1
Darf ein Mann seine Frau schlagen? Hat er das Recht dazu und was steht dazu im Koran?
im Kontext der Koranexegese muss gesagt werden, dass reine Übersetzungen oftmals auch mit einer - manchmal kleinen, manchmal großen - Verfälschung des Originals einher gehen. So kommt es, dass z.B. ein Text durch die Hände mehrere Editoren schließlich sich vom Original so weit entfernt, dass diese mit Vorsicht zu genießen sind. Den Qurʾān zu übersetzen ist sogar noch schwieriger, denn dabei handelt es sich nicht etwa um ein Roman eines privaten Authors. Es geht um das festgesetzte und unverfälschbare Wort Gottes zur Rechtleitung der Menschheit. Aufgrund dieser Sensibilität haben die Gelehrten auch tendenziell davon abgesehen, kontextfreie 1:1 Übersetzungen zu verfassen. Sie haben sich intensiver mit den möglichen Interpretationen und Verständnisvarianten beschäftigt.
Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß. (4/34)
Es folgt nun mehrmals ein und derselbe Vers, allerdings aus den unterschiedlichen Übersetzungen.
• „…Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie…“ (Rasul)
• „…Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Allah ist erhaben und groß.“ (Paret)
• „…Die Frauen, bei denen ihr fürchtet, sie könnten im Umgang unerträglich werden, müsst ihr beraten. Wenn das nichts nützt, dürft ihr euch von ihren Schlafstätten fernhalten; wenn das nichts nützt, dürft ihr sie (leicht) strafen (ohne sie zu erniedrigen)…“ (Azhar)
• „…Und diejenigen Ehefrauen, deren böswillige trotzige Auflehnung ihr fürchtet, diese sollt ihr (zunächst) ermahnen, dann in den Ehebetten meiden und (erst danach) einen (leichten) Klaps geben…“ (Zaidan)
• „…Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie…“ (Khoury)
Das ist immer ein und derselbe Vers aus den unterschiedlichen Übersetzungen, die es in der deutschen Sprache gibt. Schnell werden Unterschiede ersichtlich. Das original arabische Wort aus dem Qur´an lautet „daraba“. Während es als "schlagen" übersetzt wird, wird je nach Ansprechpartner auch „jemanden mit Nachdruck nahe legen sein Verhalten zu ändern“ unter "daraba" verstanden.
Es gibt genug Überlieferungen, die dem Mann vom Schlagen abmahnen. Hier ist eine exemplarische Überlieferung:
Jener, der seine Frau am Tage geißelt, wie kann dieser am Abend mit ihr (seiner Frau) in das gleiche Bett steigen? (Buhari, Nikah 93; Ebu Davud, Nikah 60)
Insgesamt und vor allem wenn man auf die Meinung der Gelehrten, Überlieferungen und das Verständnis der mehrheitlichen Muslime achtet, fühlen wir uns wohl damit zu sagen, das Schlagen bzw. die körperliche Gewalt der Ehefrau als Recht des Ehemannes steht nicht im Einklang mit unserem Verständnis der Ehe im Sinne Gottes. Die Frau ist kein Stück Fleisch und der Mann ist sicher nicht Herr. Beide sind Diener und nur Gott ist Herr. Wenn man also der Meinung ist nach dem Vers zu handeln, sollte man diesen auch gebührend analysieren und sich damit auseinandersetzen. In knappen Worten würden wir sagen, eine kulturell akzeptable Praxis ist an Ort und Zeit gebunden und damit wandelbar. Was dort gilt, kann hier nicht mehr gelten. In Kombinationen mit den Handlungsempfehlungen aus den Überlieferungen verstehen wir den besagten Wortlaut im Vers als eine Form der Ermahnung, nicht aber als körperliche Gewalt.
Man sollte nicht immer aufgrund eines oder mehrerer Fehlverhalten der Muslime direkt auf den Islam zurückführen. Neben dem Islam gibt es eine Reihe von noch größeren Einflussfaktoren, die die Einstellung eines Mannes gegenüber der Frau prägen, wie zum Beispiel die Kultur, die Erziehung, das Umfeld usw. Es ist immer ein Mensch der handelt, egal welcher Konfession er angehört. Es wäre naiv zu denken, dass das Handeln eines Menschen monokausal, also durch eine Ursache zu erkären ist. In Wahrheit kommt das Handeln eines Menschen durch eine Vielzahl von Faktoren zusammen, die komplex miteinander verwoben sind. Daher muss man sich auch die Frage stellen, welche Verbindung jener Mensch zur Religion überhaupt hat und welche vielleicht auch nicht.
2
Was ist erlaubt und was ist verwehrt beim Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner?
Liebe Leserin, lieber Leser
Praktiken wie das Küssen und Streicheln sind zulässig. Alle anderen Sexpraktiken sind verpönt. Die im Volkstum geläufige und weit verbreitete Auffassung, dass Ehepartner einander überall an ihren Körpern sich liebkosen dürften bzw. es kein Tabu zwischen ihnen beiden gibt, entspricht so nicht ganz der Wahrheit und ist islamisch nicht zulässig. Zum Beispiel ist der so genannte Analverkehr (Geschlechtsverkehr durch den After, Darmausgang oder aber auch Anus genannt) absolut unzulässig und verboten. Ebenso ist auch der Mund kein Geschlechtsorgan und ist nicht für sexuelle Praktiken bestimmt. Der Mund ist für andere Anliegen erschaffen worden. Die sexuelle Nutzung des Mundes ist erschaffungs- und bestimmungswidrig. Solch eine Handhabung liegt fern der menschlichen Natur. Menschen, deren natürliche Anständigkeit noch nicht verdorben ist, sind gegenüber solchen Praktiken abgeneigt.
Der Islam ist eine Religion, die das gesamte Leben eines Menschen samt seiner persönlichen Bedürfnisse aufnimmt und jede Thematik abwägt und keine Frage unbeantwortet lässt. Da die geschlechtliche Liebe im Leben eines jeden Menschen einen enormen Stellenwert hat, ist die sexuelle Erziehung und Aufklärung auf gar keinen Fall zu vernachlässigen. Innerhalb bestimmter Maßstäbe, die den erlaubten Rahmen nicht sprengen, sind auch diese Themen dem Wohlbehagen eines normalen und unverdorbenen Menschen entsprechend befriedigender Weise ausgefertigt. Im Islam sind das Erlaubte, sowie das Verbotene den natürlichen Bedürfnissen eines Menschen entsprechend angeordnet. Es bedarf nicht der Übertretung dieser Richtlinien.
Die Gefährten des ehrenwerten Propheten (s.a.s.), die für jedes ihrer Probleme Rat bei ihm suchten und somit direkt von ihm lernten, lösten auch ihre Zweifelhaftigkeiten bezüglich der körperlichen Liebe, in dem sie den Propheten (s.a.s.) höchstpersönlich um Rat fragten. Einer der Gefährten wollte sich einst seiner Ehefrau während des Liebesaktes von hinten in die Scheide nähern. Jedoch weigerte sich seine Frau mit dem Vorwand, dass das Kind das auf diese Weise entstehen könnte einem jüdischen Volksglauben nach scheel (schief/missgünstig) sein würde. Folglich lehnte sie diesen Wunsch ihres Ehegatten ab. Dieser Fall wurde dem Propheten (s.a.s.) geschildert, woraufhin ihm der folgende Vers offenbart wurde:
„Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt, und sendet etwas voraus für euch; und fürchtet Allah und wisset, daß ihr Ihm begegnen werdet; und bringe frohe Botschaft den Gläubigen.“ (Sure Baqarah, Vers 224)
Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) erläuterte diesen Vers mit folgendem Ausspruch:
„Die Vagina (Scheide) vorausgesetzt kann man sich während des Beischlafes seiner Ehepartnerin nach belieben von hinten, von vorn, von der Seite, sowie von unten oder von oben nähern.“ (Elmalili Hamdi Yazir’in ve Ibni Kesir’in Tefsirlerinin Bakara 233. ayetin tefsirine.)
Der Islam verbietet folgende Praktiken des Geschlechtaktes:
1. Geschlechtsverkehr während der Menstruation, sowie in der Zeit des Wochenbetts
2. Geschlechtsverkehr durch den After. Analverkehr ist eine große Sünde. In einer Überlieferung sagt der Prophet (s.a.s.):
„Allah (schaut) blickt nicht barmherzig auf einen der sich seiner Gattin vom Anus nähert.“ (Ibni Mace Beyhaki)
Hieraus ist zu verstehen, dass unsere Religion alle möglichen Liebesmethoden, außer den eben erwähnten Ausübungsweisen, gestattet, vorausgesetzt man steuert die weibliche Scheide an. Wir können sagen, dass alle erdenklichen Praktiken der Liebkosung, wie Küssen, Streicheln, das Liebkosen mit den Lippen oder mit der Zunge nicht verboten sind. Die Vorbereitung des Ehepartners auf den Geschlechtsverkehr auf oralem Weg oder mit den Händen ist ebenfalls nicht (eindeutig) verboten. Des Weiteren ist es nicht verboten den Ehepartner an den unterschiedlichen Körperstellen zu berühren.
Nur weil etwas nicht absolut und deutlich verboten ist, bedeutet dies nicht, dass auch alles außer den offensichtlichen Verboten erlaubt ist. Im Klartext heißt das, dass nicht allen Sexpraktiken zugesagt ist, geschweige denn ihnen empfohlen wird. Die während des Geschlechtsverkehrs zu beachtenden Punkte sind folgende:
1. Während des Geschlechtsaktes sollten die Ehepartner sich bedeckt halten (Kenzu´l-umma, 6/415). Sie sollten sich mit einer Decke o. ä. bedecken.
2. Die Eheleute sollten nicht auf ihre Geschlechtsorgane blicken (Ibn Mace, Nikah, 28).
3. Während des Geschlechtsaktes sollten sich beide leise verhalten, d. h. kaum, bzw. sehr wenig reden (Feyzu´l-kadir, 1/327).
Es wäre schön, wenn man diese Empfehlungen einhalten könnte. Die Bedingung mit dem Ehepartner ausschließlich vaginalen Geschlechtsverkehr zu praktizieren einhaltend, ist sämtlicher Austausch von Zärtlichkeiten zulässig.
