Gibt es einen Vers im Qur´an, in dem die Tötung von Ungläubigen erlaubt ist? Und wie ist dieser dann zu verstehen ?

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Gibt es einen Vers im Qur´an, in dem die Tötung von Ungläubigen erlaubt ist? Und wie ist dieser dann zu verstehen?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Qur´an gibt es tatsächlich solch einen Vers, wo die Tötung der Götzendiener ausgerufen ist. Der Vers lautet im Ganzen wie folgt:

„Und wenn die verbotenen Monate (die heiligen drei Monate) verflossen sind, dann tötet die Götzendiener, wo ihr sie trefft, und ergreift sie, und belagert sie, und lauert ihnen auf in jedem Hinterhalt. Bereuen sie aber und verrichten das Gebet und zahlen die Zakat (Armensteuer), dann gebt ihnen den Weg frei*. Wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.“ (Sure Taubah, Vers 5)

(*Diese Stelle bezieht sich auf die Kriegszeiten. Dies bedeutet nicht, daß mit den Ungläubigen Krieg zu führen sei, bis sie den Glauben annehmen. Hier handelt es sich um jenen Feind, der die Muslime acht Jahre lang bekämpft hatte und selbst nach dem Fall von Mekka nicht bereit war, mit den Muslimen Frieden zu schließen.)

Es ist bekannt, daß der Qur´an nicht auf einmal als ganzes Buch herab gesandt worden ist, sondern das er den Ereignissen entsprechend in einem Zeitraum von 23 Jahren vollendet wurde. Der hier geschilderte Fall war im Zustand des Krieges zwischen den Götzendienern und dem Propheten (a.s.m.). Sowie eine Staatsregierung den anarchistischen Terroristen mit einem Ultimatum entgegnet und nach Ablauf dessen diese erbarmungslos an Ort und Stelle erschießen lässt, so stellt auch der allmächtige Allah den Götzendienern solch ein Ultimatum, da diese immer wieder bestrebt waren die Muslime zu vernichten. Ähnlich dem oben genannten Beispiel wurde den Götzendienern eine Frist von Vier Monaten gewährt. Innerhalb dieser Zeitspane sollte ihnen kein Haar gekrümmt werden. Jedoch wenn sie in ihren alten Gewohnheiten verharrten, dann sollte ihnen Unheil widerfahren. Wie zu lesen ist, endet dieser Vers mit den Worten der Vergebung und der Barmherzigkeit Gottes. Das soll darauf schließen lassen, dass Allah im Stande ist alles zu vergeben, wenn man denn Einsichtig ist. Des Weiteren ist es ein Gebot für die Muslime, ebenfalls wie Allah, verzeihend und barmherzig zu sein. In dem nachfolgendem Vers ist die Gutmütigkeit Gottes erneut zu bewundern:

„Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Wort vernehmen kann; hierauf lasse ihn die Stätte seiner Sicherheit erreichen. Dies, weil sie ein unwissendes Volk sind.“ (Sure Taubah, Vers 6)

Dieser Vers ist ein Zeichen der göttlichen Barmherzigkeit gegenüber den Götzendienern. Also sollten den Götzendienern auch die Zeit und die Möglichkeit gegeben werden, die Schönheiten dieser Religion (Islam) sehen und das Wort Gottes (Qur´an) hören zu können. Denn sie sind eine Gesellschaft von unwissenden und kennen diese Religion nicht. Solche Götzendiener, die ohne böse Absicht kommen, diese können innerhalb der muslimischen Ortschaften in absoluter Sicherheit leben und sich frei bewegen. So können sie die Muslime beobachten und ihre Vorurteile abschaffen und eventuell auch zum Islam finden. Selbst wenn sie nicht zum Islam finden sollten, kann und darf man sie nicht als Ungläubige beschimpfen und umbringen, sonder gibt ihnen Geleit bis sie in ihrem Heimatort angekommen sind.

Die Geschichte belegt, dass Muslime außerhalb des Gefechts nie die Ungläubigen angegriffen, geschweige denn getötet haben. Und wenn es zu einem Tötungsdelikt kam, dann resultierend aus der Unwissenheit und dem persönlichen Hass des Täters und nicht aus der religiösen Überzeugung. Denn in einem anderen Vers des edlen Qur´an heißt es:

„…daß wenn jemand einen Menschen tötet - es sei denn für (Mord) an einem andern oder für Gewalttat im Land - so soll es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.“ (Sure Ma´edah, Vers 33)

Gleiches gilt dann auch für nicht muslimische Länder. Wenn ein Muslim sich geschäftlich oder als Tourist in eine fremde Region hinbegibt, dort beraubt und getötet wird, wäre es ebenfalls nicht korrekt das ganze Land samt seiner Menschen als Islam feindlich zu erklären (und dessen Volk als solches zu behandeln). Wie es (Gott sei Dank) in sehr vielen, wenn nicht sogar in allen Ländern im Grundgesetz verankert ist, kann nicht aufgrund der Schuld des einzelnen eine Gesellschaft, ja sogar das ganze Volk verurteilt und mitbestraft werden. Wegen einer Person, kann und darf man nicht auf ein ganzes Volk schließen, das wäre eine große Ungerechtigkeit. Schließen wir diese Antwort mit einem Vers aus dem edlen und weisen Qur´an:

„Und keine Lasttragende (Seele) trägt die Last einer andern...“(Sure Bani-Isra´il, Vers 16)
„Daß keine Lasttragende (Seele) die Last einer andern tragen soll.“(Sure Nadschm, Vers 39)

Fragen an den islam

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