Ist diese Hadith richtig?

Details der Frage
Ist diese Hadith authentisch? Anas ibn Mālik (r.a.) berichtet: Ich sagte dem Gesandten Allahs (s.a.s.): „Oh Gesandter Allahs! Mach mich zu jemandem dessen Bittgebet erhört ist.“ Daraufhin sagte der Prophet (s.a.s.): „Oh Anas! Lass dein Einkommen ḥalāl und rein (aufrichtig verdient) sein, damit dein Bittgebet erhört wird. Denn wenn jemand einen Happen Verbotenes (ḥarām) in seinen Mund führt, werden seine Bittgebete 40 Jahre nicht akzeptiert.“
Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin lieber Leser,

die entsprechende Überlieferung ist vorzufinden in: ad-Daylamī, 5/363, 8446; ʿUmdatu l- Qārī, 11/174.

Während bei ad-Daylamī diesbezüglich kein sanad (Überliefererkette) angegeben wird, ist in Umdatu l-Qārī ein sanad angegeben, in dem sich jedoch ein als sehr schwach (ḍaʿīf) eingestufter, ungewisser Überlieferer (rāwī) befindet (matrūku l-ḥadīṯ). (Vgl. Ibn al-Ǧauzī, al-Mauḍūʿāt, 2/141-142) Aus diesem Grund ist diese Überlieferung sehr schwach. Bei aṭ-Ṭabarānī wird die gleiche Überlieferung mit Saʿd ibn Abī Waqqāṣ (anstatt Anas ibn Mālik) als Überlieferer aufgeführt. Diese wird jedoch als schwach (ḍaʿīf) eingestuft, da in der Überliefererkette (sanad) unbekannte Überlieferer vorkommen. (Vgl. al-ʿIraqī, Taḫrīǧu aḥādīṯi l-Iḥyāʾ, 1/536; al-Maǧmāʿu z-Zawāʾid, 5/67) Auch die Überlieferung „Wer einen Happen Verbotenes speist, dessen Gebete werden 40 Nächte nicht angenommen und dessen Bittgebete werden 40 Tage nicht erhört …“ stufen die Hadith-Gelehrten als erlogen beziehungsweise gefälscht (mauḍūʿ) ein. (Vgl. aš-Šaukānī, al-Fawāʾid al-Maǧmuʿa, 1/146)

Selam & Dua

Euer Fragenandenislam - Team

 

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