„Und sie fragen dich wegen der monatlichen Reinigung. Sprich: „Das ist Schaden bringend, so haltet euch fern von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich gereinigt. Haben sie sich durch ein Bad gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden.“ (Sure Baqarah, Vers 223)
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
3
Darf man eine Freundin haben, ist eine Liebesbeziehung erlaubt?
Liebe Leserin, lieber Leser
Der Islam verbietet uneheliche Beziehungen dieser Art. Da es muslimischen Männern generell untersagt ist (fremden) Frauen nachzuschauen, geschweige denn einer Frau, mit der man weder verschwägert noch verwandt ist, die Hand zu reichen, bedarf es keiner weiteren Debatte. Noch anstößiger ist es in wilder Ehe zu leben. Oftmals wird dieses Gebot des Islam als althergebracht, unzeitgemäß und als eine Erniedrigung der Frau betrachtet, aber dem ist nicht so. Gegenteiliger Weise beschützt der Islam dadurch die Ehre der Frau, in dem er somit den Lustgesteuerten und wirklichen Frauen verachtenden und Frauen demütigenden Männern die Möglichkeit abwehrt ihre (sexuellen) Spiele weiter zu führen. Dieses Gebot sollte als eine Präventivmaßnahme betrachtet werden, die der Belästigung der Frau durch den Mann vorbeugt. Sofern keine berufliche oder sonstige Pflicht und Notwendigkeit besteht, ist es nicht gestattet sich gegenseitig die Hand zu reichen, geschweige denn sich mit einer fremden Frau zurück zu ziehen, sei es auch nur zum Kaffe trinken. Diese Gebote gelten für beide Geschlechter. Der Prophet Muhammad (a.s.m.) verkündet:
„Wer unter euch an Allah und an den jüngsten Tag glaubt, der sollte nicht mit einer nicht verschwägerten oder verschwisterten (also fremden) Frau alleine sein, der sollte auch wissen, das im Falle dessen der dritte (nicht sichtbare) anwesende der Teufel ist.“ (Buhari, Nikah 111)
Aufgrund dieser Tatsache ist es üblich, dass bei verlobten Paaren die sich zum Zwecke des Kennen lernen treffen, immer eine dritte Begleitperson mit bei ist, die als Zeuge dient, für den Fall der üblen Nachrede. Diese dritte Person hat die Funktion eines Zeugen, der in Fällen der üblen Nachrede die Gerüchte durch seine Zeugenaussage widerlegen kann. Somit sind sowohl das Paar, als auch die Angehörigen vor jeglichen Gerüchten verschont. (Es sind leider sehr viele Menschen das Opfer von übler Nachrede, welche im schlimmsten Fall bis hin zum Tod durch die so genannte Blutrache führen kann, welche nicht islamischer Herkunft ist.)
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
4
Darf eine sunnitische Frau einen alevitischen oder schiitischen Mann ehelichen?
eine muslimische Frau sollte nur einen muslimischen Mann heiraten, der die Gebote und Verbote des Islam aufrichtig anerkennt und bestenfalls diese auch in seinem Alltag eingeschlossen praktiziert. Wenn der zu heiratende männliche Partner die Glaubensgrundsätze, sowie die Gebote des Islam anerkennt und daran glaubt, dann steht einer Heirat nichts im Wege. Ist das nicht der Fall, dann ist eine Heirat islamisch nicht zulässig. Ganz gleich ob Sunnit oder Alevit, es wird empfohlen sich um einen frommen und aufrichtigen Ehemann zu bemühen, der den Islam in seiner Urtümlichkeit liebt und lebt.
Einem Muslim, egal ob Mann oder Frau, ist es nicht gestattet mit einem Polytheisten zu heiraten. Polyhteist ist jemand, der nicht an den Einen Gott glaubt, sondern an andere Kräfte wie die Sonne, das Feuer, an Götzenfiguren, Himmelsgestirne, Tiere und oder an mehrere Götter glaubt.
Und heiratet nicht polytheistische Frauen, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine polytheistische Frau, auch wenn sie euch gefallen sollte. Und laßt die Polytheisten nicht zur Heirat zu, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, ein gläubiger Sklave ist besser als ein Polytheist, auch wenn er euch gefallen sollte. Jene rufen zum Feuer. Gott aber ruft zum Paradies und zur Vergebung mit seiner Erlaubnis. Und Er macht den Menschen seine Zeichen deutlich, auf daß sie es bedenken. (2/221)
Ein muslimischer Mann hingegen darf eine Frau jüdischer oder christlicher Konfession ehelichen. Bezüglich dieser Thematik sind sich die muslimischen Gelehrten einig und beziehen sich auf den folgenden Vers:
Heute sind euch die köstlichen Dinge erlaubt. Die Speise derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. (Erlaubt sind) auch die unter Schutz gestellten gläubigen Frauen und die unter Schutz gestellten Frauen aus den Reihen derer, denen vor euch das Buch zugekommen ist, wenn ihr ihnen ihren Lohn zukommen laßt und mit ihnen in der Absicht lebt, (sie) unter Schutz zu stellen, nicht Unzucht zu treiben und (sie) nicht als heimliche Konkubinen zu nehmen. Und wer den Glauben leugnet, dessen Werk ist wertlos, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern. (5/5)
In Angesicht der Tatsache, dass in den meisten Fällen die angeheiratete Frau sich zur Seite ihres Mannes bekehrt, ist es muslimischen Frauen untersagt sich mit Nichtmuslimischen Männer zu ehelichen. Es geht hierbei nicht um die Untersagung der Liebe zwischen zweier Menschen zueinander, sondern es besteht viel mehr die Sorge um den Verlust des jenseitigen Lebens in ewiger Glückseligkeit. Die Befürchtung besteht darin, dass eine muslimische Frau und ihre künftigen Kinder durch die Heirat mit einem Nichtmuslim die Gebote des Islam ablegen und wahrscheinlicher Weise in Unglauben geraten. Andersrum ist es wahrscheinlich, dass eine jüdische oder christliche Frau durch die Heirat mit einem Muslim denkbarer Weise zum Islam konvertieren wird.
Was die Heirat einer Muslimin mit einem Nichtmuslim betrifft ist die Antwort unverwechselbar. Die Trauung einer Muslimin mit einem Ungläubigen ist strengstens verboten.
Des Weiteren besteht kein Erbrecht zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Religionen.
Ein Muslim kann/darf nicht der Erbe eines Nichtmuslim sein, sowie ein Nichtmuslim nicht der Erbe eines Muslim sein kann/darf. (Buhari, Hacc, 44; Megazi, 48, Feraiz, 26; Muslim, Feraiz, 1; Ebu Davut, Feraiz, 10)
Angehörige zweier unterschiedlicher Religionen können nicht einander beerben, als auch einander vererben. (Ebu Davut, 10; Tirmizi, Feraiz, 16; Ibn Mace, Feraiz, 6)
Wenn der besagte männliche Partner nicht an den Propheten Muhammad (s.a.s.) als letzter Gesandter und Prophet Gottes glaubt und die Verrichtung der fünf Gebetseinheiten ablehnt, sowie das Fasten im Ramadan unterlässt, kann und darf eine Muslimin solch einen männlichen Partner nicht ehelichen.
5
Warum darf ein Muslim nach islamischem Recht eine Frau anderen Glaubens heiraten, eine Muslima aber keinen Mann anderen Glaubens ?
Liebe Leserin, lieber Leser
Wer alle Gebote und Verbote, also Urteile, des Islam ausschließlich im Koran sucht, lässt mindestens zweidrittel des Glaubens außer Acht. Das Verbot der Eheschließung der Frau mit einem Nichtmuslim ist die Übereinkunft Tausender islamischer Gelehrter. Wenn wir also zu dem Entschluss kommen sollten, dass eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten dürfe, weil dies “nicht im Koran verboten” sei, müssen wir dem Argument folgend, Hunderte Beschlüsse des Islam mit der selben Begründung verändern. Was das für fatale Folgen für die Religion haben würde, müsste jedem klar sein.
Die Gelehrten sind aufgrund der Aussage folgender Verse des Korans zu dem Entschluss gekommen, dass “eine muslimische Frau keinen Nichtmuslim heiraten darf”:
1. “Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gut gefallen. Jene rufen zum Feuer, doch Allah ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis und macht den Menschen Seine Zeichen klar, damit sie Seiner gedenken mögen.”(Al Baquarah 2/221)
2. „Oh ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüft sie. Allah weiß am besten, wie ihr Glaube in Wirklichkeit ist. Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück […]“.(Mumtahinah 60/10)
Diese Verse urteilen, dass “gläubige Frauen keine Ungläubigen Heiraten” dürfen. Gelehrte kommen diesen beiden Versen entsprechend zu folgenden Urteilen:
a. Obwohl hier deutlich von Ungläubigen die Rede ist, muss aus dem Zitat “Jene (die Ungläubigen) rufen zum Feuer[…]” geschlussfolgert werden, dass “gläubige Frauen neben Ungläubigen auch Nichtmuslime nicht heiraten dürfen” Der Grund dafür ist, dass der Mann in der Familie in der Regel die Richtung vorgibt und sowohl die Rolle des Oberhaupts als auch des “Leiters” inne hat. Somit ist stark davon auszugehen, dass er der Grund für eine Konvertierung seiner Frau werden kann (Fetevâ-i Hindiye 11/330 türkische Quelle).
b. Die Aussage der Übersetzung des Verses „[…]Allah wird niemals den Ungläubigen die Oberhand über die Gläubigen geben.“ verbietet es ebenso den Ungläubigen, Herr über Muslime zu werden. Da aber der Mann, wie bereits erwähnt, die Oberhand über die Frau hat, ist dies ein erneuter Beweis dafür, dass die Ehe zwischen einer Muslima und einem Ungläubigen nicht erlaubt ist. (V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l_İslamî, 7/152 türkische Quelle).
c. Zudem ist es für das Wohlbehagen und den Frieden innerhalb der Familie notwendig, dass die Eheleute sowohl in ihren Meinungen als auch in ihren Ansichten harmonieren. In diesem sinne wird im Islam, für die Herstellung des Friedens und der Harmonie, die Gleichheit/Balance der Ehepartner bevorzugt. Das wichtigste im Sinne der Gleichheit sind Meinungen und der Glaube. Wenn man das ganze aus dieser Perspektive betrachtet, wird man auch verstehen, warum der Mann im Islam eine Ehli Kitap (Angehörige der Buchreligionen, wie das Christentum und Judentum) heiraten kann, aber die Frau nicht. Denn der Muslim akzeptiert die Fundamente des Glaubes seiner “ehli Kitap” Frau, wie der Glaube an den einen Gott, an die Propheten, die Engel und das Schicksal. Aus diesem Grund wird er nicht einen Weg eingehen, der den Glaubensfundamenten seiner Frau zu wider ist, und den Familienfrieden gefährden. Andererseits ist stark davon auszugehen, dass ein Mann der ehli Kitap ist und nicht an die Glaubensfundamente seiner Frau glaubt, sei es der Glaube an den Propheten Muhammed (Friede und Segen auf ihm) oder der Glaube daran, dass der Koran Worte Gottes sind, den Familienfriden gefährdend handeln wird.( Zuhaylî, 7/153 türkische Quelle).
