfüllen.

Der Tyrannei in z.B. Syrien oder Palästina gegenüber, als Einzelperson die Grenzen zu überqueren und zu kämpfen, steht nicht in unserem Vermögen und ist auch nicht unsere Verpflichtung. Der Staat stellt hier (idealerweise) den Willen des Volks dar, bildet mir ihr eine Einheit, teilt die selben Sorgen und den Wunsch zur Tat zu schreiten. So haben wir ein großes Vertrauen in den Staat und die Sicherheitskräfte welche ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen. Wenn hier allerdings zu einer Mobilisierung aufgerufen wird und vom zivilem Volk zur Hilfe aufgerufen wird, so bildet dessen Erfüllung eine Verpflichtung für uns aus.

Dass die Gläubigen im Geiste und im Herzen zur Vereinung finden, ist edelmütig, lobenswert und Anerkennung sowie Dankbarkeit wert. Den Kriegsflüchtlingen, die sich Obhut und Sicherheit in unserem Land erhoffen, Hilfe zu leisten, liegt in unserer Hand, hier muss nicht auf ein Befehl oder Signal von oben warten. Das Engagement der Gläubigen und die Hilfe gegenüber den Bedürftigen, ist ein Signal und Hoffnungschimmer zur Vereinigung der islamischen Gemeinde, dies ist sicher erfreulich und lobenswert. So mag es auch sein, dass manch einer über die Tatsache, dass nur wenig bis nichts zur Hilfe geleistet werden kann, traurig und betrübt ist, diese Trauer wird mit der Gnade Gottes auch eine Form des Gottesdienstes und ein Gebet zur Linderung dieses Leids darstellen.

Es ist auch wichtiger genauer zu analysieren, welche Fraktionen hieran, was für eine Art Anteil möglicherweise haben. "Bediüzzaman" Said Nursi schildert folgendes:

Wir sind nicht unsere eigenen Mobilisatoren, wir sind Mobilisatoren gebunden an Mittel, Europa haucht und wir stellen uns hier auf den Kopf.

Kontextualisiert spricht Said Nursi hier von den staatlichen Führern des späten osmanischen Reichs bzw. der frühen türkischen Republik, welche unter klarem Einfluss von außen standen.

Die heutigen staatlichen Führer wie z.B. in Syrien sind ähnlicherweise Mobilisatoren gebunden an Mittel, wegen dieser Mittel und ihrer Betreiber (z.B. Kriegs- und Vetternwirtschaft), sind sie sogar in der Lage skrupellos ihr eigenes Volk zu massakrieren, sie mutieren gar zu blutdurstigen Monstern.

Es ist relativ deutlich zu erkennen dass manche Fraktionen einen Profit an diesen Kriegen und Auseinandersetzungen erzielen, so lässt sich festhalten dass z.B. die Waffenindustrie gewaltige Profite an diesen Kriegen erzielt. Es ist naheliegend, dass jene Fraktionen an der Erhaltung dieser Zustände interessiert sind und persönlich auch daran arbeiten.

Gegenüber diesen Punkten gilt es festzuhalten: Um die Tyrannei die sich über die islamische Gemeinde ausbreitet einen Einhalt zu gewähren, müssen Muslime zum Einem die Aufgaben die ihnen obliegen mit größter Besonderheit erfüllen und zum Anderem ist ein ernsthafter Aufschwung nur dann möglich, wenn die islamischen Nationen (wie z.B. die Türkei) einen geistigen und materiellen Aufschwung erleben und einen fortschrittlichen Zustand erreichen, wo sie die islamische Gemeinde führen und den Bedürftigen helfen können. Neben den äußerlichen Aufgaben die wir erfüllen, dürfen wir dieses grundlegende Ziel zu keiner Zeit vergessen, das vorhandene Potenzial muss bestmöglich ausgenutzt werden und an dem geistigen und materiellen Aufschwung muss aktiv und mit Engagement gearbeitet werden, langfristig ist nur auf diesem Wege eine Lösung jener Probleme zu erreichen.

Es ist zu erwarten, dass die Fraktionen, die daran Profit schlagen, solche Versuche und Bemühungen torpedieren werden, so werden diese Schwierigkeiten nicht auf einen Schlag beendet werden können. Zwei Aussagen von "Bediüzzaman" Said Nursi sind zu erwähnen:

"Die größte Aufgabe ist die Vereinigung des Islam" (Said Nursi - Hutbe-i Şamiye)

und

"seid hoffnungsvoll. In diesem zukünftigen Umschwung ist es der Schall des Islams der am lautesten und üppigsten erklingen wird" (Said Nursi – Sünuhat)

Wir glauben aus Herzem daran, dass das heute ertragene Leid, der muslimischen Gemeinde und der Gläubigen ein Ende finden und eine Art Geburtswehen für die Vereinigung des Islam darstellen. Wir wünschen uns sehnlichst dass neben dem geistlichen Aufschwung auch der materielle Aufschwung erfolgt, damit man diesem Leid effektiv Einhalt gebieten kann.


20-) Und wenn man noch nie vom Islam gehört hat? Kommt dann etwa auch in die Hölle?

*Wir wollen in einigen kurzen Sätzen erläutern was der Begriff „Ehli fetret“ bedeutet: Unter Ehli fetret versteht man meist die Gruppe von Menschen, die in der Zeit zwischen zwei Propheten lebten. Dies könnte man als eine Art Pause oder Unterbrechung (der Offenbarung) sehen. Somit lebten diese Menschen zu einer Zeit wo die göttliche Offenbarung nicht offenkundig und eindeutig fixiert wurde. Wir werden im Text fortwährend den Begriff „Zwischenzeit“ hierfür verwenden.

Diese Information finden sie in dem Buch „Faysalü’t-Tefrika Beyne’l-İslâm ve’z-Zendeka“ unter dem Abschnitt „Toleranz im Islam“ übersetzt von Süleyman Uludağ, auf den Seiten 60 und 61.

Was geschieht mit denen die den Islam nicht kennen bzw. noch nie etwas darüber gehört haben? Was genau versteht man unter „den Islam nicht kennen“?

Bevor wir mit dem eigentlichen Thema beginnen, halten wir es für sinnvoll an folgende Wahrheit zu erinnern. Jemanden zur Rechenschaft zu ziehen ist ganz allein Gott vorbehalten. Die Schöpfung hat kein Recht Ihn Fragen zu stellen oder Ihn zu Rechenschaft zu ziehen.

Der einzige Eigentümer und Richter des ganzen Besitzes ist Gott der Allmächtige. Der König von Ewigkeit zu Ewigkeit kann sein Reich so verwalten wie er es vorsieht. Doch da Er ja der Allweise, Gerechte und der Allbarmherzige ist, verwaltet er sein Reich mit Weisheit, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. Niemand außer Ihm selbst ist zu seinen Geschöpfen Barmherziger. Die Person die von den Fragestellern oben bemitleidet, aber in Wirklichkeit als Entschuldigung für ihre eigenen Sünden vorgeführt wird, ist ein Diener Gottes. Wir beziehen uns hier nur auf den Menschen. Derjenige, der ihn in der Gebärmutter als er noch ein Tropfen war, mit seiner Barmherzigkeit und seiner Gnade zum Menschen formte, der ihm ein Verstand gab und die nötigen Utensilien um in dieser Welt seinen Nutzen zu ziehen, ist einzig und allein Gott der Allmächtige. Wenn das aber so ist, dann ist niemand gütiger zu ihm als sein barmherziger Schöpfer.

Wenn man sich mit Themen wie dem Schicksal und der Gerechtigkeit befasst, darf man diese Wahrheit nicht außer Acht lassen. Jeder Mensch auf diesem Planeten, hat seine eigene kleine Welt, in Bezug auf seine Lebensbedingungen, seinem familiären Umfeld, den Herausforderungen bei der Sicherstellung seines Lebensunterhaltes und der Gesellschaft in der er sich befindet. Die vollkommene Weisheit die da hinter steckt wissen wir nicht, doch haben wir keinerlei Zweifel dass unser Schöpfer der „Gerechte“ ist und dass die Resultate aus diesem Leben uns im Jenseits zur Schau gestellt werden. Der folgende Vers gibt uns kund davon.

Wer nun im Gewicht eines Stäubchens Gutes tut, wird es sehen. Und wer im Gewicht eines Stäubchens Böses tut, wird es sehen. (Sura az-Zilzāl 8)

Viele Umstände (Reichtum, Macht, Gesundheit usw...) die wir hier auf der Erde für nützlich halten, werden für viele, auf der anderen Seite zu Last, denn sie tragen eine große Bürde. Und viele Umstände (Armut, Krankheit usw...) die wir hier für eine Last und Bürde halten, werden ein Grund „unter der Bedingung das wir Geduldig sind“ zur Vergebung unserer Sünden.

