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Farḍ – Wird mit "Pflicht" oder "Obligation" übersetzt. Der Begriff Farḍ beschreibt die Bestimmungen des Islams, die jeder Gläubige gleichermaßen zu erfüllen hat, das Ignorieren dieser Pflichten stellt entsprechend einen Fehltritt und eine Sünde dar. Im Islam gibt es manche Bestimmungen, deren Einhalt gemäß der Situation variieren kann, so kann man z.B. aus gesundheitlichen Gründen das Fasten im Ramaḍān, oder aus finanziellen Gründen die Pilgerfahrt auslassen. Grundlegend lässt sich sagen dass die Pflichten im Islam nur in Ausnahmesituationen ausgelassen oder auf ihr Minimum reduziert werden können, ein Auslassen aus z.B. persönlicher Bequemlichkeit ist ausgeschlossen.  

Farḍ al-ʿayn – Bedeutet soviel wie "unmittelbare Pflicht/absolut verpflichtend". Damit werden in der Rechtslehre solche Gebote der Religion beschrieben die für alle Muslime gleichermaßen verpflichtend sind wie z.B. das tägliche Gebet.

Farḍ al-kifāya – Bedeutet soviel wie "allgemeine Pflicht". Kifāya oder Kāfī bedeutet nämlich soviel wie "ausreichend/genügend". Damit ist gemeint dass manche Gebote der Religion allgemein verpflichtend für die muslimische Gemeinde gelten aber nicht im selben Grad einzeln für jeden Muslim. So ist es für eine Gemeinde oder einen Gebetskreis der in Form eines Cemaat beten will z.B. verpflichtend einen Gebetsrufer und einen Imam stellen zu können, diese Pflicht ist aber abgedeckt wenn zwei Personen aus dem Kreis in dem Moment dieses Amt antreten können.

Fāsiq - stellt das aktive Partizip für den Begriff "fisq" dar. Unter fisq versteht man die Abweichung von den Geboten Gottes. Oftmals misst man dies anhand der Rechtslehre bzw. Rechtsexegese. Ein Fāsiq ist demnach eine Person, die den Geboten und Normen der Religion zuwider handelt. 

Fatwa - wird mit "Rechtsgutachten" übersetzt. Im islamischen Verständnis spricht ein Gelehrter der Rechtsexegese ein Rechtsgutachten zu einer Streitfrage oder einer inhaltlichen Schwierigkeit aus. In der religiösen Tradition und Ausbildung ist allerdings nicht jeder dazu befugt, ein Rechtsgutachten auszusprechen. Dies bedarf einer gewissen Spezialisierung und Ausbildung, vergleichbar mit den akademischen Titeln und Fachbereichen der Hochschulen. Es ist allerdings nicht unüblich, dass Muslime im Alltag andere Muslime konsultieren, die sie prinzipiell als wissend und authentisch wahrnehmen und ihnen dementsprechende Autorität zuschreiben.   

Fidya – Dies ist eine Ersatzleistung für das Fasten am Ramadan. Die Leute die nämlich am Ramadan aus diversen berechtigten (z.B. gesundheitlichen) Gründen nicht fasten können erbringen eine Ersatzleistung für den Tag oder die Tage die sie nicht fasten konnten. Diese Ersatzleistung besteht aus einer Speisung eines Fastenden seitens der nicht fastenden Person, alternativ kann man aber auch die equivalente Geldsumme für eine Speisung eines Fastenden ausrichten.

Fitna – Wird mit "Zwietracht" übersetzt. Das Säen von Zwietracht bzw. die Zwietracht selbst wird im Islam stark verurteilt. In der islamischen Literatur und Geschichtsschreibung werden oftmals auch die ersten beiden Bürgerkriege mit dem Wort "Fitna" betitelt.

 

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