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1-) Darf eine sunnitische Frau einen alevitischen oder schiitischen Mann ehelichen?

eine muslimische Frau sollte nur einen muslimischen Mann heiraten, der die Gebote und Verbote des Islam aufrichtig anerkennt und bestenfalls diese auch in seinem Alltag eingeschlossen praktiziert. Wenn der zu heiratende männliche Partner die Glaubensgrundsätze, sowie die Gebote des Islam anerkennt und daran glaubt, dann steht einer Heirat nichts im Wege. Ist das nicht der Fall, dann ist eine Heirat islamisch nicht zulässig. Ganz gleich ob Sunnit oder Alevit, es wird empfohlen sich um einen frommen und aufrichtigen Ehemann zu bemühen, der den Islam in seiner Urtümlichkeit liebt und lebt.

Einem Muslim, egal ob Mann oder Frau, ist es nicht gestattet mit einem Polytheisten zu heiraten. Polyhteist ist jemand, der nicht an den Einen Gott glaubt, sondern an andere Kräfte wie die Sonne, das Feuer, an Götzenfiguren, Himmelsgestirne, Tiere und oder an mehrere Götter glaubt.

Und heiratet nicht polytheistische Frauen, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine polytheistische Frau, auch wenn sie euch gefallen sollte. Und laßt die Polytheisten nicht zur Heirat zu, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, ein gläubiger Sklave ist besser als ein Polytheist, auch wenn er euch gefallen sollte. Jene rufen zum Feuer. Gott aber ruft zum Paradies und zur Vergebung mit seiner Erlaubnis. Und Er macht den Menschen seine Zeichen deutlich, auf daß sie es bedenken. (2/221)

Ein muslimischer Mann hingegen darf eine Frau jüdischer oder christlicher Konfession ehelichen. Bezüglich dieser Thematik sind sich die muslimischen Gelehrten einig und beziehen sich auf den folgenden Vers:

Heute sind euch die köstlichen Dinge erlaubt. Die Speise derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. (Erlaubt sind) auch die unter Schutz gestellten gläubigen Frauen und die unter Schutz gestellten Frauen aus den Reihen derer, denen vor euch das Buch zugekommen ist, wenn ihr ihnen ihren Lohn zukommen laßt und mit ihnen in der Absicht lebt, (sie) unter Schutz zu stellen, nicht Unzucht zu treiben und (sie) nicht als heimliche Konkubinen zu nehmen. Und wer den Glauben leugnet, dessen Werk ist wertlos, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern. (5/5)

In Angesicht der Tatsache, dass in den meisten Fällen die angeheiratete Frau sich zur Seite ihres Mannes bekehrt, ist es muslimischen Frauen untersagt sich mit Nichtmuslimischen Männer zu ehelichen. Es geht hierbei nicht um die Untersagung der Liebe zwischen zweier Menschen zueinander, sondern es besteht viel mehr die Sorge um den Verlust des jenseitigen Lebens in ewiger Glückseligkeit. Die Befürchtung besteht darin, dass eine muslimische Frau und ihre künftigen Kinder durch die Heirat mit einem Nichtmuslim die Gebote des Islam ablegen und wahrscheinlicher Weise in Unglauben geraten. Andersrum ist es wahrscheinlich, dass eine jüdische oder christliche Frau durch die Heirat mit einem Muslim denkbarer Weise zum Islam konvertieren wird.

Was die Heirat einer Muslimin mit einem Nichtmuslim betrifft ist die Antwort unverwechselbar. Die Trauung einer Muslimin mit einem Ungläubigen ist strengstens verboten. 

Des Weiteren besteht kein Erbrecht zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Religionen.

 

Ein Muslim kann/darf nicht der Erbe eines Nichtmuslim sein, sowie ein Nichtmuslim nicht der Erbe eines Muslim sein kann/darf. (Buhari, Hacc, 44; Megazi, 48, Feraiz, 26; Muslim, Feraiz, 1; Ebu Davut, Feraiz, 10)

 

Angehörige zweier unterschiedlicher Religionen können nicht einander beerben, als auch einander vererben. (Ebu Davut, 10; Tirmizi, Feraiz, 16; Ibn Mace, Feraiz, 6)

 

Wenn der besagte männliche Partner nicht an den Propheten Muhammad (s.a.s.) als letzter Gesandter und Prophet Gottes glaubt und die Verrichtung der fünf Gebetseinheiten ablehnt, sowie das Fasten im Ramadan unterlässt, kann und darf eine Muslimin solch einen männlichen Partner nicht ehelichen.


2-) Was sind die Rechte der Eltern und die Pflichten der Kinder?

Mutter und Vater sind die zwei wichtigsten Grundpfeiler bei einer Familiengründung und somit auch die elementarsten Ausgangspunkte jeder Gesellschaftsstruktur. Der Erhalt der Nachkommenschaft ist eines von fünf Heiligkeiten die es mit aller Kraft zu wahren gilt. Das Aufrechterhalten der Nachkommenschaft ist durch Gott entsprechend den Fähigkeiten und der Beschaffenheit der jeweiligen Lebewesen an bestimmten Gesetze (Bedingungen) gebunden. Für die Erhaltung seiner Nachkommen ist unter allen Lebewesen der Mensch den größten Erschwernissen ausgesetzt. Obwohl der Mensch unter den Lebewesen am mächtigsten ist, ist dieser wiederum im Augenblick der Geburt das Schwächste unter allen Lebewesen. Einige Tierbabys, zum Beispiel, können nach der Geburt sofort und manch andere nach sehr kurzer Zeit aufstehen und ihren eigenen Bedürfnissen selbstständig nachgehen, während das menschliche Baby hingegen nur mühsam und nach Jahren erst dieses Niveau erreicht.
Eltern (Mutter & Vater) ertragen alle Schwierigkeiten damit der Erhalt der Nachkommenschaft gewährleistet ist. Die menschliche Mutter trägt ihr Baby neun Monate im Leib und während der Schwangerschaftsdauer ist sie enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Darüber hinaus entbindet sie das Kind mit dem Wissen dabei ihr eigenes Leben verlieren zu können. Den Tod in Kauf nehmend bringt (eine) jede Mutter ihren Nachwuchs auf die Welt. Die Mutter (in erster Linie) verzichtet auf ihren benötigten Schlaf, auf ihre wohltuende Erholungspause und auf ihre Gesundheit, um ihr komplett unselbständiges und absolut auf sämtliche Hilfe angewiesenes Neugeborenes großzuziehen. Denn Allah gebietet folgendes:

Und Wir haben dem Menschen für seine Eltern ans Herz gelegt – seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre –: Sei dankbar Mir und deinen Eltern. Zu Mir ist die Heimkehr (31/14) 

Um die Versorgung der Kinder gewährleisten und sichern zu können müssen in vielen Familien beide Elternteile arbeiten gehen. Eltern verzichten auf ihr Essen, damit sich ihre Kinder satt essen können. Sie entsagen neuer Kleidung, damit sie ihre Sprösslinge neu ausstatten können. Eltern bringen oft so manches Opfer, damit es ihre Kinder besser haben als es ihnen selbst ergeht oder einst ergangen ist. Ist das Kind mal erkrankt, so sind die Sorge und das Leid der Eltern vielfach größer, als die des Kindes. Mehr als das eigene Wohlbefinden bevorzugen sie immer das Wohlergehen ihrer Kinder. Die mühselige Erziehung der Kinder und die immerwährende Selbstlosigkeit der Eltern können je nach Anzahl der Kinder 20 – 30 Jahre andauern. Die Besorgtheit der Eltern gegenüber ihren Kindern hingegen kann das gesamte Leben in Anspruch nehmen. Eben aus dieser, von Gott erschaffenen und gegebenen, Liebe und dem Respekt der zwischen Eltern und ihren Kindern besteht resultiert die Sicherung der Bewahrung des Menschengeschlechts von Generation zu Generation. Diese Liebe ist absolut wahrhaftig und unentbehrlich. Sie ist die Grundvoraussetzung für eine gesunde und dauerhafte Nachkommenschaft.

Die Rechte der Eltern und die Pflichten der Kinder:

1. Gehorsam und Hochachtung. Die wichtigste Aufgabe der Kinder gegenüber ihren Eltern ist es auf sie zu hören und gehorsam zu sein, sowie all ihren Aufforderungen nachzukommen, es sei denn sie werden zu verbotenen Dingen aufgerufen (religiös, ethisch, moralisch sowie gesetzlich Verbotenes). Allah befiehlt wie folgt:
 

Und Wir geboten dem Menschen Güte gegen seine Eltern. Doch wenn sie dich dazu bringen wollen, Mir an die Seite zu setzen, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht. Zu Mir ist euere Heimkehr; dann werde Ich euch vorhalten, was ihr (alles) getan habt. (29/8)

Eine Überlieferung vom ehrenwerten Propheten (s.a.s) besagt folgendes:

Allah hat euch die Ungehorsamkeit gegenüber euren Müttern verboten... (Buhari, Edeb, 4)

Hieraus ist zu verstehen, dass der Gehorsam gegenüber den Eltern ein Befehl Gottes ist. Die einzige Ausnahme ist, wenn Eltern ihren Kindern die Leugnung Gottes nahe legen, Ungehorsam gegenüber Gottes Anordnungen beibringen wollen und oder sie zu verbotenen Dingen auffordern, dann ist die Gehorsamsverweigerung gegenüber den eigenen Eltern keine Untugend. Denn allen Menschen die sich gegen Gott richten und ihr Umfeld gegen Gott auflehnen, seien es auch die eigenen Eltern, sollte keine Aufmerksamkeit (Dienstwilligkeit) gegeben werden.