Am Auferstehungsplatz werden alle ihr zustehendes Recht bekommen. Sogar zwischen Tier und Mensch oder aber auch die Tiere untereinander. Selbst ein Ungläubiger wird, falls ihn ein Muslim sein Recht beraubt hat, sein Recht bekommen. So ein oberster Gerichtshof wartet auf uns. Der absolut Gerechte der selbst die kleinsten Rechte zwischen den Tieren mit einer empfindlichen Waage, deren Art wir nicht kennen, wiegt, wird selbstverständlich auch über den Menschen mit seiner absoluten Gerechtigkeit urteilen.

Die Einflüsterungen in Hinsicht auf das Schicksal und die göttliche Gerechtigkeit, die einige Menschen plagen, entsteht aus der Außerachtlassung jenes Tages des Obersten Gerichtes.
Ohne Berücksichtigung dieses Tages ist es sicherlich unmöglich zu begreifen wie sich die göttliche Gerechtigkeit in dieser irdischen Prüfung offenbart.

Man sollte nicht vergessen dass an jenem Tag an dem selbst das geringste Übel berücksichtigt werden wird, auch jene die Gottes Gerechtigkeit verleugnet haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Weisheit erfordert es, die Themen die man nicht versteht zu lernen und zu erforschen, anstatt gegen sie Einwände zu erheben. Außerdem sind sie eine Form des Gottesdienstes. Ein Beispiel: Das Medizinische Niveau auf dem wir uns heute befinden ist eine Folge dessen, das wir wissen, dass der ewige Verwalter den Menschen und all seine Körperteile mit vollkommener Weisheit erschaffen hat. Jedes einzelne Körperteil hat seine Funktion. Ein Arzt der behaupten würde, dass ein Körperteil bei dem er nicht weiß was für einen Zweck er erfüllt, wäre sinnlos, würde somit lediglich seine eigene Unwissenheit zur Schau stellen. Seine Unwissenheit ist kein Beweis dafür, dass der Körperteil unnütz ist. Genauso ist derjenige der Zeugnis für die absolute Gerechtigkeit Gottes abgegeben hat, zum Glauben verpflichtet, dass sich in allen Geschehnissen die göttliche Gerechtigkeit vollzieht. Man sollte die Antworten auf die sich ergebenden Fragen unter diesem Verständnis suchen. Gott der Allmächtige sagt im heiligen Qurʾān: 

Gott erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. (Sura al-Baqara 286) 

Somit mach Gott deutlich, dass Er seinen Dienern keine Lasten auferlegen wird, die sie nicht tragen können. Sowie es Lasten gibt die der Körper nicht tragen kann, so gibt es auch Wahrheiten die der Verstand alleine nicht erreichen kann. [….]
Lassen sie uns das Thema mit einigen Beispielen erklären:

– Einer der so Krank ist, das er nicht mehr auf den Beinen stehen kann, verrichtet das Gebet sitzend.
– Jemand der nicht sitzen kann oder nicht in der Lage ist sich zu bewegen kann sein Gebet zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
– Jemand der während der Fastenzeit versehentlich was isst, muss nicht erneut fasten.
– Jemand dem man unter Zwang etwas verbotenes zu Essen gegeben hat, wird dafür nicht haftbar gemacht.
– Ein armer Muslim muss weder die Pilgerfahrt vollziehen, noch die Almosensteuer entrichten.

Es gibt noch viele weitere Beispiele die man hier aufführen könnte.
Dies sind alles Beweise dafür, dass Gott der absolut Gerechte ist und seinen Dienern keine Lasten aufträgt die sie nicht tragen können. Gott hat mit seiner absoluten Gerechtigkeit die Verantwortung des Menschen sowohl durch seine körperlichen und materiellen Gegebenheiten als auch durch seinen Grad an Verständnis der Glaubenswahrheiten und der islamischen Bestimmungen eingeschränkt. Das heißt, auch dem Verstand trägt Gott keine Lasten auf die er nicht tragen kann. Auch ist es erforderlich diese Wahrheit zu kennen:

Da des Menschen eigentliche Aufgabe in dieser Welt der Glaube an Gott und der Gehorsam ihm gegenüber ist, hat der freigiebige Schöpfer auch dem am niedrigsten entwickelten Verstand die Fähigkeit gegeben seine Existenz zu erkennen. Obwohl man mit wenig Verstand zwar die weltlichen Angelegenheiten nur schwerlich zu tun vermag, kann man trotzdem erkennen dass dieses Universum einen Schöpfer haben muss. Andererseits, wenn jemand der nur eine Hand hat und damit seine weltlichen Angelegenheiten nur zum Teil bewerkstelligen kann, auch noch die andere Hand und seine beiden Beine verliert, schränkt ihn das nicht im geringsten darin ein Gott zu erkennen und sich seiner Existenz bewusst zu sein. Nachdem sein Verstand realisiert hat, dass es einen Schöpfer für dieses Universum gibt, verrichtet er seine Gottesdienste in dem Grade in dem es sein Körper zulässt.

Gott der absolut Gerechte hat jedem genug Verstand verliehen um diese Prüfung auf der Erde zu bestehen. Psychisch Kranke oder diejenigen die die Pubertät nicht erreicht haben sind von der Prüfung befreit.

Nach diesen Erläuterungen kommen wir zu den vorhandenen Deklarationen zum Thema Zwischenzeit

Die Frage lautet: Wie wird die Gerechtigkeit bei der Prüfung zweier Personen gewahrt, wenn der eine an irgendeinem abgelegenen Ort der Welt oder in Gefangenschaft auf die Welt kommt und der andere in einem islamischen Land geboren wird und dort lebt? Dazu müssen wir erst einmal folgendes sagen: Gemäß Maturidi, einem Gelehrten der hanafitischen Rechtschule, ist eine wie oben beschriebene Person lediglich damit betraut zu erkennen und zu wissen das er selbst und diese Welt einen Erschaffer hat. Da er die anderen Glaubenswahrheiten und islamischen Bestimmungen mit seinem Verstand nicht zu erreichen vermag, ist er für diese nicht haftbar. Nach der Anschauung des Gelehrten Eschari, dem auch die meisten Anhänger der schafiitischen Rechtschule folgen, gehört so eine Person selbst wenn sie nicht an Gott glaubt zu den Erretteten. Doch folgen die meisten Gelehrten der Ansicht von Maturidi.

Der verstorbene Gelehrte Ömer Nasuhi Bilmen sagte zu diesen Thema folgendes:

Diejenigen die in der Zwischenzeit Zeit leben und die auch von Propheten nichts gehört haben, sind dennoch verpflichtet Zeugnis für Gottes Existenz abzulegen. Denn die Fähigkeit des Denkens und die Natur des Menschen führt ihn zu Gott und zur Einheit Gottes.

Jedoch sind sie befreit von anderen religiösen Verpflichtungen. Denn wenn diese nicht von einem Propheten verkündet wurden, vermag man diese nicht mit seinem Verstand zu ergründen.“

Zwischenzeit bedeutet so was wie Unterbrechung, eine Zeit zu der keine Propheten gesandt wurden und es eine Unterbrechung der göttlichen Offenbarung gab. Insbesondere wird der Ausdruck  für die Zeit zwischen den Propheten Isa (as) und dem Propheten Muhammed (s.a.s.) verwendet. Zu diesen Menschen sagt man das sie in der Epoche der Zwischenzeit gelebt haben. Diejenigen die nach unseren Propheten zur Welt kamen, auf einem Berg lebend oder an einem abgelegenen Teil der Erde und die auch nichts vom Islam gehört haben, gelten ebenfalls als Personen der Zwischenzeit.“

„Da sie in dieser Hinsicht als entschuldigt gelten sind sie nicht mit den göttlichen Geboten bzw. Beschlüssen wie das Fasten oder das rituelle Gebet verpflichtet. Lediglich in Bezug auf die Verpflichtung an die Existenz Gottes  zu glauben, gibt es Meinungsverschiedenheiten. Nach der Ansicht von dem Gelehrten Aschari reicht es nicht aus Gottes Existenz nur mit den Verstand wahrzunehmen. Er ist der Meinung, die Verpflichtung an Gott zu glauben muss mit der Religion gefestigt werden. Ungläubige aus der Zeit der Zwischenregierung würden daher nicht mit dem Feuer der Hölle bestraft werden.  Folgender Vers bestätigt das:

„Wir strafen nicht eher, bis Wir einen Gesandten geschickt haben.“ (Sura al-Isrāʾ 15)

Jedoch sagen die meisten Gelehrten und Anhänger von Maturidi, an Gott dem Allmächtigen zu glauben ist eine Notwendigkeit. Jeder kann die Einheit Gottes mit seinen Verstand begreifen…
Egal wo auf der Welt und in was für einer Zeit sich ein Mensch befindet, es kann nicht zulässig sein, dass er gemäß seiner Vernunft die Existenz Gottes nicht schlussfolgern kann, wo doch fortwährend zu tausenden immer wieder die Pracht des Erschaffenen bzw. der Geschöpfe dem Menschen ins Auge stoßen und Zeugnis ablegen für den der alles aus dem Nichts erschafft.… Die in dem obigen Vers erwähnte Strafe, die nicht verhängt wird, bezieht sich auf das Diesseits nicht auf das Jenseits. Oder aber die in dem Vers nicht verhangene Strafe bezieht sich auf religiöse Handlungen und Verpflichtungen die nicht ausgeführt wurden, weil deren Verständnis für den Verstand unmöglich war. Wissen über unseren Schöpfer welches man mit seinem Verstand hätte erwerben können, aber nicht getan hat, umfasst es jedoch nicht.“

„Deswegen ist niemand mit einen Gesunden Verstand entschuldigt Gott nicht zu finden. Einigen Gelehrten zufolge gibt es drei Arten von Menschen die in dieser Zwischenregierung gelebt haben.

