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1-) Kann man auf den Koran schwören, und ist dieser Schwur gültig?

im islamischen Verständnis geschieht ein Schwur grundsätzlich im Namen Allahs – z. B. mit Worten wie „Wallahi, Billahi“. Daneben gibt es aber auch Schwüre, die auf heilige Dinge bezogen werden, wie den Koran oder die Kaaba. Diese gelten ebenfalls als gültig Schwur.

In vielen Regionen – auch in der Türkei – hat sich der Brauch entwickelt, auf den Koran zu schwören, indem man die Hand auf ihn legt. Dies wird oft als besonders schwerwiegender Schwur angesehen, da man sich dabei direkt auf das Wort Gottes bezieht. Deshalb greifen Menschen nur in sehr ernsten Fällen oder wenn sie sich ihrer Wahrheit absolut sicher sind, zu dieser Form des Schwures.

Nach den islamischen Gelehrten ist das Schwören auf den Koran zulässig und gültig. Der Koran ist das ewige Wort Allahs, und wer auf ihn schwört, schwört damit in Wirklichkeit auf Allah selbst.

Ibn Qudama (in al-Mughni) schreibt: „Ein Schwur auf den Koran oder auch nur auf einen Vers daraus ist ein gültiger Schwur.“

Auch Ibn Masʿud, Qatada, Imam Malik, Imam Schafiʿi und viele andere Gelehrte teilen diese Ansicht.

Imam Ayni (gest. 1440), ein bedeutender Kommentator von Sahih alBuchari, erklärt: „Wenn jemand auf den Mushaf (den geschriebenen Koran) schwört, indem er die Hand darauflegt oder sagt ‚Um dieses willen‘, dann gilt das als Schwur.“ 

Das Schwören auf den Koran, z. B. durch Handauflegen, ist ein gültiger Schwur im Islam. Wer ihn bricht, ist verpflichtet, die übliche Sühne (Kefaret) für einen gebrochenen Schwur zu leisten.

Das Schwören auf den Koran, z. B. durch Handauflegen, ist ein gültiger Schwur im Islam. Wer ihn bricht, ist verpflichtet, die übliche Sühne (Kafarat) für einen gebrochenen Schwur zu leisten.


2-) Welche Strafe hat ein Meineid (falscher Schwur)?

Meineid bedeutet, etwas zu beschwören, das in Wirklichkeit nicht der Wahrheit entspricht. Wer einen Meineid schwört, macht Allah gewissermaßen zum Zeugen einer Lüge, um andere Menschen zu täuschen. Damit missbraucht er den heiligen Namen Gottes und begeht eine schwere Verleumdung gegenüber Ihm. Deshalb erklärte der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm), dass der Meineid zu den größten der großen Sünden gehört (vgl. al-Buchārī, Adab, 6).

Auch im Koran wird gewarnt:

„Schwört nicht zum gegenseitigen Betrug, sonst könnte ein fester Fuß ins Straucheln geraten und ihr werdet für das, was ihr vom Weg Allahs abgehalten habt, die Strafe kosten. Euch erwartet im Jenseits eine gewaltige Strafe.“ (Sure an-Nahl 16:94)

Wenn jemand einen Schwur über die Zukunft bricht (z. B. etwas zu tun verspricht und es nicht einhält), kann er sich durch die Leistung einer Sühne (Kafarat) von der Sünde reinigen. Der Meineid jedoch – also das vorsätzliche Lügen unter Berufung auf Allah – ist eine so schwere Sünde, dass keine Sühneleistung sie tilgen kann.

Ein Meineid kann nur durch aufrichtige Reue (Tawba), das inständige Bitten um Vergebung und die feste Absicht, diese Sünde nie wieder zu begehen, bereinigt werden. Vergebung liegt allein bei Allah.

Wenn durch einen Meineid das Recht eines anderen verletzt oder unrechtmäßig Besitz erlangt wird – selbst wenn dies vor Gericht durchgeht – trägt der Meineidende eine doppelte Schuld: 1. Den Meineid selbst. 2. Die widerrechtliche Aneignung fremden Eigentums.

Beispiel: Jemand hat eine Schuld nicht zurückgezahlt, schwört aber dennoch „Ich habe gezahlt“. Kann der Gläubiger dies nicht beweisen, urteilt das Gericht zugunsten des Schuldners. In diesem Fall hat er sowohl durch den Meineid als auch durch die widerrechtliche Bereicherung zwei schwere Sünden begangen.