2. Gutes Benehmen gegenüber seinen Eltern. Im Qur´an verkündet Allah die enorme Bedeutung der Elternschaft und die unentbehrliche Pflicht eines Menschen gegenüber seinen Eltern.

Dein Herr hat bestimmt, dass ihr Ihn alleine anbeten sollt und dass ihr gegen euere Eltern gütig seid, auch wenn der eine von ihnen oder beide bei dir ins hohe Alter kommen. Sag daher nicht „Pfui!“ zu ihnen und schelte sie nicht, sondern rede mit ihnen auf ehrerbietige Weise.
Und bedecke sie demütig mit den Flügeln der Barmherzigkeit und bitte: „O mein Herr! Erbarme dich beider so (barmherzig), wie sie mich aufzogen, als ich klein war!“ (17/23-24)

Einmal fragte ein Begleiter den ehrenwerten Propheten (s.a.s) dreimal nacheinander, wem er denn etwas Gutes tun könnte? Und der ehrenwerte Prophet (s.a.s) antwortete nacheinander dreimal das Selbe und zwar „...deiner Mutter...“. Erst nach der vierten Wiederholung seiner Frage folgte die Antwort „...deinem Vater...“ (Buhârî, Edeb, 2; Muslim, Birr, 1)
Auch wenn die Eltern ihren Kindern gegenüber nicht all zu oft Gütig waren oder die Kinder benachteiligt und schlecht behandelt worden waren gilt dennoch die Verpflichtung/Schuldigkeit sich gegenüber seinen Eltern barmherzig zu verhalten. Denn Menschen im hohen Alter sind wie kleine Kinder, sie bedürfen besonderer Aufmerksamkeit und liebevoller Behandlung. Es ist uns (Muslime) eine Pflicht als Zeichen unserer Dankbarkeit unseren Eltern mit einem lächeln zu begegnen, sie zu lieben und zu ehren, erst recht im Alter, wenn sie auf uns mehr denn je angewiesen sind.

3. Die Versorgung ihrer materiellen Bedürfnisse. Wenn die Eltern vergreisen und sie selbst ihrer materiellen Versorgung wie Einkaufen gehen, die Wohnung aufräumen, Wäsche waschen usw. nicht mehr nachkommen können, dann ist es die Pflicht der Kinder anstelle ihrer Eltern diesen Erforderlichkeiten nachzukommen. Diese Aufgabe ist nicht nur eine Frage der Ehre, sondern sie ist ebenfalls gesetzlich/rechtmäßig vorgeschrieben. Jemand der dieser Aufgabe nicht nachkommt, der wird seitens der islamischen Befehlshaber dazu beordert. Allah überträgt diese Bürde den (erwachsenen) Kindern:

Sie fragen dich, was sie spenden sollen. Sprich: „Was immer ihr an Gutem spendet, das sei für die Eltern und die Verwandten und die Waisen und die Armen und den Reisenden. Und was immer ihr an Gutem tut, fürwahr, Allah weiß es. (2/215)

Einer der Gefährten des ehrenwerten Propheten (s.a.s.) sagte, dass der Prophet (s.a.s.) ihm einst neun bedeutende Wesenheiten empfohlen hatte, wobei es in einem Punkt um die Versorgung der eigenen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister usw.) ging (Buhârî, el-Edebü’l-Müfred, 9). Darüber hinaus gibt es eine Überlieferung in der es heißt, dass der Prophet (s.a.s.) einen Gefährten der sich an einer bevorstehenden Schlacht beteiligen wollte vom Propheten (s.a.s.) zurück zu seinen Eltern gewiesen wurde, da sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit seine Hilfe daheim benötigten (Buhârî, el-Edebu’l-Müfred, 9).

4. Respekt gegenüber seinen Eltern. Das Prinzip der islamischen Gemeinde ist die Großen zu ehren und die Kleinen zu lieben. Die größte Ehrung und der meiste Respekt sollten unseren eigenen Eltern gelten. Nicht einmal in der gedanklichen Vorstellung sollten wir ansatzweise daran denken ihnen gegenüber respekt- und rücksichtslos zu sein und sie somit zu kränken. Eines Tages fragte der ehrenwerte Prophet Muhammad (s.a.s.) seine Gefährten dreimal: „Soll ich euch die größten der großen Sünden sagen?“ Die Gefährten antworteten ebenfalls dreimal mit: „Ja, teile uns das mit oh Gesandter Gottes.“, woraufhin der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) folgendes verkündete: „Sich selbst, jemand oder etwas anderes mit Gott gleich stellen, sich gegenüber seinen Eltern aufbegehren (aufmucken), zu Unrecht einen Menschen umbringen (Mord) und lügen.“ (Buhari, Edeb, 6)
Eines Tages, als die Auswanderung aus Mekka bevorstand, kam ein Gefährte dessen Eltern noch nicht zum Islam übergetreten waren zum ehrenwerten Propheten (s.a.s.) und sagte zu ihm: „Ich habe meine (pflegebedürftigen) Eltern weinend zurückgelassen und bin hier her zu dir gekommen um deine Anweisung zur Auswanderung zu bekommen.“ Der ehrenwerte Prophet (sav) entgegnete ihm: „Kehre zu ihnen zurück! So wie du sie zum Weinen gebracht hast, genau so bemühe dich nun sie zu erfreuen!“ und schickte diesen Gefährten umgehend zu seinen Eltern zurück.

5. Das Wohlwollen und die Einwilligung der Eltern. Das Wohlwollen Gottes zu erlangen ist zweifellos die größte Aufgabe und das höchste Ziel eines jeden Menschen (Gläubigen). An zweiter Stelle, nach dem Wohlwollen Gottes, gilt es das Wohlwollen und die Einwilligung der Eltern zu erlangen. Denn, wie bereits in den zuvor erwähnten Versen (2, 215) zu lesen war, ist die Güte gegenüber den eigenen Eltern eine von Gott auferlegte Pflicht. So gelten als oberste Pflicht, der Gottesdienst und unmittelbar danach die Güte gegenüber seinen Eltern. Der Prophet (s.a.s.) sagte einmal: „Das Wohlwollen Gottes liegt im Wohlwollen des Vaters und der Zorn Gottes liegt im Zorn des Vaters.“ (Buhârî, el-Edebü’l-Müfred, 1; Tirmizî, Birr, 3) Die Situation der Mütter ist sogar noch vorrangiger, das bedeutet, dass grundsätzlich die Mutter noch vor dem Vater hochgeschätzt wird. Dementsprechend gilt auch alle Liebenswürdigkeit primär der Mutter und erst danach dem Vater.
Ein weiteres Mal sagte der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) ganz erbittert: „Schande um den, dessen Eltern bei ihm alt wurden, der aber nicht ins Paradies einging sondern in die Hölle abstieg.“ (Muslim, Birr, 9) Einer der Gefährten erzählte, dass einst ein Mann zum Propheten (s.a.s.) kam und ihn um die Erlaubnis bat in die Schlacht ziehen zu dürfen, woraufhin der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) diesen Mann fragte, ob denn seine Eltern noch lebten, was der Mann bejahte. Daraufhin sagte der Prophet (s.a.s.) zu diesem Mann, dass er denn erst zurück zu seinen Eltern gehen möge und zu aller erst ihre Einwilligung einholen sollte. (Tecrid-i Sarih Tercümesi, VIII, 377)

6. Gegenüber seinen Eltern keine unmanierlichen Wörter (Beleidigungen) benutzen. Es ist höchst erforderlich, dass man sich von jeder Art des schlechten Wortes und oder des schlechten Benehmens gegenüber seinen Eltern strengstens distanziert. Denn jegliche Schamlosigkeiten, die die Eltern emotional verletzen könnten sind islamisch unzulässig und somit verboten. Darüber hinaus ist eine Verhaltensweise, die andere zum beschimpfen der eigenen Eltern veranlasst ebenfalls untersagt. Allah verbietet es, sich gegenüber seinen Eltern verbal zu erheben (17, 23-24), sei es auch nur durch ein „…boah Mama…!“ In folgender Überlieferung vom ehrenwerten Propheten Muhammad (s.a.s.) ist folgendes zu lesen: „Die Beschimpfung der Eltern ist eines der größten Sünden!“. Die Gefährten des Propheten (s.a.s.) fragten ihn, wie man denn dazu kommen könnte auf seine eigenen Eltern zu schimpfen? Die Antwort des ehrenwerten Propheten (s.a.s.) lautete: „Einer sagt zu einem anderen ein schlechtes Wort, dieser behält das schlechte Wort und beschimpft damit seine Eltern.“ (Buhari, Edeb. 4)