1. Diejenigen die obwohl sie in der Zwischenregierung gelebt haben, Gott und seine Einheit mit ihren Verstand gefunden haben. Diese Menschen werden ins Paradies eingeladen.
2. Menschen die Gott jemand (im Sinne eines Götzen) beigesellen. Sie werden in die Hölle verbannt.
3. Diejenigen die ihr ganzes Leben in Achtlosigkeit gelebt haben und ihren Geist und Verstand nicht beschäftigt haben Gott zu finden. Bzgl. dieser Gruppe gibt es unterschiedliche Auffassungen.


„Bediüzzaman“ Said Nursi sagt über die Menschen in der Zwischenregierung folgendes:

Doch nach dem Geheimnis der Ayah sind die Menschen, die in einer Zeit zwischen den Propheten (saman-i fetret) leben, gerettet. Und es wird allgemein bestätigt, dass sie für ihre kleineren Fehler nicht bestraft werden. Nach Imam Schafi und Imam Asch’ari sind sie selbst wenn sie dem Unglauben verfallen sind und sich nicht an die Grundlagen des Glaubens halten, dennoch gerettet. Denn die Verantwortung vor Gott erfolgt aus der Sendung (eines Propheten). Aus der Sendung erfolgt die Verantwortung durch die Erkenntnis. Da Gottvergessenheit und der Ablauf der Zeit den Glauben der vorhergegangenen Propheten verdunkelt hatte, war er für diese Menschen der Zwischenzeit nicht mehr beweiskräftig genug. Wenn sie dennoch gehorchen, empfangen sie ihren Lohn, falls nicht, werden sie doch nicht bestraft. Denn da (ihnen ihr Glaube) verborgen blieb, konnte er ihnen auch nicht als Beweis dienen. (28.Brief)

Hier könnte eine Frage in denn Sinn kommen.

„Was passiert mit den Menschen die den Namen unseren Propheten (s.a.s.) zwar gehört haben, aber jedoch immer mit negativer Propaganda?“

Diese Frage beantworten wir, indem wir aufzeigen wie der Gelehrte al-Ghazālī die Menschen klassifiziert. In dieser Klassifizierung nimmt der Gelehrte die Situation der in jener Zeit lebenden Christen und zu dem Zeitpunkt noch Nichtmuslimischen Türken zu Hand. Er sagt folgendes:

Nach meiner Überzeugung, wird Gott der Allmächtige insallah viele der zu unserer Zeit lebenden Griechen, Christen und Türken seine Barmherzigkeit zuteil werden lassen. Gemeint sind hierbei die in fernen Ländern lebenden Griechen und Türken, die noch nicht zum Islam eingeladen wurden. Wir unterteilen sie in drei Gruppen:

a. Die die noch nie den Namen unseres Propheten (s.a.s.) gehört haben.

b. Die Menschen die unseren Propheten (s.a.s.) sowie von seinen Eigenschaften und Wundern gehört haben. Dies sind Menschen aus benachbarten Regionen eines islamischen Landes, oder unter Muslimen lebende Menschen. Dies waren Ungläubige.

c. Die Menschen die sich zwischen diesen zwei Gruppen befinden. Auch wenn sie von unseren Propheten (s.a.s.) gehört haben, so haben sie nichts über seine Eigenschaften und Besonderheiten gehört. Genauer gesagt haben sie von Kindheit  an nur schlechtes über unseren Propheten (s.a.s.) gehört wie z.B.: „Es ist >>Gott bewahre<< nur ein Lügner namens Muhammed der ein Anspruch auf ein Prophetentum will.“ Ganz wie in unserer Kinderzeit „el-Mukaffa“ der sich als Prophet ausgegeben hat. Nach meinen Befinden. Denn sie haben den Namen des Propheten (s.a.s.) stets im Zusammenhang mit dem Gegenteil seiner tatsächlichen Eigenschaften gehört. Dies wiederum verleitet den Menschen nicht dazu darüber nachzudenken und nach der Wahrheit zu forschen Toleranz im Islam, [übersetzt von Süleyman Uludag]

Heutzutage ist es möglich sowohl in christlichen wie auch in kommunistischen Ländern, auf Leute, wie sie der Gelehrte al-Ghazālī in der dritten Gruppe klassifiziert hat, anzutreffen. So wie es Menschen gibt, die in christlichen Ländern fern abgelegen von jeglicher Zivilisation und Möglichkeit die Wahrheit über die Religion zu finden, leben, so findet man auch Menschen die in kommunistischen Ländern in Gefangenschaft leben und fern davon sind je zu wissen was eine freie Welt bedeutet. Es ist offenkundig wie schwer es unter solchen Voraussetzungen ist den Islam, welcher die Religion der Wahrhaftigkeit ist, zu finden. Der Allweise Schöpfer in seiner endlosen Weisheit und mit seiner allumfassenden Barmherzigkeit wird diese Menschen natürlich den Bedingungen entsprechend behandeln.
Und es ist offensichtlich, dass die Verantwortung eines Komitees der Aufruhr und Defätismus, welches hinter dem Vorhang eines Regimes mit den Zweck des absoluten Unglaubens gegen die Religion, den Glauben und speziell den Islam Intrigen/Komplotte plant, nicht gleich zu setzen ist mit den vergessenden/unachtsamen und unterdrückten/leidtragenden.

In diesem Zusammenhang möchten wir „Bediüzzaman“ Said Nursi nochmal zitieren, der folgendes über unschuldige bzw. unter Tyrannei leidende Christen sagt.

Denn in dieser Endzeit hat sich ja zudem auch noch ein Vorhang der Gleichgültigkeit, eine Art Zwischenzustand (fetret) über die Religion (din) im allgemeinen und die Religion des Propheten (Din-i Mohammedi), über dem Friede und Gottes Segen sei, herabgesenkt. Doch wird in dieser Endzeit der wahre Glaube Jesu, mit dem Friede sei, wiederhergestellt werden, sodass sich mit Sicherheit sagen lässt, dass die z.Zt. noch im Dunkel dieses Zwischenzustandes (fetret) verharrenden Christen, welche unschuldig mit ins Unglück hineingezogen worden sind, Schulter an Schulter mit den Muslimen auch eine Art von Märtyrern genannt werden können. Besonders die Alten, vom Unglück geplagten, die Armen und Schwachen litten unter der Macht und Gewalt der großen Diktatoren und ihrer Grausamkeit. Sowie deren erlittenes Leid eine Sühne sein wird für die Sünden die herrühren aus ihrer der Kultur entsprungenen Wollust und dem Unglauben der fehlgeleiteten Philosophie, so wird es für sie ein hundertfacher Gewinn sein. Wenn nun aber diejenigen, welche unter dieser Katastrophe leiden, den Unterdrückten zu Hilfe eilen und sich für den Frieden der Menschheit, die Erhaltung der Grundlagen des Glaubens und all dessen, was dem Menschen hoch und heilig ist, und die Achtung der Menschenrechte einsetzen, dann ist das Ergebnis eines solchen opferbereiten Einsatzes für das innerliche Leben und im Jenseits umso größer. Das hat zur Folge, dass diese Katastrophe (musibet) für sie zu einem Grund wird, auf den sie stolz sein können (medar-ı şeref) und worüber sie sich freuen dürfen. (Bediüzzaman Said Nursi, Briefe aus Kastamonu, S.103)

Die obigen Aussagen sind eine kurze Zusammenfassung über die Ansichten der Gelehrten, der sunnitischen Gemeinde. Wir fanden die obigen Erläuterungen für ausreichend und haben nicht auf weitere Quellen zurückgegriffen. Wer zu diesen Thema mehr wissen will kann andere theologischen Bücher, insbesondere das Werk von Abdurrahman Cezerî "Mezâhib-i Erbaa" sowie das Werk von Aliyyü'l-Karî "Şerhu'l-Emâli und Şerh alel-Fıkhi'l-Ekber, lesen.

Nun möchten wir uns einen weiteren Aspekt der gestellten Frage ansehen:

Wenn jemand in einem islamischen Land zur Welt kommt, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass er auch ins Paradies eingeladen wird. Diejenigen die sich ein wenig mit der islamischen Geschichte auseinandergesetzt haben wissen, dass unser Prophet (s.a.s.) jüdische Nachbarn hatte, die den Islam nicht angenommen und ihr ganzes Leben den jüdischen Glauben ausgelebt haben. Obwohl der Islam zu Zeit unseres Propheten (s.a.s.) seine lebendigste Zeit hatte, gab es in Mekka immer noch Götzenanbeter und Heiden. Wenn jeder Mensch der in Mekka zur Welt kommt Muslim werden müsse, dann müsste es erfordern, dass sowohl Ebu Cehil als auch Ebu Leheb, der Onkel unseres Propheten (s.a.s.) Muslim werden.

