FAQ Häufigsten Fragen zum Freiheit

1 Was sind die Grundrechte eines Menschen im Islam?

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam gewährt den Menschen eine ganze Reihe von Grundrechten. Viel wichtiger aber ist die Realisierung dieser Rechte, worauf besonders Wert gelegt wird. Um den Grad der Bedeutung der vom Islam eingeführten Grundrechte besser begreifen zu können, sollten wir uns einmal die Welt vor dem Islam genauer ansehen. Dieser Einblick in die vorislamische Zeit wird offen legen, welche fundamentale und übernatürliche Revolution der Islam ausgelöst hat, die wiederum schon seit über 1400 Jahren fortbesteht.

1. Sämtliche Länder dieser Erde waren von Monarchen regiert. Die Imperatoren, Diktatoren, Könige usw. hatten bezüglich ihrer eigenen Bevölkerung absolute Herrschaftsbevollmächtigung, d. h. sie konnten mit ihrem Volk machen was sie wollten (Erhängen, Abschieben, Kerkerhaft usw.), ohne sich für ihre Taten rechfertigen zu müssen. Die einstigen Herrscher mussten sich für ihre Gräueltaten vor niemanden Rechtfertigen, das gab es nicht.

2. Die Menschen waren in Klassen unterteilt. Die nahe Verwandtschaft des Regierenden Monarchen gehörte einer privilegierten Schicht (dem Adel) an. Neben dieser höheren Herrenschicht gab es die untere Volksschicht (Bauernschicht), woraus der größte Teil der Bevölkerung bestand. Dieses war die erniedrigte, unterdrückte Schicht, dessen (Menschen) Rechte und Würde mit Füßen getreten wurde. Zwischen diesen beiden Schichten gab es Abgrundtiefe unterschiede.

3. Es gab noch dazu die Sklaverei, welche auf barbarischste Art und Weise praktiziert wurde. Die Ehre und Würde eines Menschen (vor allem aus der Unterschicht) wurde nicht respektiert, geschweige denn akzeptiert.

4. Die damaligen Menschen wurden abhängig von ihrer Rasse und Hautfarbe unterschiedlicher Behandlung ausgesetzt. Sie wurden nicht nach ihrem Verstand, Intellekt, Bildung, oder nach ihrem Talent, Anstand und Vernunft gemessen, sondern es galt bloß die Überlegenheit der Rasse, Herkunft, Abstammung und sonst nichts.

5. Grundrechte oder Unabhängigkeit hatte keiner dieser damaligen Menschen. Elementare Grundrechte wie die Glaubens- und Religionsfreiheit, sowie Gewissensfreiheit oder das Recht auf Eigentum (Haus, Gut oder Grund) waren nicht vorhanden. Ebenso gab es keine Meinungsfreiheit und ähnliche Grundrechte eines Menschen, die heutzutage absolut selbstverständlich sind. Sie waren nicht einmal im Ansatz vorhanden oder gar geplant. Für den einfachen, durchschnittlichen Bürger gab es das alles nicht und es war für sie auch nie Gesprächsthema. Die Menschen waren aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit und Glaubensansichten verfolgt und unterdrückt worden, sowie unvorstellbarer Pein ausgesetzt. Ihre Menschlichkeit wurde in höchstem Grad misshandelt und unterdrückt. Die uns bekannten und vertrauten gesetzlichen Grundrechte eines heutigen Menschen gab es damals nicht.

6. Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die gesetzesrechtliche Herrschaft und die gesetzliche Regelung von Recht und Unrecht, sowie die Individualität der Bestrafung, d. h. nur die Bestrafung des Übeltäters und nicht die der seiner ganzen Familie, oder der Verwandtschaft. An die Unabhängigkeit und die unparteiliche Gerichtsbarkeit, an all das war nicht einmal im Traum zu denken. Die individuellen Befehle und der alleinige Wille der Monarchen war Gesetz. Die gleiche begangene Schuld wurde je nach Herkunft und Abstammung des Täters unterschiedlich bestraft, bzw. gar nicht bestraft. Meistens bekamen die aus der höheren Schicht sanfte bzw. gar keine und die aus der unteren Schicht harte, z. T. unvertretbare harte Bestrafungen. Der Schuldspruch war abhängig von der Schicht aus der man stammte.

Als die Erde sich in solch einem dunklen Zeitalter befand kam der Islam (Religion) und brachte der Menschheit den allergrößten Geistesumsturz den die Welt je gesehen hat. Mit einer unvoreingenommenen und ehrlichen Betrachtung, sei es im Koran, sei es in der Sunna des Propheten (sav), wird man erkennen, dass die in der heutigen westlichen Welt ausgestrahlten, publizierten Menschenrechte, sowie Menschenrechtserklärungen der Islam schon Jahrhunderte zuvor (über 1400 Jahren um genau zu sein) erkennbar verkündet hat. Schon damals wurden durch den Islam die grundlegenden Intentionen und Ziele der heutigen Menschheit festgelegt und angewendet. Die Bergpredigt (Abschlusspredigt) des Propheten Muhammad (sav), die er während seiner letzten Pilgerfahrt im Jahre 632 n. Ch. vor mehr als 100 000 (gläubigen) Muslimen gehalten hat ist der größte Beweis und ein offensichtliches Zeugnis dessen. Diese Rechtweisung (Hutbe) wurde also 1157 Jahre vor der Menschen- und Bürgerrechtserklärung von 1789 in Frankreich mit den Schlagworten Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit manifestiert.

Der Mensch besitzt eine Bedeutsamkeit, die ihn von anderen Lebewesen absolut unterscheidet. Diese wichtige Bedeutung wächst zunehmend mit seinem Glauben an Gott und der Befolgung Seiner Gebote. Dadurch (erst) wird der Mensch zum ansehnlichen und ehrenhaften Gast in diesem Universum. Der Mensch erlangt den Status des Menschseins mit seiner Geburt, bzw. schon im Mutterleib durch die Bildung zum Mensch (Miniatur) und trägt diese große Bedeutung sein Leben lang. Die Ehre ein Mensch zu sein umfasst alle Menschen, gleichgültig welcher Rasse oder Hautfarbe.

Egal ob Mann oder Frau, Schwarz oder Weiß, Dick oder Dünn, Stark oder Schwach, Reich oder Arm, Jude, Christ oder Muslim, die Ehre ein Mensch zu sein und die damit verbundene Wertigkeit impliziert alle Menschen. Der Schatten der Barmherzigkeit Gottes umfasst sie alle. In dieser Art und Weise schützt der Islam jedes Individuum vor der Unterdrückung, vor der Missachtung seiner Ehre und Würde, vor der Beraubung seines Guts, der Zerstörung seines Wohnsitzes, vor dem Verlust seiner Identität und vor der Unterdrückung seines Gewissens und seiner Glaubensansicht, sowie seiner Religion. Der Islam versichert, garantiert und beschützt die Ehre und die Würde eines jeden Menschen zu jederzeit.