7. Die Eltern im Guten gedenken und für sie beten. Die Verantwortung gegenüber den eigenen Eltern endet nicht mit deren Ableben. Es ist erforderlich ihre ehrenhaften Lebensgeschichten stets in guter Erinnerung zu halten und sie zu wahren. Denn es sind die schönen Augenblicke mit seinen geliebten Mitmenschen, die als ein nicht widerherstellbares Erbe, das von Generation zu Generation weitergegeben wird, bleiben. Es ist das Pflegen der Eltern, das den Menschen zum selbigen macht. In einer Überlieferung unseres ehrenwerten Propheten (s.a.s.) heißt es: „Liebe erlangt man durch Zuwendung (emotionale Hinterlassenschaften, Aufmerksamkeit und Unterstützung).“ (Buhârî, el-Edebü’l-Müfred, 22) Diese Überlieferung bringt das Eigentliche zum Ausdruck. Denken wir nur mal an die Liebe zwischen den Eltern und ihren Kindern, sowie Großeltern und ihren Enkeln. Es sind all die schönen Augenblicke, die diese bereits bestehende Grundliebe festigen und eine ganz besondere Verbundenheit offenbaren. Der Qur´an lehrt uns mit folgendem Bittegebet sie in gutem zu gedenken und bei Allah um ihre Vergebung zu beten:

Mein Herr! Mache, dass ich und meine Kinder das Gebet verrichten. O unser Herr! Nimm mein Gebet an! unser Herr! Vergib mir und meinen Eltern und den Gläubigen am Tage der Rechenschaft! (14/41) 

Ein Gefährte fragte eines Tages den ehrenwerten Propheten (s.a.s.): „Gibt es noch weitere Wohltaten, die ich nach dem Ableben meiner Eltern für sie machen könnte/sollte?“ Der Prophet (s.a.s.) antwortete wie folgt: „Ja, es gibt vier Brauchtümer. Bei Allah um ihre Vergebung beten. Ihren letzten Wunsch erfüllen (Testament, Vermächtnis). Den Kontakt zu ihren (engen) Freunden und Verwandten weiter aufrechterhalten (einladen und besuchen der engsten Freunde & Verwandte), denn all unsere Bekannten (Freunde & Verwandte) haben wir nur durch unsere Eltern. (Buhârî, el-Edebü’lMüfred, 19)
In einer weiteren Überlieferung heißt es, dass mit dem Sterben eines Menschen auch sein so genanntes Tatenbuch geschlossen wird. Das bedeutet, dass mit drei Ausnahmen in diesem Tatenbuch keine weiteren Handlungen des Verstorbenen nieder geschrieben werden. Nur durch folgende drei Hinterlassenschaften werden ihre Guttaten weiter niedergeschrieben und in ihrem Tatenbuch festgehalten. Eine Tat und oder eine Spende, die sogar nach dem eigenen Ableben für die Menschheit nützlich ist und bleibt, wie zum Beispiel das errichten von Gebetsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Brunnen, sowie Bäume pflanzen, Straßen bauen usw. Alles wodurch anderen Menschen Erleichterung und Gutes widerfährt. Ebenso gelten auch nützliche wissenschaftliche Werke (Nachschlagewerke) und oder ein wohltätiges Kind, das fortdauernd für seine Eltern bittet und betet, Gottesdienste verrichtet und oder sie in ihrem Namen verrichten lässt (Buhârî, et-Edebü’l-Müfred, 19). Außerdem ist es unsere Pflicht ihnen gegenüber nur gutes Benehmen aufzuweisen und sie vor unserem schlechten und unhöflichen Verhalten zu schonen.

Wer zu Lebzeiten und nach dem Tod seiner Eltern ihnen gegenüber seine Pflichten erfüllt hat, sie zufrieden gestellt und ihre wohlwollenden Gebete (Fürbitten) erlangt hat, der hat sich das höchste Erdenglück und die ewige jenseitige Glückseligkeit erworben. Denn der ehrenwerte Prophet (sav) verkündet, dass solche Kinder ein gesegnetes langes Leben haben werden und sie aufgrund der für sie verrichteten wohlwollenden Gebete und Fürbitten ihrer Eltern bei Allah ins Paradies eintreten werden. Wie groß die Verantwortung gegenüber den eigenen Eltern ist, lesen wir in folgender Überlieferung: „Ein Kind kann mit keiner Guttat seines Vaters recht begleichen. Die Ausnahme, er findet seinen Vater als Sklaven auf und er kauft ihn frei.“ (Buhârî, el-Edebü’l-Müfred, 6) Nach dem unsere Eltern für uns so viele Mühen und Opfer auf sich genommen haben, ist es uns eine ethisch moralische Pflicht sie zu lieben und zu ehren. Es ist uns eine Pflicht diese Elternliebe gleich bleibend aufrechtzuerhalten und sie nicht gegen vergängliche weltliche Ablenkungen einzutauschen. Diese Pflicht besteht darin, sie zu ihrer Lebzeit zu ehren, sie barmherzig und nachsichtig zu behandeln und bemüht sein sie zufrieden zu stellen. Wahre Elternliebe besteht nicht mit einem lapidar daher gesagten Satz wie „ich liebe meine Eltern…“. Die Liebe zu den Eltern sollte sich selbst durch ein barmherziges umsorgen bewiesen werden. Wir sollten bemüht sein all ihre Be- und Versorgungen zu erledigen, sie ihnen abnehmen und niemals vergessen was sie alles einst für uns schon getan haben.
Eine Überlieferung besagt, das einst ein Mann seine Mutter auf seinen Schultern tragend die Kaaba in Mekka umlaufen hat, damit auch sie eine Tawāf machen konnte. (Ein Tawāf ist das siebenmalige Umlaufen/Umkreisen der Kaaba und die Mindestpflicht beim Pilgern.) Dieser Mann kam nach dieser Anstrengung zu unserem Propheten Muhammad (s.a.s.) und fragte ihn, ob er denn damit die Rechte seiner Mutter beglichen hätte? Und der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) antwortete wie folgt: „Nein, du hast nicht einmal einen einzigen Atemzug den sie während ihrer Schwangerschaft mit dir getätigt hat beglichen.” Diese gnadenreiche Schilderung zeigt auf unmissverständliche Weise die enorme Bedeutung der Elternschaft. Ein Gefährte des ehrenwerten Propheten (s.a.s.), fragte ihn: „Oh Gesandter Gottes, welches von den Gottgefälligkeiten ist die höchste?“ Und der Prophet (s.a.s.) antwortete: „Das zur rechten Zeit verrichtete Gebet. „ Der Gefährte fragte hinterher: „Und welches ist danach das höchste?“ Der Prophet (s.a.s.) antwortete: „Die Wohltat gegenüber seinen Eltern.“ Der Gefährte fragte ein drittes mal, welche Gottgefälligkeit denn danach käme und der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) antwortete: „Für die Sache Gottes zu kämpfen.“

Zusammenfassend gilt es zu sagen: Ein Mensch sollte stets bemüht sein seinen Eltern gegenüber alle erdenklichen Aufmerksamkeiten aufzubringen. Seien diese materieller und oder aber auch immaterieller (geistiger) Natur. Sämtliche Be- und Versorgungen sollten von uns (ihren Kindern) erledigt werden. Sie sollten sich zu keiner Zeit von ihren Kindern im Stich gelassen fühlen. Wir sollten ihnen gegenüber nicht einmal Ansatzweise das Wort erheben. Ihnen fortwährend mit lieben Worten und Gesten begegnen. Sie niemals unmanierlich, abfallend (schroff) und herabwürdigend behandeln. Wir sollten uns vor jeglichen Gehässigkeiten, die das Herz unserer Eltern auch nur im Ansatz kränken könnten fernhalten. Wir sollten immerwährend bemüht sein ihr Wohlwollen zu erlangen, sie zu frieden zu stellen und sie zu dankbaren Eltern machen. Insbesondere wenn unsere Eltern gealtert sind und auf unsere tägliche Hilfe mehr denn je angewiesen sind, sollten wir stets bemüht sein ihnen schnellstmöglich zur Hilfe zu eilen. In Zeiten ihrer Erkrankung ihnen zur Seite stehen, sich um ihre medizinische Behandlung/Versorgung kümmern und gegebenenfalls sie pflegen. Gerade in solchen Zeiten ist es erforderlich für die Eltern permanent da zu sein. Das alles sind die unerlässlichen Pflichten eines jeden Menschenkindes gegenüber seinen Eltern, die die Pforten des Paradieses für seinen Eintritt weiten.


3-) Was lässt sich über die 40 Tage nach der Geburt sagen?

die 40 Tage nach der Geburt werden zu deutsch als „Wochenbett“ bezeichnet. Sie endet mit dem Einhalten bzw. dem Ende der Blutung. Demnach muss diese Zeitspanne nicht unbedingt 40 Tage dauern. In dieser Zeit darf bzw. muss die Frau nicht beten, fasten, zudem darf sie nicht den Qur`an lesen und anfassen, Moscheen betreten und auch kein Geschlechtsverkehr haben.
Versäumte Gebete müssen nicht wiedergeholt werden. Jedoch müssen die Tage des Fastens nachgeholt werden.
Bittgebete und Huldigungen können und dürfen vollzogen werden.