Manchmal schwört jemand unbedacht oder aus Gewohnheit falsch, ohne es bewusst zu wollen – z. B. aus Unachtsamkeit oder schlechter Angewohnheit. Auch wenn dies nicht das gleiche Gewicht hat wie ein vorsätzlicher Meineid, bleibt es dennoch eine Sünde, da damit der Name Allahs leichtfertig gebraucht wird.

Deshalb sollte man die Zunge beherrschen, Schwüre nicht zur Gewohnheit machen und sie nur in wirklich wichtigen Angelegenheiten verwenden.

Entscheidend ist stets die Absicht dessen, der den Schwur fordert. Wenn der Schwörende im Herzen etwas anderes meint als das, was der andere erwartet, ist es dennoch ein Meineid. Beispiel: Jemand wird gefragt, ob er seine Schuld an Ahmed bezahlt hat. Er antwortet: „Ja, ich habe gezahlt“ – meint dabei aber in Gedanken eine andere Schuld, die er an Mehmed beglichen hat. Auch dies gilt als Meineid.


3-) Kann jemand, der auf den Koran geschworen hat, von seinem Schwur zurücktreten?

wenn jemand auf den Koran schwört und diesen Schwur anschließend bricht, ist er verpflichtet, eine Sühneleistung (Kefâret) zu erbringen. Diese Sühne kann sowohl durch Sachleistungen (Nahrung, Kleidung) als auch durch die Zahlung ihres Gegenwerts erfüllt werden. Auch die Beauftragung eines Vertreters (Vekîl) ist möglich.

Formen der Sühne für den Schwur 1. Zehn Bedürftige speisen oder kleiden:

• Entweder zehn Arme jeweils mit zwei Mahlzeiten (morgens und abends) für einen Tag sättigen,

• oder sie einkleiden.

• Auch eine Geldzahlung in entsprechender Höhe ist zulässig.

Wichtig ist: Die gesamte Leistung darf nicht auf einmal an einen einzigen Bedürftigen gegeben werden. Ist es jedoch schwierig, verschiedene Bedürftige zu finden, so darf man auch einen einzigen Bedürftigen über mehrere Tage hinweg versorgen oder ihm Kleidung/Geld zukommen lassen, bis die Sühne vollständig geleistet ist.

2. Fasten als Ersatz: Wer die oben genannten Möglichkeiten nicht hat, muss drei Tage hintereinander fasten.

• Diese Tage müssen ohne Unterbrechung sein.

• Wird das Fasten unterbrochen, ist die Sühne ungültig und muss von vorn begonnen werden.

• Nach der schafiitischen Rechtsschule ist es hingegen nicht zwingend erforderlich, die drei Tage aufeinanderfolgend zu halten.

3. Mehrere gebrochene Schwüre: Für jeden einzelnen gebrochenen Schwur ist eine eigene Sühne zu leisten.

Historischer Hinweis; In der klassischen islamischen Rechtslehre war die Freilassung eines Sklaven die erste und bevorzugte Form der Schwursühne. Da es heute jedoch keine Sklaverei mehr gibt, ist diese Option praktisch nicht mehr umsetzbar und wird in der heutigen Zeit nicht mehr berücksichtigt.


4-) Was geschieht, wenn jemand Allah ein Versprechen gibt und es nicht einhält?

wenn jemand Allah ein Versprechen gibt, wohl wissend, dass er es nicht einhalten wird, dann ist dies ein schweres Vergehen.

Wenn man jedoch im Ernstfall – etwa im Zusammenhang mit einer Sünde – Allah aufrichtig verspricht, diese nicht mehr zu begehen, dann ist das im Kern nichts anderes als Reue (Tawba). Es ist ein Zeichen von Bedauern und hat Lohn bei Allah. Sollte die Person später dennoch erneut in dieselbe Sünde fallen, so ist dies selbstverständlich wieder eine Schuld. Doch die zuvor abgelegte Reue bzw. das einmalige Versprechen an Allah wird dadurch nicht nachträglich entwertet.

Geht es um das Unterlassen von Verbotenem oder das Meiden einer Sünde, dann ist es unsere Pflicht, dieses Versprechen aufrichtig einzuhalten. Dabei sollten wir Allah um Hilfe bitten und zugleich aktiv alles vermeiden, was uns erneut in dieselbe Sünde ziehen könnte – sei es durch Orte, Situationen oder Freunde, die uns dazu verleiten.

