Ist der Inhalt der Sharia Gottes Wort (aus dem Koran) ?

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Ist der Inhalt der Sharia Gottes Wort (aus dem Koran) ?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

während manche Menschen meinen, die Islamischen Verordnungen wären heutzutage unvereinbar in unserer Gesellschaft, verurteilen andere wiederum diejenigen des Unglaubens, welche von dem Islamischen Richtlinien Abstand nehmen, ohne die Absichten dahinter zu kennen. Die erste Gruppe ist übertrieben, wohingegen die andere Gruppe nachlässig in Ihren Vorstellungen ist. Beide sind extremistisch veranlagt und vom rechten Pfade abgeirrt.

Als erstes, möchte ich erwähnen, dass die erste Gruppe sich irrt. Es gibt eine gute Regel. „Wenn etwas existiert, so existiert es mit einem Grund.“ Wenn man Hände einsetzt, sind die Finger Ihr Werkzeug. Man kann nicht an Hände denken, ohne dabei die Finger mit zu berücksichtigen. Solche Art von Händen wären wirkungslos. Wenn man an ein Gesicht denkt, sieht man nicht nur die Augen. Ein Gesicht, ohne Augen ist nicht vorstellbar. Das weiße und das schwarze des Auges ist genauso unzertrennbar vorstellbar. Die Islamischen Verordnungen sind ähnlich. Sie müssen als Ganzes betrachtet werden. Nur so kann der individuelle und soziale Fortschritt vorangetrieben werden und dies so zu Wohlergehen und Heil führen.   

In einer Gesellschaft, in der die Säulen des Islams vernachlässigt und die individuellen und familiären Voraussetzungen auf falschen Grundlagen aufgebaut werden, kann nicht nur die Forderung nach Verordnungen und Bestrafungen richtig sein. In solch einer Gesellschaft würden diese Verordnungen nicht funktionieren. Die meisten Menschen wären diesem System unfreiwillig untergeordnet und gezwungen dies anzunehmen, ohne wirklich daran zu glauben. Die Muslime wären nur oberflächlich gläubig, aber innerlich dem Islam feindlich gesinnt.

In diesem Fall, können die Islamischen Verordnungen nicht unterstützend dabei helfen, das menschliche Dasein zu verbessern. Dies liegt nicht an den Islamischen Verordnungen, sondern an dem System dieser Gesellschaft. 

Zu der zweiten Forderung, die die Grenzen des rechten Pfad zu weit überschreiten. Man darf Menschen nicht des Unglaubens bezichtigen, die nicht den Islam praktizieren oder sich nicht völlig damit identifizieren können oder wollen. Zum Glauben gehört auch das Gegenteil, der Unglaube. Wenn jemand gegen den Islam ist und sich dementsprechend äußert, so kann man davon ausgehen, das dieser Mensch ein Ungläubiger ist. Falls nicht, so sündigt dieser lediglich und ist nicht ungläubig. So hat der Unglaube diesen Zustand nur durch die Absicht zum Unglauben. Nur wenn jemand also mit voller Absicht und überzeugtem Willen sagt; „Islam ist so und schreibt diesen Weg vor, Ich aber widersetze mich dem“, ist ungläubig. Jemand der nicht mit dieser Absicht sich falsch verhält und weiß dass diese Handlung falsch ist, aber gegen die eigene Ignoranz und Schwäche ankämpft, darf nicht von einem gläubigen Sunniten, als Ungläubiger bezeichnet werden. Nur Kharidjiten, die die große Sünden als Blasphemie verurteilen oder die Mu`tazila, die der Ansicht sind ein sündiger Muslim befände sich in einem Zwischenstadium des Glaubens und Unglaubens, beanspruchen den Richtspruch für sich allein. Alle Sunnitischen Gelehrten stimmen überein, dass das Ketzerei sei und diese Menschen irregeleitet sind.

So sollte man vorsichtig sein, wenn man den Islam verteidigen will, denn man kann schnell unbewusste abirren.

Fragen an den islam

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