Der Grund warum der Frau während dieser Zeit einige Handlungen, wie z.B. der Geschlechtsverkehr, das Beten usw., untersagt sind, ist, dass sie in diesem empfindlichen Zeitraum sowohl körperlich als auch seelisch (psychisch) nicht belastet werden sollte. Demnach sind bestimmte Verbote eine Art von Schutz ihrer Persönlichkeit und dürfen nicht als benachteiligende Einschränkungen gedeutet werden.


4-) Ist es Vorherbestimmung welches Kind welche Eltern haben wird?

für die Antwort klicke auf folgenden Link:

http://www.fragenandenislam.com/soru/was-bedeutet-eigentlich-schicksal

 


5-) Ist die Gleichstellung von Mann und Frau überhaupt noch ein relevantes Thema?

auf diese Frage direkt mit „ja“ oder „nein“ zu antworten ist schwierig, weil diese Frage zu ungenau ist. Die Frage muss präziser formuliert werden. „Wo? Bei welcher Angelegenheit? Auf welchem Aspekt?“ sind einige Kriterien. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht bzw. vor dem Gesetz lautet die Antwort „ja“.

Wenn sich die Frage auf diesen Aspekt bezieht, muss darauf nicht weiter eingegangen werden, weil die Frage die Antwort in sich beinhaltet. Da es sich jedoch um zwei verschiedene Geschlechter handelt, kann dann von einer absoluten Gleichstellung von Mann und Frau eigentlich geredet werden?

So wie es Bereiche gibt in denen Männer und Frauen gleichrangig sind, kann der Mann in einigen Disziplinen einerseits viel überlegener oder auch viel minderwertiger sein. Deshalb ist dieser Sachverhalt nicht mit einer einzigen Betrachtungsweise zu lösen.

Falls man fragen sollte „Sind Männer oder Frauen die besseren Menschen?“, „gibt es Kriterien für die Vorzugsstellung eines Menschen? “, möchten wir folgendes hervorheben: die Vormachtstellung ist was anderes, die Überlegenheit und die Tugend sind was anderes. In diesem Zusammenhang ist es schwierig zu bestimmen wer überlegener ist, weil sowohl die Frau als auch der Mann, jeder Mensch für Allah ein sich hingebender Diener ist.
Wen Allah für überlegener bewertet, noch mehr schätzt und wer sein Wohlgefallen eher erlangt wird in der göttlichen Offenbarung des Qur`an deutlich. Demnach wird die Überlegenheit nicht nach dem Geschlecht, sondern nach dessen Rechtschaffenheit, Enthaltung vom Verbotenen und der Gottesfurcht bewertet. Taqwā ist der an der Stelle verwendete Begriff

Was bedeutet Taqwā? Kurz gesagt, bedeutet es Ehrfurcht vor Allah, Enthaltung von der Sünde, das Vermeiden von Handlungen, Verhalten, Gegebenheiten und Wörtern, die nicht seinem Wohlgefallen entsprechen. Sein Wohlgefallen zu erlangen ist das höchste Ziel, diese zu verlieren die größte Furcht. Demgemäß wird nach diesen Handlungsmustern die Überlegenheit und die damit verbundene Tugend eines Menschen bestimmt. Dabei wird dem Geschlecht keine Achtung beigemessen. Taqwā ist also mehr als eine konkrete Tat. Vielmehr ist es eine geistige Haltung die der Diener gegenüber seinem Schöpfer einnimmt.

Taqwā erinnert uns sofort an gute Handlungsweisen. Gute Handlungsweisen sind Verrichtungen von nützlichen, guten Aufgaben bzw. Tätigkeiten. Hier wird dem Geschlecht keine Gewichtung zugeordnet. Zum Beispiel wird für das Lesen jedes Buchstaben im Qur`an 10 gute, segensreiche Handlungen (sevap) gutgeschrieben. Dies gilt für alle Menschen. Demnach wird weder der Frau weniger noch dem Mann noch mehr anrechnetet.

Die Frage kann auch von der psychologischen Sicht thematisiert werden und folgendermaßen gefragt werden: Sind Mann und Frau psychologisch gesehen anders veranlagt?

Die Welt lässt sich nicht ohne Weiteres in "Männerthemen" und "Frauenthemen" trennen. Auch kann man nicht im absoluten Sinne sagen "Männer können/können nicht" oder "Frauen können/können nicht". 

Realistischerweise kann man jedoch oft im Alltag feststellen wie verschiedenen die Wahrnehmung von Mann und Frau sein kann. Im Islam herrscht dabei das Verständnis, dass Man und Frau einander komplettieren und zwei Hälften eines Ganzen darstellen. Der Islam erwartet von einem Individuum also nicht sich dem anderen Geschlecht anzueignen oder die eigens eingebildeten Makel/Charakteristika krampfhaft zu verändern.  

Bei detaillierterer Betrachtung der Umwelt wird deutlich, dass zwischen den Körpern und den seelischen, innerlichen Beschaffenheiten aller Lebewesen eine Harmonie besteht. Die Seele von einem Reh in den Körper eines Löwen zu stecken und zu zwingen sich reißend und brüllend wie einer zu benehmen, wäre eine Vergewaltigung solch einer liebenswerten inneren, seelischen Wesensart.

Jedes Brüllen und aggressive Verhalten würde einen Teil dieser Grazie und inneren Schönheit, welche ein Wesensbestand dieser Seele ist, zerstören. Eine Beeinflussung, Hinsteuerung zu männlichen Verhaltensmustern unter dem Deckmantel der Gleichstellung von Mann und Frau, wäre genauso eine Benachteiligung für die Frau.


6-) Außereheliche Beziehungen zwischen verschiedenen Religionszugehörigkeiten erlaubt?

der Islam verbietet jegliche Art von außerehelichen Beziehungen und dies gilt für alle Religionsangehörigen.

Näheres hierzu:http://www.fragenandenislam.com/soru/darf-man-eine-freundin-haben-ist-eine-liebesbeziehung-erlaubt


7-) Warum ist die Heirat mit einer Christin bzw. einer Jüdin erlaubt, aber die Heirat mit Angehörigen anderer Religionen verboten? Welche Weisheit steckt dahinter?

 

Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein. (5/5)

Laut diesem Vers darf ein Muslim also auch – außerhalb seiner eigenen Religion – mit einer Christin oder Jüdin heiraten, aber nicht mit Angehörigen anderer Religionen.
Wir können vielleicht nicht jede Weisheit nennen, aber können doch versuchen einige zu erläutern:

Das Fundament der Ehe ist ein wichtiger Bestandteil für ein glückliches Zusammenleben.
Man könnte die Familie mit einem persönlichem Paradies vergleichen, dessen Glück zum großen Teil mit den Gemeinsamkeiten der Ehepartner zusammen hängt.
Wenn wir die gestellte Frage aus diesem Blickwinkel betrachten, fällt uns auf, dass die Muslime vielmehr mit Christen und Juden gemeinsam haben, als mit z.B. Polytheisten oder Atheisten.
Beispielsweise sind wir in fundamentalen Glaubensfragen (Die Einheit Gottes, die Propheten, der Glaube an die Engel oder an den Jüngsten Tag...) doch sehr ähnlicher Meinung, wohingegen die Religionsgrundlage z.B. eines Buddhisten doch erhebliche Unterschiede aufweist.

Wichtig ist auch die Einladung zum Islam, d. h. die islamische Denkweise in einigen wichtigen Fragen wie die Existenz und Allgegenwart Gottes. Auch hier gibt es mehr Gemeinsamkeiten als mit polytheistischen Ansichtsweisen.

Auch wenn es manchmal so aussieht als wenn der Vater sehr einflussreich ist, so ist doch für ein Kind die Mutter eines der wichtigsten Vorbilder und Lehrer. Wichtig ist natürlich auch die religiöse Erziehung des Kindes. Zwischen den Lehren der Offenbarungsreligionen (Christentum, Judentum) und der von Götzenanbetern oder Atheisten, bestehen immense Unterschiede.


Trotz der Erlaubnis solcher Ehen, haben Prophetengefährten dies als verpönt betrachtet und andere Gefährten aufgefordert sich nicht für eine solche Ehe zu entscheiden oder sich von ihr abzuwenden.
Es gibt auch Gelehrten der hanafitischen und shafiitischen Rechtsschule die dies als verpönt sahen.(Siehe dazu. V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslamî, 7/154)


8-) Was sagt der Islam zum Thema Ehrenmord?

es ist nicht erlaubt seiner Frau oder seinem Kind das Leben zu nehmen selbst wenn man sich sicher ist, dass diese ein unislamisches Leben führen.

Gemäß dem Islam dürfen Strafen nicht von Einzelpersonen angewendet werden, sondern nur von dem Staat. Die Gesellschaft würde im Chaos versinken und zu einer Anarchie verkommen, wenn jeder Bürger das Gesetz in seine eigene Hand nehmen würde.