Wie bekannt ist, war selbst der Vater des Propheten Abraham ein Götzenanbeter. Auch die Frau des Propheten Lot oder aber Frau und Sohn des Propheten Noah gehörten zu den Ungläubigen. Auf der anderen Seite jedoch, haben wir den Propheten Moses, der im Palast ja auf dem Schoße eines gottesleugnerischen Pharao aufgewachsen ist. Und auch die Frau vom Pharao zählte zu den Gläubigen.

Das heißt, ein jeder der seinen Schöpfer sucht und sich ihm zuwendet, der wird rechtgeleitet. Selbst wenn er auf dem Schoße eines Pharao aufwächst. Wenn ein jener aber Blind gegenüber der Wahrheit ist, wird ihn sein Vater oder Sohn nicht retten können, selbst wenn dieser ein Prophet ist. Obwohl es in den Islamischen Ländern überall Moscheen, Minaretten, Gebetsrufe, islamische Bräuche ja sogar Grabsteine gibt, die auf den Islam aufmerksam machen, gibt es nicht dennoch eine Vielzahl von Menschen die fern vom Islam und fern von Gottes Geboten leben?


21-) Gäbe es in kriegerischen Situationen einen theoretischen Fall, der einen Tod/Selbstmord legitimieren kann

Selbstmord ist im Islam nicht erlaubt. Niemand besitzt über das Recht sich das Leben zu nehmen. Hierzu gibt es sehr spezifische Ausnahmen, dabei ist es wichtig das Konzept der Gerechtigkeit im Islam zu verstehen.

Generell wird im Islam zwischen zwei Formen der Gerechtigkeit unterschieden:

-In der vorzuziehenden Form darf man keinesfalls einen Unschuldigen Menschen etwas zu Leide tun. Hierbei ist die Konsequenz irrelevant. Dies möchten wir an einem Gedankenexperiment näher betrachten: Falls Beispielsweise von einem Piratenschiff, welches mit 9 Straftätern und einem Unschuldigen besetzt ist eine Bedrohung ausgeht, so darf man dieses Schiff um des Unschuldigen Willen nicht versenken

-Falls eine spezifische Situation es nicht anders hergibt, ist eine suboptimale Form von Gerechtigkeit praktizierbar. Diese wird jedoch nicht vorgezogen. Um es etwas näher zu bringen, möchten wir ihnen ein historisches Beispiel wiedergeben:

Wenn der Feind gefangen genommene Muslime als Schild benutzt und anfängt sich auf Tore bzw. Festungen in der Muslime Obhut suchen oder versucht wird sich auf ihre Schwachstellen zuzubewegen, ist es erlaubt aus der Festung aus – auch wenn es deutlich wird dass dabei die muslimischen Gefangenen getroffen werden - mit Kanonen oder ähnliches zurück zu feuern. Denn die hier gefährdeten materiellen und immateriellen Werte (Die Festung, Das Hab und Gut, Das Leben, die Ehrbarkeit etc.) betreffen die Allgemeinheit (jeden in der Festung) und die Gefahr oder der Schaden ist definitiv. Die muslimischen Gefangenen die hier sterben wären Märtyrer ("šahīd"). (vgl. Al-Mavsili, Al-İhtiyar 4/119; Ömer Nasuhi, Hukuk-i İslamiye, 3/367) Die hier geschilderte Situation, also dass sofern ein Muslim nicht Selbstmord begeht bzw. nicht den eigenen Tod in Kauf nimmt und dadurch eine klare und große Gefahr für alle Muslime, die sich in dem Gebiet, Kriegsfeld, in der Stadt etc. befinden ausgeht, legitimiert einen Selbstmord. 


22-) Was passiert mit unseren Verwandten die ein sündiges Leben geführt haben im Jenseits?

zunächst gilt es zu sagen, dass keiner das Unbekannte wissen kann, außer Gott. (vgl. Sura al-Anʿām 59 und Sura an-Naml 65). Es wäre also für uns Menschen anmaßend ein finales Urteil darüber zu fällen, wer wie zu beurteilen ist. Wir können aber gemäß den Richtlinien die Gott uns im Qurʾān mitteilt gewisse Tendenzen und Schlüsse ziehen, dafür muss man aber auch manche Eigenschaften Gottes besser kennenlernen.

Wir glauben an ein Gott dessen Barmherzigkeit größer als alles andere ist. Dies geht so weit dass Gott uns befehlt, nicht in Hoffnungslosigkeit zu verfallen, da er der Vergeber aller Sünden ist.

Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Gottes Barmherzigkeit. Gewiß, Gott vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige (Sura az-Zumar 53).

Wir unterstreichen dabei den Begriff "Befehl" denn das Gebet stellt eine Säule des Islam dar und stellt daher ein Befehl für alle Gläubigen dar. Technisch gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen den Charakter diesem Befehls und den Befehl, Hoffnung im Herzen zu tragen. Einzig der Mensch der Gott mit vollem Bewusstsein ablehnt ist nicht verzeihbar aber jeder Gläubige, hat die Aussicht auf Vergebung, da Gott dieses Versprechen deklariert. Dazu sehen wir uns einige Überlieferung an die die Reue ("Tawba") thematisieren.

"Der der Buße tut, ist so als ob er nicht gesündigt hat" (Ibni Mace)

"Wo doch die Barmherzigkeit Gottes so weit ist, wie kann man da die Hoffnung an seine Barmherzigkeit verlieren?"

Man sieht also dass die Hoffnung nicht nur ein Geschenk Gottes ist, sondern auch ein integraler und unabstreitbarer Bestandteil der Religion ist. Es ist uns fern zu glauben dass Gott seine Schöpfüng erschaffen hat um mit ihr die Hölle zu füllen. Dafür braucht Gott nicht erst das Leben zu schenken, zumal die Erschaffung des Lebens als Ganzes schon ein unglaublicher und mit Worten kaum beschreibbarer Ausdruck der Barmherzigkeit ist. Nichts was wir tun oder leisten könnte Gott von Nutzen sein, Gott hat keinen Nutzen an uns. Das einzige was uns Aufrecht erhält ist die Barmherzigkeit Gottes.

Gott hat nicht gewisse Menschen für die Hölle erschaffen sondern die Hölle für gewisse Menschen erschaffen. Ein Staat baut auch kein Gefägnis auf, um es anschließend willkürlich mit passend erscheinenden Menschen zu füllen. Für den Eintritt in dieses Gefängnis muss man sich erstmal qualifizieren, indem man eine entsprechende Straftat begeht. So ähnlich hat Gott auch die Hölle erschaffen, eben für solche Menschen, die sich dafür qualifizieren. Den Himmel erlangt man nicht durch die reine Summe guter Taten. In Den Himmel findet man erst Einlass, wenn man sich dafür mit seiner Glaubenshaltung qualifiziert. Die tugendhafte Arbeit bestimmt dann Weiteres wie etwa den Rang im Himmel und den Grad oder Form an Genuss. Ein sehr gut ausgebildeter Muslim würde im Himmel z.B. die Lesezirkel der Propheten intensiver genießen als ein weniger gebildeter Muslim. Als Muslim finden aber beide Einlass in den Himmel, daraus bildet sich folgender wichtiger Grundsatz;

"Die Ideologie bestimmt den Raum, die Taten bestimmen den Rang."

Zu denken dass, eine Sünde so groß ist, dass sie die Barmherzigkeit Gottes überschreitet wäre daher sehr gefährlich und nicht zuletzt ein Fehltritt im Glauben.


23-) Wie geht der Islam mit Umweltsfragen und Tierschutz um?

