FAQ Häufigsten Fragen zum Spiritualität

1 Wie hat Rasuluallah (s.a.v) mit den Sahaba Zikir gemacht?

es ist nicht bekannt das unser Prophet, mit dem der Frieden und der Segen sei, weder mit den Sahaba (r.a.) noch alleine in einer hörbaren Form Dhikr machte, obgleich die stetige Erwähnung Allahs sowie Dua (Bittgebete) auch als Dhikr zu verstehen sind.

Dhikr ist als das Gedenken an Allah zu verstehen und gehört zu den offenkundigen Befehlen des

Qur´ans „Gedenket Meiner, so gedenke ich eurer...“ ( in ungefährer Bedeutung Al-Baqara 152)

„...gedenket Allahs häufig, auf dass es euch wohl ergehen möge.“ ( in ungefährer Bedeutung Al-Anfal 45) diese beiden Ayah sind zwei Beispiele von vielen.

Dhikr ist in zwei Arten zu kategorisieren:

1-Mit dem Herzen

2-Mit der Zunge

Das Herz ist der Ursprung, die Zunge hingegen hat nur übersetzende Funktion.

Dinge die gesprochen werden aber nicht von Herzen kommen können nicht als Dhikr bezeichnet werden (Iz, Tasavvuf, 243).

Wenn der Landwirt sich auf dem Feld, der Beamte im Büro, sowie der Arbeiter in der Fabrik Allah gedenkt ist dies Zikir.

Der edle Qur´an lobt jene auf folgende Weise: „Männer die weder Handel noch Kaufgeschäft ablenken von Allahs, von der Verrichtung des Gebets und der Entrichtung der Abgabe, die einen Tag fürchten, an dem Herzen und Augenlicht umgedreht werden.“(in ungefährer Bedeutung An-Nur 37)

Die äußere Welt und die damit einhergehenden Beschäftigungen sind nicht im Stande ihr innerstes zu trüben.

2 Die Sahaba tanzten und machten Dhikir, vor dem Propheten?

dass Sufis behaupten, die Sahaba hätten vor unserem Propheten getanzt ist nicht richtig.

Weitere Antwort finden Sie unter folgendem Link:

http://www.fragenandenislam.com/soru/wie-hat-rasuluallah-sav-mit-den-sahaba-zikir-gemacht

3 Was bedeutet I'tikaf und kann man das zuhause auch machen?

zunächst wollen wir aufklären, was sich hinter dem Begriff „I’tikaf“ überhaupt verbirgt. Generell versteht man darunter eine gängige und wertgeschätzte religiöse Praxis in der man sich für einen Zeitraum zwecks spiritueller Reinigung und Besinnung zurückzieht. In aller Regel macht man dies in einer Moschee. Man verbringt also eine gewisse Zeit abgeschieden in einer Moschee und konzentriert sich auf Gottesdienste und meidet alle möglichen weltlichen Ablenkungen. Man kann es also auch als „Verbleiben an einem Ort zur spirituellen Besinnung und Zurückgezogenheit“ definieren oder übersetzen. Man könnte auch das Wort „Klausur“ bzw. „in Klausur gehen zur Andacht Gottes“ dafür nehmen. Es muss aber auch klargestellt werden, dass mit dem I’tikaf durchaus ein spezifischer Gottesdienst gemeint ist, während die oben genutzten Beschreibungen auch allgemeiner/abstrakter gelesen oder verstanden werden könnten. Nicht jede Form von spirituellem Rückzug erfüllt also auch die Bedingungen eines I’tikaf, wo es mitunter ja auch um den Verbleib an einem Ort extra für diesen Zweck geht.

Häufig wird der I’tikaf mit dem Ramadan in Verbindung gebracht und viele Menschen nutzen gerne die letzten 10 Tage des Ramadan dafür. Dies geht auch auf die Sunna des ehrenwerten Propheten (s.a.s.) zurück. Der I’tikaf ist aber nicht mit dem Ramadan begrenzt und kann auch außerhalb des Ramadan durchgeführt werden.

Frauen können sich ebenso in eine Moschee zurückziehen, sofern sie nicht verhindert sind für Gottesdienste (z.B. durch die Periode). Es gibt aber einige hanafitische Meinungen, demnach die Frau sich eher zuhause zurückziehen sollte.

Als Ort wird gemeinhin eine Moschee empfohlen und spezifischer auch eine Mosche, die eine Gemeinde zum Freitagsgebet hat. Wenn aber aus bestimmten Gründen (wie durch die derzeitige Pandemie) es nicht möglich ist, in eine Moschee zu gehen, kann man auch zuhause in einem entsprechenden Zimmer den I’tikaf vollziehen. 