Grundrechte im Islam

1. Der Islam hat die Unterscheidung von Rassen und Hautfarben aufgehoben. Alle Menschen stammen von Hz. Adam ab. Ein Mensch kann sich seine Rasse und Hautfarbe nicht selbst aussuchen, dieses ist unmöglich. Diese Tatsache ist komplett dem Willen Gottes unterstellt. Menschen aufgrund ihrer Rasse und nach ihrer Hautfarbe unterschiedlich zu betrachten und zu behandeln, den einen höher und den anderen niedriger einzustufen, ist sowohl aus islamischer, als auch menschlicher Sicht absolut falsch und unannehmbar. Gott sagt im Koran:

„O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Weib erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, daß ihr einander kennen möchtet. Wahrlich der Angesehenste von euch ist vor Allah der, der unter euch der Gerechteste ist. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.“ (Sure Hudschurát, Vers 14)

Wie zu sehen ist, dient die Unterschiedlichkeit der Menschen nicht dazu sich gegenüber den anderen höher zu stufen, sondern dem gegenseitigen Kennen lernen, der Kooperation, der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung. Dieses islamische Verständnis möchten wir mit der folgenden Hadith verdeutlichen: Ebu Zerr, einer aus der Gefolgschaft des Propheten (sav) hatte eines Tages den farbigen Gefährten Bilal Habesi als „Sohn einer Schwarzen Frau“ beschimpft. Er hatte ihn unverschämter Weise die Hautfarbe (seiner Mutter) vorgehalten und ihn aufgrund dessen zu tiefst gekränkt. Als der ehrenwerte Prophet Muhammad (sav) von dieser Abgeneigtheit erfuhr, war er sehr verärgert darüber und sprach zu Ebu Zerr folgende Worte:
„O Ebu Zerr, du hast Bilal aufgrund der Hautfarbe seiner Mutter gedemütigt, stimmt das? Wenn das so ist, dann lebst du (trägst du) immer noch die Denkart (Geisteshaltung) der Unwissenheit.“

Ebu Zerr, welcher in einem Augenblick der Wut unüberlegter Weise diese von ihm selbst auch nicht gewollten Worte äußerte, war selbst zu tiefst unglücklich und bedauerte dieses auch sehr. Er fing zu weinen an und warf sich samt seinem Gesicht zu Boden und sagte folgendes: „Solange Bilal nicht mit seinen Füßen auf meinen Wangen herum tritt und sie zertrampelt, schwöre ich euch, solange werde ich mein Haupt nicht vom Boden heben.“ Während dessen bat er mehrmals wiederholend Bilal um Entschuldigung.
2. Der Islam hat ebenfalls die Erbuntertänigkeit abgeschafft, d. h. das alle Menschen gleich sind. Menschen die von bedeutenden Ahnen abstammten oder einer Geschätzten Person, wie Familie angehörten bekamen nicht mehr aufgrund dessen besondere Behandlung, speziell bei einem Delikt. In einem Haus, wo sich einige der Gefährten (des Propheten (sav)) aufhielten forderte der Gefährte Sad bin Ebi Vakkas die anderen auf ihren Stammbaum aufzuzählen. Er selbst hatte schon seinen erzählt und sich damit gerühmt. In dieser Runde befand sich auch ein aus dem Iran stammender Gefährte namens Salman Farisi. Er hatte nicht wie die in der Runde sich befindenden Koreischiten angesehene, obrige und ruhmreiche Ahnen und Verwandte mit denen er sich hätte Brüsten können. Des Weiteren wusste er selber nicht ganz genau um seine Abstammung und Ahnen bescheid. Als Sad ihn dann aufforderte seine Stammväter aufzuzählen, empfindete er dies seltsam und antwortete folgendermaßen: „Ich bin Salman Sohn des Islam, meinen Stammbaum kenne ich nicht so genau wie ihr. Das was ich weiß ist, dass Allah mich mit dem Islam beehrt hat.“ Als der Kalif Ömer von dieser Ahnen Aufzählung erfuhr war er sehr empört und verurteilte diese sinnlose und aus der Zeit der Unwissenheit stammende Geisteshaltung (das Aufsagen seiner Ahnen zum Zweck der Selbstauszeichnung). Die glorreiche Antwort von Salman jedoch gefiel ihm nur zu sehr, so dass er ebenfalls nachahmend „Und ich bin Ömer, auch ein Sohn des Islam“ von sich gab. Als der Prophet Muhammad (sav) von diesen Vorkommnissen erfahren hatte gefiel auch ihm diese geistreiche Antwort von Salman. Er sagte: „Salman ist von mir, mein Angehöriger, er ist aus meiner Familie.“ Der Prophet (sav) hatte ausschließlich die Töchter der angesehenen Familien der Koreischiten mit ehemaligen Sklaven, welche jetzt zu den Gefährten des Propheten (sav) gehörten verheiratet und somit die Tradition der Ahnen Überlegenheit, die aus der Zeit der Unwissenheit abstammende Geisteshaltung abgeschafft.

3. Der Islam bietet dem Volk das Recht seine Regierung zu kontrollieren und zu beaufsichtigen, ob alles rechtens verläuft. Er hat es sich zum Ziel gesetzt illoyale Führer die in Regierungs- Angelegenheiten beliebig über einen Sachverhalt urteilen abzuschaffen, sowie all den Ungerechtigkeiten, Verfolgungen, Gräueltaten und der Gesetzlosigkeit ein Ende zu setzen. Als der erste Kalif Ebu Bekir zum (Kalifen) Regierenden gewählt wurde, verkündete er seinem Volk folgenden ausdrücklichen Worte:

„O ihr Menschen, obwohl ich nicht der Beste unter euch bin wurde ich doch zu euerem Oberhaupt gewählt. Sollte ich meine Aufgabe (mein Amt) dem Islam entsprechend ausüben, dann beherzigt meine Anweisungen und folgt mir. Wenn ich aber vom rechten Weg abkommen und irregehen sollte, so ermahnt mich.“

Während seiner Amtszeit fragte der Kalif Ömer einmal die Muslime in einer Moschee: „Was tut ihr (sollt ihr tun), wenn ich vom rechten Weg abkomme und irregehe?“ Die anwesenden Muslime antworteten mit einer gemeinsamen Stimme: „Wir werden dich mit unseren Schwertern wieder richten.“ Hz. Ömer war von dieser Antwort höchst erfreut.

4. Gedanken- und Gewissensfreiheit (Meinungs- und Religionsfreiheit). Die Gedanken- und Gewissensfreiheit sind neben dem Recht zu Leben mit das bedeutendste Recht eines Menschen überhaupt. Einem Menschen dieses Recht vorzuenthalten und es ihm nicht anzuerkennen, kommt mit der Wegnahme seiner Individualität gleich und dadurch zur Herunterstufung und Angleichung eines Menschen mit dem Tier. Erkennt man einem Menschen diese elementaren Rechte nicht an, so betrachtet man sie auch nicht als Menschen, sonder stellt den Menschen mit den Tieren auf eine Ebene. Folglich ist im Islam sämtliche Form der Unterdrückung von Gedanken und Gewissen strengstens verboten. In einem Koranvers heißt es „Keinen Zwang im Glauben“. Diesem Prinzip entsprechend befindet der Islam die Glaubensgrundsätze nicht durch Zwang zu vermitteln und aufzubürden. Der Islam verbietet und verachtet es die Glaubenswahrheiten anderen Menschen mit Nachdruck aufzuzwingen.