Auf der anderen Seite leugnet der Muslim nicht nur nicht das heilige Buch seiner Frau oder ihren Propheten. Ganz im Gegenteil glaubt er sogar an sie und respektiert diese. Demzufolge wird eine Nichtmuslima nicht von ihrem Mann bezüglich ihrer Religion diskriminiert oder respektlos behandelt.
d. Die Übereinkunft über ein Thema ist eines der Mechanismen zur Beurteilung eines Problems nach der Sharia. Damit ist die Übereinkunft der Gelehrten über ein Thema gemeint. Tatsächlich ist sich die Ummah darüber einig, dass Muslima keine Nichtmuslime heiraten dürfen.( Zuhaylî, 7/152 türkische Quelle).
Hz. Ömer (r.a.) sagte zu diesem Thema Folgendes: “Ein Muslim kann eine Christin (ehli Kitap) heiraten, jedoch kann eine Muslima keinen Christen (ehli Kitap) heiraten (Taberî, Bakara, 2/221. Interpretation des Ayahs).
Nach der Überlieferung von Hz. Cabir sagte der Prophet (Friede und Segen auf Ihm): “Wir können die Frauen der ehli Kitap heiraten, jedoch können sie keine muslimischen Frauen heiraten. (Taberî, a.o.O.)
Keine Frau, die Gott und den Propheten kennt und liebt, sollte sich in eine Lage bringen, einen Mann zu heiraten, der ihr heiliges Buch und ihren Propheten leugnet und sie somit demütigt. Diese Ehe wäre zudem nicht gültig.
Wenn ein Nichtmuslim aber zum Islam konvertiert, so darf er eine Muslima heiraten.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
6
Wie steht der Islam zum Thema Flirten? Ist es erlaubt sich zu verlieben?
neben der Tatsache dass der Begriff „Flirt“ keinen Platz im Vokabular des Muslims hat findet die Bedeutung, die mit diesem Begriff verbunden wird im Leben des Muslims keine Anwendung. Der Islam zeichnet klare Grenzen für Mann und Frau ab und die berühmten Ermahnungen des Propheten (s.a.s.) nehmen beide Seiten mit klar festgesetzten Grenzen in Gewahrsam und schützen sie damit.
Was sind die klaren und plausiblen Ermahnungen des Propheten Muhammed (s.a.s.)?
Wenn ein fremder Mann und eine fremde Frau zu zweit und unter sich bleiben dann gesellt der Teufel sich als ein dritter zu ihnen!
Wenn beide Geschlechter in einem einsamen und verlassenen Ort untereinander sind wird der Aufruf bzw. Ausbruch ihrer Emotionen und die, in ihrem Wesen verankerten Emotionen durch diese Szenerie befeuert. Was nach einem solchen Ausbruch der geschlechterspezifischen Emotionen passiert und im welchem Stadium man sich dann bereits befindet ist kaum zu erahnen, hinsichtlich der Grenzen in denen man sich bewegt oder welche man überschreitet. Dass viele der Reuetaten, ja sogar Morde im gesellschaftlichem Leben, auf das Verletzen jener Ermahnung und die damit einhergehende Überschreitung von Grenzen zurück zu führen ist, ist offensichtlich und im Alltag beobachtbar.
Gibt es keine Ausnahme? Ist jeder Mann und jede Frau diesbezüglich gleich?
Natürlich kann man so etwas nicht behaupten. Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die bestätigen die Regel und man kann keine Regeln aufgrund von Ausnahmen aufbauen oder verändern. Das was ich weiß ist, dass eine Frau sich vor zwanglosem Verhalten, welches sie beflecken würde, hüten sollte und dass sie nicht zu etwas mutieren sollte, dass man zum Vergnügen leicht haben, aber auch leicht wieder loswerden kann.
Bekanntermaßen hält sich die Wertschätzung von Gegenständen die leicht zu erringen sind in Grenzen, es gibt dann auch wenig plausible Gründe sie überhaupt zu behalten. Vor allem da man sie sehr einfach loswerden könnte. Wertvolle Sachen kann man jedoch nur schwer für sich behaupten somit ist die Wertschätzung groß und man bemüht sich, sie zu wahren. Das für eine Frau höchste und wichtigste, nämlich ihr Ansehen, sollte an erster Stelle der Dinge die man zu wahren hat kommen. Dass eine Frau in einem Zustand fällt, wo es nicht klar wird, mit wem sie ihre Zeit verbringt und mit wem sie wiederum ihre Nacht verbringt, wird ihr Ansehen für immer, irreperabel beschädigen. Dass eine solch wertvolle Existenz für immer so herabwürdigt wird, kann man mit dem Begriff „Flirt“ titulieren, oder mit etwas anderem. Weder ist es legitim verteidigbar noch kann man die Konsequenzen versimpelt darstellen, als eine „natürliche Reaktion“. Das gleiche gilt im vollem Maße auch für Männer!
Anhand einer wieder heiligen Quelle können wir berichten, dass sich Menschen die auf eine unpersönliche Beziehung aus sind, welches von Anfang an, nicht die Ehe beabsichtigt, im Jenseits eine unvergleichbare Reue empfinden werden:
Hätte ich doch das Feuer festgehalten, statt Sachen zu tun die, solche Folgen haben, werden sie sagen und beklagen. Dies wird jedoch nicht von Nutzen sein. Die Kugel ist aus dem Lauf, sie hat ihr Ziel getoffen und einen irreperablen Schaden kreiert.
Um es nochmal anhand der Frau als Beispiel zu zeigen:
Frauen sind, in religiösen Familien bemüht und passen sehr darauf auf, dass sie keine belastenden Fehler in der Vergangenheit haben, die sie dort wo sie sich momentan befinden, einholen können. Wenn dies erreicht ist, ist eine Grundvorraussetzung für ein glückliches und friedliches Heim geschaffen. Aufgrund dieser Achtsamkeit, wird sie sich ein lebenlang an einem gesundem, fehlerlosen und reinen Ansehen erfreuen können.
Frauen die von Männern nicht wertgeschätzt werden, als aufbauender Teil einer glücklichen Ehe und eines Heimes, sondern herabgestuft werden als Objekt der Begierde, oder Frauen die sich dagegen nicht wehren und sich bewusst herabstufen lassen, werden die Thematik sicherlich nicht wie wir betrachten. Sie werden viel mehr das Leben, dass sie führen, was auch zu ihrem Verhalten passt, verteidigen. Solchen Menschen haben wir weder was zu sagen, noch kann man ihnen eine Antwort geben.
(Ahmed Şahin, Aile İlmihali, 142.)
7
Ehe nur nach islamischem Recht
Liebe Leserin, lieber Leser
Rein islamisch ist es erlaubt die Ehe in Anwesenheit von Zeugen zu schließen, ohne dies staatlich zu dokumentieren. Dennoch sind wir der Meinung, dass es besser ist, dies auch Standesamtlich durchzuführen, besonders deswegen, damit die Frau im Scheidungsfall Anspruch auf ihre Rechte hat.
Dies ist sehr nützlich, damit niemand auf die Idee kommt rein ,,religiöse'' Ehen zu schließen, um danach der damit verbundenen Verantwortlichkeit zu entkommen.
Genauso war es beispielsweise auch im damaligen Osmanischen Reich, dass nur staatlich eingetragene Ehen gültig waren.
Islamisch ist der rein zivil geschlossene Vertrag (religiös) zwar gültig, aber man muss bedenken, dass die Frau erst wieder jemand anderen heiraten kann, wenn ihr noch-Ehemann sie scheidet.
Es gibt Frauen, die jemand anderen heiraten möchten, der noch-Ehemann sie aber nicht scheidet. Da dieser Ehevertrag aber rein religiös war, kann man nirgends sein Recht anfordern, da der Staat dies ablehnt.
Da es also keine religiöse Instanz mehr gibt, bei der man solche Klagen einreichen kann, ist eine rein religiöse Heirat unserer Meinung nach überhaupt nicht zu empfehlen.
Nichtsdestotrotz ist diese gültig und der Vollzug solch einer Ehe erlaubt. Dies gilt auch zwischen Muslimen und anderen Religionsangehörigen.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
8
Stimmt es, dass vor der Eheschließung nach islamischem Recht eine standesamtliche Ehe geschlossen werden muss?
Liebe Leserin, lieber Leser
Rein islamisch ist es erlaubt die Ehe in Anwesenheit von Zeugen zu schließen, ohne dies staatlich zu dokumentieren. Dennoch sind wir der Meinung, dass es besser ist, dies auch Standesamtlich durchzuführen, besonders deswegen, damit die Frau im Scheidungsfall Anspruch auf ihre Rechte hat.
Dies ist sehr nützlich, damit niemand auf die Idee kommt rein ,,religiöse'' Ehen zu schließen, um danach der damit verbundenen Verantwortlichkeit zu entkommen.
Genauso war es beispielsweise auch im damaligen Osmanischen Reich, dass nur staatlich eingetragene Ehen gültig waren.
Islamisch ist der rein zivil geschlossene Vertrag (religiös) zwar gültig, aber man muss bedenken, dass die Frau erst wieder jemand anderen heiraten kann, wenn ihr noch-Ehemann sie scheidet.
Es gibt Frauen, die jemand anderen heiraten möchten, der noch-Ehemann sie aber nicht scheidet. Da dieser Ehevertrag aber rein religiös war, kann man nirgends sein Recht anfordern, da der Staat dies ablehnt.