Die Person, die sich in eine Moschee zurückzieht, lebt für diesen Zeitraum auch dort. Das heißt, sie isst, trinkt und schläft an diesem Ort. Es empfiehlt sich, an einem passenden Ort der Moschee so etwas wie ein kleines Zelt oder Vergleichbares aufzuschlagen. Man geht nur gezwungenermaßen (z.B. für die Körperhygiene) raus, aber sonst bleibt man in der Moschee. Man geht also für keine anderen Zwecke raus.  

Man kann auf verschiedene Art die Zeit im I’tikaf nutzen. Neben den üblichen Gottesdiensten, Rezitationen und der Huldigung Gottes („Dhikr“) kann man auch bildende religiöse Werke lesen zur geistigen Entfaltung. Es braucht keinen strengen und durchgeplanten Ablauf der einzelnen Tage, solange man die verbrachte Zeit dem ursprünglichen Ziel gemäß für die spirituelle Reinigung und Entwicklung nutzt.

4 Was bedeutet es ein "Reisender" zu sein

unter dem Gesichtspunkt der vielleicht wichtigsten Fragen; Woher komme ich? Warum bin ich hier? Wohin werde ich gehen? die sich die Menschheit seit je her stellt gilt es den Menschen als Reisenden zu betrachten. Es ist nicht abzustreiten, dass sich der Mensch auf dieser Welt wie auf einer „Durchreise mit Etappen“ befindet. Wie wir alle wissen, treffen wir, bevor wir eine Reise antreten entsprechend des Reisewegs, der Reisedauer und des Reiseziels Vorbereitungen und Vorkehrungen. Der Mensch ist mit seinem Leben eine unumkehrbare, eine in die Ewigkeit führende Reise angetreten. Es wird auf dieser Reise nicht zwischen jung und alt, krank und gesund, wohlhabend und arm, berühmt und unbekannt unterschieden. Jeder wird sich unweigerlich auf dieser Reise in die nächste Etappe begeben. Der Zeitpunkt des Antritts der nächsten „Etappe“ der Reise ist jedoch unklar. Das wichtigste in diesem Leben (Etappe), für den Menschen ist einzig und allein, die richtig und sinnvoll getroffenen Entscheidungen, Vorbereitungen und Vorkehrungen für die Reise in die Ewigkeit.

Dem Menschen wurde von Allah als Vermögen auf seiner Durchreise, um sein Bedarf für beide Leben (Diesseits/Jenseits) sich zu beschaffen, 24 Stunden gegeben. Er wiederum, gibt all sein Vermögen, durch seine Unwissenheit allein für dieses weltlich vergängliche Leben aus. Es ist jedoch notwendig, mindestens ein Zehntel seines Kapitals für das Diesseits auszugeben und das Restliche für das ewige Leben (Jenseits) anzulegen.

Als Beispiel gilt das tägliche rituelle Gebet auf unserer Reise:

- im Diesseits als geistiger Reichtum für unsere Seele und unser Herz.

- in unserem Grab, in das wir unabwendbar alle eintreten werden, als Licht, Wärme und Gaben begegnen.

- am Tag des Jüngsten Gerichts zu einem Freispruch werden.

- als Licht auf der Sirat-Brücke, die wir unweigerlich überqueren müssen, erhellen und uns als „Burak“ (Reittier) in das Paradies bringen. Das rituelle Gebet beansprucht täglich eine Stunde von uns. Indem wir eine von 24 Stunden für ein ewiges Leben aufwenden, tätigen wir die richtige „Anlage“ im Diesseits sowie für das Jenseits.

Folglich ist der Mensch auf seiner „Durchreise“ dafür verantwortlich, ob er das ihm zur Verfügung gestellte Leben (Vermögen/Kapital) sinnvoll eingebracht und gelebt hat.

5 Sind Musikinstrumente haram?

zunächst ist festzuhalten, dass Gelehrte ein Urteil zu einem Thema stets auf Grundlage aller relevanten Verse und Hadithe fällen. Es existieren Überlieferungen, die darauf hindeuten, dass Musik in bestimmten Kontexten als halal anzusehen ist.

Imam al-Ghazali untersuchte diese Frage ausführlich in seinem Werk Ihya und kam zu dem Schluss, dass Musik, sofern sie nicht in den Bereich des Verbotenen fällt, als zulässig gilt.

Entscheidend ist dabei der Verwendungszweck des Instruments. Zwischen Werkzeugen wie Messern oder Computern und Musikinstrumenten besteht eine funktionale Parallele: Ihre moralische Bewertung hängt vom konkreten Einsatz ab. Ein Messer kann sowohl zum Kochen als auch zur Gewaltanwendung dienen – entsprechend ist auch Musik abhängig vom Kontext als erlaubt oder verboten zu beurteilen. Der Fokus liegt demnach nicht auf dem Werkzeug selbst, sondern auf seiner Verwendung.