5. Der Islam hat ebenfalls die Sklaverei / Leibeigenschaft sorgfältig geklärt. Er hat die Sklaverei bestimmten, einzuhaltenden Gesetzen untergeordnet und somit den unfreien Arbeitskräften einen höheren, besseren und gleichwertigeren Status gebracht. Bevor der Islam erschien, wurde die Sklaverei in der ganzen Welt praktiziert. Sie wurde in übelster und barbarischster Art und Weise gehandhabt. Das war damals leider Alltag. Es konnte nicht erwartet werden, dass der Islam diese in der ganzen Welt praktizierte Sklaverei plötzlich mit einem Wink verbietet und aufhebt. Er trug jedoch durch Gesetze zur Gleichbehandlung der Sklaven bei und führte schrittweise das Ende dieser grausamen Praxis ein. Es wurde verbindlich gemacht, wenn man denn Untertanen bedienstete, ihnen eine verbesserte, kulturelle und bürgerliche Behandlung zukommen zu lassen, das hieß, die Gutsherren konnten nicht wie zuvor ihrer gewohnten Unmenschlichkeit freien lauf lassen, sondern mussten sich den islamischen Grundrechten fügen und sie einhalten. Des Weiteren wurde die Barriere aufgehoben, die immer zwischen dem Sklaven und einem unabhängigen Menschen war, d. h. es war keiner mehr gegen seinen Willen, sondern nur noch mit persönlichem Einverständnis Sklave oder Untertan. Somit war es nun um ein vielfaches einfacher sich aus der Sklaverei zu befreien und ein normaler Bürger zu werden. Es entstand mehr die Beziehung wie vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer, womit das Verhältnis des Gutsherren und seinem Sklaven ausgewechselt wurde. Damit war der Anfang vom Ende der Sklaverei gesetzt. Bis zur endgültigen Auflösung der Sklaverei war es nur noch eine Frage der Zeit, zumindest in muslimischen Regionen.

6. Die Eigentumsfreiheit und das Besitzrecht. Allah hat uns Menschen neben den vielen unterschiedlichen Emotionen, Empfindungen, Gefühlen auch die Liebe zum Eigentum, Besitztum, Hab und Gut gegeben. Der Mensch hat das Verlangen etwas zu besitzen. Der Islam erkennt dem einzelnen Individuum das Recht auf Eigentum an. Er bietet die Grundlage, dieses Verlangen im gerechten, erlaubten Rahmen zu befriedigen.

7. Die Gleichheit vor dem Gesetz. Im Islam sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, wie die Zinken von einem Kamm. Einen Vorzug oder eine Begünstigung aufgrund der Rasse oder Hautfarbe gibt es nicht. Es wird in keiner Weise geduldet bei einer Person, die zuwider gehandelt hat, aufgrund seiner angesehenen Familie oder seinem gesellschaftlichen Status oder sonst was, bei der Ausführung der Gesetze eine Ausnahme zu machen. Im Islam zählen die gesetzliche Herrschaft und die Erhabenheit des Rechtes. Sowohl der Staatsregierende, als auch ein einfacher Bürger aus dem Volk sind vor dem islamischen Gesetz gleich und werden auch gleich behandelt, ohne Ausnahme. Ein Schuldiger Jemand, und sei es auch der Präsident, wird definitiv seine gerechte Bestrafung bekommen.

Einigen Überlieferungen zu folge seien schon damals die Führer des Islam, wie zum Beispiel Fatih Sultan Mehmet mit einem griechischen (romanischen) Architekten oder Hz. Ali mit einem Juden oder Salahaddin Eyyubi mit einem Armenier, vor Gericht gezogen um ihre Angelegenheiten rechtens zu klären. Dies sind nur einige Beispiele für das Rechtbewusstsein im Islam.

Am Tage der Eroberung von Mekka hatte eine Frau aus dem Volk der Mahzun Diebstahl begangen und wurde dabei erwischt. Es bedarf ihrer Bestrafung, jedoch fürchtete man um den Ruf ihrer angesehenen Familie. Um der Beschämung und Befleckung ihrer Familie wegen wollte man von ihrer Bestrafung absehen und sie so davon kommen lassen. Wie sollten sie aber diese Absicht ausführen? Wie sollte man dieses Vorhaben dem Propheten (sav) mitteilen? Folglich ernannte man Üsame bin Zeyd, den adoptiv Enkelkind des Propheten (sav) den der Prophet (sav) sehr liebte mit dieser Aufgabe und schickte ihn zum Propheten dieser Bitte doch einzuwilligen. Hz. Üsame ging darauf zum Propheten (sav) und schilderte ihm diese Situation. Er bat den Propheten (sav) als Oberhaupt dieser beschuldigten Frau aus angesehener Familie zu vergeben und von ihrer rechtmäßigen Verurteilung und Bestrafung abzusehen, eben wegen ihrer Herkunft bzw. Familie. Der Prophet (sav) war über diese Aufforderung sehr entrüstet. Er ging augenblicklich nach draußen und verkündete seinem Volk folgende historischen Worte:

„O ihr Menschen, wisst ihr den Grund für die Zerstörung und Vernichtung (Auslöschung aus der Geschichte) der Völker die vor euch lebten? Sie hatten die angesehenen und ruhmreichen Familienmitglieder bei begangenem Unrecht nicht bestraft sonder von ihrem begangenen Unrecht abgesehen. Jedoch um einen aus dem Volk zu bestrafen, der Unrecht tat, waren sie sehr ungeduldig dies zu tun. Dieses Unrecht ihrerseits führte zu ihrer eigenen Vernichtung und Ausrottung. Ich schwöre euch, selbst wenn die beschuldigte meine Tochter Fatima wäre, würde ich keinen Augenblick zögern ihr die gerechte Strafe zu kommen zu lassen.“

Im Anschluss an diese Rede wurde die Bestrafung der Diebin aus der ruhmreichen Familie gerechter Weise umgesetzt. Als Hz. Ebu Bekir zum Kalifen gewählt wurde verkündete er in seiner Rede zum Amtsbeginn folgende ebenfalls historischen Worte:

„Die Schwachen unter euch sind in meinen Augen die Stärksten, bis sie das (gesetzlich) ihnen zustehende Recht erlangt haben und die Starken unter euch sind in meinen Augen die Schwächsten, bis ich von ihnen die Rechte der anderen (Unrecht Erleidenden) eingeholt habe.“