Nach dem Ideal des Islams ist der Mensch nicht "Herr" über der Schöpfung, die Schöpfung ist ihm auch kein Geschenk in dem Sinne. Alles von Gott Geschaffene, dient auf seine besondere Art dem Willen des Schöpfers und das was der Mensch nutzt ist ihm lediglich anvertraut. Der Unterschied ist dabei, dass der Herr frei über seinen Besitz verfügen kann, während der, dem etwas anvertraut wurde, sehr behutsam damit umgehen muss, bis der wahre Besitzer wieder zurückkehrt. Dem Menschen wurde also sein Leben, sein Leib und seine Umwelt zur Nutzung gegeben, aber sie gehört ihm nicht. Bei ihrem Schöpfer haben all diese Dinge also ihren wahren Besitzer und wir müssen dies beachten. Wir dürfen die Dinge also nur so weit nutzen, wie der Besitzer der Schöpfung dies erlaubt und darüber hinaus müssen wir möglichst behutsam damit umgehen. Es ist dieser Geist, der einen Muslim hellhörig und wachsam für seine Umwelt macht, so hebt der fromme Muslim ein Stück Brot vom Straßenrand auf, damit keiner darauf tritt, er schmeißt seinen Müll nicht einfach auf die Straße und er versucht ein krankes und obdachloses Tier auf der Straße gesund zu pflegen, damit es nicht unter seinem Leiden stirbt. Dem frommen Muslim ist es also nicht erlaubt, das ihm von Gott Anvertraute auszubeuten und es schamlos für sich arbeiten zu lassen. Leider hat der Mensch in der Moderne die Neigung entwickelt, Herrschaft über alles zu beanspruchen, was sich nicht effektiv gegen ihn wehrt. Im islamischen Glauben sind die zwei wohl ausgeprägtesten Namen/Eigenschaften Gottes die Barmherzigkeit und die Gerechtigkeit. Diese Eigenschaften durchströmen quasi die gesamte Schöpfung. Der Mensch sollte nach diesem Ideal auch immer mit Barmherzigkeit und Gerechtigkeit walten und handeln. Dazu kommt auch, dass dem Mensch die Aufgabe gegeben wurde die Schöpfung zu hüten und zu wahren (Vgl. 95/4; 15/29; 2/34; 2/30; 2/29; 22/65; 31/20; 16/5, 40/79; 43/12; 11/61; 33/72; 59/21). Als Schöpfung Gottes haben Tiere auch ihre Rechte, die der Mensch beachten muss. Dafür gibt es diverse Textbelege, nachdem der Mensch schonhaft mit Tieren umgehen soll und ihre Rechte beachten soll (Vgl. Ebû Dâvûd, Cihad, 44, 55). Es wird darauf hingewiesen, dass die Tiere auch zur Gemeinde Gottes gehören (Vgl. 6/38), daher empfiehlt der Prophet (s.a.s.) harmlose Tiere wie Hunde (Vgl. Ebû Dâvûd, Edâhî, 22; Tirmizî,Sayd, 16-17; Nesâî, Sayd, 10) und Ameisen nicht zu töten (Vgl. Müslim, Selam, 148). Denn alles in der Schöpfung huldigt auf seine Art Gott (Vgl. 57/1; 59/1, 24; 61/1; 62/1; 64/1) und Tiere gehören eben auch dazu (Vgl. 6/38; 16/49; 17/44; 22/18; 24/41). Der Qurʾān spricht von der makellosen und faszinierenden Schöpfung Gottes und dabei werden auch Tiere explizit erwähnt, manche Suren haben den Namen eines Tieres als Titel. Woher nehmen wir uns also das Recht die Tiere von ihren Pflichten und Gottesdiensten abzuhalten, indem wir sie massenweise in lächerlich kleine Käfige sperren und sie für unseren Gaumen quälen? Das islamische Prinzip sieht es in dem Sinne nicht vor, Tiere zu töten. Aus einer Überlieferung entnehmen wir, dass im Jenseits und im Gericht, jedes Lebewesen sein Recht erstattet bekommt (Vgl. Mecmau’z-zevaid, 10/352; Elmalılı Hamdi Yazır. Hak Dini Kur'an Dili, VIII/5599). Dies sind alles also Gesichtspunkte, die ein Muslim beachten muss, sofern er auf ein Tier trifft. Insbesondere in der Moderne, wo Produkte und Lebensmittel in großen Massen produziert werden, kommen diese Werte schnell abhanden. Dabei können wir aus islamischer Sicht es nicht gutheißen oder als erlaubt deklarieren, wenn Tiere in eine für ihre Art ungerechte Weise gehalten werden. Das ist Tierquälerei und dies wird sogar schlimmer angesehen, als ein Übertritt gegenüber einen anderen Menschen. Man kann nämlich bei einem Tier nicht Buße tun bzw. das Tier um Verzeihung bitten und somit seinen Fehler einräumen (Vgl. Muhammed Said Burhani, et-Ta'likat el-Merdiyye ala el- Hediyyetilalaiyye S.466). Alles in der Schöpfung hat zwar seinen Platz, aber auch seine Funktion und seine Balance. Von den Sternen bis hin zu den Pflanzen hat jede Schöpfung eine Funktion und diese Balance muss gewahrt bleiben (Vgl. 55/1-8). Dabei ist es den Lebewesen auch gestattet einander zu helfen und auch einander von Nutzen zu sein. So bleibt nichts ohne Nutzen, selbst die Kadaver verstorbener Tiere sind noch Nahrung für andere Tiere. Somit hat jedes Lebewesen auch eine ihm besondere Aufgabe. So gibt es auch manche Tiere, die dem Menschen bei seiner Arbeit behilflich sein können und ihm Nahrung spenden können. In diesem Rahmen bewegt sich der fromme Muslim, wenn es darum geht Tiere zu halten oder zu schlachten. Er holt sich Hilfe bei den Tieren, nur so sehr, wie es für ihn nötig ist. Er geht darüber nicht hinaus und handelt in den Grenzen, die von Gott gesetzt sind. Aus islamischer Sicht kann man also nicht erklären, dass Tiere des Sports wegen gejagt und ausgeweidet werden, um sie über den Kamin zu hängen, man kann auch nicht erklären, dass exotische Tiere in für sie unnatürlichen häuslichen Umgebungen eingeengt und als Streicheltier gehalten werden. Die meisten der Tiere erfüllen auch anderweitige und für die ökologische Stabilität sehr wichtige Funktionen, sie handeln sozusagen wie die Beamten Gottes.

Es gibt aber Fälle in denen ein Tier geschlachtet werden darf; wenn sie der Umwelt schaden, Notwehr, wenn das Gemeindewesen bedroht ist, wenn das Tier zu krank ist, aus Notwendigkeit und zu rituellen Zwecken. Der Islam befiehlt uns als behutsam mit allen Lebewesen umzugehen und sie primär als Schöpfung Gottes mit Respekt und Führsorge zu behandeln. Dass der Mensch dabei manche Tiere nutzen darf und auch essen darf, gibt ihm eben nicht freie Gewalt über sie. Die Tiere eilen letztendlich unter dem Willen Gottes dem Menschen zur Hilfe. Man muss also zwischen der Nutzung der Tiere im Rahmen der Erlaubnis Gottes und der Nutzung der Tiere aus komplett eigenen Motiven unterscheiden. Das Opferfest ist dabei ein schönes Beispiel. Denn hier wird auf den Befehl Gottes hin ein Tier geschlachtet, es begründet also einen Gottesdienst aber dazu kommt auch noch, dass ein Großteil des Fleisches an Bedürftige gespendet werden. So erfreuen sich auch die anderen Menschen an den Gnadengaben Gottes in Form dieses Tieres. Die Gebote Gottes sind also voller Barmherzigkeit, aber auch voller Weisheit und Gerechtigkeit. Sofern man sich diese Aspekte unserer Religion zu Herzen nimmt wird man weniger konsumieren und verbrauchen, aber dafür wird die Umwelt und Natur geschont und im Jenseits werden es vielleicht auch gerade diese Lebewesen sein, die für uns Zeugnis leisten.   


24-) Gibt es ein Verbot bezüglich der Verwandtenehe?

Liebe Leserin lieber Leser,

 

im gnadenreichen Qurʾān werden jene Frauen erwähnt, mit denen eine Ehe untersagt ist: 

 

„Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders und die Töchter der Schwester (die Nichten), eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich in eurem Schutz befinden und von euren Frauen stammen, zu denen ihr eingegangen seid - wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, dann ist es für euch kein Vergehen -, und die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden stammen, und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt“ (an-Nisāʾ 4:23) 

 

 

Offensichtlich gibt es hier keine Erwähnung bezüglich eines Verbots der Verwandtenehe. Die Frauen welche einem Mann dem Koran nach zu heiraten verboten sind können folgendermaßen kategorisiert werden: 

 

Frauen, mit denen eine Ehe für eine Person auf ewig untersagt ist: 

 

a) enge Blutsverwandtschaft durch Abstammung 

 

1. Mütter und Großmütter 

2. Töchter 

3. Schwestern und Halbschwestern 

4. Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits): unabhängig davon ob Schwester oder Halbschwester des Vaters oder der Mutter 

5. Nichten (Töchter der Schwester oder des Bruders): unabhängig davon ob Schwester oder Halbschwester, Bruder oder Halbbruder 

 

 

b) Verwandtschaft durch Ehe 

 

(auf ewig untersagt): 

 

1. Schwiegermütter 

2. Schwiegertöchter 

3. Stiefmütter 

4. Stieftöchter 

 

Frauen, mit denen eine Ehe zeitweilig, nicht auf ewig untersagt ist: 

(durch bestehende, momentane Ehe gültiges Verbot) 

 

1. Schwestern der Ehefrau (Schwägerin) 

2. Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits) der Ehefrau 

 

Dieses Verbot verliert seine Gültigkeit sobald es zu einer Scheidung oder dem Tod der Ehefrau kommt.  Es ist selbstverständlich, dass die oben genannten Personen in keiner Weise mit dem Ausdruck „Verwandtschaftsehe“ assoziiert werden oder darunter verstanden werden, da die menschliche Vernunft eine solche Ehe niemals in Betracht ziehen könnte und dies somit für einen Muslim nicht in Frage käme. 