Da es also keine religiöse Instanz mehr gibt, bei der man solche Klagen einreichen kann, ist eine rein religiöse Heirat unserer Meinung nach überhaupt nicht zu empfehlen.
Nichtsdestotrotz ist diese gültig und der Vollzug solch einer Ehe erlaubt.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
9
Ist die Gleichstellung von Mann und Frau überhaupt noch ein relevantes Thema?
auf diese Frage direkt mit „ja“ oder „nein“ zu antworten ist schwierig, weil diese Frage zu ungenau ist. Die Frage muss präziser formuliert werden. „Wo? Bei welcher Angelegenheit? Auf welchem Aspekt?“ sind einige Kriterien. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht bzw. vor dem Gesetz lautet die Antwort „ja“.
Wenn sich die Frage auf diesen Aspekt bezieht, muss darauf nicht weiter eingegangen werden, weil die Frage die Antwort in sich beinhaltet. Da es sich jedoch um zwei verschiedene Geschlechter handelt, kann dann von einer absoluten Gleichstellung von Mann und Frau eigentlich geredet werden?
So wie es Bereiche gibt in denen Männer und Frauen gleichrangig sind, kann der Mann in einigen Disziplinen einerseits viel überlegener oder auch viel minderwertiger sein. Deshalb ist dieser Sachverhalt nicht mit einer einzigen Betrachtungsweise zu lösen.
Falls man fragen sollte „Sind Männer oder Frauen die besseren Menschen?“, „gibt es Kriterien für die Vorzugsstellung eines Menschen? “, möchten wir folgendes hervorheben: die Vormachtstellung ist was anderes, die Überlegenheit und die Tugend sind was anderes. In diesem Zusammenhang ist es schwierig zu bestimmen wer überlegener ist, weil sowohl die Frau als auch der Mann, jeder Mensch für Allah ein sich hingebender Diener ist.
Wen Allah für überlegener bewertet, noch mehr schätzt und wer sein Wohlgefallen eher erlangt wird in der göttlichen Offenbarung des Qur`an deutlich. Demnach wird die Überlegenheit nicht nach dem Geschlecht, sondern nach dessen Rechtschaffenheit, Enthaltung vom Verbotenen und der Gottesfurcht bewertet. Taqwā ist der an der Stelle verwendete Begriff
Was bedeutet Taqwā? Kurz gesagt, bedeutet es Ehrfurcht vor Allah, Enthaltung von der Sünde, das Vermeiden von Handlungen, Verhalten, Gegebenheiten und Wörtern, die nicht seinem Wohlgefallen entsprechen. Sein Wohlgefallen zu erlangen ist das höchste Ziel, diese zu verlieren die größte Furcht. Demgemäß wird nach diesen Handlungsmustern die Überlegenheit und die damit verbundene Tugend eines Menschen bestimmt. Dabei wird dem Geschlecht keine Achtung beigemessen. Taqwā ist also mehr als eine konkrete Tat. Vielmehr ist es eine geistige Haltung die der Diener gegenüber seinem Schöpfer einnimmt.
Taqwā erinnert uns sofort an gute Handlungsweisen. Gute Handlungsweisen sind Verrichtungen von nützlichen, guten Aufgaben bzw. Tätigkeiten. Hier wird dem Geschlecht keine Gewichtung zugeordnet. Zum Beispiel wird für das Lesen jedes Buchstaben im Qur`an 10 gute, segensreiche Handlungen (sevap) gutgeschrieben. Dies gilt für alle Menschen. Demnach wird weder der Frau weniger noch dem Mann noch mehr anrechnetet.
Die Frage kann auch von der psychologischen Sicht thematisiert werden und folgendermaßen gefragt werden: Sind Mann und Frau psychologisch gesehen anders veranlagt?
Die Welt lässt sich nicht ohne Weiteres in "Männerthemen" und "Frauenthemen" trennen. Auch kann man nicht im absoluten Sinne sagen "Männer können/können nicht" oder "Frauen können/können nicht".
Realistischerweise kann man jedoch oft im Alltag feststellen wie verschiedenen die Wahrnehmung von Mann und Frau sein kann. Im Islam herrscht dabei das Verständnis, dass Man und Frau einander komplettieren und zwei Hälften eines Ganzen darstellen. Der Islam erwartet von einem Individuum also nicht sich dem anderen Geschlecht anzueignen oder die eigens eingebildeten Makel/Charakteristika krampfhaft zu verändern.
Bei detaillierterer Betrachtung der Umwelt wird deutlich, dass zwischen den Körpern und den seelischen, innerlichen Beschaffenheiten aller Lebewesen eine Harmonie besteht. Die Seele von einem Reh in den Körper eines Löwen zu stecken und zu zwingen sich reißend und brüllend wie einer zu benehmen, wäre eine Vergewaltigung solch einer liebenswerten inneren, seelischen Wesensart.
Jedes Brüllen und aggressive Verhalten würde einen Teil dieser Grazie und inneren Schönheit, welche ein Wesensbestand dieser Seele ist, zerstören. Eine Beeinflussung, Hinsteuerung zu männlichen Verhaltensmustern unter dem Deckmantel der Gleichstellung von Mann und Frau, wäre genauso eine Benachteiligung für die Frau.
10
Außereheliche Beziehungen zwischen verschiedenen Religionszugehörigkeiten erlaubt?
der Islam verbietet jegliche Art von außerehelichen Beziehungen und dies gilt für alle Religionsangehörigen.
Näheres hierzu:http://www.fragenandenislam.com/soru/darf-man-eine-freundin-haben-ist-eine-liebesbeziehung-erlaubt
11
Warum ist die Heirat mit einer Christin bzw. einer Jüdin erlaubt, aber die Heirat mit Angehörigen anderer Religionen verboten? Welche Weisheit steckt dahinter?
Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein. (5/5)
Laut diesem Vers darf ein Muslim also auch – außerhalb seiner eigenen Religion – mit einer Christin oder Jüdin heiraten, aber nicht mit Angehörigen anderer Religionen.
Wir können vielleicht nicht jede Weisheit nennen, aber können doch versuchen einige zu erläutern:
Das Fundament der Ehe ist ein wichtiger Bestandteil für ein glückliches Zusammenleben.
Man könnte die Familie mit einem persönlichem Paradies vergleichen, dessen Glück zum großen Teil mit den Gemeinsamkeiten der Ehepartner zusammen hängt.
Wenn wir die gestellte Frage aus diesem Blickwinkel betrachten, fällt uns auf, dass die Muslime vielmehr mit Christen und Juden gemeinsam haben, als mit z.B. Polytheisten oder Atheisten.
Beispielsweise sind wir in fundamentalen Glaubensfragen (Die Einheit Gottes, die Propheten, der Glaube an die Engel oder an den Jüngsten Tag...) doch sehr ähnlicher Meinung, wohingegen die Religionsgrundlage z.B. eines Buddhisten doch erhebliche Unterschiede aufweist.
Wichtig ist auch die Einladung zum Islam, d. h. die islamische Denkweise in einigen wichtigen Fragen wie die Existenz und Allgegenwart Gottes. Auch hier gibt es mehr Gemeinsamkeiten als mit polytheistischen Ansichtsweisen.
Auch wenn es manchmal so aussieht als wenn der Vater sehr einflussreich ist, so ist doch für ein Kind die Mutter eines der wichtigsten Vorbilder und Lehrer. Wichtig ist natürlich auch die religiöse Erziehung des Kindes. Zwischen den Lehren der Offenbarungsreligionen (Christentum, Judentum) und der von Götzenanbetern oder Atheisten, bestehen immense Unterschiede.
Trotz der Erlaubnis solcher Ehen, haben Prophetengefährten dies als verpönt betrachtet und andere Gefährten aufgefordert sich nicht für eine solche Ehe zu entscheiden oder sich von ihr abzuwenden.
Es gibt auch Gelehrten der hanafitischen und shafiitischen Rechtsschule die dies als verpönt sahen.(Siehe dazu. V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslamî, 7/154)
12
Ich würde gerne wissen wie man ein 3aked tahrim macht damit man nichts falsches oder etwas haram macht
Liebe Leserin, lieber Leser
es gibt keine Möglichkeit sich einer Frau auf erlaubter Weise zu nähern, außer die der Heirat.
siehe auch diese Antwort http://fragenandenislam.com/soru/darf-man-eine-freundin-haben-ist-eine-liebesbeziehung-erlaubt
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
13
Kann man heiraten, wenn die Eltern dagegen protestieren, aber für den Protest keine legitimen Gründe haben?
Liebe Leserin, lieber Leser
Wenn Mann und Frau religiös sittlich und anständig sind und die Eltern für ihren Protest kein gültigen Grund haben, so können sie diese Ehe auch nicht verhindern. Von jeweils verschiedenen ethnischen/kulturellen Hintergründen zu stammen, ist kein Hindernis für die Ehe. Die Schließung solch einer Ehe ist unbedenklich.
Man sollte aber so gut es geht, versuchen die Familien wohl zu stimmen. Auch gilt es zu beachten und gut abzuwiegen, wie intensiv und schwierig sich eine interkulturelle Ehe gestalten kann und welchen Problemen man dabei begegnen kann.
Es ist seitens der Familie falsch, solch eine Ehe, ohnen gültigen Grund verhindern zu wollen. Nach hanafitischer Rechtsschule, können zwei Menschen die zueinander passen, auch ohne das Einverständnis der Eltern heiraten. Neben dieser Bestimmung gilt es zu beachten, dass das Beschwichtigen der Eltern, viele Probleme, die man im Eheleben mit den Eltern haben würde, vorbeugen würde.
Ohne das Einverständnis der Eltern zu heiraten, sollte somit allenfalls als letzte Notlösung angesehen werden.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
14
Sollte eine Ehe erneuert werden?