8. Die Gesetzlichkeit der Verurteilung und die Individualität des Strafvollzugs. Im Islam gibt es keine Bestrafung ohne das Gesetz und ebenfalls ist es nicht möglich als Schuldiger anstelle seiner selbst jemand anderes (für sich) Bestrafen zu lassen. Umgekehrt gilt das genauso, d.h. es ist nicht möglich anstelle des Übeltäters dessen Familie oder Verwandte zu verurteilen, geschweige denn zu bestrafen. Das Prinzip des individuellen Strafvollzugs ist im Vers 164 der Sure An´am wie folgt erwähnt:

„Sprich: "Sollte ich einen anderen Herrn suchen als Allah, Welcher doch der Herr aller Dinge ist?" Jede Seele belastet nur sich selbst. Und keine belastete (Seele) soll einer Anderen (Seele) Last tragen. Zu euerem Herrn ist schließlich euere Heimkehr, und dann wird Er euch wissen lassen, worüber ihr uneins wart.“

9. Die Autonomie und Rechtschaffenheit des Gerichts. Die im Islam als Gerechtigkeitsanstalt gesehenen Gerichtshöfe sind frei von jeglicher Manipulation, sowie äußeren Einflüssen. Sie sind frei von persönlichen Vorbehalten und Gehässigkeiten, sowie frei von eigenmächtigen Verfügungen. Die Gerichtshöfe sind von all diesen Sachen frei gehalten worden, worauf sehr viel Wert gelegt wird. Die Vorurteilslosigkeit der Richter und deren Unparteilichkeit wurden schon immer strengstens überwacht. In islamischen Gerichten sind öfters auch einfache Bürger mit regierenden Staatschefs vor Gericht gezogen und im Falle der Schuld erhielten auch die großen und mächtigen ihre gerechte Strafe.

10. Die Unantastbarkeit des Privatlebens und die Wahrung der Geborgenheit im eigenen Wohnsitz. Der Islam gebietet, dass niemand das Recht hat ohne die notwendige Befugnis des Eigentümers dessen Hab und Gut zu berühren, geschweige denn in dessen Grundstück oder Haus einzudringen und des Weiteren noch sich in das Privatleben, sowie in die persönlichen Angelegenheiten eines anderen Menschen einzumischen. In der Privatsphäre eines Menschen zu recherchieren ist im Islam strengstens untersagt.

11. Die Reisefreiheit. Im Islam ist die Reisefreiheit zu Bildungszwecken (Studienreisen) und zu Genesungszwecken (Rehabilitation, Erholung) erlaubt und sogar verlangt. Aus diesen sinnvollen relevanten Gründen ist das Reisen erlaubt. Die Reisefreiheit beinhaltet natürlich auch berufliche u. ä. Reisen.

12. Das Recht auf Leben (in Frieden). Der Islam gewährt den/allen Menschen Schutz vor der Schändung seiner/ihrer Ehre und seinem/ihrem Persönlichkeitswert, sowie die Wahrung seines/ihres Vermögen. Dieses Thema ist in der Abschiedspredigt des Propheten (sav) in schönster Weise erläutert, wie folgend zu lesen ist:

„O ihr Menschen! So wie die heutigen Tage und die heutigen Monate heilig sind, so ist es auch diese Stadt Mekka. Und so wie diese Stadt Mekka heilig ist, so sind auch das Leben, das Eigentum, sowie die Ehre und der Ruf eines jeden Menschen gleichfalls heilig und unantastbar. Sie sind vor jeder Art der Schändung zu beschützen.“

13. Die Sozialfürsorge/Volksfürsorge. Die islamische Religion sichert jeden Menschen vor dem sozialen Abstieg, der unverhofft durch Krankheit, Alter, Unfall, Katastrophen bei jedem eintreffen kann. Dadurch geschädigte Opfer werden vor der Armut, dem Elend und der Not durch die Armensteuer (Zakat), welche für jeden wohlhabenden Muslim zu zahlen Pflicht ist. Durch Sach- und Geldspenden (Sadaka) und der Fitre (Verpflegen von Hungrigen) werden die Bedürftigen vertrauensvoll aufgefangen und ihre Menschlichkeit bewahrt. Der Islam versorgt durch seine eingeführten Sozialmaßnahmen betroffene und bedürftige Menschen. Durch solche Grundversorgungen gewährleistet er ihr Weiterleben. Der Islam fordert die Menschen auf in erster Linie einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nachzugehen, um eine eigenständige Grundversorgung zu erlangen (und ggf. somit auch weiteren anderen Bedürftigen die Grundversorgung bieten zu können). Der Islam verfügt über noch weitere Schutzmaßnahmen. Es ist jedem Muslim geboten auf sein familiäres, verwandtschaftliches und nachbarliches Umfeld mit Acht zu geben und bei bedarf diese mit zu unterstützen. In deren Notlagen ihnen zumindest in der Grundversorgung zu Hilfe zu kommen und nicht gleichgültig wegzuschauen, das wäre unislamisch. Eigentlich ist die Familiäre, Verwandtschaftliche und Nachbarliche Fürsorge für jeden Menschen eine selbstverständliche Pflicht. Wenn jedoch alle diese Maßnahmen unzureichend sind, dann obliegt es dem Staat, der Regierung selbst, seiner Bevölkerung zur Hilfe zu kommen (Sozialstaat) und das Existenzminimum zu gewährleisten und somit die Menschenwürde zu wahren. Die Einrichtung der Armensteuer und die Gründung von Stiftungen sind vollkommene, universelle und gemeinnützige Sicherheitsvorkehrungen.

14. Das Recht auf Arbeit und die Lohngerechtigkeit bzw. die Lohngleichheit. Fleißiges Arbeiten und das sich in einer Sache Anstrengen genießt im Islam großes Ansehen. Es wird immer zur Beschäftigung angespornt. Das Schnorren und dadurch anderen Leuten zur Last werden ist nicht gern gesehen. Um den Unterhalt der eigenen Familie von erlaubten Wegen her zu gewährleisten gilt sogar die verrichtete Arbeit als Gottesdienst, sofern der arbeitende die Pflichtgebete (Farz) verrichtet. „Der Mensch bekommt nur den Lohn für seine verrichtete Arbeit“ weist auf die im Islam gegenwärtige Ermunterung zur Emsigkeit hin. Der Islam gewährt die Arbeits- Beschäftigungsfreiheit und darüber hinaus regelt er das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber in schönster Weise mit den Worten: „Bezahlt den Lohn der Arbeiter noch bevor der Schweiß auf ihrer Stirn getrocknet ist.“ Auf diese Art werden die Rechte der Arbeitnehmer in perfekter Weise aufrechterhalten. Natürlich sollte auch der Arbeiter es sich zur Pflicht machen, die ihm aufgetragene Arbeit gewissenhaft und vollständig auszuführen. Er sollte seinem Lohn gerecht werden durch Ehrlichkeit, Fleißigkeit und Vollständigkeit der verrichteten Arbeit.

