Darf man etwas Geklautes als Geschenk annehmen?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

es ist nicht erlaubt, von einer Person zu kaufen, von der bekannt ist, dass sie verbotene und unrechtmäßig erworbene Waren besitzt. Dies ist deshalb so, weil es die Handlungen der widerrechtlichen Aneignung, des Diebstahls und der ungerechtfertigten Bereicherung fördert, und es bedeutet, denen zu helfen, die diese Dinge tun.

"Wer ein gestohlenes Gut kauft, obwohl er weiß, dass es gestohlen ist, macht sich mitschuldig an seiner Sünde und Schande." (vgl. Beyhakî, es-Sünenü`l-Kübra, V/336; Suyutî, el-Câmius-Sağîr (Feyzu`1-Kadir ile), VI/64; Kenzu`l-Umâl, IV/13 (9258)

Wenn es sicher ist, dass die verkaufte Sache gestohlen ist, oder wenn mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht dem Verkäufer gehört, dann ist es natürlich Pflicht, sie nicht zu kaufen. Ist dieser Umstand jedoch nicht bekannt oder auch nur vermutet, muss man sich auf die Erklärung des Verkäufers verlassen und das Geld bezahlen. Stellt sich heraus, dass eine solche Sache gestohlen ist und der Eigentümer bekannt ist, wird sie dem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben, wenn er den dafür gezahlten Betrag bezahlt.

Analog dazu kann etwas Gestohlenes auch kein Geschenk sein. Man kann also kein Geschenk annehmen, wenn man damit Unrecht unterstützt.

Fragen an den islam

Verfasser:
Fragen an den islam
Aufrufe 6
In order to make a comment, please login or register