Liebe Leserin, lieber Leser
Im Gegensatz zu anderen Religionen ist die Ehe im Islam kein heiliges Sakrament, sondern ein Vertrag zwischen der Braut und dem Bräutigam in Anwesenheit von Zeugen. Daher sieht der Islam unter normalen Umständen keine Erneuerung der Ehe vor. Nur in Fällen wo die Ehe zwangsweise geschieden werden musste (z.B. im Falle das ein Partner aus dem Islam austrat) sollte die Ehe neu geschlossen werden. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine Erneuerung der Ehe, sondern um eine neue Eheschließung da das Paar in der Zwischenzeit geschieden war.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
15
Kann eine Frau ohne das Einverständnis der Eltern heiraten?
nach hanaftischer Rechtsschule kann eine Frau auch alleine, also ohne ihre Eltern heiraten, sobald sie die geistige Reife erweist, geschlechtsreif ist und eigenständig entscheiden kann bzw. sich ihrer Geschlechtsreife bewusst ist. In den anderen Rechtsschulen kann man nicht heiraten, wenn das Einverständnis der Eltern fehlt. Diese Bestimmungen gelten gleichermaßen bei einer religiösen Eheschließung (vgl. Cezerî, el-fıkhu ala'l-mezahibi'l-arbaa, 46-48).
Man muss aber auch betonen dass sich eine harmonische Ehe ohne das Einverständnis der Familien als sehr schwierig erweisen wird. Es gibt zwar durchaus einige Fälle wo die Eltern zu Unrecht Protest gegen die Ehe einlegen und ihre Motive sind religiös nicht haltbar. Häufig denkt die Familie aber auch im Sinne des Kindes und kann die Situation oft auch besser oder kühner beurteilen. Daher ist es sehr wichtig für die Stabilität jener Ehe auch in Frieden mit den Familien zu heiraten.
16
Inwiefern darf man eine Frau, die man heiraten will betrachten?
Liebe Leserin, lieber Leser
Nach hanafitischer, malikitischer und shafitischer Rechtsschule ist das Betrachten der Frau die man heiraten will, auf das Gesicht und die Hände der Frau beschränkt. Nach hanbalitischer Rechtsschule darf man die Haare, das Genick und die Füße der Frau in ihren häuslichem Gewand betrachten. (Vgl. DİA, Nişan Md.; Avnul Ma'bud, 3/2082)
Es gibt darüber hinaus weitere Strömüngen die besagen, dass man z.B. jegliche Körperstellen der Frau, die man heiraten will betrachten darf, diese Ansichten entsprechen aber nicht dem mehrheitlichem Verständnis und sind daher nicht konform. (Vgl. Avnul Ma'bud, 3/2083)
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
17
Ist die Gleichstellung von Mann und Frau überhaupt noch ein relevantes Thema? Antwort:
auf diese Frage direkt mit „ja“ oder „nein“ zu antworten ist schwierig, weil diese Frage zu ungenau ist. Die Frage muss präziser formuliert werden. „Wo? Bei welcher Angelegenheit? Auf welchem Aspekt?“ sind einige Kriterien. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht bzw. vor dem Gesetz lautet die Antwort „ja“.
Wenn sich die Frage auf diesen Aspekt bezieht, muss darauf nicht weiter eingegangen werden, weil die Frage die Antwort in sich beinhaltet. Da es sich jedoch um zwei verschiedene Geschlechter handelt, kann dann von einer absoluten Gleichstellung von Mann und Frau eigentlich geredet werden?
So wie es Bereiche gibt in denen Männer und Frauen gleichrangig sind, kann der Mann in einigen Disziplinen einerseits viel überlegener oder auch viel minderwertiger sein. Deshalb ist dieser Sachverhalt nicht mit meiner einzigen Betrachtungsweise zu lösen.
Falls man fragen sollte „Sind Männer oder Frauen die besseren Menschen?“, „gibt es Kriterien für die Vorzugsstellung eines Menschen? “, möchte ich folgendes hervorheben: die Vormachtstellung ist was anderes, die Überlegenheit und die Tugend („fazilet“) sind was anderes. In diesem Zusammenhang ist es schwierig zu bestimmen wer überlegener ist, weil sowohl die Frau als auch der Mann, jeder Mensch für Allah ein sich hingebender Diener ist.
Wen Allah für überlegener bewertet, noch mehr schätzt und wer sein Wohlgefallen eher erlangt wird in der göttlichen Offenbarung des Qur`an deutlich. Demnach wird die Überlegenheit nicht nach dem Geschlecht, sondern nach dessen Takva (=Rechtschaffenheit, Enthaltung vom Verbotenen und der Sünde, Gottesfurcht) bewertet.
Was bedeutet Takva? Kurz gesagt, bedeutet es Ehrfurcht vor ALLAH, Enthaltung von der Sünde, das Vermeiden von Handlungen, Verhalten, Gegebenheiten und Wörtern, die nicht seinem Wohlgefallen entsprechen. Sein Wohlgefallen zu erlangen ist das höchste Ziel, diese zu verlieren die größte Furcht. Demgemäß wird nach diesen Handlungsmustern die Überlegenheit und die damit verbundene Tugend (fazilet) eines Menschen bestimmt. Dabei wird dem Geschlecht keine Achtung beigemessen.
Takva (Ehrfurcht vor ALLAH, Wachsamkeit gegenüber der Sünde) erinnert uns sofort an gute Handlungsweisen (amel). Gute Handlungsweisen (amel) sind Verrichtungen von nützlichen, guten Aufgaben bzw. Tätigkeiten. Hier wird dem Geschlecht keine Gewichtung zugeordnet. Zum Beispiel wird für das Lesen jedes Buchstaben im Qur`an 10 gute, segensreiche Handlungen (sevap) gutgeschrieben. Dies gilt für alle Menschen. Demnach wird weder der Frau weniger noch dem Mann noch mehr anrechnetet.
Die Frage kann auch von der psychologischen Sicht thematisiert werden und folgendermaßen gefragt werden: Sind Mann und Frau psychologisch gesehen anders veranlagt?
Auf diese Frage würden wir selbstverständlich ohne Bedenken mit „ja“ antworten. Der psychologische Unterschied zwischen Mann und Frau wird schon in den Entwicklungsjahren der Kindheit deutlich. Spielzeuge der Jungen und Mädchen sind unterschiedlich. Ein Mädchen bevorzugt das Spielen mit Puppen. In einem Alter, wo sie noch nicht einmal wissen, was eine Ehe ist, nehmen sie ihre Babypuppen sehr zu herzen, liebkosen diese, wechseln ihre Kleidungen, schaukeln und legen sie zum Schlafen in die Wiege. Sie verbringen einen großen Teil des Tages mit ihren Puppen. Im Vergleich dazu begehren die Jungs Spielzeuge wie Taxi, Flugzeug, Revolver.
Wenn diese Kinder Erwachsen sind, haben sie unterschiedliche Gesprächsinhalte. Bei Treffen der Männer werden überwiegend Themen wie Politik und Arbeit diskutiert, während Frauen dazu neigen mehr über Hausartikel und Kleidung, Accessoires zu reden.
Die Leistungsfähigkeit und die Begabung dieser zwei Geschlechter haben ersichtliche Unterschiede. Kombinieren, Analyse sind Stärken der Männer und Nachbildung, sich etw. einprägen bzw. auswendig lernen sind Vorzüge, Talente der Frauen. Ein Beispiel; Beim Bau und bei der Zusammensetzung einer architektonischen Leistung ist der Mann überlegener. Frauen hingegen sind bei der Dekoration und ästhetischen Verzierung sensibler, bedachtsamer, aufmerksamer, exakter als der Mann.
Da der Mann offener gegenüber seiner äußeren Umwelt auftritt, ist seine Güte, Barmherzigkeit (im Org. „sefkat“ = türk.: selbstlose Liebe, Mitgefühl, Anteilnahme) im Vergleich zur Frau geringer, dafür sein Drang zur Initiative stärker ausgeprägt. Verhältnismäßig zum Mann ist die Frau introvertierter. Durch diese besondere Gabe das Erlebte innerlich intensiver zu verarbeiten, hat sie einen großen Vorteil, Vorzug bei der Fürsorge, Erziehung, beim Einfühlungsvermögen und Verständnis der Kinder.
Die Schwächen dieser zwei Geschlechter sind ebenfalls anders geartet: Während der Mann eine krankhafte Neigung zur Tyrannei und Gewaltherrschaft hat, ist die Frau der Prahlerei, Prunksucht verfallen und den Äußerungen, Meinungen der Mitmenschen um ihrer Eitelkeit willen sehr bedacht.
Eine besondere Eigenschaft der Frau ist ihre Sensibilität gegenüber der Umwelt. Dementsprechend
ist sie empfindsamer gegenüber Beeinflussungen, Suggestionen, Täuschungen durch ihr Milieu.
Das Taktgefühl und Mitgefühl der Frau ist intensiver, besser ausgeprägt. Ihr Interesse und Bedürfnis an Abwechslung ist durchdringender, stärker und ihre Einstellung, Verhältnis zu Neugestaltungen, attraktiven Innovationen, aufreibenden Gemütsbewegungen offener. Im Allgemeinen ist die körperliche Stärke, Kraft der Frau im Vergleich zum Mann geringer. Aus diesem Grunde empfindet sie ein tiefliegenderes Bedürfnis nach Schutz. Aber bei einigen Frauen wandelt sich dieses Bedürfnis zu einem Minderwertigkeitsgefühl, welches dann schließlich als Männlichkeitskomplex sichtbar wird.
Im Vergleich zum Mann ist die Frau ihrem Lebensgefährten verbundener, anpassungsfähiger, treuer und aufopferungsbereiter.
Von dieser psychologischen Veranlagung sollte die Frau bewertet werden, damit eine ihrem Ideal entsprechende Persönlichkeitsentwicklung gefördert und eine aus Minderwertigkeitsgefühlen verursachte Vermännlichung verhindert wird.
Bei detaillierterer Betrachtung der Umwelt wird deutlich, dass zwischen den Körpern und den seelischen, innerlichen Beschaffenheiten aller Lebewesen eine Harmonie besteht. Die Seele von einem Reh in den Körper eines Löwen zu stecken und zu zwingen sich reißend und brüllend wie einer zu benehmen, wäre eine Vergewaltigung solch einer liebenswerten inneren, seelischen Wesensart.
Jedes Brüllen und aggressive Verhalten würde einen Teil dieser Grazie und inneren Schönheit, welche ein Wesensbestand dieser Seele ist, zerstören. Eine Beeinflussung, Hinsteuerung zu männlichen Verhaltensmustern unter dem Deckmantel der Gleichstellung von Mann und Frau, wäre genauso eine Benachteiligung für die Frau.