15. Der Schutz der Kinder. Der Islam betrachtet alle Kinder als seine Eigenen, bzw. als Adoptivkinder. Das heißt, seit ihrer Geburt nimmt sich der Islam ihrer an und kommt für ihre Versorgung auf, in dem er den jeweiligen Eltern finanzielle oder materielle (Sachleistungen) Hilfe zu kommen lässt. Diese Hilfe wird eigens aus der Staatskasse und von staatlichen Mitteln bewilligt. Heutzutage wird diese Hilfe unter dem Begriff „Kindergeld – Erziehungsgeld“ in den meisten reichen Staaten praktiziert.

16. Die schulische und berufliche Grundausbildung ist eine unerlässliche und verbindliche Pflicht, die für jedermann kostenlos ist. „Das aneignen von Wissen und sich zu bilden ist allen Muslimen eine auferlegte Pflicht. Das gilt sowohl für den Mann als für die Frau.“ Diese Hadith weißt auf die Erfordernis der schulischen und beruflichen Grundausbildung hin. Im Islam sind die Einzelheiten der Lehrpläne sorgfältig, schon vorbereitet, vorgegeben. Die Grundausbildung enthält neben der religiösen, ethischen und moralischen, sowie literarischen Lehre eine Berufsausbildung. Der Islam betrachtet es als absolut Notwendig, dass alle Kinder neben der religiösen Erziehung einen Beruf erlernen.


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team


2 Es werden Karikaturen und Filme über den Propheten veröffentlicht. Was ist Ihrer Meinung nach die allgemein vertretbare korrekte Reaktion darauf?

die Antworten der Gelehrten und muslimischen Politiker waren eigentlich genügend und ausreichend. Da sich jedoch besonders die arabische Welt gerade im Umbruch befindet und die Diskussion von der Kanzel auf die Straße übertragen wurde, beteiligten sich nun auch wutgeladene und besonders unwissende Menschen an ihr.
Man sollte bei diesen Protesten nicht nur den Religionsfaktor berücksichtigen, es spielen auch sehr viele andere Faktoren eine Rolle.

Ich möchte das Thema aber aus einem anderen Gesichtspunkt her betrachten:

Die allererste Reaktion hätte unserer Meinung nach von den christlichen Gelehrten kommen müssen. Sie wissen eigentlich ganz genau, dass diese Beleidigungen in keinster Weise der Wahrheit entsprechen. Sie kennen die Früchte des Propheten Muhammed (asm) zu gut und haben diese auch schon genügend analysiert. Gazali kennen sie sehr gut, Geylani wurde schon immer bewundert und Mevlana wird von ihnen ernsthaft respektiert. Keiner kann heute verleugnen, welch hohen Anteil die islamische Zivilisation an der heutigen Wissenschaft besitzt.

Jeder weiß auch ganz genau: Falls jemand im Islam den Propheten Jesus (as) nicht annimmt, so steigt er aus dem Glauben aus und fällt in den Unglauben. Also musste diese Religion eine himmlische sein. Etwas anderes kann nicht der Fall sein.

Nach islamischer Auffasung, riefen alle Propheten zum Glauben an den selben Gott auf, man konnte sie als ,,Strahlen von der selben Lampe'' bezeichnen. Gerade deshalb sind die Muslime zur Hochachtung vor diesen Gesandten verpflichtet. Gäbe es in der muslimischen Welt eine Karikatur über Jesus, so käme die ablehnende Reaktion als allererstes von den islamischen Gelehrten. Wenn die christlich-geprägte westliche Welt mit gleicher Sorgfalt und gleichem Respekt agiert hätte, so wären die (zu Unrecht gewalttätigen) Proteste anders verlaufen.

Dennoch stellt sich die Frage: was bezweckte der Produzent einer solchen Provokation?
Wurde er dafür bezahlt? Oder ging es ihm darum sein krankes Gedankengut unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu verbreiten? War er wirklich Anhänger einer Religion?


Wir sind der Meinung, dass es nicht kritisierenden Ursprung gehabt haben kann.

Wahrscheinlich war es ideologisch-wirtschaftlichen Ursprungs.
Eine andere Frage die uns beschäftigt ist: Ist diese Person ein gläubiger Christ oder ein religionsfeindlicher Ateist? Die zweite Option wird wohl mehr zutreffen.

Als Sie mich gebeten haben, eine Reaktion zu formulieren, fiel es mir aus unerklärlichen Gründen schwer. Als ich genauer darüber nachgedacht hatte, bemerkte ich, dass es mit solchen geistig-verwirrten Produzenten gar nicht möglich war, ein Diskussionsgespräch auf Augenhöhe zu führen.
Es gab ja gar keine Grundlage. Er hatte ja gar keine anständige Kritik, die es zu berücksichtigen und zu widerlegen galt. Das einzige wovon dieser Schmähfilm gespeist wurde, war Hass, Feindseligkeit und Intoleranz. Wie soll man da rationale Argumente anführen?

3 Wie ist das Kopftuch zu verstehen? Können durch das Nichtbefolgen dieses Gebotes Unsicherheiten entstehen?

bezüglich dieser Angelegenheit findet man zwei Verse, in denen die Verhüllung der Frauen folgendermaßen befehlt wird:

„O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen. Das ist besser, damit sie erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist allverzeihend, barmherzig.“(1)

„Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen und daß sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein muß, und daß sie ihre Tücher über ihre Busen ziehen sollen und ihre Reize vor niemandem enthüllen als vor ihren Gatten, oder ihren Vätern, oder den Vätern ihrer Gatten, oder ihren Söhnen, oder den Söhnen ihrer Gatten, oder ihren Brüdern, oder den Söhnen ihrer Brüder, oder den Söhnen ihrer Schwestern, oder ihren Frauen, oder denen, die ihre Rechte besitzt, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die von der Blöße der Frauen nichts wissen. Und sie sollen ihre Füße nicht zusammenschlagen, so daß bekannt wird, was sie von ihrem Zierrat verbergen. Und bekehret euch zu Allah insgesamt, o ihr Gläubigen, auf daß ihr erfolgreich seiet.“(2)

In diesen Versen ist nicht eindeutig festgelegt, wie sich die gläubigen Frauen zu verhüllen haben und bis wohin die Körperstellen offen sein dürfen. Andererseits werden diese Verse durch folgende Überlieferung ergänzt und verdeutlicht. Der Prophet (s.a.s.) sprach zu seiner Schwägerin:

„Wenn eine Frau beginnt ihre Regeln zu befolgen, ist es unzulässig andere Stellen außer ihrer Hand und ihr Gesicht gegenüber Fremden zu zeigen.(3)

Das heißt, sobald eine junge Frau ihre Pubertät erreicht hat ist die Verdeckung ihres Hauptes sowohl ein Gebot Gottes als auch ein Gebot des Propheten (s.a.s.). Die Verhüllung von Brust, Hals und Haupt, soweit nur das Gesicht zu sehen ist, kommt einer Pflicht gleich. Da das „öffnen des Hauptes“ einer Geringschätzung dieser Pflicht gleichkommt, ist dies verboten. Durch die Missachtung dieses Gebotes geraten sie in sehr große Verantwortlichkeit und gelten als Sünderin. Um sich vor der Sünde befreien zu können, muss ein Sündiger Busse tun und um Vergebung flehen bei Allah.
„Und die, so sie eine Untat begehen oder wider sich selbst sündigen, Allahs gedenken und um Verzeihung flehen für ihre Sünden – und wer kann Sünden vergeben außer Allah? – und die nicht wissentlich beharren in ihrem Tun.“
„Ihr Lohn ist ihres Herrn Vergebung und Gärten, durch welche Ströme fließen, darin sollen sie weilen; und wie schön ist der Lohn der Wirkenden!“(4)