Geht es um das Unterlassen von Verbotenem oder das Meiden einer Sünde, dann ist es unsere Pflicht, dieses Versprechen aufrichtig einzuhalten. Dabei sollten wir Allah um Hilfe bitten und zugleich aktiv alles vermeiden, was uns erneut in dieselbe Sünde ziehen könnte – sei es durch Orte, Situationen oder Freunde, die uns dazu verleiten.

Handelt es sich hingegen nicht um eine Sünde, sondern um eine gute Tat, eine Tugend oder auch um etwas Erlaubtes (mubâh) oder geringfügig Unerwünschtes (tanzîhan makrûh), dann sollte man es vermeiden, leichtfertig solche Versprechen abzulegen.

Denn: Wenn wir uns verpflichten, eine bestimmte Sache unbedingt zu unterlassen, dann werden Nafs (das Ego) und der Satan mit aller Kraft versuchen, uns genau dazu hinzuziehen. Die Anziehungskraft des Verbotenen oder des Verweigerten entsteht oft gerade durch dieses innere Verbot.


5-) Warum schwört Allah im Koran?

seit jeher verwendet der Mensch Schwüre, um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, seine Zuhörer zu überzeugen und die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen zu betonen. In dieser Hinsicht sind Schwüre für den Menschen nichts Fremdes. Auch die Schwüre im Koran sind Worte Allahs, die in einer Sprache und Ausdrucksweise offenbart wurden, die der Mensch versteht.

In den Versen des Koran schwört Allah nicht nur bei Seinem eigenen erhabenen Namen (Hidschr 15:92), sondern auch: • bei Seinen Propheten (Yā-Sīn 36:1), • bei den Orten der Offenbarung (Tūr 52:1–3; Balad 90:1), • bei den Engeln (Sāffāt 37:1; Nāziʿāt 79:1–2), • beim Koran selbst (Wāqiʿa 56:77; Tūr 52:2), • beim Jüngsten Tag (Qiyāma 75:1), • bei Geschöpfen und Naturerscheinungen wie dem Schreibrohr (Qalam 68:1), dem Himmel (Burūj 85:1), der Sonne (Schams 91:1), dem Mond (Schams 91:2), der Nacht (Layl 92:1), der Morgendämmerung (Fajr 89:1), dem Vormittag (Duḥā 93:1), der Zeit (ʿAṣr 103:1), den Sternen (Naǧm 53:1), dem Wind (Dhāriyāt 51:1) und sogar bei Pflanzen (Tīn 95:1).

Der Koran ist das Wort Allahs, des Herrn aller Welten, und spricht zu uns auf unserer Verständnisebene. Die Schwüre in den Versen dienen nicht dazu, dass Allah einen Beweis für Seine Wahrhaftigkeit nötig hätte – denn Er ist der Allwissende und Wahrhaftige. Vielmehr sollen diese Schwüre:

• den Aussagen Nachdruck verleihen,

• die Menschen auf die Bedeutung bestimmter Dinge aufmerksam machen,

• den Wert von Geschöpfen und Naturphänomenen verdeutlichen,

• und die Menschen zum Nachdenken anregen.

So weist Allah durch Schwüre auf die Wahrheit des Korans, des Jüngsten Tages, der Auferstehung, des Gerichts, des Paradieses und der Hölle hin und räumt mögliche Zweifel aus.

Wir müssen die Schwüre nicht im „Wortsinn“ (als ob die Dinge an sich heilig wären), sondern als „Hinweis“ verstehen: Allah schwört auf Seine Schöpfungen, weil sie Zeichen Seiner Macht, Seiner Weisheit und Seiner Barmherzigkeit sind. Wenn Er also etwa auf die Sonne, die Nacht oder die Zeit schwört, dann weist Er damit auf Seine eigene Größe hin, die sich in diesen Geschöpfen offenbart (vgl. "Bediüzzaman" Said Nursi, Mektubat, S. 378).

Beispiel: „Beim Zeitalter (ʿAsr)!“ (Sure al-ʿAsr 103:1)

Ein Beispiel ist der Schwur „Beim Asr (der Zeit)!“. Warum schwört Allah auf die Zeit?

1. Asr als Zeit allgemein: Alles, was der Mensch tut – Gutes oder Böses, Freude oder Leid – geschieht in der Zeit. In der vorislamischen Zeit machten die Araber das Schicksal oder das „böse Geschick der Zeit“ für Unglück verantwortlich. Indem Allah auf die Zeit schwört, macht Er klar, dass nicht die Zeit die Ursache von Leid ist, sondern der Mensch selbst.