Leider konnte der Frau nicht ihre angemesse, gebührende Stellung zugewiesen werden. Entweder wurde ihre Freiheit als wäre sie unser Eigentum zu sehr eingeschränkt, musste sie ungerechte und niederträchtige Behandlungen über sich ergehen lassen, oder man hat sie zur Aneignung von männlichen Verhaltensmustern, Denkschemas angeregt und somit ihre eigene Wesensart verdorben beziehungsweise zerstört.
Zuletzt muss auch klargestellt werden, dass wir hier stets über Tendenzen und Mittelwerten sprechen. Daher muss man immer auch den Rückbezug zur Wirklichkeit machen wo schließlich der Einzelfall entscheidet.
18
Ist es aus islamischer Sicht zulässig, mit dem zukünftigen Ehemann telefonisch oder per SMS in Kontakt zu treten/zu kommunizieren?
Liebe Leserin, lieber Leser
Ein Muslim kann sich gerne mit seinen Glaubensgeschwistern unterhalten und austauschen. Dabei ist es ihm selbst überlassen, ob er mit seinem Gesprächspartner persönlich kommuniziert oder mit diesem anhand zwischengeschalteter Medien in Kontakt tritt. Voraussetzend ist jedoch, dass der jeweilige Gesprächspartner Angehöriger des gleichen Geschlechts ist, da bei einer Unterhaltung zwischen Mann und Frau in gewisser Hinsicht mehr Vorsicht geboten wird.
Ein Gespräch zwischen Mann und Frau, welches beispielsweise auf Lügen und üblen Nachreden basiert oder gar Liebe und sexuelle Wünsche hervorruft, durchbricht definitiv die Hemmschwelle des Islams. Solch eine Handlung der Unvernunft ist weder für eine verheiratete noch für eine unverheiratete Person zu verantworten. Darüber hinaus stellt diese Übertretung des göttlichen Gebots bei einer verheirateten Person eine größere Sünde dar.
Umfasst aber das Gesprächsthema religiöse Überzeugungen und erinnert die Gesprächspartner an den Schöpfer, den Tod, an das Jenseits sowie an religiöse Ansichten und Gefühle, so ist dies sicherlich nicht falsch sondern vielmehr eine gute Tat.
Das sollte ein Maßstab sein. Wenn man sein Leben nach solchen Maßstäben gestaltet, so wäre man wohl man weitestgehend versichert, dass man sowohl von Sünden also auch von Gefahren geschützt wird. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, bei alledem was man tun, auf das Gewissen zu hören. Kann man etwas mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, so unterlässt man dies.
Einem zukünftigen Ehepaar ist es unter der Vorausseztung, dass sich jeweils ein Verwandter in Reichweite befindet, gestattet, sich zu zweit zu unterhalten. Dies entspricht ebenso der Sunna des Propheten (s.a.s.). Nimmt die Beziehung jedoch einen Flirt-Charakter an (unverbindliche Liebesbeziehung), so nützt auch die Sicherheitsmaßnahme, also Verwandte in Reichweite zu haben, nichts, da ein solcher Umgang nicht mit dem Islam vereinbar ist.
Genauso wie unser Glaube die Unzucht verbietet und es als sündhaft erklärt, versperrt es auch alle Wege die zu Unzucht führen und deklariert diese als verboten. Gleichermaßen ist es nicht erlaubt, mit einer Internetbekanntschaft über alltägliche Dinge zu sprechen. Angenommen aber die Absicht liegt darin, dieser Bekanntschaft den Islam näher zu bringen, so wird dies sicherlich anders bewertet.
Abgesehen von dieser Ausnahme, sind Alltagsgespräche mit Internetbekanntschaften deshalb nicht erlaubt, da aus solchen anfänglich harmlos erscheinenden Gesprächen falsche Schlüsse gezogen werden können. Darüber hinaus ist eine solide Grundlage nötig um auf dieser Basis eine intakte Familie zu gründen. Aus diesem Grunde empfiehlt der Islam eine arrangierte Ehe und akzeptiert eine Bekanntschaft zwischen den potenziellen Eheleuten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zwei Menschen, die sich weder gegenseitig kennen noch familiär in Bekanntschaft sind, keine Ehe auf Basis eines Internet-Flirts und ohne Vorüberlegung überstürzen sollten. Denn eine Bekanntschaft dieser Art kann in Frustration und Enttäuschung enden. Nach unserer Überzeugung sollte man nicht durch solch ein heikles Verfahren solch eine lebensverändernde Entscheidung treffen.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
19
Ist es erlaubt eine Hochzeit zu besuchen sofern sie nicht dem Islam/ der Sunna entspricht?
die Ehe ist eine Sunna, welche der Prophet (s.a.s.) sowohl in seinen Aussagen den Menschen empfahl als auch selbst in der Praxis vollzog. Daher sind in den Überlieferungen alle Phasen der Ehe indiziert; von der Verlobung und der Eheschließung bis hin zur Mitgift und Hochzeitsfeier werden wir detailliert darüber informiert, wie eine Hochzeit gestaltet werden soll und worauf geachtet werden soll. Auch die Hochzeitsfeier ist eine wichtige Etappe der Ehe.
So ist beispielsweise folgende Überlieferung richtungsweisend, was die Gestaltung der Hochzeit angeht:
Zelebriert eure Hochzeiten in Moscheen. (Fayḍ al-Qadīr, II / 11; Hadith 1198)
Dies zeigt uns, dass Verhaltensweisen, welche in einer Moschee nicht gestattet sind, ebenso bei einer Hochzeitsfeier nicht gestattet sind. Mit anderen Worten, was man nicht in einer Moschee tut, sollte man auch nicht in einem Hochzeitssaal tun.
(Mehmet Paksu, Kadın, Evlilik ve Aile)
Gegenwärtig werden viele Hochzeiten in Sälen mit Musik, Tänzen und ohne Geschlechtertrennung gefeiert, was der Sunna widerspricht und auch nicht in einer Moschee auf diese Weise stattfinden könnte …
Des Weiteren ist wichtig zu bedenken, dass es die nachfolgende Generation definitiv beeinflusst, wenn eine so heilige Institution wie die Familie auf Sünden und Fehlern aufgebaut wird. Genauso wie von einem Samen, der auf ungeeignetem Boden gesät wird, keine erfolgreiche Ernte erwartet werden kann, so kann auch von Ehen und Hochzeiten, die der Sunna widersprechen nicht erwartet werden, dass sie eines Tages Nachkommen hervorbringen, die der Sunna entsprechend leben.
Daher würde in dieser Hinsicht ein Insistieren auf den Prinzipien der Religion insofern vorzüglich sein, dass man durch das Bestehen auf das Wohlgefallen Allahs und seines Gesandten (s.a.s.) einen Gottesdienst ausübt und durch das Handeln innerhalb des Rahmens der Sunna ein reines Gewissen hat. Gleichzeitig stellt man für andere ein lebendiges Vorbild dar, denn eine Hochzeit darf nicht als Legitimation für sündhaftes Verhalten betrachtet werden.
Wenn bei diesen Angelegenheiten keine strikte Linie verfolgt und stattdessen zu Kompromissen tendiert wird, so wird man mehr und mehr nachgeben und Ausreden für falsche Handlungen finden.
Letztendlich kann man in solchen Fällen (z.B. Hochzeitsplanung oder Besuch) deutlich machen, dass man kein Verständnis dafür hat, dies nicht akzeptiert und sich durch die Teilnahme daran nicht verantwortlich für Missetaten machen möchte.
Wie sollte eine Hochzeit, die der Sunna entspricht gestaltet werden?
Die Gesellschaft sollte durch auf die Sunna abgestimmte Erwägungen eine soziokulturelle Gewohnheit etablieren.
Gewohnheit bezeichnet im Allgemeinen den Vorgang der Aneignung, Verbreitung und Etablierung von sozialen Verhaltensweisen und Gesinnungen innerhalb einer Zivilisation. Es erscheint am plausibelsten, die sich in unserer mehr als tausend Jahre alten muslimischen Zivilisation durchgesetzten Gewohnheiten und Traditionen noch einmal neu im Lichte der Sunna kritisch zu betrachten und die mit der Sunna konformen Aspekte zu hegen. Besonders Hochzeiten spiegeln stark die sozialen Eigenheiten, Tugenden, Lebensstile, Ideenwelten und religiösen Haltungen einer Gesellschaft wieder.
Von einem Schema für ,,einer der Sunna entsprechenden Hochzeit“ zu sprechen, wäre gerade mit Blick auf die Sunna selbst nicht zielführend. Der Maßstab für eine solche Hochzeit ist zunächst einmal, dass diese keinen Raum für Verbotenes bietet und gleichzeitig offen für alles Erlaubte ist. Demnach können Hochzeiten mit jeglichen Gewohnheiten der muslimischen Kommune gestaltet werden, sofern der Sunna widersprechende Aspekte korrigiert werden und der Rahmen des Erlaubten beibehalten wird. Das Pflegen der Eigenheiten und Gewohnheiten unserer Heimatkultur ist aus Sicht der Sunna unproblematisch, solange diese keine verbotenen Züge und Verhaltensweisen beinhalten.
So gehören Verhaltensweisen wie das Anhalten um die Hand einer Frau bei ihrer Familie, das entsprechende Antworten der Familie der Frau auf diese Bitte, das Unterstützen der Ehe durch beide Seiten, das Vermeiden von hindernden Einwänden, die Großzügigkeit der Familie des Bräutigams bei der Brautgabe, das Überwinden von Schwierigkeiten und Hinwegsehen über Fehler, der bescheidene und liebevolle Umgang miteinander, die gemeinsame Planung und Vorbereitung der Hochzeitsfeier sowie das Verteilen von Einladungen zur Hochzeit, zu jenen Gewohnheiten, die mit Blick auf die Sunna angebracht sind.
Hier sollen nun auf einige Aspekte der Hochzeit hingewiesen werden, die zur Sunna gehören:
Der Ort, Ablauf und Inhalt einer Hochzeitsfeier sollten sowohl im Rahmen des Erlaubten sein und gleichzeitig auf die Wünsche der Gäste eingehen.