Für die Sünde Begnadigung zu erlangen und der Buße Akzeptanz gewährleisten zu können, gilt es Bedingungen zu arrangieren, um nicht weiter in dieser Missetat ohne jede weitere Ausrede zu verharren. In einer Hadith bezüglich diesem Thema besagt der Prophet (s.a.s.):

„Wenn ein Gläubiger eine Sünde begeht, dann wird ein Schwarzer Punkt sein Herz zeichnen. Wenn er jedoch von dieser Sünde ablässt und sich davor entfernt und bei Allah um Vergebung dieser Sünde bittet, so wird sein Herz von diesem schwarzen Punkt bereinigt. Verweilt er jedoch in der Sünde, so vermehrt und vergrößert sich dieser schwarze Punkt. Das ist die Bedeutung des Qur´an Verses „Sünden umschlingen das Herz.“ (5)

Des Weiteren heißt es: “In jeder Sünde ist ein Irrweg enthalten“(6). Diese Aussage bringt eine wichtige Tatsache zum Vorschein. Ein Mensch der kontinuierlich Sünden begeht, gewöhnt sich unmerklich mit der Zeit an diese Missetaten. Er erreicht einen Zustand, in dem er nicht mehr oder nur sehr schwer von diesen Schlechtigkeiten ablassen kann. Diese Gewohnheiten treiben ihn von Tag zu Tag in noch größere spirituelle Gefahrenbereiche. Die Gefahr kann darin bestehen, dass diese Leute an die jenseitige Bestrafung ihrer Sünden und daraus resultierend an die Existenz der Hölle nicht mehr glauben. Um dieser Gefahr künftig nicht mehr ausgesetzt zu sein und sich von der Überredungskraft des Teufels nicht mehr beeinflussen zulassen, bedarf es der unmittelbaren Buße und Ablass dieser Missetaten, eben einer mentalen Entrümpelung der betroffenen Person.

Mehmet Paksu

1) Sure Ahzab, Vers 60
2) Sure Nur, Vers 32
3) Ebu Davut, Libas 33
4) Sure Al-Imran, Vers 136,137
5) Ibn-i Mace Zühd 29
6) Said Nursi - Blitze

 

4 Ist es nicht eine Beengung und somit auch eine Qual für den Menschen, seine Freiheit (durch Ge- und Verbote) zu begrenzen?

Liebe Leserin, lieber Leser


Ein Fisch kann sich im Ozean nach belieben bewegen und in jede Richtung schwimmen. Aber seine Freiheit sich zu bewegen ist auf das Gewässer begrenzt. Es ist ihm nicht gestattet das Wasser zu verlassen. Das Festland, samt seinen Wäldern und Gebirgen, ist für einen Fisch verbotenes Territorium. Es ist so, als wäre es den Fischen strengstens untersagt mit Fuchs und Löwe eine Freundschaft zu pflegen. Dieser Fisch wird im Ozean leben und auch seine Lebenszeit mit anderen Fischen verbringen müssen. Diese Freiheitseinschränkung ist nicht zu seinem Nachteil, sondern gegenteiliger Weise dient es zu seinem eigenen Vorteil. Der Ozean der Menschen ist der erlaubte Bereich (Helal Daire).

„Der erlaubte Bereich ist sehr weit und er ist dem menschlichen Wohlbefinden, seinen Bedürfnissen und Verlangen genügend. Es bedarf nicht der Übertretung ins Verbotene.“ (Bediuzzaman Said Nursi, Worte)

Der Mensch kann sich innerhalb dieser erlaubten Bereiche nach Wunsch (wie der Fisch im Ozean) bewegen und nach Herzenslust darinnen verweilen. Jedoch ist der Bereich außerhalb des erlaubten, also der verbotene Bereich, für den Menschen (wie) ein Acker der Hölle. Aufgrund dieser Tatsache können wir die Freiheit wie folgt beschreiben:

Die Freiheit ist die Ermächtigung aus dem Erlaubten und dem Verbotenen das Ersehnenswerte auswählen zu können. Folglich besteht die Freiheit in der Wahl sich zwischen dem Weg zur Hölle und der Straße ins Paradies entscheiden zu dürfen.

Ein Diener kann nicht frei sein, wie denn auch. Bei einem Diener ist das Thema Freiheit nicht einmal Bestandteil seines Gesprächsstoffs. Die Gottesdienerei (bezogen auf „sich leidenschaftlich hingebende Diener Gottes“) hingegen ist weit mehr als nur eine Untertänigkeit. Um diese Angelegenheit unserem Ego verständlicher zu gestalten und es ihm im absoluten Sinne klar zu machen, dass wir Menschen nicht im Besitz einer uneingeschränkten Freiheit sind, sollten wir einmal an folgendes denken:

Kann der Mensch mit seinen Händen hören, mit seinen Augen riechen oder mit seinen Ohren sehen? Nein. Kann der Mensch andererseits mit seinem Intellekt Informationen speichern, mit seinem Herzen verstehen oder mit seinem Gedächtnis lieben? Die Antwort ist ebenfalls ein klares Nein. Also ist doch der Mensch verpflichtet jedes seiner Organe und jedes seiner Sinne entsprechend ihrer Bestimmung und Funktion zu nutzen. Es gibt da den Einen, Der den Menschen erschaffen, seine Organe wie Sinne an ihre Orte platziert und sie mit ihrer Funktion bestimmt hat. Jemanden, Der eine Seelenwelt entstehen und ausfertigen lassen hat, dessen Dimensionen in ihrer Ganzheit zu begreifen dem menschlichen Verstand unmöglich ist. Es gibt Einen, Der jede Sinneswahrnehmung und jede Emotion in unterschiedlichen Wirksamkeiten wirken lässt. Diesen Organen und Emotionen sind zwei Welten geöffnet und entgegengesetzt: Der erlaubte Bereich und die verbotene Materie, das Erlaubte und das Verbotene. Der Mensch verfügt darüber seinen Schritt dahin zu setzen, wohin es ihm beliebt. Er kann mit seinen Augen in jede Richtung blicken wohin er will. Er kann seinen Verstand in den Bereichen einsetzen in denen er möchte. Er kann alles was er will in seinem Gedächtnis aufnehmen und es mit wahr oder unwahr beladen, wie er möchte.
Jede einzelne dieser Fähigkeiten diktiert dem Verstand eines Menschen: „Du kannst mit uns nicht alles machen was du willst – du musst deinen Willen ordnungsgemäß anwenden und uns entsprechend unserer Bestimmung gebrauchen.“

Die dem Menschen gegebene Entscheidungsfreiheit, der Wille und das Wahlrecht, werden leider von vielen Menschen nicht immer korrekt verwendet. Jeder Mensch weiß ganz genau, dass er nicht immer die Freiheit besitzt sich gegenüber seinem Vater, seinem Vorgesetzten oder dem Staat zu widersetzen. Es ist aber dennoch der Fall, dass die meisten Menschen sich gegenüber Allah, dem Herrn und Schöpfer, dem Bildner und Gestalter, als unabhängige, selbstständige und freie Menschen vorstellen und sich dadurch eigentlich aber Gott widersetzen?