2. Asr als der Nachmittag (ʿAṣr-Zeit): Manche Gelehrte verstehen „Asr“ als den Nachmittag. Allah schwört auch bei der Vormittagszeit (Duḥā), daher liegt es nahe, dass Er bei einem weiteren Tagesabschnitt schwört. Der Nachmittag ist eine Zeit, in der der Tag zu Ende geht, die Menschen ihre Arbeit abschließen und Bilanz ziehen – was an den Jüngsten Tag erinnert. Außerdem galt die Asr-Zeit bei den Arabern als „unglücklich“, da sie sich damals dort zu untätigem Gerede und Streitereien versammelten. Allah hebt mit diesem Schwur hervor, dass die Asr-Zeit nicht verflucht ist, sondern ein ehrwürdiges Geschöpf Gottes.

3. Asr als Nachmittagsgebet (ṣalāt al-ʿAṣr): Einige Gelehrte deuten „Asr“ als das Nachmittagsgebet, gestützt auf Koranverse (al-Baqara 2:238) und Hadithe. Der Prophet (صلى الله عليه وسلم (sagte: „Wer das Asr-Gebet nicht verrichtet, ist, als hätte er Familie und Besitz verloren“ (Buchārī, Muslim). Da dieses Gebet das letzte des Tages ist, besitzt es eine besondere Bedeutung. 

4. Asr als Epoche des Propheten Muhammad (صلى الله عليه وسلم(: Wieder andere sehen im „Asr“ die Zeit des Propheten, die entscheidende Epoche der Menschheitsgeschichte. Denn mit ihm kam die letzte Offenbarung und das endgültige Licht der Rechtleitung für die ganze Menschheit.

Zusammenfassung

„Asr“ ist ein vieldeutiger Begriff: Es kann die Zeit allgemein, die Nachmittagszeit, das Nachmittagsgebet oder die Epoche des Propheten meinen. Alle diese Bedeutungen sind miteinander vereinbar, und in allen Fällen zeigt der Schwur Allahs den Wert und die Würde dessen, worauf Er schwört.


6-) Ist die Sühne für das absichtliche Brechen des Fastens eigentlich 61 Tage?

nach allen vier sunnitischen Rechtsschulen (Madhhab) gilt: Wenn jemand im Ramadan während des Fastens absichtlich durch Geschlechtsverkehr sein Fasten bricht, ist er verpflichtet, eine Keffâret (Sühne) zu leisten. Diese besteht – der Reihenfolge nach – aus: 1. der Freilassung eines Sklaven, 2. falls das nicht möglich ist: zwei Monate ununterbrochenes Fasten, 3. falls auch das nicht möglich ist: 60 Arme einen Tag lang speisen.

Die Reihenfolge ist grundsätzlich bindend, doch es gibt auch Rechtsmeinungen, dass die Auswahl in der Reihenfolge dem Betroffenen überlassen werden kann.

Beim Essen und Trinken während des Fastens ist die Rechtslage strittig:

• Die vier Rechtsschulen sind sich nicht darin einig, ob hier ebenfalls eine Keffâret verpflichtend ist.

• Einig ist man sich jedoch, dass in jedem Fall Reue (Tawba) nötig ist.

Die Pflicht zur Sühne geht auf einen Hadith zurück (vgl. al-Buchārī, Ṣawm, 30; Muslim, Ṣiyām, 81). Dort berichtet ein Mann, dass er während des Fastens im Ramadan mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hatte. Daraufhin legte der Prophet (صلى الله عليه وسلم (ihm die bekannte Reihenfolge der Sühne auf.

• Schāfiʿiten und Hanbaliten: Sie beschränken die Sühnepflicht ausschließlich auf den Fall des Geschlechtsverkehrs, weil der Hadith konkret davon handelt.

• Hanafiten und Malikiten: Sie sehen den Grund für die Sühne darin, dass durch absichtliches Brechen das Ansehen und die Heiligkeit des Ramadan-Fastens verletzt wird. Daher gilt für sie: Auch absichtliches Essen und Trinken im Ramadan macht eine Sühneleistung erforderlich.


7-) Wie leistet man die Sühne, wenn man mehrere Schwüre bricht?

wenn jemand in derselben Angelegenheit mehrmals schwört und diesen Schwur bricht, genügt eine einzige Sühneleistung. Bricht er jedoch einen Schwur, leistet die Sühne, schwört dann erneut und bricht wieder, so sind zwei Sühneleistungen fällig.