Leider wird die Gräuetat, die man unter dem Titel "Ehrenmord" beschreibt häufig als eine Tradition betrachtet. Hier verschwimmen jedoch die Dinge. Der Begriff "Tradition" hat im Islam einen wissenschaftlich spezifischen Kontext. Er wird jedoch in dieser Sache entfremdet und man versucht hier eine illegitime möglicherweise völkische/kulturelle Erscheinung mit der Religion zu vermischen. Wir haben einen recht umfangreichen und detaillierten Artikel zum Thema "Tradition" auf unserer Seite:

http://www.fragenandenislam.com/icerik/zwischen-tradition-und-moderne-rechtsfindung-im-islam

 


9-) Wann beginnt im Islam die Erziehung des Kindes?

im Islam werden dem Kind gegenüber seinen Eltern insbesondere dem Vater folgende schwerwiegende drei Forderungsansprüche gewährleistet:

- Die Auswahl einer moralischen Mutter (bzw. im gegenteiligen Fall eines tugendhaften Vaters)
- Einen guten Namen zu bekommen
- Religiöse Erziehung

Die Erziehung im Islam beginnt im Vergleich zu den theoretischen Ansätzen der Pädagogen und Soziologen schon vor der Geburt, da das erste Recht (Anspruch) des Kindes gegenüber seinem Vater die Auswahl einer moralischen Mutter ist. Wenn dementsprechend bei der Auswahl des Partners die gebührende Sensibilität und Achtung gewidmet wird, kann die dritte Verpflichtung zum größten Teil einfacher realisiert werden.


10-) Hat die Namensgebung einen Einfluss (Willenslenkung, Wirkung) auf das Kind? Was ist zu beachten bei der Namensgebung?

eine der wichtigsten Aufgaben von Eltern ist es ihrem Neugeborenen binnen kurzer Zeit einen schönen Namen zu geben. Dieser vergebene Name hat sowohl im Diesseits als auch im Jenseits seine Gültigkeit. Unser ehrenwerter Prophet Muḥammad (s.a.s.) hat sich nicht nur mit Kindernamen, sondern auch mit Erwachsenennamen beschäftigt. Einige der Namen, die er als unpassend bzw. als nachteilig für die betroffene Person empfand, hatte er zur Veränderung (des Namen) zum Besseren empfohlen. Darüber hinaus thematisierte und informierte er seine Mitmenschen über schönere Namen, dessen Vergabe erforderlich wäre. Nach und nach hatte der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) höchstpersönlich den neugeborenen Kindern ihre Namen gegeben.

Die Bedeutung der schönen Namensgebung erläutert der Prophet (s.a.s.) wie folgt:

„Ihr werdet am Jüngsten Tag mit euren eigenen Namen und dem Namen eurer Väter gerufen werden. Also macht eure Namen schön.“ (Ebu Davud, Edeb 69)

Das Rufen der Namen wird von einem durch Gott beauftragtem Engel vollzogen werden. Kein Mensch möchte am jüngsten Tag mit einem Namen vor Gott treten, von dem er wenig oder gar nicht erfreut sein wird. Daher ist es notwendig, dass man seinen Kindern keine schlechten (unsinnigen) Namen geben sollte.
Um das Feingefühl unseres ehrenwerten Propheten (s.a.s.) beim Thema der Namensgebung besser verstehen zu können, sollten wir die folgende Überlieferung (Ḥadīṯ) betrachten. Yaḥyā ibn Saʿīd (r.a.) berichtet wie folgt:

Es ging um das Melken eines milchreichen Kamels. Als der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) in die vorhandene Gesellschaft fragte „Wer melkt uns dieses Kamel?“, stand ein Mann auf und der Prophet (s.a.s.) fragte ihn: „Wie ist dein Name?“. Als der Mann mit „Murr“ (das arabische Wort für „bitter“) antworte, entgegnete ihm der Prophet (s.a.s.) mit „setz dich hin“. Der Prophet (s.a.s.) fragte erneut in die Runde: „ Wer melkt dieses Kamel?“. Dieses Mal stand ein anderer Mann auf und sagte „ich werde es melken“. Der Prophet (s.a.s.) fragte auch ihn nach seinem Namen, worauf dieser mit „Ḫarb“ (das arabische Wort für „Krieg“) antwortete. Daraufhin entgegnete ihm der Prophet (S.A.S.) mit „setz dich“. Der Prophet fragte weiterhin in die Runde „ wer melkt uns dieses Kamel?“. Nun stand ein anderer Mann auf, welchen der Prophet (s.a.s.) ebenfalls nach seinem Namen fragte. Der Mann antworte mit „Yaʿīš“ (was soviel wie „lebendig“ bedeutet), worauf der Prophet (s.a.s.) sagte: melke du das Kamel. (Muvatta, Isti´zan 24)

Bei der Namensgebung ist weiterhin zu beachten, dass die eigentümlichen Namen von Gott nicht als Namen vergeben werden sollten. Lediglich die Eigenschaften Gottes beschreibenden Namen können als Namen vergeben werden. Zum Beispiel, die Namen Karīm, Ḥalīm und Qadīr sind als Namen für Menschen zwar zulässig, aber es ist rücksichtsvoller und schöner diesen Namen das Beiwort ʿAbd voranzustellen und sie somit auszusprechen. Denn durch das Beiwort wird aus Karīm (der Freigiebige) ʿAbd al-Karīm (der Diener des Freigiebigen). Dadurch bleibt weiterhin die schöne Bedeutung erhalten und zugleich wird eine Assoziation zu Gott erstellt, was aus religiöser Sicht schöner ist. Dieses Beiwort ist zwar keine Pflicht aber damit wird eine schöne religiöse Sensibilität dargestellt.


Den Erläuterungen unseres ehrenwerten Propheten (s.a.s.) nach gehören die folgenden Namen zu den benannten/vergebenen Namen. Für den Mann sind dies Namen wie ʿAbd Allāh, ʿAbd ar-Raḥmān, Muḥammad, auch die Namen der Propheten sind beliebt, sowie Ḥasan  oder Ḥusayn und die Namen von renommierten islamischen Geistlichen. Bei Mädchen sind die Favoriten ʿĀʾiša, Fāṭima, Zaynab, Ḫadīǧa, Ǧamīla, Zahrā und ähnliche. Diese hier transkribierten Namen beziehen sich gleichzeitig auf die entsprechenden Größen in der islamischen Geschichte.


Am Tage der Abrechnung bzw. Wiederauferstehung, wo sich alle Menschen an einem großen Platz zusammen finden werden (Maḥšar) wird jedes Kind (jeder Mensch) mit seinem ihm gegebenen Namen gerufen werden. Sollte der Name des gerufenen Menschen einen schlechten Sinn (Bedeutung) innehaben, so wird es sich vor den anderen Anwesenden aufgrund seines unsinnigen Namen schämen müssen. Es wird überliefert, dass sich die betroffenen Kinder bei ihren Eltern für diese schlechte Namensgebung beschweren und sie anklagen werden. Durch die in diesem Aspekt hervortretende Relevanz der Bedeutung von Namen hat unser Prophet (s.a.s.) die islamisch gesehen fremdartigen, unvorteilhaften und bedeutungslosen Namen in   sinnreiche muslimische Namen umbenannt. Zum Beispiel hat er einst den Namen ʿAbd al-Uzza (dem Diener der Götzenfigur Uzza) in Abdullah (dem Diener Gottes) geändert. Ein weiteres Beispiel ist, dass er den Namen Ǧamra (ein Teil des Feuers) in den Namen Ǧamīla (hübsches Mädchen) und weiter hat er den Namen Ḫarb (Krieg) in den Namen Ḥasan (das Gute, das Schöne) aufgebessert. Die Absicht ist, dass durch die Gabe von muslimischen Namen der negative Gedanke/Bedeutung/Assoziation unterbunden wird.

Damit zusammenhängend gibt es einige Namen deren Bedeutung unklar ist, wie zum Beispiel beim Namen ʿAlaynā. Auf diesen Namen treffen wir häufiger, wissen aber nicht was es für eine Bedeutung haben soll. Denn das im Qurʾān vorkommende „ʿAlaynā“ ist kein Name, sondern lediglich eine im Satz auftauchende Präposition mit angehängtem Suffix. Es bedeutet soviel wie „auf uns“. Der angesprochene Vers sieht folgendermaßen aus:


Und uns obliegt nur die deutliche Übermittelung (der Botschaft). (36/17)


Es ist klar, dass wenn man ein beliebiges Wort aus diesem Satz aufgreift und einem Kind als Namen gibt, der intendierte Sinn vielleicht anders gemeint ist. Vielleicht ist die Intention der Eltern (inspiriert durch das Wort in diesem Vers) bei dieser Namensvergabe vordergründig, dass ihr neugeborenes Kind eine Gabe Gottes sei. Darüber hinaus gibt es einen weiteren, vermutlicher Weise falsch verstandenen, Mädchennamen. „Kaḏbān“ (im Türkischem ist die Lesart „Kezban“ verbreitet) lautet der Name, welcher im arabischen eigentlich die Bedeutung der immerwährenden Lügners innehat. Im Qurʾān kommt das Verb „tukaḏḏibān“ vor, womit es (aufgrund der selben Wortstammes) oftmals gleichgesetzt wird. In der persischen Sprache gibt es diesen Namen, was in etwa Hausfrau bedeutet und somit eigentlich eine gänzlich andere Konnotation trägt. Viele (Unkundige) schrecken dann vor diesen Namen zurück, aufgrund der erstgenannten Assoziation mit dem Begriff des Lügners.