Bediuzzaman Said Nursi (1876 – 1960), einer der größten islamischen Gelehrten der Moderne verweist bezüglich der Freiheit auf einen interessanten und wichtigen Punkt:
„Einige ungenierte und unzüchtige (Leute), die nicht in Freiheit leben möchten, wollen sich in die nichtswürdige, erniedrigende und entehrende Gefangenschaft ihres niederen Egos begeben. Sie beugen sich der Egozentrik und werden zu Geiseln ihrer Triebe. (Hutbe-i Samiye, Said Nursi)

(Der Kern der Aussage ist der, dass ein Mensch, auch wenn er sich als frei von allen Einflüssen betrachtet, er letztendlich unter dem Einfluss seines niederen Egos steht, welches i. d. R. immer zum schlechten, sündhaften verleitet.)

Jemand der behauptet und beschwört, er sei ein freier Mensch und er könne beliebigen Umgang pflegen, ist in Wahrheit nur die Geisel seiner Triebe, ein Untertan seines Egos. Sein Ego gebietet ihm nur böses und er folgt diesen Befehlen ohne bedenken und setzt diese gleichgültig in die Tat um. Diese Knechtschaft der niederen Leitgedanken ist eine demütigende und triebgesteuerte Unfreiheit. Zwischen einem Menschen der sich in den Dienst der Wissenschaft und somit in die Pflicht eines Gelehrten begeben hat und einem anderen Menschen, welcher sich einer Raubbande angeschlossen hat und für sie raubt, gibt es tatsächlich eine Gemeinsamkeit. Und zwar stehen beide unter Dienstanweisung. Der erstere genießt eine große Ehre, Ansehen und Bewunderung und sein Ende ist Bildung und Weisheit, während letzterer absolut ehrlos, schändlich und niederträchtig ist und das Begehen dieses Weges führt allbekannt zu Leid, Ahndung und Kerkerhaft (Strafvollzug).

Alaaddin Basar (Prof. Dr.)

(Die eingeklammerte Textpassagen sind während der Übertragung ins Deutsche vom Übersetzer beigefügt worden und sind in der Original-Antwort nicht enthalten.)


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team


5 Wie steht der Islam zu Rassismus oder Patriotismus?

wenn man auf die Verse und die Überlieferungen die den Rassismus verbieten achtsam schaut, gibt es einen klaren Unterschied zwischen Rassismus und seinen Stamm/Nation etc. patriotisch zu lieben.

Die vom Islam verbotenen und vom Prophet Muḥammad (s.a.s.) strengstens verpöhnten Elemente wie Rassismus, andere Menschen als minderwertig zu betrachten, den Islam (die Einheit) zu zerstreuen und anderes als etwa Frömmigkeit und Tugendhaftigkeit ("Taqwā")  als Maßstab für Überlegenheit zu benutzen, sind konträr zum Geiste des Islam.

Ansonsten hat jeder Zuneigung gegenüber seinen Verwandten und tut ihnen Gutes. So besucht man sie und man verbringt auch Zeit mit ihnen. In dieser Hinsicht gibt es in den Erlässen Gottes zahlreiche Ermutigungen. Es hat überhaupt nichts mit Rassismus zu tun, wenn man die Gesellschaft/Nation/Gemeinde etc. in der man lebt zu lieben, sich um sie zu sorgen, zu versuchen ihre Fehler zu korrigieren oder sich an die löblichen Taten und Tugenden seiner Ahnen zu erinnern und es zu bestreben ihnen ein würdiger Enkel zu sein.

Der Islam lehnt nicht die Rasse ab, aber den Rassismus. Als Beispiel können wir auch auf das Geschlecht zu sprechen kommen. Der Qurʾān spricht davon, dass wir in Stämmen erschaffen worden sind, auch dass wir in verschiedenen Geschlechten geschaffen worden sind. Dies stammt aus folgendem Vers;

O ihr Menschen, Wir haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiß, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste von euch. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig. (Sura al-Ḥuǧurāt 13)

Hier tauchen zwei Elemente auf, die für das Thema wichtig sind. Der Vers macht deutlich dass Menschen bewusst unterschiedlich und auch in eigenen Gruppen wie etwa Stämme oder sonstiges geschaffen sind. Rassisten gehen Dialogen mit Anderen aus dem Weg und verachten sie, weil sie sich für höherwertig halten und berufen sich dabei auf diese offenkundigen Unterschiede. Diese Unterschiede können aber kein Indiz für eine Höherwertigkeit sein, denn sie sind von Gott bewusst gesetzt und haben lediglich den Zweck, sich kennenzulernen und von einander zu profitieren bzw. sich gegenseitig zu helfen. Unterschiede sollen uns also nicht von einander trennen sondern im Gegenteil uns einander nähern. Unter diesem Vorbehalt kann es so etwas wie Rassismus also schon gar nicht mehr geben. Weiter weist der Vers auch auf die Höherwertigkeit hin, auf die sich Rassisten so gerne berufen. Hier wird genannt, dass derjeniger geehrt wird bzw. ehrwürdig ist, der am gottesfürchtigsten ist. Die Frömmigkeit ist es also die den Menschen in Gottes Antlitz höherwertig erscheinen lässt und nichts anderes. Frömmigkeit ist aber nicht etwa einer Gesellschaft, einer Nation, einem Stamm oder sonstiges exklusiv, denn die Tore des Glaubens sind für alle offen. In der Hinsicht unterscheiden sich die Menschen also nicht, denn sie sind alle zum Glauben eingeladen. Mit dem Einzug des Islam wurden soziale und tribale Klassenunterschiede in den damaligen arabischen Ländern aufgehoben. Unter den ersten Muslimen gab es sehr wohlhabende Gefährten aber auch Sklaven. Normalerweise würden diese Menschen niemals in einer Gruppe zusammenkommen. Kulturelle Unterschiede und die sozialen Klassen würden dies verbieten. Der Islam bricht aber diese Tabus und macht sie zu Glaubensbrüdern. Wenn die Frömmigkeit das Einzige ist, was den Menschen empor hebt, werden andere Faktoren wie etwa Familienzugehörigkeit und Blutsbände eliminiert, die folgenden Verse machen dies deutlich;