Für zwei Sühnen muss man nicht sechs Tage am Stück fasten. Die Sühne für einen Schwur besteht im Fasten von drei aufeinanderfolgenden Tagen und kann dann jeweils für jeden Schwur separat erfüllt werden.

Allerdings gilt: Wer über genügend finanzielle Mittel verfügt, sollte nicht durch Fasten die Sühne leisten, sondern stattdessen zehn Bedürftige entweder mit zwei Mahlzeiten (morgens und abends) versorgen oder sie bekleiden.

Allerdings gilt: Wer über genügend finanzielle Mittel verfügt, sollte nicht durch Fasten die Sühne leisten, sondern stattdessen zehn Bedürftige entweder mit zwei Mahlzeiten (morgens und abends) versorgen oder sie bekleiden.

Nur wenn jemand dazu nicht in der Lage ist, darf er die Sühne durch drei aufeinanderfolgende Fastentage erfüllen. Diese drei Fastentage müssen unbedingt aufeinander folgen; wird die Reihenfolge unterbrochen, ist die Sühne ungültig und muss neu begonnen werden.


8-) Muss jemand eine Sühne leisten, wenn er sagt: „Bei Allah, ich werde für dich beten“ und es dann nicht tut?

wenn jemand schwört: „Bei Allah, ich werde für dich beten…“ und diesen Schwur nicht einhält, dann muss er eine Schwur-Sühne (Kaffâratu’l-Yamîn) leisten.

Das Einhalten eines Versprechens, die Treue zu den gegebenen Worten und die Wahrhaftigkeit in Wort und Tat – all dies fällt unter den Begriff "Treue zum Bund" und gehört zu den wichtigsten Prinzipien der islamischen Ethik.

Nach dem Koran ist „Ahde Wafâ“ eine moralische Verpflichtung für den Gläubigen, der durch seinen Glauben mit Allah einen Bund geschlossen hat und sich freiwillig in die Pflicht der Treue begeben hat. Ganz gleich, ob ein Versprechen gegenüber Menschen oder gegenüber Allah gegeben wurde: Jedes Versprechen, das die Bedingungen einer Verpflichtung erfüllt, macht den Menschen bindend und verantwortlich.

Nach dem Koran ist „Treue zum Bund“ eine moralische Verpflichtung für den Gläubigen, der durch seinen Glauben mit Allah einen Bund geschlossen hat und sich freiwillig in die Pflicht der Treue begeben hat. Ganz gleich, ob ein Versprechen gegenüber Menschen oder gegenüber Allah gegeben wurde: Jedes Versprechen, das die Bedingungen einer Verpflichtung erfüllt, macht den Menschen bindend und verantwortlich.

Wer Allah ein Versprechen gibt, soll es auch einhalten. Ein gebrochenes Versprechen verstößt gegen die oben erklärten Prinzipien und macht den Menschen sündig. Wenn dabei jedoch kein Schwur abgelegt wurde, ist keine Sühne erforderlich. Das bedeutet aber nicht, dass die Sünde klein wäre.

Andernfalls lügt derjenige gegenüber Allah – und Lügen ist haram. Einem Muslim ist es nicht erlaubt zu lügen.


9-) Die Aussage „Du bist mir verboten“ gegenüber der Ehefrau – bedeutet sie Scheidung, Zihar oder Eid?

in der Fragestellung geht es hauptsächlich um die Konsequenz der Worte "du bist mir verboten". Denn das Wort "Zihar" bedeutet in der islamischen Jurisprudenz so viel wie, eine Frau der Mutter gleichzustellen, was in der Folge eine Eheschließung unmöglich macht. Ein Eid bzw. ein Schwur verpflichtet einen Muslim entsprechend zu handeln. Wenn man also darauf schwört, dass die besagte Frau, für einen verboten ist, muss man das auch ernst nehmen. Das sind also unterschiedliche Herangehensweisen, mit einem relativ ähnlichen Effekt, nämlich dass die Ehe geschieden wird. Daher fokussieren wir uns auf dieses Szenario bei der Beantwortung der Frage. 

Aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungen in den Hadithen über die ersten Verse der Sure Tahrim, die sowohl bei Bukhari als auch bei Muslim vorkommen, haben Gelehrte unterschiedliche – laut Kadı Iyaz sogar 14 verschiedene – Ansichten entwickelt. Ohne ins Detail zu gehen, lässt sich Folgendes zusammenfassen:

Hanafi-Schule: Es gibt zwei Ansichten: 1. Nach Imam Azam führt die Äußerung, egal welche Absicht der Mann hat, automatisch zur Scheidung. 2. Nach den Imamayn (Abu Yusuf und al-Shaybani) wird die Äußerung nach der Absicht des Mannes beurteilt. (Quelle: el-Mevsuatu’l-Fıkhıyyetu’l-Küveytiye, 2/207-208)

Shafi‘i-Schule: Die Absicht des Mannes ist entscheidend. • Wenn der Mann mit der Aussage „Du bist mir verboten“ die Scheidung meint → Scheidung tritt ein. • Wenn er Zihar meint → es gilt als Zihar. • Wenn er weder Scheidung noch Zihar meint → er muss eine Sühne für den Eid leisten (nach einer Auffassung ist gar nichts erforderlich). (Quelle: Nevevi, Şerhu Müslim, 10/73; el-Mevsuatu’l-Fıkhıyyetu’l-Küveytiye, 2/262)

Zusammenfassung: Die Meinung der meisten Gelehrten entspricht der shafiitischen Sichtweise: Mit der Aussage „Du bist mir verboten“ wird das, was der Mann beabsichtigt, wirksam – Scheidung, Zihar oder Eid. (Quelle: el-İslam sual ve cevab/eş-Şerhu’l-mumette, 5/476) Es sollte erwähnt werden, dass es in verschiedenen Quellen unterschiedliche Informationen zu diesem Thema gibt.


10-) Führt ein Schwur auf etwas anderes als Allah zum Verlassen des Glaubens?

einige Hadithe zu diesem Thema lauten:

„Derjenige, der schwört, soll auf nichts anderes als Allah schwören.“ (Nesâî, Eymân, 4)

„Wer auf etwas anderes als Allah schwört, hat Schirk begangen.“ (Musned, II, 34)

„Allah hat es verboten, auf eure Vorfahren zu schwören.“ (Buhârî, Eymân, 4)

Aufgrund dieser und ähnlicher Hadithe werden Schwüre gewöhnlich mit Formeln geleistet wie:

• „Bei Allah, bei der Wahrheit Allahs“ (Wallahi, Billâhi, Tallahi)

• „Bei dem Barmherzigen“ (Rahmân)

• „Bei Allah, in dessen Hand meine Seele liegt“

• „Bei der Macht Allahs schwöre ich, dass…“

Da der Schwur aus der Rede-Eigenschaft (Kalam) Allahs stammt, gilt auch ein Schwur auf den Koran als gültig.

Die Gültigkeit eines Schwures auf Namen und Eigenschaften Allahs, die auch für Menschen verwendet werden können (wie Rab, Mevla, Melik), hängt nach einigen Gelehrten von der Absicht ab.

Die Mehrheit der Rechtsgelehrten legt mehr Wert auf die Üblichkeit und Absicht des Schwurs als auf die verwendeten Worte. So gelten beispielsweise Ausdrücke wie: „Ich schwöre, ich bezeuge, auf mich sei Eid“ ebenfalls als Schwur.

Aufgrund der Hadithe betrachten die Gelehrten Schwüre auf Mutter, Vater, Sohn, Propheten, Engel, Gebet, Fasten, Kaaba, Zamzam, Grab, Kanzel usw. als haram oder makruh.

Ein Schwur auf den Propheten Muhammad (s.a.s.) oder andere Propheten wird hingegen von einigen Gelehrten als gültig angesehen.

Die Überlieferung, dass der Prophet (s.a.s.) auf den Vater eines Gegenübers geschworen habe (Muslim, Iman, 9), wird dahingehend interpretiert, dass dies vor dem Verbot geschah und keine Schwurabsicht vorlag.

Ein Schwur kann auch an eine Bedingung geknüpft werden, die zu Talak, Unglauben oder Ähnlichem führt. Formulierungen wie „Wenn ich dies tue, soll ich ungläubig/Jude/Christ werden“ gelten nach der Mehrheit der Hanafiten und Hanbaliten als gültiger Schwur. Nach den Malikiten, Schafiiten und einigen Hanbaliten gelten solche Schwüre hingegen als nicht gültig.

Solange die Absicht nicht Unglauben ist, führt ein solcher Schwur nicht zum Austritt aus dem Glauben, wird aber nach der Mehrheit als Sünde betrachtet.