Wir sehen es neben dessen als empfehlenswert darauf zu achten, Namen mit einer eigentlich schönen Bedeutung, die aber aufgrund möglicher Doppeldeutung auch falsch verstanden werden könnten, nicht zu vergeben. Somit könnte man Namen bevorzugen, die einfach auszusprechen und einfach zu schreiben sind, bzw. wo die Wahrscheinlichkeit gering ist ihn falsch zu schreiben oder gar auszusprechen. Hier seien lediglich beispielhaft einige wenige schöne Mädchennamen vorgestellt, die wir in dieser Form auch im Alltag oft antreffen können: Büşra, Beyza, Selma, Esma, Ahsen, Rabia, Saliha, Salime, Adile usw…. 

Zusammenfassend gilt zu sagen: Die Erziehungsberechtigten sollten bei ihrer Pflicht ihren Kindern gegenüber (ihnen einen vernünftigen Namen zu geben) davon absehen ihnen einen fremden und nicht mehr muslimisch anmutenden Namen zu vergeben, damit sie als Eltern nicht seitens ihrer Kinder im Jenseits angeklagt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch erwähnt werden, dass es auch Menschen gibt, die dieses Thema anders betrachten und handhaben als wir es tun. Ihnen sei gesagt, dass letztendlich jeder seines Glückes Schmied ist, jeder ist frei in seiner Auswahl und jeder bekommt das was er verdient. Im Qurʾān steht dies als eine wichtige Ermahnung für uns alle geschrieben;

Jede Seele haftet für das, was sie erworben hat (74/38)

Jeder ist für seine Entscheidungen also alleine verantwortlich. Der dem Kind verliehene Name kann sich positiv (wie negativ) auf das Kind auswirken, daher sollte er gut bedacht sein. Grundsätzliche Vorstellungen, dass allerdings bestimmte Namen negatives bewirken und dass das Kind mit diesem Namen ein schlecht erzogenes Kind wird oder ähnliches ist nichtig und gleicht einem Aberglauben. 


11-) Wie sehen die Grenzen und Maßstäbe der Pflichten und Aufgaben in familiären Kreisen z.B. beim Besuch aus?

der Islam misst der Familie als begründendes Kernelement der Gesellschaft einen besonderen Wert bei. Denn eine Gesellschaft in der der Islam gelebt werden kann ist mit der Familie als Institution möglich. Daher werden in den Primärquellen Qurʾān und Sunna gewisse Beschlüsse und Ratschläge erteilt, um den gesunden Werdegang der Familienstruktur zu gewährleisten. Das Familienrecht, das auf diesem Fundament begründet ist, hat einen bestimmende Eigenschaft auf Sitte und Norm.

Aus soziologischer Sicht wird die Familie als eine biologische und gesellschaftliche Gruppe, hervorgehend aus mindestens zwei Erwachsenen und Kindern bestimmt, dies wird dann als Kernfamilie benannt. Nach islamischer Tradition ist es möglich die Familie als eine Gruppe bestehend aus den Eltern, der Kinder und den Großeltern zu bestimmen. Man beachte dass bei solch einer Bestimmung der Familie zwei oder auch drei Generationen zusammen leben können. Seit jeher verfügt der Islam nicht über ein Verständnis von Familie im Sinne einer Großfamilie und nicht als Kernfamilie. Der Qurʾān schildert die Familienstruktur und unsere Verantwortung gegenüber unserer Etern, die mitunter Grund für unsere Existenz sind folgendermaßen:

Und dein Herr hat bestimmt, daß ihr nur Ihm dienen sollt, und daß man die Eltern gut behandeln soll. Wenn eines von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen: »Pfui!«, und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen ehrerbietige Worte. (17/23)

Diesem Vers entsprechend leben unsere Eltern mit uns und scheiden zuletzt in der Familie lebend vom Leben dahin. (Doç. Dr. Ramazan Altıntaş/Modernitenin İslam Ailesi Üzerine Etkisi, Mehir, 1997)

Dass die Frau und der Mann allem voran den Eltern der Gatten, sowie den Verwandten der Gatten Respekt zollt, ist eine religiöse und humanitäre Pflicht. Denn der Qurʾān gebietet;

Kann einer, der Gutes tut, anders entlohnt werden als dadurch, daß ihm Gutes getan wird? (55/60)

Und auch der Prophet (s.a.s.) gebietet;

Von den segensreichen Menschen ist der, der anderen Gutes tut. (Feyzu'l-Kadir, III/480)

Ausgehend von diesen grundlegenden Erklärungen nehmen wir Bezug auf die gestellten Teilfragen.

Die Gattin hat den Status eines Gastes, wenn sie zum Besuch bei der Familie des Gatten ist. Daher hat sie wie auch die anderen Gäste das Recht, dass man sie bedient und sie bewirtet, es wird jedoch als Anstandslosigkeit betrachtet, wenn die Frau im Haus der Schwiegereltern sitzt und darauf wartet, von ihren Schwiegereltern bedient zu werden.

Das Versorgen der Eltern liegt im Verantwortungsbereich des Sohnes, da dieser allerdings auch gleichzeitg arbeiten muss um auch die Versorgung des Haushaltes zu gewährleisten, kann sich dies als schwierig erweisen. Um für seine Eltern zu sorgen, müsste er evtl. seine Arbeit niederlegen. Dies würde dann dazu führen, dass er nicht mehr den Haushalt versorgen kann. Daher sollte um Gottes Wohlgefallen willen die Frau diese Aufgabe übernehmen. Die Frau sollte dies auch berücksichtigen während sie zur Ehe schreitet.

Man soll Gäste die einen besuchen, im Rahmen seiner Möglichkeit bewirten. Über Hz. ʿĀʾiša erreicht uns eine Überlieferung des Propheten (s.a.s.), diese lautet folgendermaßen;

Die Hausfrau wird bei der Darbietung der Speisen des Haushaltes, gegenüber der Familie und den Gästen (gemäß der Sitten und der Bräuche) ohne dass sie dabei verschwenderisch wird, mit Segnungen entlohnt. Der Mann wird durch das Erarbeiten dieser dargebotenen Güter und die Bediensteten werden durch das Wahren dieser Güter gleichermaßen entlohnt. Die Entlohnung der Einen, vermindern keinesfalls die Entlohnung der Anderen. (Buhari, Buyu', 12)

Wir sehen also dass je nach Brauch und Millieu die Darbietung ("Ikrām) elementar ist. Wir können jegliche zu erbingenden Aufwände mit diesem Maßstab vergleichen. Nun gilt es auch zu sagen, dass dies keiner der Fragen ist, die man im absolutem Sinne mit "ja" oder "nein" beantworten kann. Vieles hängt auch von den Empfindungen der jeweiligen Leute und von ihrem Dialog untereinander ab. Jedenfalls ist es für uns Muslime immer oberstes Ziel und Maxime nach dem Gefallen Gottes zu streben und danach zu leben sowie auf unsere Mitmenschen mit Barmherzigkeit zu schauen.


12-) Ab wann muss das Kind anfangen zu beten?

die Gebote und Verbote im Islam betreffen je nach Situation in erster Linie die Menschen, die über diese drei grundlegenden Eigenschaften verfügen; sie sind muslimisch, sie sind geistig zurechnungsfähig und sie haben die Pubertät bzw. Geschlechtsreife erreicht. In erster Linie ist also jeder geistig zurechnungsfähige Muslim ab dem Alter wo er eigenständig denken und handeln kann zu diversen Gottesdiensten wie etwa das Beten verpflichtet. In der Regel betrachtet man diesbezüglich bei Mädchen die Altersspanne von 9-15 Jahren als den relevanten Zeitpunkt und für Jungen gilt hier die Altersspanne von 12-15 Jahren. Es ist aber durchaus empfehlenswert dem Kind manche Gottesdienste wie das Beten schon vorher beizubringen, damit das Kind sich schneller oder einfacher daran gewöhnt. Zu der erwähnten Altersspanne gibt es verschiedene Überlieferungen. 