O ihr, die ihr glaubt, nehmt euch nicht eure Väter und eure Brüder zu Freunden, wenn sie den Unglauben dem Glauben vorziehen. Diejenigen von euch, die sie zu Freunden nehmen, das sind die, die Unrecht tun (Sura at-Tawba 23)

an dem Tag, da weder Besitz noch Söhne (jemandem) nützen, außer, wer zu Allah mit heilem Herzen kommt. (Sura aš-Šuʿarāʿ 88-89) 

Vor Gott zählt also die Frömmigkeit und die Reinheit des Herzens, Unterschiede wie etwa die Hautfarbe und die Staatsflagge sind im Jenseits irrelevant, daher können sie auch nicht als überlegene/souveräne Faktoren in zwischenmenschlichen Beziehungen verfochten werden. So ist interessanterweise aber auch das was uns vor Gott höherwertig macht, also die Frömmigkeit auch wieder das was uns vor Gott zueinander führen soll;

Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern und fürchtet Allah, auf daß ihr Erbarmen finden möget. (Sura al-Ḥuǧurāt 10)

So kann auch die Frömmigkeit nicht zum Rassismus ausgenutzt werden, denn die Frömmigkeit ist etwas, was jede Seele individuell betrifft, sie ist ein Element innerhalb der Beziehung von Geschöpf zu dessen Schöpfer. Die erkennbaren Unterschiede innerhalb der Schöpfung dienen dabei den Zweck der Hilfestellung, die Schöpfung soll sich also gegenseitig kennenlernen und sich aushelfen also auch miteinander kommunizieren. Wie ein Körper der aus verschiedenen Organen mit verschiedenenen Funktionen zu einem funktionierendem Ganzen zusammengesetzt wird, sollen Unterschiede zu verschiedenen Spezialisierungen führen, die man dann bei Bedarf auch zusammenführen kann. In  interdisziplinären Forschungseinichtungen von Universitäten kommen z.B. verschiedene Gelehrte aus verschiedenen Bereichen zusammen, arbeiten gemeinsam an der Forschung und kommen sich mit ihren verschiedenen Kompetenzen entgegen. Wenn aber jeder sturr die Weisheit in diesen Unterschieden ignoriert und das tut was er oder sie für richtig hält, trägt man zum Zerbrechen der Einheit bei und die daraus resultierende Stärke und der Erfolg kommt abhanden. Unterschiede in der Existenz sind somit noch lange kein Hindernis für die Koexistenz und die Kommunikation, somit gibt es im Islam absolut keinen Platz für Rassismus.

Wir haben aber auch nicht das Recht Andersgläubigen den Raum zum Leben und zur Entfaltung zu entziehen. Dass man sie als Nichtmuslime bezeichnet bedeutet auch nicht dass man sie erniedrigen darf, oder sie keinerlei Menschenrechte oder ähnliches hätten. Mithin können wir im Rahmen der Verkündigung lediglich Leute zur Religion einladen, sie aber nicht dazu zwingen. In jedem Falle sind wir aber zu Respekt verpflichtet und müssen ihnen ihre Grundrechte einräumen. Wenn Grundrechte, Entfaltung und Respekt nur mit dem Glauben einhergehen würden, dann wären alle Muslime auf der Welt erfolgreich sowie überlegen und die restliche Menschheit würde vor Elend verkommen. Wie wir aber realistischerweise sehen, schenkt Gott allen Menschen das Leben, sie werden dabei versorgt und bereichtert, ob sie glauben oder nicht. Gott ist der Besitzer des Throns der Erhabenheit. Aus diesem Thron waltet er aber mit Barmherzigkeit und Darbietung. Wenn Gott dies so handhabt, dann können wir nicht darüber hinausgehen. Es wäre eine Maßlosigkeit und eine insgeheime Auflehnung über Gottes Willen hinausgehen zu wollen.

Und schmäht nicht diejenigen, die sie anstelle Gottes anrufen, damit sie nicht in Übertretung ohne (richtiges) Wissen Gott schmähen. So haben Wir jeder Gemeinschaft ihr Tun verlockend gemacht. Alsdann wird ihre Rückkehr zu ihrem Herrn sein, und Er wird ihnen kundtun, was sie zu tun pflegten. (Sura al-Anʿām 108)

Es ist uns also nicht erlaubt, Andersgläubige zu beschimpfen, denn sie werden wahrscheinlich gleicherweise auf uns reagieren und somit wird die eigentliche Wahrheit verschleiert. Durch so ein Verhalten wären wir also Schuld, dass die Wahrheit verschleiert bleibt. Bei der Verkündigung muss man also gewisse pädagogische und didaktische Sensibilitäten beachten.

Letztendlich hat unter anderem Rassismus und das Anfechten von Souveränität den Teufel zum Teufel gemacht und ihn zur Hölle verdammt. 

Darüber hinaus denken wir, dass Respekt, Toleranz, Sensibilität und Führsorge in der Gesellschaft nur dann fruchtbaren Nährboden finden können, wenn dies auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn man diese Werte nun einfordert, halten wir es für wichtig, die gute Absicht deutlich zu machen, indem man hier den Vortritt macht und die Hand ausstreckt. Als Muslime sollten wir also dem Dialog offen sein und auf unsere Mitmenschen eingehen, ehe wir dies für uns einfach einfordern. Somit würden wir dann auch für eine interkulturelle Begegnung sorgen, wodurch die Stereotypen sich auflösen, Missverständnisse aufgeklärt werden und Zweifel beseitigt werden. Dies entspricht auch am ehesten der didaktischen oder pädagogischen Vorgehensweise des Propheten Muḥammad (s.a.s.). Denn der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) hat seine Predigten und seine Gebote immer zuerst selbst befolgt und sie makellos ausgelebt. Als ein Beispiel für die Gesellschaft, trat er immer an vorderster Stelle auf und machte seine gute Absicht damit immer deutlich. Niemals forderte er einfach blind und agressiv etwas ein, was den Menschen nicht möglich wäre, statdessen ging er auf sie ein und erhörte sie. Dies ist die prophetische Vorgehensweise, die ihn über jeglichen religiösen Ansichten hinaus als Mensch auszeichnete. Man kann nicht freundlich lächeln und zugleich zornig schauen. Man kann niemanden die Hand ausstrecken und zugleich die Hand zur Faust ballen.

Demut und Erhabenheit gehen Hand in Hand. Die Demut vor Gott macht einen erhabenen Diener aus, denn der demütige Diener hat auch eine große Ehrfurcht vor Gott, da er sich stets in der Audienz Gottes fühlt. Vor Gottes Erhabenheit neigt dieser erhabene Diener aber weiter zur Demut.  Rassismus lässt sich hier nicht einstreuen, denn Rassismus entsteht aus der gefühlten Souveränität der eigenen Person, es ist eine Geisteshaltung, die aus einem egoistischem Ich-Bewusstsein entspringt. So jemand kann nicht gleichzeitg auch ein demütiger Diener Gottes sein, da ein stark ausgeprägtes Ego sich niemals beugen, geschweige denn unterordnen lässt. Religion und Rassismus  sind in der Beschaffenheit also zwei nicht vereinbare Dinge. Hier ist ein Unterschied so groß wie Tag und Nacht vorhanden.