Das Ziel der Hochzeitsfeier ist es, die Eheschließung kundzutun. So sagt der Prophet (s.a.s.) in einer Überlieferung: „Kennzeichen der Hochzeit ist es, die Eheschließung zu verkünden.“1
Das Hochzeitsessen ist eine Sunna.
Als der Prophet (s.a.s.) den Duft von Safran (ein Duft den man bei Hochzeiten verwendet) bei ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAuf wahrnahm, fragte er ihn:
„Weshalb dieser Zustand?“
ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAuf erwiderte:
„Ich habe (mit einem Betrag Gold als Brautgabe) eine Frau geheiratet.“
Der Gesandte Gottes (s.a.s.) sagte daraufhin:
„Möge Allah deine Ehe segnen. Jedoch solltest du ein Hochzeitsessen geben, auch wenn es nur mit (dem Fleisch von) einem Schaf ist.“2
Es berichtete Anas ibn Mālik (r.a.) sinngemäß:
Bei einer Hochzeit des Gesandten Allahs (s.a.s.) hatte meine Mutter Speisen zubereitet. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte mir, ich solle die Speisen hinlegen und diejenigen zum Essen rufen, die er mir dann nannte sowie alle, denen ich unterwegs begegnen würde. Ich tat dies und es kamen ungefähr 300 Leute.
Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte:
„Lass sie jeweils zu zehnt einen Kreis bilden, sodass alle speisen.“
Die erste Gruppe aß bis sie satt wurde und stand dann auf. Dann speiste die nächste Gruppe, dann die andere. Als schließlich alle gegessen hatten, sagte der Gesandte Gottes (s.a.s.) mir, ich könne abräumen. So räumte ich ab, jedoch weiß ich nicht, ob das Essen mehr war als ich den Tisch zu Beginn deckte, oder mehr war als ich am Ende den Tisch abräumte.3
Thabit al-Buhānī, (r.a.) berichtete:
Ich fragte Anas womit der Gesandte Allahs (s.a.s.) bei seiner Hochzeit mit Zaynab das Festmahl der Hochzeit gab. Anas (r.a.) antwortete:
„Der Gesandte Allahs (s.a.s.) speiste seine Gefährten mit Brot und Fleisch bis sie gesättigt waren und gingen.“4
Bei dem Festessen der Hochzeit vernachlässigt man nicht die Armen, man lädt sie unbedingt ein. So sagte der Prophet (s.a.s.):
„Das unheilvollste Essen ist jenes Hochzeitsessen, zu welchem die Armen nicht eingeladen werden und stattdessen nur Wohlhabende eingeladen sind.“5
Bei der Hochzeit sollte Raum für Unterhaltung geboten werden, sofern diese im Rahmen des Erlaubten bleibt und nicht ins Verbotene geht. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte:
„Was die unerlaubte (uneheliche) Beziehung von der legitimen Ehe unterscheidet, ist das Spielen des Daf (Tamburin /Rahmentrommel) und das Verkünden (der Eheschließung).“6
Rubai binti Muawwiḏ (r.a.) berichtete sinngemäß:
Am Vormittag meiner Hochzeit besuchte der Gesandte Allahs (s.a.s.) meine Feier. Währenddessen spielten unsere kleinen Mädchen auf ihren Tamburinen (Trommeln) und sangen über das Heldentum ihrer Vorfahren, die bei der Verteidigungsschlacht von Badr als Märtyrer gefallen waren. Da sagte eine von ihnen (im Gesang): „Unter uns befindet sich ein Prophet, der das Morgen kennt.“
Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Verzichte auf diese Aussage und sprich stattdessen so wie bisher.“7
Man beglückwünscht heiratende Paare und betet für ihr Wohl.
Abū Huraira (r.a.) berichtet: Wenn der Gesandte Gottes (s.a.s) jemandem zur Ehe gratulierte, sagte er:
„Gott segne eure Ehe. Ich gratuliere. Möge Gott euch glücklich machen und euch mit Wohl zusammenführen.“8
Den oben genannten Maßstäben entsprechende Lieder und Gesänge, die – wie Bediüzzaman Said Nursi es ausdrückt – ehrwürdige und gnadenreiche Emotionen (z.B. Liebe zu Gott) ausdrücken9 (z.B. Lobgesang), können nach Möglichkeit ins Programm der Hochzeitsfeier aufgenommen werden. Ebenso können Ansprachen gehalten werden, die die Bedeutung dieses Tages und die Verantwortungen zwischen Mann und Frau thematisieren. Das Programm kann außerdem mit Unterhaltung durch Kabarett, Comedy, Parodien und lehrreiche Spiele sowie inhaltlich abgestimmte Gedichte und Wettbewerbe bereichert werden. Die Distanzierung von Untersagtem sowie das Vermeiden von unerlaubtem Vergnügen durch Tanz und Musik, bei denen Männer und Frauen beisammen sind, sollte genauso wie das Unterlassen von Verschwendung während der gesamten Hochzeit beachtet werden.
Am Ende der Hochzeit sollte dem Paar mit guten Wünschen für eine glückliche Ehe gratuliert werden.
Fußnoten:
1 Nasāʾī, nikāḥ 72;
2 Nasāʾī, nikāḥ 74,75; Muslim, nikāḥ, 79, 80; Tirmiḏī, nikāḥ, 10;
3 Buḫārī, 4/234; Muslim, nikāḥ, 94; Nasāʾī, nikāḥ 84; Mektûbât, S. 114;
4 Muslim, nikāḥ, 91;
5 Muslim, nikāḥ, 110;
6 Tirmiḏī, nikāḥ, 6; Ibn Māǧa, nikāḥ, 1896;
7 Tirmiḏī, nikāḥ, 1096;
8 Tirmiḏī, nikāḥ, 7;
9 İşârâtü’l-İ’câz, S. 72;
20
Gibt es ein Verbot bezüglich der Verwandtenehe?
Liebe Leserin lieber Leser,
im gnadenreichen Qurʾān werden jene Frauen erwähnt, mit denen eine Ehe untersagt ist:
„Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders und die Töchter der Schwester (die Nichten), eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich in eurem Schutz befinden und von euren Frauen stammen, zu denen ihr eingegangen seid - wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, dann ist es für euch kein Vergehen -, und die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden stammen, und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt“ (an-Nisāʾ 4:23)
Offensichtlich gibt es hier keine Erwähnung bezüglich eines Verbots der Verwandtenehe. Die Frauen welche einem Mann dem Koran nach zu heiraten verboten sind können folgendermaßen kategorisiert werden:
Frauen, mit denen eine Ehe für eine Person auf ewig untersagt ist:
a) enge Blutsverwandtschaft durch Abstammung
1. Mütter und Großmütter
2. Töchter
3. Schwestern und Halbschwestern
4. Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits): unabhängig davon ob Schwester oder Halbschwester des Vaters oder der Mutter
5. Nichten (Töchter der Schwester oder des Bruders): unabhängig davon ob Schwester oder Halbschwester, Bruder oder Halbbruder
b) Verwandtschaft durch Ehe
(auf ewig untersagt):
1. Schwiegermütter
2. Schwiegertöchter
3. Stiefmütter
4. Stieftöchter
Frauen, mit denen eine Ehe zeitweilig, nicht auf ewig untersagt ist:
(durch bestehende, momentane Ehe gültiges Verbot)
1. Schwestern der Ehefrau (Schwägerin)
2. Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits) der Ehefrau
Dieses Verbot verliert seine Gültigkeit sobald es zu einer Scheidung oder dem Tod der Ehefrau kommt. Es ist selbstverständlich, dass die oben genannten Personen in keiner Weise mit dem Ausdruck „Verwandtschaftsehe“ assoziiert werden oder darunter verstanden werden, da die menschliche Vernunft eine solche Ehe niemals in Betracht ziehen könnte und dies somit für einen Muslim nicht in Frage käme.
Von der „Verwandtschaftsehe“ spricht man also bei anderen Verwandten als die oben erwähnten. Dies wären beispielsweise Cousinen, also die Töchter von Tanten und Onkel (väterlicherseits und mütterlicherseits). Eine Angabe, dass eine derartige Ehe „nur bedingt erlaubt sei“, wird unmöglich zu finden sein, da es eine solche Restriktion nicht gibt. Andernfalls wäre während 1500 Jahren islamischer Geschichte ein solcher Usus nicht geduldet worden, vor allem nicht zu Lebzeiten des Propheten (s.a.s.) und seiner Gefährten.
In der islamischen Normenlehre gilt das grundlegende Prinzip: „Solange es keinen (widersprechenden) Beweis beziehungsweise keine Hinweisquelle gibt, gilt all das, was dem Propheten (s.a.s.) erlaubt wurde auch für alle anderen Gläubigen als erlaubt. (Vgl. al-Mausūʿa al-fiqhiyya, Bd. 36, S.212)
Die Behauptung, dass die in der Sure al-Aḥzāb 33:50 erwähnte Ehe mit Cousinen lediglich dem Propheten (s.a.s.) vorenthalten sei, stützt sich auf keinen Beweis. Die im längeren Vers vorkommende Phrase „ … diese Regelung ist dir vorenthalten …“ bezieht sich auf die kurz davor innerhalb einer Aussage erwähnten Erlaubnis, nach der dem Propheten (s.a.s.) gestattet wird, auch ohne Brautgabe (mahr) und Walī mit einer Frau zu heiraten und mehr als vier Ehefrauen zu haben. Folglich ist dies keine Spezifizierung mit Blick auf die Frauen selbst. (Vgl. al-Qurṭubī, al-Ǧāmiʿ li-aḥkām al-Qurʾān wa ’l-mubayyin li-mā taḍammana min al-sunna wa-āyāt al-furqān, Tafsīr von Vers 33:50)
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
21
Darf man zur Vergangenheit eines Menschen den man heiraten will Fragen stellen?
Liebe Leserin, lieber Leser,
zunächst muss man betonen, dass es sich hierbei um ein sensibles Thema handelt, denn das ausgesprochene Wort kann der Mensch nicht mehr zurück nehmen. Wenn man was Falsches sagt oder sogar jemanden mit seiner Aussage in ein schlechtes Licht rückt, kann man diesen Schaden kaum wieder gut machen. Daher ermahnt der Islam uns auch davor unüberlegt zu reden und lose Behauptungen anzustellen.