In einer Überlieferung wird ohne zwischen Jungen und Mädchen zu trennen, das Gebet ab dem 7. Lebensjahr verpflichtet. (Ebû Dâvud, Salat: 25)

In einer anderen Überlieferung wird das geistige Niveau und die Wahrnehmung als leitendes Kriterium angesprochen indem gesagt wird, man soll dem Kind das Gebet anordnen, wenn es zwischen rechts und links unterscheiden kann. Ausdrücke wie dass man dem Kind das Gebet anordnen soll wenn es anfängt die Milchzähne zu verlieren oder wenn das Kind bis 20 zählen kann sind auch Aussagen die dies bekräftigen. (İbni Ebî Şeybe, Musannaf, I/347)

Man unterweist ein Kind in dem Alter also im Gebet, wie man z.B. das Gebet verrichtet was die Pflichten und die Sunna ist etc. So bringt man dem Kind langsam das Gebet näher. Ab dem 10. Lebensjahr des Kindes trifft man weitere Vorkehrungen indem man dem Kind die Relevanz des Gebets erklärt und dass es für einen Muslim eine tragende Rolle spielt als Ausdruck des Glaubens und der Frömmigkeit. So erreicht man dass das Kind mit Überzeugung das Gebet verrichtet. Denn ab diesem Alter kann das Kind jederzeit in die Pubertät bzw. Geschlechtsreife eintreten. Dies gilt als Vorbereitungsphase und wenn das Kind dann das volle besagte Alter erreicht, beginnt das Kind die Gottesdienste in bester Vorbereitung und Bewusstsein.   

Da das Gebet tatsächlich erst nach dem besagten Anfang der Pubertät bzw. diesem Alter als verpflichtend gilt, werden auch erst dann etwaige versäumte Gebete nachgeholt. Denn es ist auch verpflichtend die versäumten Gebete nachzuholen.

Es ist lobenswert und tugendhaft die Gebete davor auch noch nachzuholen aber das wäre für das Kind nicht verpflichtend, denn erst ab dem tatsächlichen Eintreten der Pubertät bzw. der Geschlechtsreife fangen die religiösen Verpflichtungen und die Verantwortung für das Gebet an. 


13-) Ist man ein Moslem wenn man seine Eltern oder Kinder mehr liebt als Allah?

ein bewusster Gläubiger kann nichts mehr lieben als Allah (c.c.) und den Propheten (s.a.s.). Es ist jedoch nicht immer scheinbar möglich, das Maß richtig einzustellen. Aus diesem Grund sollte jeder Gläubige zumindest denken und beabsichtigen, dass er Allah (c.c.) und seinen Gesandten (s.a.s.) mehr als alles andere liebt.

Es ist eine Tatsache, dass das Lieben Allahs (c.c.) und seines Gesandten (s.a.s.) damit verbunden ist, sie genau kennenzulernen. Jeder, der an die ewigen Segnungen Allahs (c.c.) denkt, muss Allah (c.c.) in Ewigkeit lieben und ehren. Der Prophet (s.a.s.), der uns und der Welt Allah (c.c.), das ewige Leben im Paradies und die Auferstehung nach dem Tod vorstellt, berichtet auch von der Liebe zu Allah (c.c.) als Gewissenssache.

Beachten wir auch, dass die Menschen nicht immer an Allah (c.c.) und seinen Gesandten (s.a.s.) denken. Die Beschäftigung mit allerlei weltlichen Sachen kann dafür sorgen, dass das Bewusstsein des Menschen vernebelt ist und der Mensch nicht mehr in der Lage ist die Liebe und Ehrfurcht zu Allah (c.c.) gebührend zu zeigen. Diese Situationen schaden dem Glauben der Übeltäter zwar nicht, aber es bedeutet auch, dass das Bewusstsein des Glaubens vorübergehend deaktiviert wird.

Hier sind entsprechende Textstellen zur Thematik:

Wer mich nicht mehr liebt als seine Kinder, seinen Vater und allen Menschen, ist nicht wahrhaftig im Glauben. (siehe Kenzu'l-Umal, v. 70)

Sprich: Wenn eure Väter, eure Söhne, eure Brüder, eure Gattinnen und eure Verwandten, ein Vermögen, das ihr erworben habt, eine Handelsware, die ihr fürchtet nicht loszuwerden, und Wohnungen, die euch gefallen, euch lieber sind als Gott und sein Gesandter und der Einsatz auf seinem Weg, dann wartet ab, bis Gott mit seinem Befehl kommt. Gott leitet die frevlerischen Leute nicht recht. (9/24)

 


14-) Wenn die Eltern ungläubig oder fehlgeleitet sind, müssen wir ihnen trotzdem gehorchen?

 

Meine Mutter die noch Götzen diente kam zu mir; ich fragte den verehrten Propheten, wie ich mich verhalten sollte: 'Meine Mutter kam zur, sie wolle mich sprechen. Soll ich ihr mit Wohlwollen begegnen?' Er antwortete: 'Ja, zeige ihr den gebührenden Respekt'. [Buharî, Hibe 28, Edeb 8; Müslim, Zekat 50 (1003); Ebu Davud, Zekat, 34 (1668)]

Es gibt viele Situationen und auch Konflikte der damaligen Gottesdiener mit ihren Eltern, die im Unglauben lebten. Für uns ist wichtig, welche Grundregel diese Überlieferung formuliert. Selbst wenn unsere Eltern Ungläubige wären, sind wir dazu ermahnt und gefordert, ihnen den gebührenden Respekt entgegenzubringen. Das ist eine Aufgabe der Menschlichkeit. Es geht auch so weit, dass wir in solch einer Situation immer noch dazu verpflichtet sind, den Unterhalt unserer Eltern zu gewährleisten;

Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten. (60/8)

Wenn sie dich bedrängen, Mir das beizugesellen, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht. Und geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. Und folge dem Weg derer, die sich Mir reumütig zuwenden. Zu Mir wird dann eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet. (31/15)

Wir werden also von unserem Schöpfer dazu ermahnt, stets mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit zu verwalten, auch wenn unser Gegenüber fehlgeleitet ist. Unsere Eltern gilt es also stets zu respektieren.

Gehorsam und Aufruhr sind zwei verschiedene Dinge. Solange es keine Aufruhr gegen Gott gibt, werden wir ermahnt stets Gehorsam unseren Eltern gegenüber zu leisten. Also hören wir unseren Eltern in allen Dingen, die sich mit den Willen Gottes vertragen. Wenn unsere Eltern etwas fordern, was nicht vereinbar mit der Religion ist, gilt dieses Gebot nicht mehr. Trotzdem bleibt der Respekt, eine Anfeindung ist also nicht erlaubt.

Gott verfügt über das Herz. Zu ihm müssen wir flüchten. Die Liebe und das Gehorsam der Kinder ihrer Eltern gegenüber, wird möglicherweise ihre Herzen erweichen und sie auf den rechten Weg führen. Das ist schließlich das oberste Ziel.

Unsere Religion sieht Onkel und Tante wie eine Art Elternsatz, also gelten für sie die gleichen Bestimmungen.

Über die anderen Verwandten lässt sich sagen: Es wäre nicht richtig den Kontakt abzubrechen und die Beziehung beenden zu wollen. Statt sie zu meiden, sollten wir ihre Sünden als offene Wunden am Herzen betrachten und uns bemühen diese Wunden mit dem Glauben zu verarzten.

Gute Beziehungen zu pflegen ist einfach, wenn es gerade einem gut geht. Die Herausforderung besteht darin, auch an schlechten Tagen ein guter Freund und Weggefährte zu sein. Das ist wahre Verbundenheit und Bruderschaft. Jemanden an schlechten Tagen seiner Selbst zu überlassen ist sicher nicht sehr ehrenhaft.

Wir haben also die Aufgabe unsere Nächsten zu ermahnen und sie zu belehren, sofern sie in essenziellen Fragen der Religion fehlgeleitet sind. Das ist vielleicht nicht direkt erfolgreich aber ein vielleicht erkaltetes Herz muss geduldig und sanft erwärmt werden. Mit Wut und Gewalt wird dies nicht gelingen.

 

Und warne die Nächsten deiner Sippe. (26/214)

 


15-) Tu ich das Richtige, wenn ich jemanden immer zum Gebet ermahne?

zunächst muss zweifelsfrei bestimmt werden, dass diese Ermahnungen richtig sind:

Und befiehl deinen Angehörigen, das Gebet (zu verrichten), und sei beharrlich darin. (20/132)

Sein Umfeld und speziell seine Familie auf den Gottesdienst hinzuweisen ist also eine Pflicht für uns und ist damit eine gottesdienliche Handlung. Das Wohlwollen Gottes wird mit unermesslichen Gnadengaben dem entgegenkommen. 

Der Ehemann erliegt vielleicht den teuflischen Versuchungen und Einflüsterungen im Umfeld. Vielleicht wiegt er sich auch in Vergesslichkeit und lebt nicht mit dem Bewusstsein, dass das Diesseits eine Prüfung für das Jenseits ist.

Andererseits muss man auch betonen, dass man schließlich auch keinen Ungläubigen zum Gebet befragt und ermahnt.

Zur Blütephase des Islams waren es lediglich die Ungläubigen, die ihren Gottesdienst nicht verrichtet haben. Nun gibt es auch viele Muslime, die in diesem Sinne fahrlässig handeln. Wir müssen also zunächst das Fundament erbauen, stärken oder reparieren, ehe wir von der Praxis sprechen.

Wenn wir in die Geschichte des Islams und speziell der Muslime schauen fällt eines schnell auf: Die Hochphasen der Muslime war immer auch mit einer Frömmigkeit und einer Gottesnähe verbunden. Wann immer sich Muslime im Herzen von Gott entfernten und ihren niederen Gelüsten verfielen, fielen sie auch als Gesellschaft.