 

Von der „Verwandtschaftsehe“ spricht man also bei anderen Verwandten als die oben erwähnten. Dies wären beispielsweise Cousinen, also die Töchter von Tanten und Onkel (väterlicherseits und mütterlicherseits). Eine  Angabe, dass eine derartige Ehe „nur bedingt erlaubt sei“, wird unmöglich zu finden sein, da es eine solche Restriktion nicht gibt. Andernfalls wäre während 1500 Jahren islamischer Geschichte ein solcher Usus nicht geduldet worden, vor allem nicht zu Lebzeiten des Propheten (s.a.s.) und seiner Gefährten. 

 

In der islamischen Normenlehre gilt das grundlegende Prinzip: „Solange es keinen (widersprechenden) Beweis beziehungsweise keine Hinweisquelle gibt, gilt all das, was dem Propheten (s.a.s.) erlaubt wurde auch für alle anderen Gläubigen als erlaubt. (Vgl. al-Mausūʿa al-fiqhiyya, Bd. 36, S.212) 

 

Die Behauptung, dass die in der Sure al-Aḥzāb 33:50 erwähnte Ehe mit Cousinen lediglich dem Propheten (s.a.s.) vorenthalten sei, stützt sich auf keinen Beweis. Die im längeren Vers vorkommende Phrase „ … diese Regelung ist dir vorenthalten …“ bezieht sich auf die kurz davor innerhalb einer Aussage erwähnten Erlaubnis, nach der dem Propheten (s.a.s.) gestattet wird, auch ohne Brautgabe (mahr) und Walī mit einer Frau zu heiraten und mehr als vier Ehefrauen zu haben. Folglich ist dies keine Spezifizierung mit Blick auf die Frauen selbst. (Vgl. al-Qurṭubī, al-Ǧāmiʿ li-aḥkām al-Qurʾān wa ’l-mubayyin li-mā taḍammana min al-sunna wa-āyāt al-furqān, Tafsīr von Vers 33:50) 

 

 

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 


25-) Darf man zur Vergangenheit eines Menschen den man heiraten will Fragen stellen?

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

zunächst muss man betonen, dass es sich hierbei um ein sensibles Thema handelt, denn das ausgesprochene Wort kann der Mensch nicht mehr zurück nehmen. Wenn man was Falsches sagt oder sogar jemanden mit seiner Aussage in ein schlechtes Licht rückt, kann man diesen Schaden kaum wieder gut machen. Daher ermahnt der Islam uns auch davor unüberlegt zu reden und lose Behauptungen anzustellen.

Die Fehler, Missetaten und Sünden einer Person, die Vergebung ersucht hat darf man nicht aufdecken. Falls jemand ein Amt im öffentlichen Leben bekleiden will oder in den Bund der Ehe eintreten will und Fehler oder Sünden weiterhin begeht, so muss dies den entsprechenden bzw. betroffenen Personen erläutert werden.

Es ist nicht angebracht die Person die man vielleicht heiraten will, ähnlich wie in einem Verhör auszufragen.

Es ist sicher verständlich, dass der Mensch seine Vorkehrungen treffen will und sicher sein will. Man darf allerdings niemals vergessen, dass die Religion – anders als der Mensch – vergebend ist. Während der Mensch möglicherweise auch geleitet von seinem gesteigerten Ego, es nicht akzeptieren kann, dass sein Gegenüber in der Vergangenheit Fehler beging, vergibt der barmherzige Schöpfer dies und schließt damit auch dieses Kapitel des Menschen.

Wir haben demnach nicht das Recht über Menschen zu richten. Falls es zu der Zeit der Entscheidungsfindung relevante Faktoren gibt, so kann man über diese diskret reden, so dass die Person nicht bloßgestellt wird, insbesondere vor anderen Menschen. Ob man dann damit einverstanden ist, ist jedem sicherlich selbst überlassen. Wo Gott vergibt, hat der Mensch jedoch zu schweigen. Falls es also Fehler in der Vergangenheit gab und diese durch die Buße des Menschen auch in der Vergangenheit geblieben sind, dürfen sie für uns kein Gesprächsthema mehr sein. Wenn wir diesen Menschen dann als unwürdig für uns betrachten, kann man das nicht mehr mit der Religion erklären. Das ist eine Empfindung, die von unserem übersteigerten Ego kommt und die nicht dem Wohlwollen Gottes nah ist. 

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 


26-) Welche Weisheit kann hinter dem Unglück eines Kindes stecken?

das Unglück von Kindern ist für das Gewissen besonders verstörend, da doch Kinder die reinste Unschuld darstellen und die Barmherzigkeit eines jeden Menschen in der Regel erregen. Doch gibt es überall viele leidende Kinder und die Frage lautet nun; wie kann man das erklären?

Zunächst müssen wir das Problem lösen, indem wir es in zwei Teile aufteilen. Das Prinzip der Schöpfung wonach das Schicksal diejenigen peinigt, die dem Erbarmen der Natur der Schöpfung zuwider handeln: Dies gilt für die erste Frage und Vergleichbares. Die Bewertung des Kindes von alkoholabhängigen Eltern, welches regelmäßig körperlicher Gewalt ausgesetzt ist kann auch mit diesem Prinzip zusammen hängen, hängt aber tendenziell mit anderen Prinzipien der göttlichen Gerechtigkeit zusammen.

Nun wollen wir zuerst den ersten Teil des Problems erklären, das Prinzip der "Bestrafung durch Zuwiderhandeln gegenüber der Barmherzigkeit innerhalb der göttlichen Schöpfung", die auch Erwähnung findet im Werk „Harmonie des Lichts“ von „Bediüzzaman“ Said Nursi.

Die Aufmüpfigkeit des Kindes kann als ein Verhalten betrachtet werden, welches die Grenzen des natürlichen Fehlverhaltens und die Grenzen des elterlichen Mitgefühls überschreitet. In diesem Fall kann eine gemäßigte Reaktion sogar dazu beitragen, dass sich die innere Lebenswelt des Kindes entwickelt. Wichtig ist nur, dass die Reaktion der Eltern angemessen bleibt. Es gilt dabei auch zu erwähnen, dass das Kind letztendlich sich trotzdem nach der barmherzigen Umarmung seiner Eltern sehnt, obwohl es gerade von diesen bestraft wurde. Das Wichtigste für das Kind ist es nach der Strafe wieder auf den geborgenen Schoß der Eltern springen zu dürfen.

Andererseits sehen wir an anderen Beispielen der Schöpfung wie sich dieses universale Prinzip durchgehend manifestiert. Ein Tier, das sich seinem eigenen Kind erbarmt, attackiert die Nachkommen eines anderen Tieres um sich zu

ernähren. Diese Verletzung des Prinzips des Mitgefühls; die angegriffenen Tiere werden sich zu Wehr setzen. Natürlich gilt dieses Prinzip für Tiere, obwohl sie sich nach ihren instinktiven Codes verhalten; Damit das ökologische System bestehen kann muss es also immer eine entsprechende und angemessene Reaktion auf eine Aktion geben.

Da der Mensch gegenüber den Tieren vernunftbegabt ist, hat er auch eine etwas andere Beziehung zu diesem universalem Prinzip.

z.B. Das Kind, das seine Mutter übermäßig reizt, kann vielleicht auf einen kleinen Klaps des Mitgefühls stoßen. Oder; ein menschliches Wesen, das die Reinheit eines Kindes in seinem Herzen gefangen hat; kann von Gott aus vielleicht mit einer Sanktion rechnen aus Barmherzigkeit damit er gewarnt ist, wenn er eine Haltung hat, die andere lebende Kreaturen peinigt. Aber das sind nicht die ewigen und unumstößlichen Gesetze der Umsetzung dieses Prinzips für den Menschen.

der Schöpfer, der das irdische Leben der Menschen mit Weisheit und inbrünstigem Willen ausgestattet hat und sie so mit der Neigung zum Guten wie zum Schlechten ausstattet um die göttliche Prüfung zu erfüllen; entsprechend dieser Prüfungssituation wird nicht jeder Fehler sofort und offenkundig korrigiert und nicht jede Strafe wird sofort und offenkundig bestraft.

auf der Erde sind daher mörderische und grausame Menschen manchmal in der Lage, unschuldige Menschen zu quälen, sogar unschuldige Kinder und sie können äußerst Boshaftes tun.

In diesem Fall verletzen diejenigen, die dieses Böse begehen, nicht nur das Mitgefühlsprinzip des Schöpfers; eine sehr große Grausamkeit wird auch begangen. Aber manchmal können sie der Strafe im weltlichen Leben scheinbar entfliehen und der Gerechtigkeit der irdischen Gerichte entkommen.

Warum erteilt Gott dann nicht die Strafe für dieses Böse und was für Sünden haben die Unschuldigen, die verfolgt und getötet wird?