Die Fehler, Missetaten und Sünden einer Person, die Vergebung ersucht hat darf man nicht aufdecken. Falls jemand ein Amt im öffentlichen Leben bekleiden will oder in den Bund der Ehe eintreten will und Fehler oder Sünden weiterhin begeht, so muss dies den entsprechenden bzw. betroffenen Personen erläutert werden.
Es ist nicht angebracht die Person die man vielleicht heiraten will, ähnlich wie in einem Verhör auszufragen.
Es ist sicher verständlich, dass der Mensch seine Vorkehrungen treffen will und sicher sein will. Man darf allerdings niemals vergessen, dass die Religion – anders als der Mensch – vergebend ist. Während der Mensch möglicherweise auch geleitet von seinem gesteigerten Ego, es nicht akzeptieren kann, dass sein Gegenüber in der Vergangenheit Fehler beging, vergibt der barmherzige Schöpfer dies und schließt damit auch dieses Kapitel des Menschen.
Wir haben demnach nicht das Recht über Menschen zu richten. Falls es zu der Zeit der Entscheidungsfindung relevante Faktoren gibt, so kann man über diese diskret reden, so dass die Person nicht bloßgestellt wird, insbesondere vor anderen Menschen. Ob man dann damit einverstanden ist, ist jedem sicherlich selbst überlassen. Wo Gott vergibt, hat der Mensch jedoch zu schweigen. Falls es also Fehler in der Vergangenheit gab und diese durch die Buße des Menschen auch in der Vergangenheit geblieben sind, dürfen sie für uns kein Gesprächsthema mehr sein. Wenn wir diesen Menschen dann als unwürdig für uns betrachten, kann man das nicht mehr mit der Religion erklären. Das ist eine Empfindung, die von unserem übersteigerten Ego kommt und die nicht dem Wohlwollen Gottes nah ist.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
22
muss meine Ehe wegen einen Seitensprung enden?
Liebe Leserin, lieber Leser,
Fremdgehen in der Ehe annulliert die Ehe nicht automatisch. Die Ehe bliebe somit erstmal erhalten, allerdings wäre das auch ein triftiger Grund für eine Scheidung. Wir können allerdings lediglich den religiös-rechtlichen Aspekt der Frage erläutern. Wie man im Einzelfall damit umgeht muss jeder Mensch für sich entscheiden. Dazu gibt es auch passende Beratungsstellen, die dabei helfen können.
Aus islamischer Sicht kann man sagen, dass der Ehebruch oder das sündhafte Verhalten des Ehepartners kein Grund ist um die Ehe zwangsmäßig aufzulösen (Vgl. Ibn Âbidîn V/274; Alâuddîn Âbidin, el-Hediyye 273).
Laut einer weiteren Quelle wird empfohlen, dass es besser wäre diese Ehe dann aufzulösen. Das Vertrauensverhältnis ist nicht mehr gegeben und es kann auch nicht sicher gestellt werden ob dann ein Kind auch das eigene Kind ist (Vgl. Ibn Kudâme, el-Mugnî VI/604).
Die selbige Empfehlung wird auch in dieser Quelle ausgesprochen, aber es wird betont, dass es nicht verboten sei, wenn die Eheleute auch dann noch zusammenbleiben (Vgl. Ibn Kudâme, el-Mugnî VI/604).
An dieser Stelle wird klar deutlich, dass religiöse Erlaubnisse und Verbote nicht immer entscheidend sind für das menschliche Handeln. Der Mensch ist nämlich nicht allein durch Rationalität und Prinzipientreue gelenkt. Vielmehr bestimmen Gewohnheiten und Emotionen über den Alltag. Für viele wäre der Ehebruch ein absoluter Trennungsgrund. Aus islamischer Sicht kann man zumindest nicht eindeutig sagen, dass man sich daraufhin trennen müsste. Eine Trennung ist an dieser Stelle aber möglich. Für das Individuum könnten folgende Leitfragen hilfreich sein bei der Entscheidungsfindung:
Tu ich das für das Wohlwollen Gottes oder für das Wohlwollen meiner eigenen Gelüste?
Bin ich in der Lage gerecht zu handeln und zu verzeihen?
Bin ich mir sicher, dass ich nicht wieder auf diesen Pfad der Sünde zurückkehre?
Selam & Dua
Euer Fragenandenislam - Team
23
Wie sieht Respekt zwischen Eheleuten aus? Was soll mit „gehorchen“ gemeint sein?
zunächst muss man sagen, dass diese Frage zwei Kontexte hat. Einerseits geht es um die rechtlichen Aspekte, was genau sagt also das islamische Recht dazu. Andererseits geht es um der Frage auch vielleicht eher um moralische Vorstellungen und die Praxis im Alltag der Menschen. Wir wollen auf den zweiten Kontext eingehen und dahingehend die Frage im Sinne einer Moralvorstellung erörtern.
Wenn man sich auf den Islam berufen will und dabei ein Vorbild, sozusagen ein Praxisbeispiel sucht, dann muss man auf den ehrenwerten Propheten (s.a.s.) schauen. Wie sah also das Eheleben des Propheten (s.a.s.) aus?
Man findet in den Quellen heraus, dass der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) stets mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit gehandelt hat, er hat aber als Ehemann auch Zuneigung und Zärtlichkeit gezeigt. Wenn man auf das Eheleben sowie die Ehefrauen des Propheten (s.a.s.) genauer schaut wird man auch merken, dass diese Frauen intelligent, mutig, zuverlässig und aktiv waren. Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) nahm sie und ihre Anliegen stets ernst und betraute sie auch mit Aufgaben.
Wenn also ein Mann denkt seine Frau wie ein Nutzgegenstand behandeln zu können, indem er sie emotional wie auch körperlich misshandelt und sich dabei auf den Islam berufen will, dann kann das nicht der Islam des Propheten (s.a.s.) sein. Aus den Quellen geht so ein Verständnis nicht hervor.
Der Islam geht von Gleichwürdigkeit und nicht von Gleichschaltung aus. Männer und Frauen sind unterschiedlich und werden folglich im islamischen Recht in gewissen Situationen und Kontexten anders behandelt. Das macht aber keinen der beiden Geschlechter überlegen. Kein Mann ist in Gottes Rängen höher gestellt, nur weil er ein Mann ist. Die Frömmigkeit und der Glauben sind es die über den Rang des Dieners entscheiden. Alle Menschen sind jedoch Diener Gottes. Wir alle sind somit beauftragt nach Gottes Willen zu handeln. Gehorsam gilt also nur dem Schöpfer. Wenn der Schöpfer allerdings sagt, wir sollen unseren Eltern gegenüber nicht aufmüpfig sein, dann ist dies auch eine gottesdienstliche Handlung. Auch in zwischenmenschlichen Handlungen gelten also stets die Gebote und Verbote Gottes.
Wenn also die Frau dem Mann „gehorchen“ soll, dann ist das nicht so, weil der Mann Meister und die Frau Untertan ist. Vielmehr kennzeichnet das islamische Recht Rechte und Pflichten für beide Eheleute aus. Der Mann hat also der Frau gegenüber ebenso Rechte und Pflichten wie anders herum. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten ist eine gottesdienstliche Handlung für beide Eheleute. Der Kern der Ehe ist also das Wohlwollen und der Willen Gottes.
Im islamischen Sinne ist die Ehe eine heilige Einheit. Aus ihr geht die Familie hervor. Die Familie ist die Wirbelsäule einer Gesellschaft. Hier werden die Gebote und Verbote der Religion am meisten und am intensivsten ausgelebt. Daher kommt es auch, dass die Bücher zur Rechtslehre das Eheleben sehr genau beschreiben. Daraus jedoch eine banale Liste zu machen und diese dann abzuarbeiten macht sicher keine gute Ehe aus und wird dieser heiligen Institution auch nicht würdig.
Eheleute haben einander mit Respekt und Würde zu behandeln. Es ist ihre Pflicht einander gut zu tun und für das Wohlbefinden des jeweils anderen zu sorgen. Sie müssen einander ernst nehmen und wie ein Team arbeiten. Sie müssen gemeinsam in diesseitigen und jenseitigen Angelegenheiten aufsteigen damit dann auch ihren Nachkommen ein Vorbild zu sein. Die Ehefrauen des Propheten (s.a.s.) wurden nie wie ein Stück Fleisch behandelt. Sie mussten auch nie in ihrer Persönlichkeitsentwicklungen zurückstecken. Im Gegenteil; In ihrer Ehe mit dem Propheten (s.a.s.) wurden sie zu aktiven und immens wertvollen Mitgliedern ihrer Gesellschaft. Sie haben sich entfaltet und ihre Verdienste für das Jenseits wurden unermesslich.
24
Darf ich meiner Frau verbieten ihre Eltern zu besuchen?
sie können ihrer Frau nicht verbieten Ihre Eltern zu besuchen, außer ihre Frau wird durch das unangebrachte Fehlverhalten der Eltern negativ beeinflusst. Das muss aber eindeutig sein. Doch falls Sie weiterhin Zweifel haben so können Sie auch Maßnahmen ergreifen wie z.B. die Eltern gemeinsam besuchen.
Sollten die Eltern auch Ungläubige sein so verdienen Sie weiterhin den nötigen Respekt. Unsere menschliche Pflicht müssen wir natürlich fortsetzen. Dazu schauen wir uns zwei verschiedene Verse an:
Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten. (60/8)
Wenn sie sich aber darum bemühen, daß du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. Und folge dem Weg dessen, der sich Mir reuig zuwendet. Zu Mir wird hierauf eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet. (31/15)
Natürlich dürfen wir das Verlangen nach Verbotenem, durch unseren Eltern nicht ausführen. Trotzdem müssen wir Sie weiterhin mit Respekt und Ehrfurcht behandeln.
Gehorsam und Auflehnung sind zwei verschiedene Dinge. Solange die Eltern sich nicht gegen Allah auflehnen und genau das auch von einem selbst verlangen, ermahnt uns unsere Religion dazu, unseren Eltern zu gehorchen. Wenn sie gerade etwas von einem wollen, was nicht zum Islam passt, dann kann man ihren Forderungen nicht Folge leisten. Das heißt trotzdem aber nicht, dass man sich aktiv gegen seine Eltern auflehnt. Stillschweigend also in Ruhe und mit dem nötigen Respekt lehnt man diese jeweilige Forderung ab. Der Respekt für die Eltern soll dadurch nicht abnehmen.