Wir wollen diese Analyse an der Stelle nicht weiter vertiefen aber sie steht ganz im Einklang mit den ermahnenden Worten Gottes: 

Es folgten dann nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden nachgingen. So werden sie den Untergang finden, Außer denen, die umkehren und glauben und Gutes tun. Diese gehen ins Paradies ein - und ihnen wird in nichts Unrecht getan (19/58-59)

Vielleicht hilft dieses Beispiel: Damit ein Mensch ein „Schüler“ genannt werden kann, muss er sich in eine Schule einschreiben lassen. Dann ist er der Schüler der jeweiligen Einrichtung. Würde das aber reichen damit er auch Erfolg als Schüler hat? Kann er also als Schüler einfach machen was er will und positive Rückmeldung erwarten? Nein. Der Schüler muss alle Pflichten der Einrichtungen erfüllen und im Unterricht sowie in den Klausuren gut abschneiden und dafür muss er lernen. Das muss er kontinuierlich machen.

Für Muslime gilt dasselbe Prinzip. Es reicht nicht allein sich Muslim zu nennen. Mit Herz und Verstand muss man auch dahinter stehen und danach leben. Das ist der Punkt, wo der Mensch öfter mal schwächeln kann. Hier muss man ansetzen.

Wir müssen also kontinuierlich und beharrlich an uns selbst und unserem Umfeld arbeiten. Dabei müssen wir aber beachten, mit welcher Sprache und mit welchem Ton wir agieren. Wir müssen aber gut abwiegen, ob unsere wörtlichen Ermahnungen positiv oder vielleicht auch negativ aufgefasst werden. Wenn unsere Ansprechpartner auf wörtliche Ermahnungen negativ oder allergisch reagieren, sollten wir dies zunächst unterlassen. Wir sollten dann mit positivem Beispiel vorantreten und als Vorbild dienen. So ermahnt und motiviert man Menschen auch sehr gut.

Was man auch nicht vergessen darf ist das Gebet. Wir sollten stets für das Heil und den Glauben unserer Mitmenschen beten. Diese Sensibilität zu empfinden und Barmherzigkeit gegenüber den Mitmenschen zu empfinden ist zweifelsohne ein tugendhaftes und gottesdienliches Verhalten.


16-) Wie sieht Respekt zwischen Eheleuten aus? Was soll mit „gehorchen“ gemeint sein?

zunächst muss man sagen, dass diese Frage zwei Kontexte hat. Einerseits geht es um die rechtlichen Aspekte, was genau sagt also das islamische Recht dazu. Andererseits geht es um der Frage auch vielleicht eher um moralische Vorstellungen und die Praxis im Alltag der Menschen. Wir wollen auf den zweiten Kontext eingehen und dahingehend die Frage im Sinne einer Moralvorstellung erörtern.

Wenn man sich auf den Islam berufen will und dabei ein Vorbild, sozusagen ein Praxisbeispiel sucht, dann muss man auf den ehrenwerten Propheten (s.a.s.) schauen. Wie sah also das Eheleben des Propheten (s.a.s.) aus?

Man findet in den Quellen heraus, dass der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) stets mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit gehandelt hat, er hat aber als Ehemann auch Zuneigung und Zärtlichkeit gezeigt. Wenn man auf das Eheleben sowie die Ehefrauen des Propheten (s.a.s.) genauer schaut wird man auch merken, dass diese Frauen intelligent, mutig, zuverlässig und aktiv waren. Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) nahm sie und ihre Anliegen stets ernst und betraute sie auch mit Aufgaben.

Wenn also ein Mann denkt seine Frau wie ein Nutzgegenstand behandeln zu können, indem er sie emotional wie auch körperlich misshandelt und sich dabei auf den Islam berufen will, dann kann das nicht der Islam des Propheten (s.a.s.) sein.  Aus den Quellen geht so ein Verständnis nicht hervor.

Der Islam geht von Gleichwürdigkeit und nicht von Gleichschaltung aus. Männer und Frauen sind unterschiedlich und werden folglich im islamischen Recht in gewissen Situationen und Kontexten anders behandelt. Das macht aber keinen der beiden Geschlechter überlegen. Kein Mann ist in Gottes Rängen höher gestellt, nur weil er ein Mann ist. Die Frömmigkeit und der Glauben sind es die über den Rang des Dieners entscheiden. Alle Menschen sind jedoch Diener Gottes. Wir alle sind somit beauftragt nach Gottes Willen zu handeln. Gehorsam gilt also nur dem Schöpfer. Wenn der Schöpfer allerdings sagt, wir sollen unseren Eltern gegenüber nicht aufmüpfig sein, dann ist dies auch eine gottesdienstliche Handlung. Auch in zwischenmenschlichen Handlungen gelten also stets die Gebote und Verbote Gottes.

Wenn also die Frau dem Mann „gehorchen“ soll, dann ist das nicht so, weil der Mann Meister und die Frau Untertan ist. Vielmehr kennzeichnet das islamische Recht Rechte und Pflichten für beide Eheleute aus. Der Mann hat also der Frau gegenüber ebenso Rechte und Pflichten wie anders herum. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten ist eine gottesdienstliche Handlung für beide Eheleute. Der Kern der Ehe ist also das Wohlwollen und der Willen Gottes.

Im islamischen Sinne ist die Ehe eine heilige Einheit. Aus ihr geht die Familie hervor. Die Familie ist die Wirbelsäule einer Gesellschaft. Hier werden die Gebote und Verbote der Religion am meisten und am intensivsten ausgelebt. Daher kommt es auch, dass die Bücher zur Rechtslehre das Eheleben sehr genau beschreiben. Daraus jedoch eine banale Liste zu machen und diese dann abzuarbeiten macht sicher keine gute Ehe aus und wird dieser heiligen Institution auch nicht würdig.

Eheleute haben einander mit Respekt und Würde zu behandeln. Es ist ihre Pflicht einander gut zu tun und für das Wohlbefinden des jeweils anderen zu sorgen. Sie müssen einander ernst nehmen und wie ein Team arbeiten. Sie müssen gemeinsam in diesseitigen und jenseitigen Angelegenheiten aufsteigen damit dann auch ihren Nachkommen ein Vorbild zu sein. Die Ehefrauen des Propheten (s.a.s.) wurden nie wie ein Stück Fleisch behandelt. Sie mussten auch nie in ihrer Persönlichkeitsentwicklungen zurückstecken. Im Gegenteil; In ihrer Ehe mit dem Propheten (s.a.s.) wurden sie zu aktiven und immens wertvollen Mitgliedern ihrer Gesellschaft. Sie haben sich entfaltet und ihre Verdienste für das Jenseits wurden unermesslich.    


17-) Muss man unbedingt auf die Eltern hören? Sie haben teilweise völlig andere Pläne (z.B. in der Berufswahl) für mich und mein Leben

es ist nichts verwerflich daran, dass sie z.B. in der Berufswahl eine andere Linie verfolgen als die Eltern. Insbesondere dann, wenn ihre Eltern in diesen Sachen wenig Kenntnis haben und sie sich mit Experten ausgetauscht haben.

Die Eltern wollen im Normalfall niemals etwas Schlechtes für das eigene Kind. Sie glauben immer das Gute für das Kind zu tun. Daher sind die Kinder auch bei schwierigen Situationen verpflichtet mit Respekt und Zuneigung auf die Eltern zu reagieren.

Es ist wichtig, diese und ähnliche Angelegenheiten in Ruhe und im Dialog zu klären. Der Islam verbietet und verurteil es, gegenüber den Eltern ungehorsam und aufmüpfig zu sein. Solche Situationen können demnach nicht Anlass für Zwist und Streit sein.

Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten. (60/8)

Wenn sie dich bedrängen, Mir das beizugesellen, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht. Und geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. Und folge dem Weg derer, die sich Mir reumütig zuwenden. Zu Mir wird dann eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet. (31/15)

Wir werden also von unserem Schöpfer dazu ermahnt, stets mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit zu verwalten, auch wenn unser Gegenüber fehlgeleitet ist. Unsere Eltern gilt es also stets zu respektieren.

Gehorsam und Aufruhr sind zwei verschiedene Dinge. Solange es keinen Aufruhr gegen Gott gibt, werden wir ermahnt stets Gehorsam unseren Eltern gegenüber zu leisten. Also hören wir unseren Eltern in allen Dingen, die sich mit den Willen Gottes vertragen. Wenn unsere Eltern etwas fordern, was nicht vereinbar mit der Religion ist, gilt dieses Gebot nicht mehr. Trotzdem bleibt der Respekt, eine Anfeindung ist also nicht erlaubt.

Gott verfügt über das Herz. Zu ihm müssen wir flüchten. Die Liebe und das Gehorsam der Kinder ihrer Eltern gegenüber, wird möglicherweise ihre Herzen erweichen und sie auf den rechten Weg führen. Das ist schließlich das oberste Ziel.

Um es kurz zu machen: Wir sind die Meister für unseren Lebensweg und unsere Entscheidungen und nicht unsere Eltern. Respekt und Liebe gegenüber den Eltern ist aber eine religiöse Tugend und Pflicht und darf niemals weniger werden.