Hier ist die Antwort auf diese Frage; während wir versuchen, göttliche Gerechtigkeit zu verstehen; das Konzept von Zeit, Endlichkeit und Ewigkeit und inwiefern es uns gelingt diese zu verstehen. Weil eine Person, die glaubt, weiß; ein Prozent der Gerechtigkeit Gottes regiert im Irdischen und neunundneunzig Prozent Gerechtigkeit wartet darauf, im Jenseits veräußert zu werden. Die schlimmen und grausamen Verbrechen der Menschen werden ihre angemessene Sanktion im jenseitigen Gericht erhalten. viele Berichte im islamischen Kulturraum vermitteln; äußerst grausame Menschen kriegen ihre Strafe nicht im Diesseits weil Gott sich von ihnen abwendet. Eine kurze diesseitige Strafe wäre milde im Vergleich zu einer unendlichen Strafe im Jenseits. Daher wird ihr Urteil im Jenseits ausgesprochen mit viel größerem Ausmaß.

Es ist für den Menschen befriedigender eine kurzfristige Reaktion auszuschlagen wenn man dafür die Gelegenheit hat auf eine spätere jedoch viel länger wirkende Reaktion.

Angesichts der Verfolgung und des Leidens dieses kurzen, sterblichen weltlichen Lebens zum Beispiel wird Gott das unschuldige Kind im Jenseits begrüßen und entlohnen. Mutmaßlich wird das Kind welches solch ein schweres irdisches Leben hatte die Barmherzigkeit und Gnade Gottes im Jenseits so erregen, dass es unermessliche Gnadengaben erhält, die es sonst niemals durch Gottesdienste und Darbietungen des Glaubens hätte erreichen können.

Die Wahrheit ist, dass Gott keine von seinen Kreaturen vergisst oder vernachlässigt, die Er erschaffen hat. Gott verkündigt dass er als Hüter seiner Schöpfung auftreten wird und jede Gerechtigkeit wie auch Ungerechtigkeit, sei sie noch so klein wird im Jenseits entsprechend bewertet.

Wenn wir zusammenfassen; Folgende Situationen können wir im Fall eines Kindes erkennen, das von einem betrunkenen Vater willkürlich geschlagen wird:

Weil die Welt das Feld der Prüfungen ist; Gott erlaubt Menschen, im Unrecht zu sein und Unrecht zu tun. Kriege, Übergriffe, Morde etc. Dies sind Situationen in denen der Mensch zunächst frei handelt. Selbst die Propheten Gottes waren davor nicht gehütet und begegneten Übergriffen seitens boshafter Menschen. Es wäre ein Leichtes für Gott hier unmittelbar zu intervenieren, dann würde auch jeder, ob gläubig oder ungläubig sich aus Angst in die Huldigung flüchten. Das kann kein wahrer Glauben sein. Die Taten des Menschen werden daher ihre gebührende Sanktion im Jenseits erhalten und dann auch nicht mehr die Gelegenheit haben Einsicht zu heucheln.

Der Vater, der diese Übeltat begangen hat; entweder im irdischen Leben; wenn er die Strafe in der Welt nicht bezahlt hat und nicht würdig genug ist, im Jenseits errettet zu werden; im Jenseits wird er in einer gewaltigen Weise bezahlen und diejenigen die unter ihm gelitten haben werden sich nun im Jenseits unter der Gnade Gottes sonnen dürfen.

Die erlebten Übeltaten eines Menschen oder eines Kindes könnten die Bußen für spätere Übergriffe und Fehler sein. Während der kurzsichtige Mensch sich denkt warum er so sehr leiden musste wird er späte dafür so sehr entlohnt, dass er sich nun denkt womit er solch große Gnade von Gott verdient haben könnte. Vielleicht hätte dieser Mensch in einem anderen Szenario ein Leben voller Sünde gelebt und hätte Gott den Rücken zugekehrt. Somit ist er durch eine Art invasiven Eingriff vor größeren Schäden bewahrt worden und wird dabei gleichzeitig auch vielfach im Jenseits entschädigt.

Es ist wichtig sich stets daran zu erinnern dass die göttlichen und universalen Prinzipien nicht wie eine unumstößliche mathematische Formel funktionieren, nach der A und B immer C ergeben. So wie in einem juristischen Gericht jeder Fall für sich individuell wahrgenommen und bewertet wird, so geschieht dies auch in der Verwirklichung dieser göttlichen Prinzipien. Das Gesetz eines Staates ist auch in einem Buch abgebildet und eigentlich müsste auf dieser einheitlichen Basis doch jedes Gericht jedem Straftäter gegenüber das selbe Urteil aussprechen. Tatsächlich kriegen jedoch diverse Straftäter für die selbe Straftat unterschiedliche Sanktionen basierend auf z.B. diversen Faktoren die das Urteil in einem Fall beeinflussen. So wird auch Gottes Urteil in jedem Fall individuell ausgesprochen. Wir können also nicht für jeden Fall ein und die selbe Reaktion erwarten.

Das Ergebnis ist: Gott verwaltet mit unendlicher Gerechtigkeit. Dieses Wirken kann der kurzsichtige Mensch nicht vollends verstehen, da er kein Einblick in das Verborgene hat. Am Ende wird jedoch jede Tat, sei sie noch so klein im Jenseits geprüft und mit entsprechenden Konsequenzen versehen.

 


27-) Dürfen in einem muslimischen Land Atheisten leben? Zahlen sie dann cizye?

wir wollen die Frage in zwei Bereiche aufteilen und in diesem Kontext beantworten. Einerseits hat die Frage einen rechtlichen Aspekt. Den beantworten wir zuerst. Danach wollen wir auch einen sozialen Aspekt der Fragestellung betrachten.

Wir nehmen Bezug auf ein Werk namens „Mukayeseli Islam Hukuk“ (übersetzt in etwa: „vergleichende Rechtsprechung im Islam“).

Die Inhaber der Schriften also die „ʾAhlu al-Kitāb“ sind zu respektieren und das bezieht sich auf auch Rechtsprechungen. Unter diesen Gruppen besteht also ein Vertrag. Es geht also um jene Gruppen, die außerhalb dieser Klassifizierung bleiben, dazu würden dann auch die Atheisten in der Fragestellung zählen. Dazu gibt es mitunter Meinungsverschiedenheiten.

Nach der hanbalitischen, shafiitischen, zahiriitischen und den imamiitischen Gelehrten dürfte man mit solchen Leuten keinen Schutzvertrag machen. Die Begründung sieht wie gefolgt aus: „Nach dem die Schutzmonate abgelaufen sind, tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet…“ (9/4). Basierend auf den Vers ist man befehligt die Gottesgegner zu bekämpfen, bis sie den einzigen Gott akzeptieren. Sobald sie dies aussprechen kommen damit Verpflichtungen für einen einher und sie sind fortan schutzbefohlen und haben Sicherheit für ihr Hab und Gut sowie ihr Leben (Buhârî, İman, 17).

Nach den Hanafiten; Man kann mit allen Nichtmuslimen außer den altarabischen Götzendienern einen Schutzvertrag machen. Denn der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) hatte mit den Anhängern des Zoroastrismus solch einen Vertrag geschlossen. Dementsprechend kann man also gemäß der Sunna ebenso handeln.

Dass die altarabischen Götzendiener davon ausgenommen sind, geht ebenso auf eine Sunna zurück. Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) hatte die Kopfsteuer („ǧizya„“ von ihnen nicht angenommen. Dabei muss allerdings der Kontext beachtet werden, denn die Gruppe von Menschen die als „altarabische Götzendiener“ beschrieben werden, waren damalige und erklärte Feinde des Propheten (s.a.s.). Diese Gruppe existiert in dieser Form nicht mehr.  

Nach anderen Gelehrten, darunter auch malikiitischen Gelehrten ist es möglich mit allen Nichtmuslimen – darunter auch die altarabischen Götzendiener – einen Schutzvertrag abzuschließen. Dafür gibt es folgende Indizien.

Der Vers mit Bezug auf die Tötung der Polytheisten kam vor dem Vers bezogen auf die Kopfsteuer. Der spätere Vers vervollständigt den früheren Vers. Demnach kommt man zum Urteil, dass es um jene Menschen geht, die den Islam oder die Kopfsteuer ablehnen.

Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) bekämpfte die damaligen Gottesfeinde und akzeptierte ihre Kopfsteuer nicht bis der entsprechende Vers herabgesandt wurde. Danach wurde die Kopfsteuer dieser Leute akzeptiert. Also lässt sich das unterschiedliche Handeln des Propheten (s.a.s.) in dieser Sache mit der Verkündung der Verse zu verschiedenen Zeitpunkten erklären. Als ein weiteres Indiz wird angebracht, dass der Unglaube der „Maǧūs“ intensiver war, als der der altarabischen Götzendiener. Sie haben neben ihrem Unglauben z.B. auch die Ehe von engen Verwandten akzeptiert. Wenn man also mit ihnen einen Schutzvertrag eingehen konnte, kann man als Schlussfolgerung auch mit den altarabischen Götzendienern einen Schutzvertrag abschließen, wenn es sie noch weiter gegeben hätte.

Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) ermahnte seine Generäle dazu, dass sie bei Sichtung eines Feindes, ihn zunächst zum Islam einladen und später zur Abgabe der Kopfsteuer einladen, wenn sie den Islam ablehnen sollten. Diese Handhabung kam nach der Verkündung des Verses mit der Kopfsteuer zustande und galt dann für alle Nichtmuslime.

Eine andere Sichtweise: Wenn man die Möglichkeit des Schutzvertrages für eine Gruppe gänzlich ausschließt, zwingt man sie auch automatisch zwischen zwei Optionen (den Islam anzunehmen oder in den Krieg zu gehen) auszuwählen. Der Islam sieht aber keinen Zwang vor (2/256). Daher würde die kategorische Ablehnung eines Schutzvertrages nicht in den Islam passen. 

Zum Schluss bleibt noch zu sagen: Man baut kein Rechtswesen auf eine Rechtsschule auf. Die Gelehrten setzten sich zusammen und entwickeln gemeinsam eine angemessene Lösung für eine Frage, die so umfassend ist und so viele Menschen betrifft.

Nun steckt in der Frage auch eine soziale Komponente. Als Muslime in Deutschland hat für uns die Frage nach der Behandlung der Atheisten einen anderen Stellenwert. Deutschland ist kein muslimisches Land, daher besteht hier auch keine islamische Grundordnung. Dass in Deutschland viele Muslime leben, ändert an dieser Tatsache nichts. Häufig nutzt man gerade passend erscheinende Quellen und Indizien, um Feindschaft und sogar Gewalt zu legitimieren, dabei wird allerdings der Kontext gerne außer Acht gelassen. Wie man im ersten Teil der Antwort bereits sieht, gab es für die damaligen Praktiken klare Bedingungen und auch Grenzen. Der Prophet (s.a.s.) behandelte die Götzendiener stets fair und gemäß seiner Pflichten. Es ging also nie um die „Ausrottung“ von Menschengruppen, um Feindschaft oder um die Freude an Gewalt. Gewalt und Sanktionen waren für den Propheten (s.a.s.) stets letzte und nie erste Option. In einem Land wie Deutschland, wo es eine bestehende Ordnung gibt und die Muslime unter dieser Ordnung mit anderen Menschengruppen Schulter an Schulter leben, kann man nicht einfach alte Praktiken basierend auf einer dünnen Quellenlage auslegen und ausüben. Damit gerät man nur in Konflikt mit der bestehenden Ordnung und hat eher noch den Islam in ein schlechtes Licht gerückt. Wie geht man also mit Götzendienern in Deutschland als Muslim um? Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) ist da wieder das beste Beispiel. Denn er behandelte die Menschen stets mit Respekt und Würde unabhängig von seinen konkreten Pflichten, die er ausüben und darlegen würde. Als Muslim haben wir also kein Recht mit Hass und Gewalt den Menschen zu begegnen. Ein Muslim in Deutschland sollte daher einen Atheisten wie jeden anderen Menschen behandeln, also mit Respekt. Er sollte versuchen, ihn von seinen Irrweg abzubringen indem er ihn die Schönheiten der Religion in Wort und Tat näher bringt, so wie es auch der Prophet (s.a.s.) getan hat.  


28-) Ist der Islam für Kriegsführung?

im Islam steht als Grundpfeiler nicht der Krieg, sondern der Frieden im Vordergrund. Krieg ist der dann eine Option wenn Tyrannei, Unrecht und Unterdrückung gegenüber unschuldigen Menschen herrscht oder wenn ein Land ein anderes Land überfällt. In solchen Fällen gestattet der Islam eine Kriegsführung. Es ist nicht so, dass der Islam den Krieg als erstes in die Welt gesetzt hat, obwohl überall auf der Welt Frieden herrschte. Diejenigen die den Islam als eine kriegerische Religion betrachten, werden in ihrer eigenen Geschichte, nahezu in jedem Jahrhundert, mit der Realität der Kriegsführung konfrontiert. Daher ist die Existenz von Kriegsbestimmungen im Islam in sich kein Mangel, sondern eine Tugend.

Denn die in Versen und Hadithen genannten Bestimmungen zur Kriegsführung, veränderten das Bild der unausweichliche Realität des Krieges,  von einer unzivilisierten barbarischen Kriegsführung in eine menschlich-zivilisiertere Form. 

Ein wichtiges Merkmal des Propheten der Endzeit (s.a.s.) das in allen himmlischen Büchern erwähnt wird, ist, dass er Besitzer des Schwertes ist. Sprich neben der spirituellen Führung darf er in Notfällen (Verhinderung bei der Verkündung zum Islam) auch kämpfen. Wie auch einige Propheten vor ihm ihren spirituellen Ǧihād bei Bedarf auch mit dem Einsatz des Schwertes unterstützten.

Bei einer objektiv neutralen Betrachtung der islamischen Geschichte ist festzustellen, dass der Hauptgrund für die Akzeptanz des Islams in den Herzen und Seelen der Menschen die Verkündung und nicht der Krieg war und ist. Sprich den Menschen die Wahrheiten des Korans zu verkünden und ihre Schönheit zu offenbaren. Historiker sehen für die Ausbreitung des Islams zwei Gruppen von Menschen als ausschlaggebend. Zum einen Gelehrte und geistige Mentoren, die ihr Leben dem Islam aufopferten und bei Notwendigkeit in ferne Länder und Städte auswanderten. Zum anderen Kaufläute, die zwecks Handels in ferne Länder reisten, und zu dem auch die Schönheiten des Islams verkörperten und verkündeten.

Die folgenden Verse zeigen deutlich, dass der Islam nicht durch das Schwert (Kriegsführung), sondern durch Verkündung und Einladung verbreitet wurde:

„Es gibt keinen Zwang im Glauben. (Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von dem der Verirrung. (…)“ (2/256)

„So ermahne; du bist nur ein Ermahner. Du übst nicht die Oberherrschaft über sie aus. (88/21-22)

Es ist auch eine historische Tatsache, dass das Schwert (der Krieg) für die Anerkennung des Islams seitens der Mongolen keine Rolle gespielt hat.

Die Ausbreitung des Islams in Länder wie Indonesien, Malaysien oder Afrika wurde ebenfalls durch die Verkündung und Einladung zum Islam und nicht durch das Schwert (Krieg) verwirklicht.

Der Islam legitimiert unter bestimmten Voraussetzungen einen Krieg. Z.B. um Tyrannei, Unterdrückung und Unrecht zu verhindern und den universellen Frieden zu gewährleisten. Schauen wir uns diesen Vers an:

„Erlaubnis (zum Kampf) ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen ja Unrecht zugefügt wurde - und Allah hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen.“ (22/39)

Die ersten Adressaten dieses Verses sind an vorderster Linie stehenden Muslime wie der Prophet und seine Weggefährten. In Mekka waren sie der Unterdrückung  und auch der Folter bis zum Tode ausgesetzt. Einige unter ihnen sind auf Rat des Propheten nach Äthiopien ausgewandert. Die verbliebenen Muslime sind später nach Medina ausgewandert. Doch auch hier fanden sie keine Ruhe. Nahezu jeden Tag wurden Nachrichten verbreitet, dass die Mekkaner angreifen bzw. ein Angriff kurz bevor steht. Den Muslimen wurde in dieser zwiespältigen Lage die Erlaubnis zum Krieg / Kämpfen erteilt.

In einem anderen Vers über den Krieg heißt es:

„Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.“ (2/190)

In dem Vers wird auf folgende Punkte die Aufmerksamkeit gelenkt:

1. „Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen (…)“. Bekämpfe also nicht diejenigen die nicht mit dir kämpfen. Der Prophet befahl ausdrücklich seinen Kommandeuren, dass Frauen, Kinder, ältere und behinderte Menschen sowie Menschen, die sich in Gebetsstätten ausschließlich dem Gebet widmen nicht getötet werden dürfen.

2. Der Kampf sollte nur um Allahs Willen sprich “(...) auf Allahs Weg (...)” geführt werden. Andere mögen Kriege führen um neue Länder zu erobern oder um der Kontrolle von Rohstoffe willen. Ein Moslem jedoch kämpft nur „auf Allahs Weg“. Sprich, um auf Erden Tyrannei, Unterdrückung, Unrecht und Chaos Einhalt zu gebieten.

3. Es ist nicht gestattet, während oder nach dem Krieg zu “überschreiten” oder zu übertreiben. Der Islam befiehlt im Krieg eine gebilligte Tötung. Das Töten durch Folter oder bestimmten Rieten wie das Abschneiden von Ohren-Nasen sind verboten.

In Anbetracht all der angeführten Punkte wiederholen wir unseren Hauptausgangssatz: Im Islam steht nicht der Krieg, sondern als Grundpfeiler der Frieden im Vordergrund.