Die massenhafte Nutzung eines Werkzeugs für sündhafte Zwecke kann auf eine gesellschaftliche Fehlentwicklung hinweisen. In diesem Zusammenhang verweist ein Hadith auf die Normalisierung verbotener Handlungen:

„Sie werden Unzucht, Seide, Getränke und Musikinstrumente als erlaubt betrachten.“

Der Hadith prognostiziert, dass Musikinstrumente – ähnlich wie andere verbotene Dinge – gesellschaftlich akzeptiert werden, obwohl sie bestimmten Verfehlungen dienen. Dies ist heute vielfach zu beobachten: Unzucht, Alkoholkonsum und ähnliche Handlungen werden oft als normal empfunden oder sogar gefeiert. Auch der Einsatz von Musik zur Förderung solcher Verfehlungen ist weit verbreitet. Der Hadith hebt damit soziale Fehlentwicklungen hervor und warnt eindringlich vor deren Verharmlosung.

Innerhalb der islamischen Gelehrsamkeit ist es üblich, dass Überlieferungen unterschiedlich interpretiert werden. Dies führt zu einer Vielfalt an Urteilen, die auf divergierenden Traditionen beruhen. Auch in der Wissenschaft – etwa im Gesundheitswesen – gelten abweichende Datenlagen als normal und wertvoll. Ähnlich ist es im religiösen Diskurs, wo unterschiedliche Interpretationen ein breites Spektrum darstellen. Die Existenz verschiedener Rechtsschulen ist ein Ausdruck dieser Vielfalt.

„Die Uneinigkeit der Rechtschulen: Sie entstehen aus dem eigenen Verständnis der Gelehrten über die Fragen der Theoriebildung und Methodologie, die in der Schariah angedacht sind. Die Prinzipien jedoch, die auch ‚Notwendigkeiten der Religion‘ genannt werden und festgeschrieben sind (Muhkamat), sind in keiner Weise auslegungsfähig und auch nicht Teil des Idjtihad...“
(übersetzt aus Bediüzzaman Said Nursi – Mektubat, S. 435–436)

Daher ist es problematisch, Urteile ausschließlich auf Basis eines einzelnen Verses oder Hadiths zu fällen. Die Aufgabe besteht darin, sich mit der Gesamtheit der Quellen und der bevorzugten Meinung der Mehrheit der Gelehrten auseinanderzusetzen.

Ein berühmter Hadith zeigt die differenzierte Betrachtung: Als zwei Konkubinen im Haus von Aishah sangen, rügte Abu Bakr sie:
„Benutzt ihr auch im Haus des Propheten die Mizars des Satans?“
Darauf entgegnete der Prophet (Friede sei mit Ihm):
„O Abu Bakr! Jede Gesellschaft hat ein Fest, und unser Fest ist heute.“ 
(vgl. Bukhari, Hadith-Nr. 952)

Diese Überlieferung aus Sahih Bukhari macht deutlich, dass der Einsatz von Musikinstrumenten unter bestimmten Umständen als unbedenklich gelten kann – entscheidend ist der Rahmen. Es müssen also mehrere Faktoren zusammenkommen, damit wir über Recht und Unrecht entscheiden können.

Einige Gelehrte vertreten die Auffassung, dass Musikinstrumente im Allgemeinen als sündhaft gelten. Diese Meinung stützt sich auf eine Hadith-Erzählung aus Bukhari. So vertrat z. B. ‘Izz ibn ‘Abdussalam – bekannt als „Sultan der Gelehrten“ – die Ansicht, dass dies auch die Meinung der vier Rechtsschulen sei. Allerdings sei die Verfehlung geringfügig. (vgl. V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslami, 9/6622)

Gleichzeitig gibt es Sahaba und Gelehrte wie Imam al-Ghazali, die Musikinstrumente für erlaubt halten – sofern sie nicht explizit verboten sind. (vgl. İhyau’l-Ulum, 2/272; V. Zuhaylî, a.g.y.)

„Wegen dieses Geheimnisses sind einige Lieder durch die Schari'ah erlaubt und andere verboten. Ja, die Klänge, die Sehnsucht nach und Liebe zum Schöpfer vermitteln, sind halal. Klänge, die eine Art melancholischen Kummer und egoistische Gelüste hervorrufen, sind verboten. Der Teil, der nicht durch die Schari'ah bestimmt ist, wird nach seiner Wirkung auf deine Seele und dein Gewissen beurteilt.“ (übersetzt aus „Bediüzzaman“ Said Nursi – İşaratü’l-i’caz, s. 70)

Fazit:
Die Bewertung von Musik im Islam hängt nicht vom Instrument selbst ab, sondern vom Kontext, Zweck und der Wirkung auf Herz und Gesellschaft. Bevor man Musik oder Musikinstrumente grundsätzlich verurteilt oder erlaubt, sollte man sich mit den Absichten, Inhalten und Auswirkungen beschäftigen – und sich dabei an den überlieferten Quellen sowie der Meinung vertrauenswürdiger Gelehrter orientieren. Maßstab ist nicht einzig die Form, sondern der moralisch-geistige Gehalt.